Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da ich denke, dass es an der Zeit ist, die drogenpolitische Situation in Deutschland zu betrachten und eventuell Diskussionen über Verbesserungsvorschläge zu eröffnen.
Im Folgenden gebe ich einen kurzen geschichtlichen Abriss zur Entstehung des Cannabisverbotes in Deutschland. Danach werde ich mich mit der jetzigen rechtlichen Lage beschäftigen und folglich die konservative Seite, welche sich gegen eine Cannabisreform ausspricht und die liberale Seite, welche die Cannabislegalisierung befürwortet, gegenüberstellen. Zum Schluss werde ich die Arbeit kurz zusammenfassen und meine eigene Meinung zum Thema darlegen.
Ziel dieser Arbeit ist es, Einblick in die Sichtweisen der beiden gegenüberstehenden Seiten zu gewinnen und sich dadurch eine eigene Meinung bilden zu können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einführung
3. Begriffserklärung
3.1. Cannabis
3.2. Drogenpolitik/Cannabispolitik
4. Rechtliche Situation in Deutschland
4.1. Die Geschichte des Cannabisverbotes
4.2. Derzeitige rechtliche Lage
4.3. Cannabis im Straßenverkehr
5. Positionen
5.1. Positionen der Parteien
5.2. Konservative Position
5.3. Liberale Position
7. Schluss
8. Literatur- und Quellenverzeichnis
Primärliteratur:
Sekundärliteratur:
Internetquellen:
Anhang
Gesetzesauszüge aus dem Betäubungsmittelgesetz
§ 31 a Absehen von der Verfolgung
1. Einleitung
Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da ich denke, dass es an der Zeit ist, die drogenpolitische Situation in Deutschland zu betrachten und eventuell Diskussionen über Verbesserungsvorschläge zu eröffnen.
Im Folgenden gebe ich einen kurzen geschichtlichen Abriss zur Entstehung des Cannabisverbotes in Deutschland. Danach werde ich mich mit der jetzigen rechtlichen Lage beschäftigen und folglich die konservative Seite, welche sich gegen eine Cannabisreform ausspricht und die liberale Seite, welche die Cannabislegalisierung befürwortet, gegenüberstellen. Zum Schluss werde ich die Arbeit kurz zusammenfassen und meine eigene Meinung zum Thema darlegen.
Ziel dieser Arbeit ist es, Einblick in die Sichtweisen der beiden gegenüberstehenden Seiten zu gewinnen und sich dadurch eine eigene Meinung bilden zu können.
2. Einführung
Cannabis ist in Deutschland ebenso wie im europäischen und außereuropäischen Ausland die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. Neuste Studien besagen, dass in der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland fast 20 % Erfahrungen mit Cannabis haben, in der Altersgruppe von 12 – 18 etwa 16 %. Dies entspricht einer Absolutzahl von 9,2 Millionen Personen mit Cannabiserfahrungen.[1]
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 2004 ist ein Ansteigen der registrierten Cannabisfälle (Handel, Schmuggel, illegale Einfuhr und allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zusammengenommen) um 17,2 % auf 174 649 Fälle zu verzeichnen (→ Verweis auf Statistik im Anhang). Wie aus der Tabelle ersichtlich, haben sich die Cannabisverstöße in den letzten 10 Jahren verdreifacht.
Der Cannabisgebrauch in Deutschland entwickelte sich geradezu explosionsartig als massenhaftes Phänomen unter Jugendlichen gegen Ende der 60er Jahre. Diese Entwicklung ähnelte dem Verlauf in anderen westlichen Industrieländern. Man geht davon aus, dass das Entstehen alternativer subkultureller Gruppierungen, die – wie beispielsweise die Hippies – Haschisch beziehungsweise Marihuana als Mittel der Bewusstseinsveränderung propagierten, diese Entwicklung maßgeblich mitgeprägt haben. In den 70er und 80er Jahren stabilisierte sich die Cannabis- Szene weitestgehend und aufgrund des zunehmenden Elends bezüglich der harten Drogen in den 80er Jahren rückte sie im öffentlichen Diskurs in den Hintergrund. Erst in den letzten Jahren lässt sich eine Art Cannabis- Renaissance feststellen. Als Gründe hierfür werden unter anderen die erfolgreich verlaufende Methadondiskussion[2], die sich stürmisch entwickelnde Akzeptanz- Szene und die Ökobewegung mit ihrer Tendenz zu naturnahen Stoffen mitsamt der forcierten Diskussion um den Hanfanbau.[3]
Die Frage der Legalisierung von Cannabis, die beispielsweise in der Schweiz in Zusammenhang mit der Neufassung des Drogenrechts in jüngerer Zeit diskutiert wurde (vgl. Medieninformation des Schweizer Bundesrats vom 09.03.2001), wird auch in Deutschland immer wieder aufgeworfen. Neben der Tendenz zum liberalen Umgang gibt es jedoch auch eine gegensätzliche Entwicklung. Die seit Jahren steigende Zunahme der Verbreitung von Cannabis in Europa und aktuelle Hinweise auf einen weiteren Anstieg wurden in einigen Ländern (einschließlich Deutschland) auch als Signal gesehen, mögliche negative Auswirkungen genauer zu prüfen und vorerst weitere Schritte zur Liberalisierung zurückzustellen.[4]
3. Begriffserklärung
Zunächst möchte ich die beiden Begriffe Cannabis und Drogen- bzw. Cannabispolitik zum besseren Verständnis der nachfolgenden Problematik erklären.
3.1. Cannabis
Cannabis ist der wissenschaftliche Name der Pflanzengattung Hanf. Die einjährige Hanfpflanze gehört zur Gattung der Hanfgewächse, kann bis zu vier Metern hoch wachsen, kommt in männlicher und weiblicher Form vor und wird in zwei Arten unterschieden: dem Gewöhnlichen Hanf (cannabis sativa) und dem Indischen Hanf (cannabis indica).
Durch zwei unterschiedliche Verfahren des Erntens erhält man die Droge Haschisch bzw. Marihuana. Haschisch besteht aus dem harzigen Sekret, das vor allem von der weiblichen Pflanze an Blüten, Blättern und Stängeln kurz vor der Blütezeit abgesondert wird.
Marihuana erhält man, indem man die oberen Blätter und Stängel der Hanfpflanze trocknet und anschließend zerkleinert (→ Verweis auf „Produkte von Cannabis“ im Anhang). Sowohl Haschisch als auch Marihuana enthalten beide die selben chemischen Substanzen: mehrer Cannabinoide. Zu den wichtigsten gehört das Cannabidiol (CBD), das Tetrahydrocannabinol (THC) und das Cannabinol (CBN) (→ Verweis auf „Formeln von Haschischinhaltstoffen“ im Anhang). Die für die psychotropen[5]Wirkungen verantwortliche Verbindung ist das THC, während z.B. das CBD psychotrop inaktiv ist.
Neben den genannten sind über 60 weitere Inhaltstoffe bekannt, welche jedoch keine oder nur sehr geringe psychoaktive Wirkungen aufweisen. Der Gehalt an Cannabinoiden hängt stark von der Bodenbeschaffenheit, dem Klima, der Aufarbeitung und der Lagerung ab. Der THC –Gehalt von Marihuana schwankt meist zwischen 1 und 14 %, bei Haschisch dagegen zwischen 4 und 12 %. Die Rauschempfindungen hängen vor allem von den körperlichen und seelischen Anlagen des Betroffenen, von seiner augenblicklichen Gestimmtheit und wesentlich auch von der jeweiligen Umgebung ab.[6]
Neben positiv erlebten Wirkungen, wie z.B. das Empfinden euphorischer Gefühle bei gleichzeitiger emotionaler Gelassenheit, das Finden neuartiger Ideen und Einsichten geprägt von starken Gedankensprüngen, eine subjektive Wahrnehmungsintensivierung, die Intensivierung des Gemeinschaftserlebens unter Freunden und das Gefühl einer wohligen körperlichen Entspanntheit, kann es auch zu akuten Risiken kommen, wie z.B. das Entstehen von Angst und Panikgefühlen, uferlose Verwirrung, überempfindliches Reagieren bis hin zu Halluzinationen und Einstellen von Herzrasen, Übelkeit und Schwindel. Langfristiger Cannabiskonsum ist mit psychischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden. Die Forschung hat an diesem Punkt jedoch häufig sich widersprechende Befunde hervorgebracht. Nach heutigem Kenntnisstand geht man davon aus, dass gravierende Hirnschäden wie sie vom Alkohol bekannt sind, nicht verursacht werden. Als bewiesene Annahme gilt die schädliche Auswirkung des Cannabisrauchs auf die Atemwege, wobei auch die schädlichen Auswirkungen des mitgerauchten Tabaks beachtet werden müssen. Vermutet wird, dass sich Cannabiskonsum in der Pubertät ungünstig auf die Entwicklung auswirkt. Dauerhafter Cannabiskonsum kann zudem eine spezifische Abhängigkeit nach sich ziehen. Oft wird sie begleitet durch allgemeine Rückzugstendenzen bis hin zur sozialen Isolation. Durch die Einnahme besonders von hohen Dosen THC können akute psychotische Symptome ausgelöst werden. Diese verschwinden jedoch in der Regel nach einigen Tagen wieder. Eine eigenständige „Cannabispsychose“ ist nicht belegt. Man geht jedoch davon aus, dass bei psychoseanfälligen Personen, die Cannabis rauchen, die Erkrankung eher zum Ausbruch kommt als bei abstinenten.[7]
Inwieweit sich Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, ist derzeit nicht eindeutig zu sagen. Die Allgemeinheit geht davon aus, dass Haschisch beim Fahrzeugführer die Reaktionszeit herabsetzt und damit den Bremsweg verlängert, zum Verlust des Zeitgefühls führt und somit Entfernungen und Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, die Konzentration und Aufmerksamkeit negativ beeinflusst, zu unsicherer Fahrweise aufgrund falsch aufeinander abgestimmter Bewegungen führt und sogar für Sinnenstäuschungen verantwortlich sein kann.
Um den Cannabiskonsumenten als Verkehrsgefährdung einzustufen, wird noch heute oft das Auftreten von sogenannten „flash- backs“ (Nachrausch) genannt. „Flash- backs“ sind rauschähnliche Wahrnehmungsstörungen, die ohne erneute Drogenzufuhr auftreten. Das würde natürlich erhebliche Gefährdungsmomente für den Betroffenen und seine Umgebung, vor allem im Straßenverkehr bedeuten. Doch derartige Nachräusche wurden nie unter wissenschaftlicher Aufsicht beobachtet oder gar von den Konsumenten beschrieben.
3.2. Drogenpolitik/Cannabispolitik
Um rationale Drogenpolitik zu betreiben, sollte man die kurz- und langfristigen Ziele einer solchen Politik diskutieren. Für potentielle Konsumenten ist es ein wichtiges Ziel, ernstzunehmende Aufklärung über Vorteile und Probleme des Cannabiskonsums zu erhalten. Für Konsumenten kommt hinzu, dass sie gutes Cannabis zu angemessenen Preisen bekommen und keine Risiken beim Gebrauch eingehen möchten (zum Beispiel Horrortrips, Gesundheitsschädigungen, Strafverfolgung oder Schulverweise).
Eine Drogenpolitik kann sich nicht nur auf das Konsumverbot bestimmter Drogen und dessen Einhaltung beschränken. Drogenpolitik ist immer ein Stück Gesellschaftspolitik. „Es gehört zu den Aufgaben einer solchen Politik, zu prüfen, welchen Stellenwert der Konsum sowohl legaler als auch illegaler Drogen in unserer Gesellschaft einnimmt, welche volkswirtschaftliche Bedeutung diesem Verhalten zukommt sowohl im Hinblick auf die Produktion von Drogen wie auch im Hinblick auf Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Konsumenten, welche Variablen im Lebensstil westlicher Industriestaaten den Konsum gewisser Drogen nahe legen, denjenigen anderer Drogen jedoch als nicht erwünscht erscheinen lassen; es geht um eine Politik, die darauf abzielt, die Interdependenzen aufzudecken zwischen den Anforderungen, die in den westlichen Industriestaaten an den Lebensrhythmus, an alle Verhaltensweisen des Einzelnen gestellt werden, und dem Versuch der Betroffenen, diesen Anforderungen zu genügen.“[8]
4. Rechtliche Situation in Deutschland
Zunächst ist zu sagen, dass das Ziel der Gesetzgebung auf Abstinenz beruht. Die derzeitige Drogenpolitik geht davon aus, dass die Strafandrohung eine ausreichende Wirkung hat, um beim Drogenabhängigen den Wunsch nach Abstinenz hervorzurufen und aufrechtzuerhalten.
Das Deutsche Drogenstrafrecht weist jedoch trotzdem eine Ambivalenz zwischen Abstinenz- und Akzeptanzorientierung, von offizieller Prohibition und informeller Erlaubnis auf.
4.1. Die Geschichte des Cannabisverbotes
Hanf als Nutz- und Heilpflanze, sowie seine psychoaktive Wirkung ist in Deutschland seit Jahrhunderten bekannt. Die erste für ganz Deutschland geltende Regel für Cannabis war die „Verordnung betreffend den Verkehr mit Apothekenwaren vom 25. März 1872“. Diese besagt, dass bestimmte Drogen und chemische Präparate, darunter der Indische Hanf, nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Altersgrenzen oder Mengenbestimmungen spielten hier keine Rolle.
Die eigentliche Geschichte des Cannabisverbotes beginnt mit der Opiumkommission in Shanghai 1909, die den Start für einen bis heute anhaltenden Konferenzmarathon gab, der eine „drogenfreie Welt“ zu schaffen versucht. Cannabis wurde das erste mal 1911/12 auf der „Ersten internationalen Opiumkonferenz“ in Den Haag, der Nachfolgekonferenz von Shanghai, erwähnt. Die Italienische Regierung brachte den Vorschlag, Cannabis zusammen mit Opium, Morphium und Kokain den gleichen Regelungen und Strafen zu unterwerfen. Ein paar Tage später wurde dieser Vorschlag seitens der Italienischen Regierung jedoch wieder zurückgezogen. Zudem stellten die Delegierten fest, dass zu wenig Informationen, vor allem keine Statistiken zum Cannabiskonsum vorlagen. Der belgische Delegierte brachte den Vorschlag, dass Cannabis eine Angelegenheit der nationalen Gesetzgebung der besonders betroffenen Staaten bleiben soll. Dieser wurde einstimmig angenommen. 1924/25 folgte die nächste Opiumkonferenz in Genf. Diesmal war es der ägyptische Delegierte, der beantragte, dass Cannabis in die Liste der kontrollierten Substanzen aufgenommen werden sollte. Im „Ausschuss F“, der sich ausschließlich mit der Cannabisfrage beschäftigte und bei dem nur neun Mitglieder (Großbritannien, Ägypten, Niederlande, Indien, Frankreich, Griechenland, Japan, Türkei, USA) anwesend waren, wurde das internationalen Cannabisverbot schließlich durch sechs Befürworter (Ägypten, Frankreich, Griechenland, Japan, Türkei, USA) am 17. Dezember 1924 beschlossen. Deutschland sträubte sich jedoch vorerst dagegen die Genfer Opiumkonvention umzusetzen. Erst am 10. Dezember 1929 wurde die Opiumkonvention vom Reichstag in Form des geänderten Opiumgesetztes in Deutschland gültig. Seit diesem Tag ist Cannabis in Deutschland verboten.
Es war jedoch weiterhin möglich Cannabis als Medizin und auf ärztliches Rezept hin in Apotheken zu beziehen.[9]Als Reaktion auf die 68er- Bewegung trat 1972 eine von allen Partein getragene Änderung des Betäubungsmittelgesetztes in Kraft, welche auf härtere Strafen setzte, in der Hoffnung dadurch die weitere Verbreitung des Cannabiskonsums zu stoppen. Cannabis unterlag nun dem völligem Verbot in Deutschland. Im Jahre 1982 wurde das Verbot mit zusätzlichen Straftatbeständen und neuen Höchststrafen verschärft. 1992 wurde erstmals der Posten eines Bundesdrogenbeauftragten geschaffen.
[...]
[1]Vgl. Simon, Sonntag, Bühringer, Kraus 2004, 15
[² Methadon ist]ein synthetisches Opiat, das fast 24 Stunden wirkt und als Ersatzstoff an Heroinabhängige verabreicht wird
[3]Vgl. Qensel, Kolte, Nolte 1996, 15
[4]Vgl. Simon, Sonntag, Bühringer, Kraus 2004, 17
[5]anregend oder dämpfend auf die Psyche einwirkend
[6]Vgl. Meyers großes Universallexikon 1982
[7]Vgl. Merfert-Diete 2004, 14 ff
[8]Vogt 1975, 13
[9]Holzer 2004, 6 ff
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