Die EU gewährt jedem Bürger eines seiner Mitgliedstaaten das Recht auf Freizügigkeit, d.h., daß es allen Bürgern der Europäischen Union freisteht den Ort selbst zu bestimmen an dem sie arbeiten, wohnen oder studieren, ohne dabei Rücksicht auf Visa oder Einreisebestimmungen nehmen zu müssen1. Das Recht auf Freizügigkeit ist dabei zunächst bei der Schaffung des Binnenmarktes geschaffen worden um Arbeitnehmern die freie Bewegung innerhalb des EU-Arbeitsmarktes zu ermöglichen, und war bis 1993 auch nur dieser Personengruppe vorbehalten2. (Arbeits-) Migration war also nicht nur in Kauf genommen sondern sogar gewünscht. Seit dem 1. Mai 2004 gehören der EU 10 neue Mitgliedstaaten, deren durchschnittliches BIP im Schnitt weniger als 50 % des durchschnittlichen BIP der restlichen Mitgliedstaaten liegt3. Auch liegt die Arbeitslosenquote in den neuen Mitgliedstaaten im Schnitt über dem der alten Mitgliedstaaten und ist mit durchschnittlich ca. 10 % hoch4. Angesichts dieser Tatsachen ist es sehr wahrscheinlich, daß es zu größeren arbeitsmotivierten Migrationsbewegungen innerhalb der Europäischen Union kommen wird5. Schließlich hat die EU eine Übergangsregelung von 2 Jahren geschaffen, in denen die neuen EU-Bürger noch nicht dieselbe Freizügigkeit genießen wie die Bürger der alten EU Staaten6. Des weiteren gibt es auch keinen Automatismus, der den neuen EU-Bürgern die gleichen Rechte einräumt, nach Ablauf dieser Frist. Es kann also eine Einschränkung der Freizügigkeit bis maximal 2009 ausgeweitet werden, es sei denn, ein Mitgliedstaat hat im nationalen Arbeitsmarkt mit besonderen Problemen zu kämpfen, was diesem wiederum erlauben würde, die Einschränkung der Freizügigkeit bis maximal 2011 auszuweiten, wobei ab dann keine weitere Ausweitungen dieser Restriktionen mehr möglich sind. Ich werde versuchen eine kleine Skizzierung der eventuell zu erwartenden Probleme sowie Herausforderungen, die nach der Ablauf dieser Fristen entstehen könnten, zu geben.
Inhalt
I Vorwort
II Migration als ökonomischer Faktor
III Migrationsbewegungen innerhalb der EU in 2004
IV Migrationspolicies
IV.1 Migrationspolitik in Deutschland
IV.2 Migrationspolitik in Europa
V Migrationsdruck in Osteuropa
VI Nachwort
VII Bibliographie
I Vorwort
Die EU gewährt jedem Bürger eines seiner Mitgliedstaaten das Recht auf Freizügigkeit, d.h., daß es allen Bürgern der Europäischen Union freisteht den Ort selbst zu bestimmen an dem sie arbeiten, wohnen oder studieren, ohne dabei Rücksicht auf Visa oder Einreisebestimmungen nehmen zu müssen[1]. Das Recht auf Freizügigkeit ist dabei zunächst bei der Schaffung des Binnenmarktes geschaffen worden um Arbeitnehmern die freie Bewegung innerhalb des EU-Arbeitsmarktes zu ermöglichen, und war bis 1993 auch nur dieser Personengruppe vorbehalten[2]. (Arbeits-) Migration war also nicht nur in Kauf genommen sondern sogar gewünscht. Seit dem 1. Mai 2004 gehören der EU 10 neue Mitgliedstaaten, deren durchschnittliches BIP im Schnitt weniger als 50 % des durchschnittlichen BIP der restlichen Mitgliedstaaten liegt[3]. Auch liegt die Arbeitslosenquote in den neuen Mitgliedstaaten im Schnitt über dem der alten Mitgliedstaaten und ist mit durchschnittlich ca. 10 % hoch[4]. Angesichts dieser Tatsachen ist es sehr wahrscheinlich, daß es zu größeren arbeitsmotivierten Migrationsbewegungen innerhalb der Europäischen Union kommen wird[5]. Schließlich hat die EU eine Übergangsregelung von 2 Jahren geschaffen, in denen die neuen EU-Bürger noch nicht dieselbe Freizügigkeit genießen wie die Bürger der alten EU Staaten[6]. Des weiteren gibt es auch keinen Automatismus, der den neuen EU-Bürgern die gleichen Rechte einräumt, nach Ablauf dieser Frist. Es kann also eine Einschränkung der Freizügigkeit bis maximal 2009 ausgeweitet werden, es sei denn, ein Mitgliedstaat hat im nationalen Arbeitsmarkt mit besonderen Problemen zu kämpfen, was diesem wiederum erlauben würde, die Einschränkung der Freizügigkeit bis maximal 2011 auszuweiten, wobei ab dann keine weitere Ausweitungen dieser Restriktionen mehr möglich sind. Ich werde versuchen eine kleine Skizzierung der eventuell zu erwartenden Probleme sowie Herausforderungen, die nach der Ablauf dieser Fristen entstehen könnten, zu geben.
II Migration als Ökonomischer Faktor
Migration stellt, gerade in den Ländern, die durch Migration einen Zuwachs der Bevölkerung erreichen, einen beachtlichen Ökonomischen Faktor dar. Laut Felderer ist ein Bevölkerungszuwachs durch Migration ein bedeutenderer Wirtschaftlicher Zuwachs als der Bevölkerungszuwachs durch Geburt. Er argumentiert, daß im Gegensatz zu in einem Land geborenen Kinder, Migranten nicht erst eine lange Entwicklungsphase durchmachen müssen, sondern samt eigenem Kapital (zum einen das Humankapital, also einer Arbeitskraft, die sofort einsatzbereit ist, sowie einem Geldvermögen) das Land bereichern, wobei jedoch die Gefahr besteht, daß der Faktor Arbeit in dem aufnehmenden Land überflüssig wird und damit das „Humankapital“ nicht mehr benötigt wird[7]. Generell läßt sich beobachten, daß durch ein Bevölkerungswachstum, sei es durch Immigration oder durch höhere Geburtenraten entstanden, ein Ungleichgewicht entsteht und das BSP pro Einwohner sinkt, also der allgemeine Wohlstand sinkt[8]. Nach einer Studie, die von Felderer angeführt werden, sinkt durch Immigration vor allem der Wohlstand (=es steigt die Arbeitslosigkeit) bei den in Deutschland geborenen niedrig qualifizierten Arbeitskräften, die durch niedrig qualifizierte Immigranten ersetzt werden, die deren Komplementärposition zu den Hochqualifizierten in Deutschland geborenen Arbeitskräften einnehmen[9]. So zeigt die von Felderer angeführte Studie des weiteren eine Korrelation zwischen Immigration und sinkenden Arbeitslöhnen im Niedriglohnsektor, die mit 1% zu -0,35% (also pro 1% Immigration sinken die Arbeitslöhne um 0,35%) bei steigender Immigration recht empfindliche Auswirkungen auf das Haushaltseinkommen in den Bildungsfernen Schichten hat, während in den qualifizierten Tätigkeiten gleichzeitig die Löhne eher steigen[10]. Jedoch zeigen Studien, daß der durchschnittliche Verdienst von Immigranten zwar anfänglich geringer ist als der der Deutschen, sich jedoch im Lauf von ca. 17 Jahren angleicht, wobei viel Immigranten im Laufe ihres Arbeitslebens ein größeres Vermögen, erreicht durch höhere durchschnittliche Sparraten, akkumulieren[11]. Abschließend zeigt Felderer auf, daß Immigration kurzfristig negative Auswirkungen auf sowohl das BSP pro Kopf sowie den Verdienst im unteren Lohnsegment hat und somit der Wohlstand zurückgeht. Langfristig jedoch erreichen zumindest die Immigranten einen höheren Wohlstand als ihre Deutschen Kollegen und tragen somit zu einer Steigerung des Gesamtwohlstandes bei[12], zu diesem Schluß kommt auch Steineck[13]. Jedoch hat Immigration de facto viel stärkere Auswirkungen auf den Aufbau eines Landes, wie das Phänomen der „Unterschichtung“[14], also die Erweiterung der Klassen nach Unten (=das Entstehen einer neuen tieferen Unterschicht unter der bestehenden Unterschicht), zeigt, und bringt durch diese Veränderungen der Gesellschaft auch entsprechende Soziale Probleme mit sich. Jedoch wird allgemein die Meinung vertreten, daß Europa Immigration braucht, damit die Bevölkerungszahl konstant bleibt, weil Sie Aufgrund von niedrigen Geburtenraten sonst in den meisten Staaten der EU zurückgehen würde[15]. Immigration wird also benötigt um den Bevölkerungsrückgang besser kontrollieren zu können und somit die Alterssicherungssysteme nicht übermäßig zu belasten[16]. Wirtschaftliche Chancen ermöglicht vor allem eine Einwanderung von jungen und gut qualifizierten Arbeitskräften[17]. Generell läßt sich also festhalten, daß der Ökonomische nutzen von Einwanderung um so höher ist je jünger die Einwanderer sind (demographische Entwicklung) und je besser sie ausgebildet sind (Humankapitalansatz)[18]. Bei Wolter finden wir Grafiken[19], die jedoch belegen, daß sowohl die intraeuropäischen Migranten als auch die Immigranten aus nicht EU-Ländern in ihrer Qualifikation im Spitzenbereich unter denen der jeweiligen Einheimischen Bevölkerung liegen. Insbesondere Immigranten aus der Türkei, Jugoslawien, Algerien, Marokko und Tunesien weisen einen besonders niedrigen Anteil höherqualifizierter Arbeitskräfte auf (>1 – 4 %). Auch insbesondere Immigranten aus Osteuropäischen Ländern weisen im Durchschnitt einen Anteil hochqualifizierter von unter 5 % auf (z.Vgl. Norwegen 30 %)[20]. Es läßt sich also feststellen, daß ein Großteil der Immigranten aus nicht-EU Ländern in Osteuropa, sowie des Mittleren Ostens, Nahen Ostens und Nordafrika wesentlich geringere Qualifikationen aufweisen, als Immigranten aus anderen EU-Ländern (In Bezug auf Deutschland). Jedoch zeigt sich im folgenden, daß die Ausländer überproportional schneller aufsteigen in ihren Berufen als die verglichenen Deutschen, was auf eine schnelle Angleichung von Qualifikationsniveaus schließen läßt[21]. Zwar zeigt sich ein insgesamt höheres Ausbildungs- und Beschäftigungsniveau von Einheimischen, jedoch wächst dieses wesentlich langsamer, als das der Ausländer.
[...]
[1] http://europa.eu.int/en/agenda/igc-home/intro/chap2/de_1.htm (besucht am 14.02.2005)
[2] ibid.
[3] http://europa.eu.int/en/agenda/igc-home/intro/chap2/de_1.htm (besucht am 14.02.2005)
[4] http://europa.eu.int/abc/keyfigures/candidates_member/peopleatwork/index_animated_de.htm (besucht am 14.02.2005)
[5] Steineck, (S. 19)
[6] http://europa.eu.int/comm/employment_social/publications/2004/ke5603069_de.pdf (besucht am 14.02.2005)
[7] Felderer, (S. 72)
[8] Felderer, (S. 73)
[9] Felderer, (S. 74)
[10] ibid., (S. 74)
[11] ibid., (S. 80)
[12] ibid., (S. 81)
[13] Steineck, (S. 19)
[14] Heckmann, (S. 159)
[15] Steineck, (S. 19)
[16] Steineck, (S. 19)
[17] Steineck, (S. 20)
[18] Steineck, (S. 20)
[19] Wolter, (S. 42)
[20] Wolter, (S. 44)
[21] Wolter, (S. 64)
- Citation du texte
- Timm Gehrmann (Auteur), 2005, (Im-)Migration und Arbeitsmarkt in der EU - eine politische Herausforderung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68988
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