Im Gegensatz zur Weimarer Republik stand das Schulwesen während der NS-Diktatur nicht im Zeichen humanistischer und geistiger Bildung. Stattdessen missbrauchte die NSDAP unter Führung von Adolf Hitler die Schule als Anstalt zur Körpererziehung und Propagierung nationalsozialistischen Gedankengutes.
Zunächst verbessert sich auch der grundlegende gesellschaftliche Status des Lehrers durch eine enorme Aufwertung der Lehrerausbildung. Wurden bereits 1933 aus den „Pädagogischen Akademien“ der Weimarer Republik „Hochschulen für Lehrerbildung“, führte man 1937 für die Lehrerbildung gar eine hochschulmäßige Ausbildung auf universitärem Niveau ein. Der offensichtliche Widerspruch zum Bildungsverständnis der Nationalsozialisten wurde jedoch relativiert durch eine 1939 eingeführte so genannte „Sonderreifeprüfung“ für Volks- und Mittelschulabsolventen, mit der die Voraussetzungen für den Erwerb des Abiturs zur Farce und das Niveau der Lehrerbildung wieder deutlich abgesenkt wurden.
1. Schulwesen während des Nationalsozialismus
1.1 Schulsystem und Bildungsziele
Im Gegensatz zur Weimarer Republik stand das Schulwesen während der NS-Diktatur nicht im Zeichen humanistischer und geistiger Bildung. Stattdessen missbrauchte die NSDAP unter Führung von Adolf Hitler die Schule als Anstalt zur Körpererziehung und Propagierung nationalsozialistischen Gedankengutes. Zwar übernahm die NSDAP die Schulstruktur der Weimarer Republik, jedoch machte Hitler bereits 1926 seine Vorstellung von „Bildung“ in seinem Buch „Mein Kampf“ deutlich:
"Die Schule als solche muss in einem völkischen Staat unendlich mehr Zeit freimachen für die körperliche Ertüchtigung. Es geht nicht an, die jungen Gehirne mit einem Ballast zu beladen, den sie erfahrungsgemäß nur zu einem Bruchteil behalten, wobei zudem meist anstatt des Wesentlichen die unnötigen Nebensächlichkeiten hängen bleiben, da das junge Menschenkind eine vernünftige Siebung des ihm eingetrichterten Stoffes gar nicht vorzunehmen vermag. Wenn heute, selbst im Lehrplan der Mittelschulen, Turnen in einer Woche mit knappen zwei Stunden bedacht und die Teilnahme daran sogar als nicht obligat dem einzelnen freigegeben wird, so ist dies, verglichen zur rein geistigen Ausbildung, ein krasses Missverhältnis...
Doch hat der völkische Staat eben nicht die Aufgabe, eine Kolonie friedsamer Ästheten und körperlicher Degeneraten aufzuzüchten...
Treue, Opferwilligkeit, Verschwiegenheit sind Tugenden, die ein großes Volk nötig braucht, und deren Anerziehung und Ausbildung in der Schule wichtiger sind als manches von dem, was zur Zeit unsere Lehrpläne ausfüllt. Auch das Aberziehen von weinerlichen Klagen, von wehleidigem Heulen usw. gehört in dieses Gebiet. Wenn eine Erziehung vergisst, schon beim Kinde darauf hinzuwirken, dass auch Leiden und Unbill einmal schweigend ertragen werden müssen, darf sie sich nicht wundern, wenn später in kritischer Stunde, z.B. wenn einst der Mann an der Front steht, der ganze Postverkehr einzig der Beförderung von gegenseitigen Jammer- und Winselbriefen dient. Wenn unsere Jugend in den Volksschulen etwas weniger Wissen eingetrichtert worden wäre und dafür Selbstbeherrschung, so hätte sich dies in den Jahren 1915/18 reichlich gelohnt."
(S. 104 f, S.106, in: Christian Zentner: Adolf Hitlers Mein Kampf - München 1974)
Prinzipiell war damit alles gesagt. Nur zwei Seiten später jedoch erweiterte er dies um seine rassistischen Ideen:
"Die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit des völkischen Staates muss ihre
Krönung darin finden, daß sie den Rassesinn und das Rassegefühl instinkt- und verstandesmäßig in Herz und Gehirn der ihr anvertrauten Jugend hineinbrennt. Es soll kein Knabe und kein Mädchen die Schule verlassen, ohne zur letzten Erkenntnis über die Notwendigkeit und das Wesen der Blutreinheit geführt worden zu sein. Damit wird die Voraussetzung geschaffen für die Erhaltung der rassemäßigen Grundlagen unseres Volkstums und durch sie wiederum die Sicherung der Vorbedingungen für die spätere kulturelle Weiterentwicklung."
(S. 108, in: Christian Zentner: Adolf Hitlers Mein Kampf.- München 1974)
Strukturelle Veränderungen des Weimarer Schulsystems nahmen die Nazis nur marginal vor (z.B. Verkürzung der Gymnasialzeit von 9 auf 8 Jahre zur Gewinnung eines zusätzlichen Offiziersjahrgangs), jedoch erfolgten massive personelle (u.a. durch das„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“vom 7. April 1933) und inhaltliche Änderungen. Nichtarische (hauptsächlich jüdische) Lehrer wurden aus dem Schuldienst entfernt, jüdische Schüler aus dem Unterricht vertrieben, der Zugang zu weiterführenden Schulen, insbesondere Hochschulen, sowohl für Nichtarier als auch für Frauen drastisch eingeschränkt.
Inhaltlich erfolgte eine praktische Ausrichtung des Lehrplans. Die Weimarer
Lehrpläne wurden bis 1937 vollständig überarbeitet und jegliche demokratischen und schöngeistigen Inhalte, die nicht im Sinne der NS-Ideologie waren, entfernt. Stattdessen wurde der Sportunterricht intensiviert und Propagandaunterricht eingeführt. Hier wurden u.a. regelmäßig Lichtspieltheater besucht, in denen Propagandafilme gezeigt wurden, die die nationalsozialistischen Ideale verherrlichten (z.B.„Triumph des Willens“,„Deutschland erwacht“und„Jugend der Welt“). Zusätzlich wurden alle Schulfächer, insbesondere der Biologieunterricht, auf die Verbreitung der Rassenlehre ausgerichtet. Beispielhaft hierfür sei eine Aufgabe aus einem nationalsozialistischen Mathematikbuch:
„Ein Geisteskranker kostet täglich etwa 4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen hat ein Beamter täglich nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM, ein ungelernter Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie. (a) stelle diese Zahlen bildlich dar. - Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300 000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege. (b) Wie viel Ehestandsdarlehen zu je 1 000 RM könnten - unter Verzicht auf spätere Rückzahlung - von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?“
(S. 205 in: Dithmar, R.: Schule und Unterricht im Dritten Reich. Neuwied 1989)
1.2 Lehrerbildung
Zunächst verbessert sich auch der grundlegende gesellschaftliche Status des Lehrers durch eine enorme Aufwertung der Lehrerausbildung. Wurden bereits 1933 aus den „Pädagogischen Akademien“ der Weimarer Republik „Hochschulen für Lehrerbildung“, führte man 1937 für die Lehrerbildung gar eine hochschulmäßige Ausbildung auf universitärem Niveau ein. Der offensichtliche Widerspruch zum Bildungsverständnis der Nationalsozialisten wurde jedoch relativiert durch eine 1939 eingeführte so genannte „Sonderreifeprüfung“ für Volks- und Mittelschulabsolventen, mit der die Voraussetzungen für den Erwerb des Abiturs zur Farce und das Niveau der Lehrerbildung wieder deutlich abgesenkt wurden.
2. Zwei (Schul-)Systeme
Nach 1945 strebten die vier Siegermächte eine Demokratisierung des deutschen Schulwesens an. Niedergeschrieben in Punkt 7 der „Politischen Grundsätze“ des Potsdamer Abkommens klang das so:
„Das deutsche Erziehungswesen soll so überwacht werden, dass die nazistischen und militaristischen Lehren völlig ausgemerzt werden und die erfolgreiche Entwicklung demokratischer Ideen ermöglicht wird.“
(S. 147, in: Klemm, K.: Beliebigkeit als Norm - Zur Entwicklung gymnasialer
Bildungsziele in der Bundesrepublik. In: Rolff, H.-G./Klemm, K./Tillmann, K.-J. (Hrsg.): Jahrbuch der Schulentwicklung 2. Weinheim 1982, S. 145-158).
Zunächst wurden Schulstruktur und Lehrpläne der Weimarer Republik wiederhergestellt. 1947 erließ der Alliierte Kontrollrat die „Grundlegenden Prinzipien für die Neugestaltung des deutschen Bildungswesens“. Hervorzuheben sind hier vor allem drei Aspekte: der ökonomische, geprägt durch die Öffnung des Zugangs zu allen Schulen und Schulformen durch Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, der organisatorische, durch den eine horizontale Gliederung des Schulsystems verwirklicht werden soll, sowie der inhaltliche Aspekt:
„Alle Schulen betonen sowohl durch den Inhalt des Lehrplans, der Schulbücher und der Lehr- und Lernmittel wie durch den Schulaufbau selbst die Erziehung zur staatsbürgerlichen Verantwortung und demokratischen Lebensauffassung.“
(S. 148, in: Klemm, K.: Beliebigkeit als Norm. - Zur Entwicklung gymnasialer Bildungsziele in der Bundesrepublik. In: Rolff, H.-G./Klemm, K./Tillmann, K.-J. (Hrsg.): Jahrbuch der Schulentwicklung
Durch die Teilung Deutschlands und die unterschiedlichen vorherrschenden Ideologien entstanden in der Folge jedoch zwei grundverschiedene Schulsysteme.
2.1 Die Einheitsschule der Deutschen Demokratischen Republik
2.1.1 Idee und Ziel
Entgegen dem Erlass des Alliierten Kontrollrates von 1947 (s.o.) erfolgte im Schulsystem der DDR keinerlei Gliederung. Stattdessen verfolgte man das in den 1920ern entstandene Modell der Einheitsschule, in dem von der 1. bis zur 10. Klasse keine wie auch immer geartete Selektion vorgenommen wird. Das Ziel war es, auf hohem allgemeinbildendem Niveau „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ zu erziehen (Gesetzüber das einheitliche sozialistische Bildungssystemvom 25. Februar 1965), um Kinder und Jugendlichen zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden zu lassen, die sich selbst mit dem Staat identifizieren können. Dabei wurde von den Schülern Engagement in Politik und Kultur im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Angestrebt wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit.
2.1.2 Struktur des Bildungssystems
Zu Beginn des Neuaufbaus des Bildungssystems der DDR ab 1946 wurden zunächst die 8-klassige Volksschule und die darauf aufbauende 4-klassige Oberschule beibehalten, 1950 mit demGesetzüber die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Dezember 1950allgemeine Schulpflicht eingeführt. 1959 wurde die Volksschule mit demGesetzüber die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 195910-klassig, während die Oberstufe weiterhin die Klassen 9 bis 12 umfasste. 1965 dann trat dasGesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Februar 1965in Kraft, das das Schulsystem in die bis 1989 nahezu unveränderte Form, im Folgenden näher beschriebene Form brachte.
Da die meisten Frauen in der DDR werktätig waren, war Betreuung bereits ab dem 1. Lebensjahr durch Kinderkrippen notwendig und auch gegeben. Die eigentliche „Bildung“ begann jedoch „erst“ im Kindergarten, den fast alle Kinder ab dem vierten Lebensjahr besuchten, mit einfachem Rechnen im Zahlenraum bis 10, künstlerischem Gestalten, Singen und zum Teil auch Lesen. Im Gegensatz zum reinen Betreuungsauftrag der Kindergärten in der Bundesrepublik hatten die Kindergartenerzieherinnen in der DDR damit einen festgelegten Bildungsauftrag.
Mit sechs oder sieben Jahren wurden Kinder nach einer obligatorischen Schuleingangsuntersuchung in die 3-stufige 10-klassige allgemeinbildende Polytechnische Oberschule (POS) eingeschult. Bereits frühzeitig wurden die Schüler im „Polytechnischen Unterricht“ mit der Welt der Werktätigen und dem sozialistischen Produktionsprozess vertraut gemacht.
Für etwa 10% der Schüler eines Jahrgangs bestand die Möglichkeit, ab der 11. Klasse die Erweiterte Oberschule (EOS) bis zum Abitur zu besuchen oder eine dreijährige Facharbeiterausbildung mit Erwerb des Abiturs zu absolvieren. Die Zulassung zum Abitur setzte jedoch oft, aber nicht immer, „gesellschaftliches Engagement“ des Schülers, eine Mitgliedschaft der Eltern in FDJ, SED oder anderen Massenorganisationen sowie entsprechende schulische Leistungen voraus. Über den Weg von Vorkursen an den Hochschulen der DDR war es aber auch „Normalbürgern“ möglich, nach Abschluss einer Berufsausbildung das Abitur zu erwerben und ein Studium aufzunehmen. Die strenge Reglementierung der Zulassung zum Abitur hatte den „Vorteil“, dass für jeden Abiturienten auch ein Studienplatz angeboten werden konnte, wenn auch nicht immer in der gewünschten Fachrichtung.
Zusätzlich entstand ein sehr gut entwickeltes System der Begabtenförderung und Elitenbildung. Meist handelte es sich um so genannte Spezialklassen, die administrativ einer POS oder EOS, zum Teil aber auch direkt einer Universität angegliedert waren. Aber auch komplette Spezialschulen wurden eingerichtet. Bekannt sind u.a. die Russischklassen und Mathespezialklassen. Besonders begabte Schüler wurden hier entweder durch zusätzlichen Unterricht entsprechend der Ausrichtung der Klasse und/oder, im Falle der Russischklassen, durch Fachunterricht in der jeweiligen Fremdsprache gefördert. Der Besuch der Spezialklasse führte in der Regel zum Abitur.
Private Schulen gab es in der DDR nicht. Die Bildungshoheit lag damit vollständig und ohne Ausnahme beim Staat.
2.1.3 Lehrerbildung
Schon früh bekam die Lehrerbildung in der DDR einen professionellen Charakter. Bereits Mitte der 1940er wurden für die Ausbildung der so genannten Neulehrer Hochschulseminare eingerichtet, Praktika angeboten, Didaktik und Pädagogik gelehrt. Die Strukturreformen der 1960er Jahre führten dann zu einem einheitlichen, sich zunächst über vier, später über fünf Jahre erstreckenden Diplomlehrerstudiengang in festen Zweifachkombinationen, gegliedert in spezielle Studiengänge für spätere Lehrerinnen und Lehrer für die Klassen 1 bis 3 und Studiengänge für Fachlehrer der Klassen 4 bis 12. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten und -verpflichtungen für Lehrer waren beinahe beispielhaft. Ein schaler Beigeschmack war jedoch die Tatsache, dass Lehrer Vorreiter für die Verbreitung des sozialistischen Gedanken sein sollten, was sich schon in der Ausbildung in Form von vielfältigen Seminaren zeigte, die der sozialen und politischen Disziplinierung dienten.
2.2 Dreistufiges Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland
2.2.1 Idee und Ziel
Im Gegensatz zur DDR erfolgte in der Bundesrepublik die Wiederherstellung des gegliederten Schulsystems. Begründet wurde dies unter ökonomischen sowie begabungstheoretischen Gesichtspunkten. So schrieb der ‚Deutsche Ausschuss‘, ein vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss berufenes Gremium der Bildungsberatung, noch 1959 in seinem Rahmenplan:
„Die unterschiedlichen Bildungsanforderungen, die unsere arbeitsteilig entfaltete Gesellschaft an ihren Nachwuchs stellt, und die Unterschiede in der Bildungsfähigkeit dieses Nachwuchses zwingen dazu, an drei Bildungszielen unseres Schulsystems festzuhalten, die nach verschieden langer Schulzeit erreicht werden: an einem verhältnismäßig früh an Arbeit und Beruf anschließenden, einem mittleren und einem höheren.“
(vgl. S. 151, in: Klemm, K.: Beliebigkeit als Norm. Zur Entwicklung gymnasialer Bildungsziele in der Bundesrepublik. In: Rolff, H.-G./Klemm, K./Tillmann, K.-J. (Hrsg.): Jahrbuch der Schulentwicklung 2. Weinheim 1982, S. 145-158)
Erst in den 1960ern kam es zu einer erneuten Diskussion zur Schulreform. In der Folge entstand mit Blick auf die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schulwesens in mehreren Schritten die Struktur, wie wir sie heute kennen.
2.2.2 Struktur des Bildungssystems
Das Bildungssystem der Bundesrepublik ist dreistufig gegliedert. Es ist unterteilt in die Primarstufe mit der vier-, in einigen Bundesländern (Berlin, Brandenburg) auch sechsjährigen Grundschule, die sechs- bzw. entsprechend vierjährige Sekundarstufe I mit den Schultypen Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium und regional unterschiedlichen Mischformen sowie die zwei- bis dreijährige Sekundarstufe II an Gesamtschulen und Gymnasien. Mit dem Ende der DDR im Jahre 1989 wurde dieses System mit regionalen Besonderheiten, auf die hier nicht eingegangen werden soll, fast 1:1 auf die neuen Bundesländer übertragen.
Wesentlich für die Grundschule ist das fast völlige Fehlen von Leistungsdruck. Zumindest in den ersten beiden Schuljahren werden keine Noten vergeben, eine Leistungsbeurteilung erfolgt verbal. Leistungsdefizite werden durch Fördermaßnahmen ausgeglichen, nicht durch Wiederholen, die Versetzung stellt somit den Regelfall dar.
Die Sekundarstufe I führt in der Regel zum Hauptschulabschluss oder zur Mittleren Reife, die gleichzeitig die Berechtigung zum Besuch der Sekundarstufe II darstellt. Die Sekundarstufe I ist wiederum mehrfach horizontal unterteilt.
Sie besteht zum einen aus der Hauptschule, die ursprünglich auf eine handwerkliche Berufsausbildung vorbereiten sollte. Der Unterricht ist daher bis heute sehr praktisch ausgerichtet. Mittlerweile stellt sie eher eine Restschule dar, die verhältnismäßig wenige Schüler besuchen. Diese stammen jedoch überproportional häufig aus sozial schwachem Milieu, oft ist Deutsch die erste Fremdsprache. Inzwischen wird der Hauptschulabschluss allgemein als defizitär und nur bedingt ausbildungsqualifizierend betrachtet.
Die Realschule dagegen soll für anspruchsvolle Berufsausbildungen, z.B. in der Verwaltung, qualifizieren. Die hier zu erwerbende Mittlere Reife stellt in der Bundesrepublik bis heute den Regelabschluss dar, der den Zugang sowohl zu fast allen Ausbildungsberufen bietet als auch die Möglichkeit des Besuchs der Sekundarstufe II mit dem Ziel des Erwerbs des Abiturs einräumt. Dies kann entweder direkt durch den Besuch einer gymnasialen Oberstufe erfolgen oder über den so genannten Zweiten Bildungsweg.
In neuerer Zeit werden diese beiden Schulformen häufig zusammengefasst zu Sekundarschulen (Niedersachsen), erweiterten Realschulen (Saarland) oder Mittelschulen (Sachsen). Das Ziel ist es, alle Schüler zum Regelabschluss zu führen.
In der dritten Schulform, dem Gymnasium, das die Sekundarstufe I und II umfasst, wird zielgerichtet auf den Erwerb des Abiturs in der Sekundarstufe II vorbereitet. Dieser Abschluss berechtigt abhängig von verschiedenen Einschränkungen (in der Regel durch einen NC) zur Aufnahme jedweden Studiums an einer beliebigen Hochschule und natürlich auch zur Aufnahme jedes gewünschten Ausbildungsberufes. Seit den 1990ern besuchen mehr Schüler das Gymnasium (ca. 30%) als die Haupt- oder Realschule (12 bzw. 25%).
Eine vierte Form ist die immer häufiger vertretene integrierte Gesamtschule, die alle Abschlüsse unter einem Dach möglich macht. Private Schulen sind zulässig, bieten die gleichen Abschlussmöglichkeiten (in der Regel das Abitur) und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Jedoch liegt die Bildungshoheit beim Bund, ausgeübt durch die Länder, so dass auch Privatschulen strengen Anforderungen genügen müssen.
2.2.3 Lehrerbildung
Seit den 1960ern müssen Lehrer eine akademische Ausbildung absolvieren. Diese besteht aus einem etwa vier- bis fünfjährigen Hochschulstudium und einer anschließenden Referendariatsphase und ist im internationalen Vergleich sehr langwierig. Sie ist jedoch allgemein als äußerst hochwertig anerkannt. In einigen Bundesländern (Berlin) wurde die Lehrerausbildung bereits auf ein gestuftes BachelorMaster-Studium umgestellt.
Es existieren verschiedene Ausbildungsgänge. Im Wesentlichen muss sich der angehende Lehrer entscheiden zwischen Grundschulpädagogik und dem Lehren an Schulen der Sekundarstufen. Das Wahrnehmen vielfältiger Weiterbildungsangebote sowohl privater als auch öffentlicher Träger (meist Hochschulen) ist sowohl Recht als auch Pflicht eines jeden Lehrers.
Quellen:
http://www.uni-jena.de/Didaktik-page-17236-skin-print.html
http://www.uni-koblenz.de/~odsrhof/realisierungnationalsozialismus.html http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungssystem_der_DDR
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Bildungssystem http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Schulsystem
http://www.uni-essen.de/bfp/lehre/pdf/Skript%20Oktober%2004_05.pdf http://www.uni-essen.de/bfp/lehre/pdf/deutscheschulgeschichte.pdf http://www2.hu-berlin.de/schultheorie/sicher/33a.html
Rolff, H.-G./Klemm, K./Tillmann, K.-J. (Hrsg.): Jahrbuch der Schulentwicklung 2. Weinheim 1982 Christian Zentner: Adolf Hitlers Mein Kampf. München 1974
Dithmar, R.: Schule und Unterricht im Dritten Reich. Neuwied 1989
Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Dezember 1950 Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959
Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Februar 1965
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- Fred Pollex (Autor), 2006, Deutsche Schulgeschichte vom Nationalsozialismus bis zur Gegenwart, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68734