,,Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." besagt das Grundgesetz .Diese Durchsetzung der Gleichberechtigung soll in allen gesellschaftlichen Bereichen geschehen, auch und gerade in der Arbeitswelt, in der viele Menschen einen großen Teil ihres Lebens verbringen.
Die ersten Bemühungen zu diesem Thema sind schon im alten BetrVerfG zu erkennen, in dem es im Art. 15 Abs. 2 heißt : ,,Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis [im Betriebsrat] vertreten sein". Die Geschichte der Durchsetzungsbemühungen von gleichberechtigter betrieblicher Mitbestimmung von Männern und Frauen begann also schon vor 30 Jahren und dauert bis heute an: Im Juni 2001 hat der Bundestag die Reform der Betriebsverfassung verabschiedet, die auch Änderungen bezüglich der Gleichstellngsproblematik enthielt.
Der Bundesminister für Arbeit und SozialordnungWalter Riester bezeichnete die Reform in einer Rede vor dem Bundestag als ,,längst überfällig" . Es ergibt sich daher die Frage, ob und wenn ja, warum eine Reform des BetrVerfG im Punkt der Gleichberechtigung der Geschlechter bei der betrieblichen Mitbestimmung nötig war. Meine These hierzu ist, dass eine Reform des BetrVerfG hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter erforderlich war, da die letzten 30 Jahre keine effiziente und vor allem schnelle Entwicklung hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung von Männern und Frauen erkennen ließen.
Zur Beantwortung der oben gestellten Leitfragen werde ich zunächst die Entwicklung des Verhältnisses von Arbeitnehmerschaftsanteil und Betriebsratsmitgliedschaften der Frauen seit der letzten Reform des BetrVerfG 1972 untersuchen, um festzustellen, ob sich ein Ungleichgewicht ergab. Daraus werde ich ableiten, ob das alte BetrVerfG in seinem Ziel der anteilsmäßigen Mitbestimmung von Männern und Frauen versagt hat. Im Anschluss werde ich die verschiedenen Standpunkte von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern zur Reform des BetrVerfG aufzeigen. Im letzten Schritt fasse ich meine Ergebnisse zusammen, um meine Arbeitshypothese zu überprüfen und einen Ausblick auf mögliche Konsequenzen des Gesetzes zu geben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Entwicklung seit 1972
- Standpunkte zur Reform des BetrVerfG
- Die rot-grüne Regierung
- Die Gewerkschaften
- Die Arbeitgeber
- Zusammenfassung, Fazit und Ausblick
- Bibliografie
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG) im Jahr 2001 und analysiert die Auswirkungen der Novellierung auf die Gleichstellung der Geschlechter in der betrieblichen Mitbestimmung.
- Die Entwicklung des Frauenanteils in der Arbeitnehmerschaft und im Betriebsrat seit 1972
- Die Standpunkte von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern zur Reform des BetrVerfG
- Die Auswirkungen der Reform auf die Gleichstellung der Geschlechter in der betrieblichen Mitbestimmung
- Die Notwendigkeit einer stärkeren Förderung der Frauenbeteiligung in Betriebsräten
- Die Herausforderungen und Chancen der Gleichstellung in der Arbeitswelt
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Entwicklung des Frauenanteils in der Arbeitnehmerschaft und im Betriebsrat seit der letzten Reform des BetrVerfG im Jahr 1972. Es wird gezeigt, dass die Geschlechter trotz des Ziels der anteilsmäßigen Vertretung im Betriebsrat nicht entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten waren. Die Analyse zeigt ein anhaltendes Ungleichgewicht zwischen Frauenanteil in der Belegschaft und Frauenanteil im Betriebsrat.
Das zweite Kapitel untersucht die Standpunkte von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern zur Reform des BetrVerfG. Die rot-grüne Regierung erkannte die Unterrepräsentanz von Frauen in Betriebsräten als einen der Hauptgründe für die Gesetzesnovelle. Die Gewerkschaften begrüßten die Reform und forderten eine stärkere gesetzliche Verpflichtung zur Gleichstellung. Die Position der Arbeitgeber war hingegen uneinheitlich. Während einige die Notwendigkeit der Reform anzweifelten, erkannten andere die Chancen der Gleichstellung für die Unternehmen.
Das dritte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und beleuchtet die Auswirkungen der Reform auf die Gleichstellung der Geschlechter in der betrieblichen Mitbestimmung. Die Arbeit zeigt die Notwendigkeit einer stärkeren Förderung der Frauenbeteiligung in Betriebsräten und diskutiert die Herausforderungen und Chancen der Gleichstellung in der Arbeitswelt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG), die Gleichstellung der Geschlechter, die betriebliche Mitbestimmung, Frauenbeteiligung in Betriebsräten, die Unterrepräsentanz von Frauen, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Frauenquote, die Herausforderung der Gleichstellung in der Arbeitswelt, die Rolle von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern bei der Förderung der Gleichstellung, sowie die Chancen und Risiken der Gleichstellung in der Arbeitswelt.
- Citar trabajo
- Stefanie Treutler (Autor), 2002, Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6870
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.