I. Einleitung
Seit Jahrhunderten ist der Traum jedes Menschen ein friedliches Zusammenleben miteinander. Um den Frieden in Europa zu sichern, gründete der österreichische Graf Richard Coudenhove-Kalergi im Jahre 1923 die Paneuropa-Union. Der französische Außenminister und Friedensnobelpreisträger Aristide Briand überarbeitete den Plan von dem Graf und entwarf 1930 einen Plan für eine Europäische Föderation. Diese Pläne scheiterten vor allem wegen dem Faschismus in Italien und dem Nationalsozialismus in Deutschland. Erst nach dem zweiten Weltkrieg nahm die Integration Gestalt an . Die vorrangigen Ziele einer Vereinigung sollten wirtschaftlich, politisch und militärisch sein. Am 16.April 1948 wurde die OEEC in Paris von 18 europäischen Staaten gegründet um ein gemeinsames Konzept zum wirtschaftlichen Wiederaufbau und zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und umzusetzen. Primäres Ziel war es, die europäischen Länder in den Entscheidungsprozess über die Verwendung der Gelder aus dem European Recovery Program sog. "Marshall-Plan" einzubinden. Im Jahre 1961 wurde aus der OEEC die OECD. An der neuen Organisation waren auch außereuropäische Staaten (USA, Japan usw.) beteiligt . Die Gründung des Europarates in London am 5.Mai.1949 war von politischer Bedeutung. Bereits am 19.September 1946 hatte sich der britische Oppositionsführer Winston Churchill für eine Art "Vereinigte Staaten von Europa" ausgesprochen. Im Europarat werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen abgeschlossen. Das Ziel hierbei ist das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern . Die Entwicklung der Verteidigungspolitik nahm einen übereuropäischen Verlauf an. Der Großteil der westeuropäischen Staaten, USA und Kanada gründeten im Jahre 1949 die NATO. Eine reine Europäische Verteidigungspolitik (EVP) wurde zwar am 23. Oktober 1954 von sieben Staaten gegründet, aber dies blieb neben der NATO weitgehend ohne Bedeutung .
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
A. Die Europäische Gemeinschaft
A.1. Ziel und Hintergründe
A.2. Die Chronologie
A.3 Die Mitglieder
B. Der Binnenmarkt
B.1 Was ist der Binnenmarkt
B.2 Ziele des Binnenmarktes
B.3 Probleme des Binnenmarktes
B.4 Freihandelzone vs. Zollunion
C. Die wichtigsten Verträge
C.1 Die einheitliche europäische Akte
C.1.1 Vorgeschichte
C.1.2 Ziele
C.1.3 Aufbau der Einheitlichen Europäischen Akte
C.1.4 Die wichtigsten der 282 konkreten Maßnahmen
C.2 Der Maastrichter Vertrag
C.2.1 Vorgeschichte
C.2.2 Ziele
C.2.3 Aufbau
C.2.4 Die drei Säulen
C.2.5 Wirtschafts- und Währungsunion
C.2.6 Unionsbürgerschaft
C.2.7 Subsidiaritätsprinzip
C.3 Amsterdamer Vertrag
C.3.1 Vorgeschichte
C.3.2 Ziele
C.3.3 Aufbau
C.2.4 Außenpolitik
D. Die Verfassung
D.1 Vorgeschichte
D.2 Ziele
D.3 Aufbau
D.4 Die wichtigsten Neuerungen
D.5 Ratifizierung
E. Die Beitrittskandidaten
F. Die Beziehungen zwischen der EU und der USA
F.1 handelswirtschaftliche Beziehungen
F.2 militärische Einsätze in Drittländern
F.3 politische Beziehungen
III. FAZIT
IV. Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
Seit Jahrhunderten ist der Traum jedes Menschen ein friedliches Zusammenleben miteinander. Um den Frieden in Europa zu sichern, gründete der österreichische Graf Richard Coudenhove-Kalergi im Jahre 1923 die Paneuropa-Union. Der französische Außenminister und Friedensnobelpreisträger Aristide Briand überarbeitete den Plan von dem Graf und entwarf 1930 einen Plan für eine Europäische Föderation. Diese Pläne scheiterten vor allem wegen dem Faschismus in Italien und dem Nationalsozialismus in Deutschland. Erst nach dem zweiten Weltkrieg nahm die Integration Gestalt an[1]. Die vorrangigen Ziele einer Vereinigung sollten wirtschaftlich, politisch und militärisch sein. Am 16.April 1948 wurde die OEEC in Paris von 18 europäischen Staaten gegründet um ein gemeinsames Konzept zum wirtschaftlichen Wiederaufbau und zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und umzusetzen. Primäres Ziel war es, die europäischen Länder in den Entscheidungsprozess über die Verwendung der Gelder aus dem European Recovery Program sog. "Marshall-Plan" einzubinden. Im Jahre 1961 wurde aus der OEEC die OECD. An der neuen Organisation waren auch außereuropäische Staaten (USA, Japan usw.) beteiligt[2]. Die Gründung des Europarates in London am 5.Mai.1949 war von politischer Bedeutung. Bereits am 19.September 1946 hatte sich der britische Oppositionsführer Winston Churchill für eine Art "Vereinigte Staaten von Europa" ausgesprochen. Im Europarat werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen abgeschlossen. Das Ziel hierbei ist das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern[3]. Die Entwicklung der Verteidigungspolitik nahm einen übereuropäischen Verlauf an. Der Großteil der westeuropäischen Staaten, USA und Kanada gründeten im Jahre 1949 die NATO. Eine reine Europäische Verteidigungspolitik (EVP) wurde zwar am 23. Oktober 1954 von sieben Staaten gegründet, aber dies blieb neben der NATO weitgehend ohne Bedeutung[4].
II. Hauptteil
Die Vorgeschichte der Europäischen Gemeinschaft wurde in der Einleitung ganz kurz erläutert. Der Rest von dieser Arbeit befasst sich mit der Chronologie der Europäischen Union bis heute und mit einem kurzen Blick in die Zukunft. Hierbei wird die gescheiterte Verfassung näher erläutert.
A. Die Europäische Gemeinschaft
A.1. Ziel und Hintergründe
Der wichtigste Grund für eine solche Vereinigung war es, nach zwei Weltkriegen, den Frieden in Europa zu sichern. Mit dem Entstehen von gegenseitiger Abhängigkeit insb. bei militärisch und wirtschaftlich bedeutenden Faktoren (Kohle und Stahl) sollte dies erreicht werden. Außerdem sollte die Verbesserung des Wohlstandes innerhalb der Gemeinschaft zu einem friedlichen Zusammenleben in Europa führen. Vor allem durch die Einbeziehung Deutschlands in ein supranationales System war es möglich die nationale Kohle- und Stahlproduktion zu kontrollieren. Eine Bedrohung des europäischen Friedens durch ein wieder erstarkendes Deutschland sollte damit verhindert werden. Die Ziele der Europäischen Union werden in Artikel I-3 der Europäischen Verfassung genannt. Besonders hervorzuheben ist ArtikelI-3 erster Absatz des Vertrags, der lautet:
„Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern."
A.2. Die Chronologie
In diesem Abschnitt wird die Geschichte der Europäischen Union dargestellt. Angefangen von der EGKS bzw. Montanunion bis zur Verfassung die eigentlich am 01. November 2006 in Kraft treten sollte.
Am 09. Mai 1950 legte der französische Außenminister Robert Schuman eine Erklärung ab. Sie gilt als „Geburtsurkunde“ der heutigen EU.
Am 18. April 1951 unterzeichneten die Staaten Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien in Paris den EGKS-Vertrag (den sog. Schuman-Plan). In Kraft getreten ist der Vertrag am 27. Juli 1952 und war auf 50 Jahre befristet.
Auf der Versammlung in Messina am 01./02. Juni 1955 wurden die Außenminister über weitere Schritte für eine ökonomische Integration einig.
Am 25. März 1957 wurde in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG und die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM/EAG gegründet. Die EAG sollte vor allem sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Kernenergie nur zur friedlichen Nutzung einsetzen. Dieser Vertag ist am 01. Januar 1958 in Kraft getreten.
Durch den Fusionsvertrag, der am 01. Juli 1967 in Kraft trat, wurden die Institutionen der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) zu einheitlichen EG-Organen zusammengelegt.
Die erste Erweiterung fand im Jahr 1973 statt. Die Briten hatten in den 50er Jahren beschlossen, nicht an der Gemeinschaft teilzunehmen. Stattdessen wurde 1960 mit weiteren 6 Staaten (Norwegen, Schweden, Österreich, Schweiz, Dänemark und Portugal) die Europäische Freihandelszone (EFTA) gegründet. Seit der Gründung der EGKS stellte das Vereinigte Königreich zwei Anträge auf die Mitgliedschaft, aber beide male stieß es auf das Veto von dem damaligen französischen Präsidenten Charles André Joseph Marie de Gaulle. Erst mit dem verlorenem Referendum im Jahre 1969 tritt de Gaulle zurück und damit stand für eine Mitgliedschaft des Großbritanniens nichts mehr im Wege. Mit den Britten zusammen sind auch die Iren und die Dänen in die Gemeinschaft aufgenommen. Norwegens Beitritt wurde durch den negativen Ausgang einer Volksabstimmung verhindert. Im Jahre 1976 wurde das Europäische Parlament gegründet und drei Jahre später gab es die ersten Direktwahlen dafür. Bei diesen Wahlen werden die Parlamentäre für fünf Jahre gewählt. Zwischen den Jahren 1952 und 1979 wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt.
Nachdem die Verhandlungen mit Griechenland am 28. Mai 1979 aufgenommen worden sind, traten die Griechen als zehntes Mitglied am 01. Januar 1981 in die Gemeinschaft ein.
Am 12. Juni 1985 unterzeichnete die Europäische Gemeinschaft die Beitrittsverträge mit Spanien und Portugal. Am 01. Januar 1986 traten diese beiden Länder in die EG ein. Obwohl der Antrag schon früher gestellt worden ist war der Beitritt erst mit dem Tod des Diktators Franco möglich. Dies war ein Zeichen der Europäischen Gemeinschaft um zu verdeutlichen welchen Wert die Demokratie in Europa hat.
Am 17./28. Februar 1986 wird in Luxemburg und in Den Haag die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet. Die am 01. Januar 1987 in Kraft getreten ist. Dieser Vertrag wird im Abschnitt II. C. 1 noch näher erläutert.
Im Jahre 1999 begann die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Die Mitgliedstaaten wollen die Wirtschafts-, Finanz-, Wechselkurs- und Geldpolitik enger miteinander koordinieren, um eine Preisstabilität im EG-Raum zu erzielen.
Am 07. Februar 1992 wurde der Maastrichter Vertrag durch die 12. Staaten unterschrieben und am 1. November 1993 ist dieses Abkommen in Kraft getreten. Im Abschnitt II. C. 2 wird der Vertrag näher vorgestellt.
Die Anträge zum Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland wurden angenommen. Diese Länder sind am 01. Januar 1995 in die EU eingetreten. Norwegen scheiterte wiederum an einem Referendum.
Am 01. Juli 1998 wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet. Die EZB setzt die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet um. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der EU das "Europäische System der Zentralbanken (ESZB)".
Am 2. Oktober 1997 wird der Maastrichter Vertrag überarbeitet und der Amsterdamer Vertrag wird unterschrieben. Eine nähere Darstellung dieses Abkommens folgt im Abschnitt II. C. 3.
Am 01. Januar 2002 wird der Euro eingeführt.
Am 1. Februar 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft, nachdem mit Irland (nach dem erfolgreichen zweiten Referendum vom 19. November.2002) der letzte Mitgliedstaat den Ratifizierungsprozess abgeschlossen hatte und die Ratifizierungsurkunde am 18. Dezember 2002 in Rom hinterlegt worden war. In dem Vertrag wird die Europäische Union weiter in vier Kernbereichen auf die Erweiterung vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der Zusammenarbeit.
Der Gipfel von Kopenhagen gab am 12./13. Dezember 2002 den Weg für die nächste Erweiterung um 10 Staaten (Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Litauen, Lettland, Malta und Zypern) frei. Der Betritt erfolgt allerdings nur wenn die Kopenhagener Kriterien: politische (demokratische) Kriterien, eine funktionierende Marktwirtschaft und die Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Rechtsordnung) erfüllt sind. Am 16. April 2003 sind in Athen die Beitrittsverträge unterzeichnet worden. Bevor diese 10 Staaten in die EU aufgenommen werden können mussten alle 25 Staaten diesen Vertrag ratifizieren. Am 01. Mai 2004 sind diese 10 Staaten dann letztendlich in die EU eingetreten.
Zur Vorbreitung einer Reform der vertraglichen Grundlagen der Union wurde in Laeken am 14./15. Dezember 2001 unter der Leitung von Valéry Giscard d’Estaing, ein Konvent ins Leben gerufen. Diese Versammlung legte im Juni 2003 den Entwurf eines Verfassungsvertrages der EU vor. Im Sommer 2004 wurde die Verfassung überarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten.
A.3 Die Mitglieder
In diesem Kapitel werden die Mitgliedstaaten tabellarisch vorgestellt. Um einen besseren Überblick über das Land zu verschaffen sind dabei einige Eckdaten aufgeführt. Die Staaten sind nach ihrem Beitrittsdatum geordnet. Die wirtschaftlichen Daten zeigen wie viel Rückstand die neuen Beitrittsländer zu den EU-15 Ländern haben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 Mitglieder der EU im Überblick[5]
[...]
[1] Vgl. H-W. Arndt (1999), S. 5.
[2] Vgl. H-W. Arndt (1999), S. 5.
[3] Vgl. T. Oppermann (2005), S. 6 f.
[4] Vgl. H-W. Arndt (1999), S. 6.
[5] Vgl. Eurostat
- Arbeit zitieren
- Tolga Sezan (Autor:in), 2006, Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68105
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