Kinder leiden unter Spannungen in der Familie. Sie merken schon im Kleinkindsalter, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Besonders bei kleineren Kindern gerät das Weltbild bei Konflikten der Eltern ins Wanken. Wenn Eltern sich sogar trennen bzw. scheiden lassen, stellt dies für die betroffenen Kinder eine schwere Krise dar, denn das Kind fühlt sich hin und her gerissen. Mit der kontinuierlichen Steigung der Scheidungsrate hat der Gesetzgeber daher bei der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein Angebot auf Beratung in allen Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung verankert. Ziel dieses Gesetzes ist, unter anderem, die aus einer Trennung/Scheidung resultierenden Risikofaktoren in der kindlichen Entwicklung zu minimieren. Den Eltern soll durch die Beratung geholfen werden, dass sie „ihre eigenen Probleme oder ihren Streit auf der Partnerebene von ihrer Verantwortung auf der Elternebene trennen und dabei vorrangig das Kindeswohl wahren“ (Fieseler/Schleicher/Busch 2005, SGB VIII § 17 Rz. 12).
Längsschnittuntersuchungen haben gezeigt, dass langfristig die Vorgehensweise bei einer Trennung/ Scheidung für die Entwicklung des Kindes nachhaltig von Bedeutung ist und nicht die Trennung/ Scheidung als solche (vgl. Suess 1995, S. 59).
Die Mediation ist eine an der Lebenswelt der Klienten orientierte Einzelfallhilfe. Eine Beratung nach § 17 SBG VIII kann nach dieser Methode durchgeführt werden. Sie zielt daraufhin ab, eine einvernehmliche Lösung für strittige Fragen (z.B. Umgangsrecht) zu finden und im Endeffekt eine win-win–Situation zu schaffen. Win-win–Situation heißt hier, eine für alle Parteien annehmbare/tragbare Lösung gemeinsam zu finden, sodass sich alle nach der Mediation als Gewinner fühlen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Rechtliche Grundlage
Geschichte
Empirische Untersuchungen zu den Reaktionen des Kindes auf Trennung/Scheidung
Die Mediation
Resümee
Literaturverzeichnis
Einleitung
Kinder leiden unter Spannungen in der Familie. Sie merken schon im Kleinkindsalter, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Besonders bei kleineren Kindern gerät das Weltbild bei Konflikten der Eltern ins Wanken. Wenn Eltern sich sogar trennen bzw. scheiden lassen, stellt dies für die betroffenen Kinder eine schwere Krise dar, denn das Kind fühlt sich hin und her gerissen.
Mit der kontinuierlichen Steigung der Scheidungsrate hat der Gesetzgeber daher bei der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein Angebot auf Beratung in allen Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung verankert. Ziel dieses Gesetzes ist, unter anderem, die aus einer Trennung/Scheidung resultierenden Risikofaktoren in der kindlichen Entwicklung zu minimieren. Den Eltern soll durch die Beratung geholfen werden, dass sie „ihre eigenen Probleme oder ihren Streit auf der Partnerebene von ihrer Verantwortung auf der Elternebene trennen und dabei vorrangig das Kindeswohl wahren “ (Fieseler/Schleicher/Busch 2005, SGB VIII § 17 Rz. 12).
Längsschnittuntersuchungen haben gezeigt, dass langfristig die Vorgehensweise bei einer Trennung/ Scheidung für die Entwicklung des Kindes nachhaltig von Bedeutung ist und nicht die Trennung/ Scheidung als solche (vgl. Suess 1995, S. 59).
Die Mediation ist eine an der Lebenswelt der Klienten orientierte Einzelfallhilfe. Eine Beratung nach § 17 SBG VIII kann nach dieser Methode durchgeführt werden. Sie zielt daraufhin ab, eine einvernehmliche Lösung für strittige Fragen (z.B. Umgangsrecht) zu finden und im Endeffekt eine win-win–Situation zu schaffen. Win-win–Situation heißt hier, eine für alle Parteien annehmbare/tragbare Lösung gemeinsam zu finden, sodass sich alle nach der Mediation als Gewinner fühlen.
Die Hauptfrage, mit der ich mich beschäftigen möchte, ist, ob die Mediation als eine sozialpädagogische Methode die richtige Hilfe bei einer Trennung/Scheidung auch hinsichtlich des Kindeswohles ist?
In der vorliegenden Arbeit werde ich mich mit der Beratung nach § 17 SGB VIII in Fragen von Trennung/Scheidung befassen, da dies aus meiner Sicht am praxisrelevantesten ist.
Zuerst stelle ich die rechtlichen Grundlagen dar, um dann die Geschichte der Mediation und die Methode an sich vorzustellen. Des Weiteren werde ich auch noch genauer auf die Bedeutung einer Trennung/Scheidung eingehen. Im Hauptteil der Arbeit gehe ich auf die Vor- und Nachteile bzw. die Grenzen der Mediation aus der Sicht des Kindeswohles ein.
Rechtliche Grundlage
Seit Einführung des SGB VIII haben Eltern nach § 17 SGB VIII ein Recht auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Ein Anspruch auf dieses Angebot haben Eltern, die ein minderjähriges Kind haben „und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet oder sorgeberechtigt sind, miteinander leben oder nicht“ (Fieseler/Schleicher/Busch 2005, SGB VIII § 17 Rz. 6).
Das Gesetz sagt nichts über Umfang, Inhalt, Qualität und methodische Ausrichtung. Nach dem Subsidiaritätsprinzip (§ 4 SGB VIII) muss dieses Angebot nicht unbedingt von der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt werden, sondern kann an Träger der freien Jugendhilfe delegiert werden. Bei verschiedenen Anbietern der Beratung ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach § 5 SGB VIII natürlich zu beachten. Wichtig für den Berater ist, zu beachten, dass er die Autonomie der Eltern wahrt, denn nach Art. 6 GG ist die Erziehung Elternaufgabe, d.h., er muss Bewertungen und Entscheidungsvorgaben unterlassen.
Die Beratung kann nach § 17 (1) Nr. 1+2 SGB VIII theoretisch auch ohne einen Trennungsgedanken erfolgen. Jedoch wird in der Praxis wohl eher eine Beratung nach § 17 (1) Nr. 3 SGB VIII benötigt.
Der Gesetzgeber hat als Hauptziel der Beratung nach § 17 (1) Nr. 3 SBG VIII das Wohl des Kindes durch eine förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung definiert. Mit der Elternverantwortung ist die elterliche Sorge nach § 1626 BGB gemeint.
In der Beratung sollten aus pädagogischer Sicht aber Begriffe vermieden werden, wodurch die Parteien in ihre Positionen gedrückt werden (Sorge-, Umgangsrecht, Elternverantwortung etc.). Vielmehr spricht man von elterlicher Sorge, elterlichem Kontakt oder elterlicher Beziehung, denn dies drückt die Verbundenheit mit den Interessen und Bedürfnissen der Eltern aus (vgl. Bastine 1995, S. 25).
In Absatz 2 wird das Angebot, das vom Jugendamt bereitgehalten werden muss, von Seiten des Gesetzgebers noch erweitert. Im Falle einer Trennung/Scheidung sollen die Eltern unter Beteiligung des Kindes (§ 8 SGB VIII) unterstützt werden, ein einvernehmliches Konzept zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entwickeln, welches auch für familiengerichtliche Entscheidungen herangezogen werden kann. Die Entwicklung eines Konzeptes geht über eine reine Beratungstätigkeit hinaus.
Die Beratung nach § 17 SBG VIII sollte jedoch klar von anderen Aufgaben des Jugendamtes abgegrenzt sein, denn es entstünde ein Konflikt, wenn der Berater ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes wäre und nach einer missglückten Beratung auch die Jugendamtsaufgabe nach § 50 (1) SGB VIII i.V.m. § 49a (1) Nr. 9 FGG wahrnehmen und vor dem Familiengericht angehört werden würde (vgl. Suess 1995, S. 62 f.). Denn zum einen würde dann der Berater wahrscheinlich seine Neutralität verlieren und zum anderen müssten insbesondere dann die Datenschutzbestimmungen (§§ 61 ff SGB VIII) beachtet werden.
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- Arbeit zitieren
- Claudia Giehl (Autor:in), 2006, Mediation - eine sozialpädagogische Methode der Beratung nach § 17 SGB VIII, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67963
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