Nach der biblischen Überlieferung erhielt Mose von Gott die Zehn Gebote auf dem Berg Sinai. Diese wurden ihm in Form von zwei steinernen Tafeln übergeben (Ex 31,18). Jedoch zerschmetterte Mose diese Stein- tafeln in einem Zornesausbruch (Ex 32,19). Er erhielt allerdings erneut von Gott die Zehn Gebote (Ex 34,1), die später in der sogenannten Bundeslade aufbewahrt wurden und fortan das Wanderheiligtum der Israeliten darstellte. Diese Zehn Gebote sind dem israelischen Volk von Gott gegeben worden, um ein Leben in Freiheit und Gemeinschaft mit Gott zu ermöglichen. Dabei verkündete Gott mit den Zehn Geboten die Bedingungen für das Bundesverhältnis mit seinem Volk, welche ab diesem Augenblick auch die Basis für das gemeinschaftliche Zusammenleben des israelischen Volkes darstellen sollten.
Die vorliegende Hausarbeit geht der Frage nach, welche Bedeutung der Dekalog für die heutige Zeit besitzt. Dazu wird in Kapitel 2 die Entstehung und Überlieferung des Dekalogs dargestellt und eine historische Einordnung vorgenommen, um den möglichen Entstehungszeitraum des Dekalogs eingrenzen zu können. Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Synopse der Zählungen und verdeutlicht die unterschiedlichen Zählungen der verschiedenen Katechismen. Im 4. Kapitel wird anhand des Elternehrgebots, des Ehebruchsverbots und des Tötungsverbots die Bedeutung des Dekalogs für die heutige Zeit als Schwerpunkt erläutert. Dabei werden die ursprünglichen Intentionen der einzelnen Gebote für das alte Israel aufgezeigt und der heutigen Bedeutung gegenübergestellt und aktualisiert. Insbesondere das Tötungsverbot sowie die Vereinbarkeit des Tötungsverbotes mit der Todesstrafe, der Notwehr und dem Krieg werden explizit dargelegt.
Die hier verwendete Zählweise der ausgewählten Gebote richtet sich nach der lutherischen bzw. römisch-katholischen Zählung. Zudem sind die Bibelzitate dem Bibeltext in der revidierten Fassung von 1984 entnommen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entstehung und Überlieferung des Dekalogs
3 Synopse der Zählungen
4 Die Bedeutung ausgewählter Gebote für die heutige Zeit
4.1 Das 4. Gebot (Elternehrgebot)
4.1.1 Der ursprüngliche Sinn des Gebotes
4.1.2 Zur heutigen Bedeutung
4.2 Das 6. Gebot (Ehebruchsverbot)
4.2.1 Der ursprüngliche Sinn des Gebotes
4.2.2 Zur heutigen Bedeutung
4.3 Das 5. Gebot (Tötungsverbot)
4.3.1 Der ursprüngliche Sinn des Gebotes
4.3.2 Zur heutigen Bedeutung
4.3.2.1 Die Todesstrafe
4.3.2.2 Die Notwehr
4.3.2.3 Der Krieg
5 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb.3.1: Übersicht zur Zählung der Gebote.
1 Einleitung
Nach der biblischen Überlieferung erhielt Mose von Gott die Zehn Gebote auf dem Berg Sinai. Diese wurden ihm in Form von zwei steinernen Tafeln übergeben (Ex 31,18). Jedoch zerschmetterte Mose diese Steintafeln in einem Zornesausbruch (Ex 32,19). Er erhielt allerdings erneut von Gott die Zehn Gebote (Ex 34,1), die später in der sogenannten Bundeslade aufbewahrt wurden und fortan das Wanderheiligtum der Israeliten darstellte.1 Diese Zehn Gebote sind dem israelischen Volk von Gott gegeben worden, um ein Leben in Freiheit und Gemeinschaft mit Gott zu ermöglichen. Dabei verkündete Gott mit den Zehn Geboten die Bedingungen für das Bundesverhältnis mit seinem Volk, welche ab diesem Augenblick auch die Basis für das gemeinschaftliche Zusammenleben des israelischen Volkes darstellen sollten.2
Die vorliegende Hausarbeit geht der Frage nach, welche Bedeutung der Dekalog für die heutige Zeit besitzt. Dazu wird in Kapitel 2 die Entstehung und Überlieferung des Dekalogs dargestellt und eine historische Einordnung vorgenommen, um den möglichen Entstehungszeitraum des Dekalogs eingrenzen zu können. Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Synopse der Zählungen und verdeutlicht die unterschiedlichen Zählungen der verschiedenen Katechismen. Im 4. Kapitel wird anhand des Elternehrgebots, des Ehebruchsverbots und des Tötungsverbots die Bedeutung des Dekalogs für die heutige Zeit als Schwerpunkt erläutert. Dabei werden die ursprünglichen Intentionen der einzelnen Gebote für das alte Israel aufgezeigt und der heutigen Bedeutung gegenübergestellt und aktualisiert. Insbesondere das Tötungsverbot sowie die Vereinbarkeit des Tötungsverbotes mit der Todesstrafe, der Notwehr und dem Krieg werden explizit dargelegt.
Die hier verwendete Zählweise der ausgewählten Gebote richtet sich nach der lutherischen bzw. römisch-katholischen Zählung. Zudem sind die Bibelzitate dem Bibeltext in der revidierten Fassung von 1984 entnommen.
2 Entstehung und Überlieferung des Dekalogs
Die „Zehn Gebote“ tauchen im Alten Testament an zwei Stellen auf. Zum einen im 2. Buch Mose (Exodus) Kap. 20, 1-17 und zum anderen im 5. Buch Mose (Deuteronomium) Kap. 5, 6-21.3 In der Bibel findet man die Bezeichnung „Zehn Gebote“ jedoch nicht, sondern sie werden die „zehn Worte“ genannt (Dtn 4,13;10,4). Zudem werden sie im Neuen Testament häufig mit dem Wort „Gebote“ (z.B. Mar 10,19) oder mit „das Gesetz“ (Mt 7,12) bezeichnet. Darüber hinaus ist die Bezeichnung „Dekalog“ in der nachbiblischen Zeit entstanden.4 Um den Entstehungszeitraum des Dekalogs bestimmen zu können, ist eine historische Einordnung des Dekalogs sowie ein Vergleich des Alters der beiden Fassungen erforderlich.
Das Buch Exodus beschreibt, wie sich Gott am Sinai nach dem Auszug aus Ägypten dem Volk zum ersten Mal offenbart und ihm einen exklusiven Bund anbietet (Ex 19) und daraufhin den Dekalog kundgibt (Ex 20). In diesem historischen Kontext scheint die Entstehung des Dekalogs eindeutig zu sein. Dies wird jedoch in der Bibelwissenschaft aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, da sich der Dekalog nicht an nomadische Flüchtlinge richtet, sondern an Bauern, die Haus und Hof, Sklaven, Vieh und weiteres Eigentum besitzen. Folglich kann der Dekalog nicht in dieser Zeit entstanden sein.5 Zudem standen die Zehn Gebote ursprünglich nicht an dieser Stelle im Buch Exodus. Bei einer Betrachtung von Ex 19,25 und Ex 20,1 fällt auf, dass hier der richtige Anschluss fehlt. Liest man außerdem Ex 19,16 und anschließend sofort Ex 20,18-21 lässt sich erkennen, dass diese Stücke sehr gut zusammenpassen. Folglich kann man daraus schließen, dass hier ursprünglich mindestens drei selbstständige Stücke gewesen sein müssen, die später von einem „Redakteur“ zusammengefügt worden sind. Diese sind zum einen die Geschichte von der Gotteserscheinung unter Blitz und Donner (Ex 19,14-16; 20,18-21) sowie von der Prozession des Volkes zum Sinai (Ex 19,17-25) und zum anderen der Text des Dekalogs.6
Hingegen ist das 5. Kapitel des Buches Deuteronomium nicht aus Stücken zusammengefasst und lässt sich verständlich lesen. Hier hält Mose eine große Rede an das Volk und „zitiert“ darin die Zehn Gebote als ein Gesetz, das durch Gott gegeben wurde. Dabei erinnert er das Volk an den Bund, den Gott mit dem Volk am Berg Sinai geschlossen hat. Hier wurde anscheinend nicht nachbearbeitet und somit ist davon auszugehen, dass die Zehn Gebote von Anfang an im Deuteronomium an dieser Stelle gestanden haben. Da jedoch das Volk lediglich an die Sinaigeschichte erinnert wird, ist Ex 19,14-20,21 als bekannt vorauszusetzen.7
Wurde bislang die Ex-Fassung als die ältere Textform angesehen, so zeigen sich in der heutigen Zeit andere Ansichten, welche die Ex-Fassung als eine Überarbeitung der DtnFassung betrachten. Diese soll nachträglich in das ältere Ex-Buch eingefügt worden sein. Als Zeitpunkt der Einfügung wird die Endredaktion des Pentateuch angeführt, da der Endredakteur dem Dekalog ein angemessenes Gewicht verleihen wollte und dieser nicht erst im letzten Buch erwähnt werden sollte.8
Nichtsdestotrotz scheint das Buch Deuteronomium doch jünger zu sein, da hier das neunte und zehnte Gebot, hinsichtlich der Stellung der Frau, verbessert wird. Somit handelt es sich hier um eine „reifere“ Fassung der Gebote. Hingegen ist die Begründung des Sabbatgebotes mit dem Hinweis auf die Schöpfung im Buch Exodus als jünger zu betrachten, da im Deuteronomium die Begründung unter Hinweis auf die Befreiung aus Ägypten gegeben wird. Infolgedessen ist zwischen einer „Urform“ des Dekalogs im Buch Exodus und einer „Endform“ zu unterschieden. Zeitlich zwischen beiden Fassungen ist die Textform im Buch Deuteronomium einzuordnen.9
Eine mögliche Datierung des Dekalogs lässt sich unter der Berücksichtigung der Aussagen des Propheten Hosea gegen Ende des 8. Jahrhunderts vornehmen. Hier findet sich eine Zusammenstellung von Vergehen, die einem Teil der Verbote des Dekalogs sehr ähnlich ist, sich jedoch in Formulierung und Form deutlich unterscheidet: „Verfluchen, Lügen, Morden, Stehlen und Ehebrechen haben überhandgenommen, und eine Blutschuld kommt nach der anderen“ (Hos 4,2). Hosea hätte sicher den Dekalog zitiert, um seiner Anklage mehr Gewicht zu verleihen, wenn dieser bereits existiert hätte.10 Jedoch könnte sich der Prophet Hosea auf Vorformen bzw. Bauelemente des Dekalogs bezogen haben, da sich der Prolog, mit der charakteristischen Verbindung der Huldformel und dem Hinweis auf Ägypten, in Verbindung mit dem ersten Gebot bereits in Hos 13,4 findet: „Ich aber bin der HERR, dein Gott, von Ägyptenland her, und du solltest keinen andern Gott kennen als mich und keinen Heiland als allein mich“.11 Auch in Hos 3,1b finden sich Worte, die kennzeichnend für das erste Gebot sind: „obgleich sie sich zu fremden Göttern kehren“. Ähnlich klagt der Prophet Jeremia: „Ihr seid Diebe, Mörder, Ehebrecher und Meineidige und opfert dem Baal und lauft fremden Göttern nach, die ihr nicht kennt“ (Jer 7,9).12
Dennoch unterscheiden sich die Prophetenworte von dem Dekalog, da häufig nur die Tat und ihre Folgen beschrieben werden, um Einsicht und richtiges Verhalten zu bewirken und nicht etwas unbedingt gefordert wird, wie in den Zehn Geboten.13 Infolgedessen lässt sich der Entstehungszeitraum des Dekalogs näher eingrenzen. Dieser hat wohl im Verlauf des 7. Jahrhunderts zwischen dem Propheten Hosea am Ende des 8. Jahrhunderts und dem Deuteronomium am Ende des 7. Jahrhunderts die Form gefunden, in der er uns heute vorliegt.14
Es wird vermutet, dass es eine frühere Fassung gab, die wesentlich älter ist und in die Zeit vor Saul und David zurückreicht. Nach den Ereignissen, denen der Dekalog zugeordnet wird, datieren ihn jüdische Gelehrte in das Jahr 1312 v. Chr., sieben Wochen nach dem Exodus. Dabei ist der Dekalog als ein apodiktischer Rechtstext offenbar im Laufe der Zeit gewachsen und in die Bücher Exodus und Deuteronomium als ein grundlegendes Gesetz aufgenommen worden.15
3 Synopse der Zählungen
Bei einer genauen Betrachtung des Dekalogs stellt man fest, dass es sich eigentlich nicht um 10 Gebote handelt, da in der biblischen Überlieferung (Ex 20,2-17; Dtn 5,6- 21) nach der Präambel („Ich aber bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe.“) 11 Gebote folgen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich das Begehrensverbot (10. Gebot) eigentlich aus zwei Geboten zusammensetzt.16 Die verschieden Katechismen versuchen dabei die Zehnzahl mit unterschiedlichen Methoden herzustellen, da die Zehnzahl beispielsweise im semitischen Denken als „Inbegriff der Totalität“ angesehen wird. Zudem haben die verschiedenen Bearbeiter ihre eigenen theologischen Einsichten bei der Zählung der Gebote eingebracht.17
Die Abbildung 3.1 zeigt eine vergleichende Übersicht zur Zählung der Gebote.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.3.1: Übersicht zur Zählung der Gebote
Quelle: Werwath (1998), S. 25.
Bei der jüdischen Zählung ist zu erkennen, dass sich das zweite Gebot aus dem Götzen- und Bilderverbot zusammensetzt und die Präambel als das erste Gebot gesehen wird. Hingegen bilden in der reformierten und orthodoxen Zählung die Präambel und das Götzenverbot das erste Gebot. Zudem wird bei beiden Zählungen das zehnte Gebot nicht in zwei Gebote unterteilt, sondern insgesamt als das Begehrensverbot betrachtet. Die römisch-katholische Zählung unterscheidet jedoch das Begehrensverbot in zwei Gebote (nach 5. Mose 5,21) und fasst das Götzen- und Bilderverbot zusammen, um somit die Zehnzahl herzustellen. Darüber hinaus wird im lutherischen Katechismus das Bilderverbot weggelassen und die Präambel und das Götzenverbot zum ersten Gebot gezählt. Dabei wird das Begehrensverbot nach 2. Mose 20,17 in zwei Gebote aufgeteilt und die Stellung der Frau verschlechtert, da sie in dieser Fassung zu den Besitztümern des Mannes gezählt wird. Des Weiteren fehlt bei der Präambel die wichtige Weiterführung „der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe.“18
4 Die Bedeutung ausgewählter Gebote für die heutige Zeit
Im Folgenden soll die heutige Bedeutung des Dekalogs anhand von drei ausgewählten Geboten dargestellt werden. Hierzu wird die ursprüngliche Intention der Gebote der heutigen Auslegung gegenübergestellt und näher beleuchtet.
4.1 Das 4. Gebot (Elternehrgebot)
Nach römisch-katholischer und lutherischer Tradition ist das 4. Gebot das erste Gebot der zweiten Tafel und stellt den Beginn der Reihe von Sozialgeboten dar. In der Bibel wird jedoch eine genaue Aufteilung auf die zwei Tafeln nicht erwähnt.19
Das 4. Gebot begegnet einem in der Bibel an zwei Stellen. Zum einen in 2. Mose 20,12: „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.“ Und zum anderen in 5. Mose 5,16: „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, auf dass du lange lebest und dir’s wohlgehe in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.“ Hier ist ein Unterschied in der Verheißung zu erkennen, da in Dtn 5,16 ein zweiter Segenswunsch („und dir’s wohlgehe“) enthalten ist.20 Darüber hinaus ist die gleichberechtigte Stellung von Vater und Mutter bemerkenswert. Dies war bei den Völkern in Israel nicht selbstverständlich.21 In Lev 19,3 findet sich sogar eine Formulierung, in der die Mutter zuerst genannt wird: „Ein jeder fürchte seine Mutter und seinen Vater.“22
4.1.1 Der ursprüngliche Sinn des Gebotes
Das Elternehrgebot richtet sich zunächst nicht an die minderjährigen Kinder, wie man es vielleicht verstehen könnte, wenn man es unvoreingenommen liest, sondern an den erwachsenen Israeliten. Dies lässt sich daran erkennen, dass nicht von „gehorchen“ jedoch von „ehren“ die Rede ist und folglich nicht nur die unmündigen Kinder gemeint sein können. In den beiden Dekalogfassungen wird dabei das Verb „kabed“ verwendet, was im hebräischen Sprachgebrauch „ehren, jemandem Gewicht verleihen, jemanden als bedeutend anerkennen“ bedeutet.23
Zudem ist dieses Gebot das einzigen unter den Zehn Geboten, das eine Verheißung beinhaltet („auf dass du lange lebest und dir’s wohlgehe in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird“) und sich auf eine ganz bestimmte soziale Ordnung im israelischen Volk bezieht. Im Besitz jeder Familie befand sich ein zugeteilter Anteil am bebauungsfähigen Boden des Landes, welchen sie auch für immer behalten sollten. Um die Harmonie des Gemeinschaftslebens nicht durch unklare und sich permanent ändernde Besitzverhältnisse zu stören, war der Verkauf von Grundbesitz mit bestimmten Bedingungen und Auflagen verknüpft. Dabei stand den Eltern das letzte Wort zu.24 Dieser Respekt gegenüber den Eltern resultierte aus ihrer Bedeutung für die Ordnung des gesellschaftlichen Lebens sowie der Weitergabe der Stammesüberlieferungen, was für Nomaden und bäuerliche Großfamilien von besonderer Wichtigkeit war. Als Träger von Rechtsnormen, Sitten und Gebräuchen sowie spezielle Kenntnisse über das Land genossen sie hohes Ansehen.25
Außerdem war es die Pflicht der erwachsenen Söhne und Töchter für den Unterhalt und das menschliche Wohlergehen der alternden Eltern zu sorgen, sie nicht alleine zu lassen und sie respektvoll zu behandeln.26 Insbesondere die Söhne waren mit diesem Gebot gemeint, da die Töchter oft in andere Großfamilien verheiratet wurden und ihren Verpflichtungen der eigenen Familie gegenüber nicht nachkommen konnten. Dies machte auch den Wunsch der Eltern nach Söhnen verständlich, denn in Israel gab es keine Altersversicherungen und somit waren die Söhne dafür verantwortlich, die Altersversorgung der Eltern zu garantieren.27
Zudem ist die Beachtung des Elternehrgebots die Prämisse dafür, dass das verheißene Land dem Volk erhalten bleibt. Das Volk würde die Verheißung riskieren, wenn es die Eltern nicht „ehren“ würde.28 Infolgedessen schützt dieses Gebot die Basis des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und insbesondere die alten Eltern. Es kann als die biblische Variante des heutigen Generationenvertrags betrachtet werden.29
4.1.2 Zur heutigen Bedeutung
Die im alten Israel im Rahmen der Familie zu lösende Aufgabe der sozialen Versorgung der alten Menschen ist in unserer heutigen Zeit durch den Generationenvertrag geregelt. Die Jüngeren kommen für den Unterhalt der alten Generation auf, welche die gesetzlich abgesicherte Alterversorgung in Anspruch nimmt. Folglich scheint das 4. Gebot nicht mehr dieselbe wichtige Bedeutung und Funktion wie im alten Israel zu haben. Jedoch zeichnet sich durch die veränderte Altersstruktur unserer Gesellschaft und der daraus resultierenden Krise der Altersversorgung eine neue Aktualität dieses Gebotes ab. Die Unterstützung der alten Eltern durch die erwachsenen Kinder erlangt also wieder an Bedeutung.30 Dabei bedeutet „ehren“ in der heutigen Zeit die Eltern nicht in Altersheime abzuschieben und sie dort ihrem Schicksal zu überlassen. Sie ebenfalls im alltäglichen Leben nicht im Stich zu lassen und zu isolieren, dass sie sich hilflos fühlen und vereinsamen, ist hiermit gemeint.31 Dies soll an einer Geschichte verdeutlicht werden:
„Ein Vater war sehr alt und zittrig geworden, so dass er beim Essen Suppe auf das Tischtuch schüttete. Manchmal floss ihm auch etwas aus dem Mund. Sein Sohn und dessen Frau ekelten sich davor. Schließlich setzten sie ihn hinter den Ofen in die Ecke. Dort saß er nun betrübt und allein und sah zum Tisch. Einmal entfiel seinen zittrigen Händen auch noch das Schüsselchen, aus dem er aß, und zerbrach. Die junge Frau schimpfte ihn aus. Sie kaufte ihm eine hölzerne Schüssel; daraus musste er nun essen. Eines Tages trug der Enkel von vier Jahren kleine Brettchen zusammen. „Was machst du da?“ fragte ihn der Vater. „Ich mache einen kleinen Topf“, antwortete das Kind, „daraus sollen Vater und Mutter essen, wenn sie alt sind.“ Da sahen sich Vater und Mutter an. Sie holten den Großvater wieder an den Tisch. Und sie sagten auch nichts mehr, wenn er ein wenig verschütte.“32
Diese Geschichte hat gezeigt, dass man die alten und zum Teil hilflosen Eltern mit Respekt und Würde behandeln soll, um im späteren Alter selbst den Schutz der eigenen Kinder zu erhalten. Man kann nicht später von seinen Kindern etwas einfordern, was man selbst nicht vorgelebt hat.33 Zudem müssen die alten Menschen in den Alltag und die Familie integriert werden und ihnen muss das Gefühl vermittelt werden, dass sie ernst genommen und nicht wie unmündige Kinder behandelt werden.34 Jedoch stellt das „ehren“ der Eltern in unserer heutigen Zeit oftmals eine Schwierigkeit dar. Es gibt viele Kinder, die ihre Eltern nie kennen gelernt haben, alleine aufwachsen, verwahrlosen und auf der Straße leben, wo Kriminalität und Drogenabhängigkeit alltäglich sind. Hier fehlen die Eltern.35 Auch kann man nicht von Kindern verlangen die Eltern zu ehren, wenn diese von ihnen gedemütigt oder misshandelt worden sind. Ein Vater, der sich an seiner Tochter vergeht, kann weder geehrt noch später in Schutz genommen werden. Zudem kann und darf „ehren“ nicht bedeuten, dass man sich von seinen Eltern in fragwürdiger Weise „vereinnahmen“ lässt. Der Sohn ist nicht als Ersatz für den verstorbenen Vater durch die Mutter in Anspruch zu nehmen.36
Mit Hilfe der modernen Wissenschaft ist es heutzutage möglich geworden, dass künstliche Befruchtungen durchgeführt werden. War dies eigentlich für zeugungsunfähige Paare gedacht, nutzen auch Menschen ohne Partner, zwei Frauen oder zwei Männer diese Möglichkeit, um ein Kind zu planen, das somit von vorneherein keine Eltern in Form von Vater UND Mutter hat. Man kann nicht ausschließlich an die Verpflichtung denken „Vater und Mutter zu ehren“, wenn diese Verpflichtung nicht auch mit dem Recht verbunden ist, überhaupt einen Vater und eine Mutter zu haben, die man ehren kann.37
Es hat sich gezeigt, dass das Elternehrgebot in der heutigen Zeit nicht vergessen werden darf. Ein Familienverband, in dem die familiären Zuordnungen intakt und stabil sind, stellt zunehmend ein lebensnotwendiges „Netz“ dar, das einem im Unglück auffängt und helfend zur Seite steht.38 Dabei ist insbesondere die gegenseitige Zuneigung von Mann und Frau von entscheidender Bedeutung, die somit auch ihren Kindern wirkliche Eltern sein können und diesen damit zeigen, was eine Gemeinschaft zwischen Mensch und Mensch ist. Die innere Voraussetzung bzw. das zusammenhaltende Band einer Familie ist daher auch die Ehe als eine selbst gewollte Lebensgemeinschaft.39
Dies führt uns zum 6. Gebot - dem Ehebruchsverbot.
4.2 Das 6. Gebot (Ehebruchsverbot)
Das 6. Gebot ist in der Bibel an zwei Stellen zu finden. Zum einen in 2. Mose 20,14 und zum anderen in 5. Mose 5,18. Dort heißt es: „Du sollst nicht ehebrechen.“
4.2.1 Der ursprüngliche Sinn des Gebotes
Es handelt sich hier um ein patriarchalisches Gebot, das sich an den freien und Grund besitzenden Mann richtete, der die Ehe seines Nachbarn respektieren sollte. Die eigene Ehe konnte er eigentlich nur bedingt brechen und unter Beachtung der Nachbarehe hatte er weit gehend sexuelle Freiheit, die sich auf Sklavinnen, Prostituierte und junge Mädchen bezog.40 Vor dem Gesetz waren Mann und Frau nicht gleichgestellt, da der Mann nur als Ehebrecher bestraft wurde, wenn er in die Ehe eines anderen Mannes „einbrach“. Die Ehefrau galt jedoch immer als Ehebrecherin, wenn sie außerehelichen Geschlechtsverkehr hatte.41
Im alten Israel diente dieses Verbot des Ehebruchs dem Schutz der Gemeinschaft und der Besitzstandswahrung. Dabei war die Intention dieses Verbotes, die Ehe als eine funktionierende Versorgungsinstitution zu stabilisieren. Zudem war es das Ziel, möglichst viele Nachkommen zu zeugen, da eine große Familie es leichter hatte, die knappen Ressourcen in einer Halbwüstenlandschaft für sich in Anspruch zu nehmen und zu verteidigen.42 Für die Frau war hier die Rolle der Ehefrau und Mutter vorgesehen. Der Vater hatte ferner die Aufgabe, seine Töchter zu verheiraten. Daher musste der Vater einen Mann finden, der sich für seine Tochter interessierte und der ihm den geforderten Brautpreis zahlen konnte. Für den zukünftigen Ehemann waren die Gebärfähigkeit sowie die Höhe des Brautpreises von entscheidender Bedeutung. Hatte sich der Mann für eine Frau entschieden, wechselte diese vom Eigentum des Vaters in das Eigentum des Ehemannes. Stellte sich die Frau als unfruchtbar heraus, konnte sich der Mann eine weitere Frau hinzunehmen. Dabei hing die Anzahl der erworbenen Frauen davon ab, wie viele Frauen und Kinder er ernähren konnte. Das Ehebruchsverbot sollte hier verhindern, dass ein Mann seine soziale Pflicht gegenüber diesem Eigentum verletzt.43
Wurde ein Mann des Ehebruchs beschuldigt, weil er in die andere Ehe „einbrach“ und sich somit am Eigentum eines anderen Mannes vergriffen hatte, so war die Konsequenz die Todesstrafe (Lev 20,10): „Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.“ Des Weiteren konnte der Ehemann die Frau auch aus der Ehe entlassen und ihr einen Scheidebrief aushändigen. Als Grund reichte hier aus, dass er an ihr „etwas Schändliches gefunden hatte“ (Dtn 24,1). Worin genau das „Schändliche“ bestand, ist allerdings nicht dargelegt.44 Dennoch wurde die Scheidung selten vollzogen, da einerseits dem Ehemann damit das Brautgeld verloren ging und andererseits wohl religiöse Gründe bestanden, da Gott die Scheidung verurteilte (Mal 2,16).45
Jesus radikalisierte das 6. Gebot und sieht den Beginn des Ehebruchs bereits in den Gedanken, Wünschen und Blicken. Dies verdeutlichte er seinen Jüngern in der Bergpredigt wie folgt: „Ihr habt gehört, dass gesagt ist: Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau ansieht, sie zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen“ (Mt 5,27f.).46 Zudem verschärfte Jesus dieses Verbot zusätzlich, in dem er die Ehescheidung komplett ablehnt und die dazu gestellte Frage der Pharisäer folgendermaßen beantwortet: „Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht ihr gegenüber die Ehe, und wenn sich eine Frau scheidet von ihrem Mann und heiratet einen andern, bricht sie ihre Ehe“ (Mk 10,11f.). Infolgedessen hebte Jesus die jüdische Praxis der Ehescheidung auf und bezog sich auf den ursprünglichen Willen des Schöpfers: „Von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau. Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ (Mk 10,6-9).47
Dennoch nimmt Jesus eine ihm vorgeführte Ehebrecherin in Schutz und verhindert die Steinigung, indem er zu den Anklägern folgendes sagt: „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie“. Daraufhin gingen die Ankläger fort und Jesus belehrte die Frau, nicht mehr zu sündigen (Joh 8,3-11).48
4.2.2 Zur heutigen Bedeutung
Es stellt sich die Frage, ob das 6. Gebot nicht als ein Relikt der patriarchalischen Gesellschaftsordnung vergangener Jahrhunderte betrachtet werden muss, das somit für unsere heutige Zeit nicht mehr dieselbe Relevanz besitzen kann. Wurde im alten Israel die Ehefrau als Besitztum verstanden, ist sie heute in der Ehe gleichgestellt. Zudem hat die Industrialisierung die Funktion der Familie als einen zentralen Ort für Wirtschaft (Familienbetrieb), soziale Sicherheit, allgemeine Erziehung und Bildung durch viele gesellschaftliche Institutionen ersetzt. Die Menschen sind unabhängiger von der Familie und können auch außerhalb der Familie leben. Insbesondere die Frau ist wirtschaftlich unabhängig geworden.49
Darüber hinaus ist es durch moderne Verhütungsmittel möglich geworden, dass Sexualität und die Zeugung von Nachkommen getrennt werden können. Somit müssen unerwünschte Folgen des Geschlechtsverkehrs nicht befürchtet werden, was einer sexuellen Freizügigkeit förderlich ist. Zudem scheint das 6. Gebot in unserer heutigen Gesellschaft einen nicht sonderlich hohen Stellenwert zu besitzen, da der Ehebruch für viele ein amüsanter Seitensprung ist, der als Kavaliersdelikt betrachtet wird und mit dem man im Freundeskreis prahlen kann. Jedoch wird dem Mann eine größere sexuelle Freizügigkeit als der Frau zugestanden. Hier wirkt die doppelte Moral aus den Zeiten des alten Israels bis heute nach. Auch entscheiden sich immer weniger junge Menschen dazu, eine Ehe einzugehen. Vielmehr werden eheähnliche Partnerschaften präferiert. Die gesetzliche Bindung durch die Ehe würde bei häufig wechselnden Partnern auch nur hinderlich sein. Dabei werden intime Gemeinschaften nicht „bis der Tod uns scheidet“ eingegangen, sondern bis man keine Lust mehr hat.50
Entschließen sich jedoch heutzutage zwei Menschen gemeinsam in einer Ehe zu leben, so hat diese eine andere Qualität, da die Basis für das Zusammenleben nicht mehr ökonomische Gründe und die soziale Versorgung sind, sondern partnerschaftliche Liebe, die Intensität der intimen Gefühle sowie die Pflege emotionaler Beziehungen. Dies macht die Ehe allerdings sehr viel zerbrechlicher. Wenn keine Liebe mehr vorhanden ist und die emotionalen Bindungen nur noch latent sind, gibt es nichts mehr, was die Ehepartner zusammenhält.51
Zudem ist es von besonderer Bedeutung, dass die Ehe auch im Alltag gelebt und gepflegt wird. Man darf die Ehe nicht als eine „Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswiderigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften“ verstehen, wie Immanuel Kant die Ehe definierte. Gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und Treue sind daher unabdingbar. Treue zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass man lediglich auf sexuellem Gebiet treu ist, sondern das man an jemanden glaubt, Dinge aus Liebe tut und das Leben des anderen bereichert. Dabei erfordert Treue Disziplin und die Bereitschaft zum Nachdenken und Verzichten.52
[...]
1 Vgl. Kühn (2005), S. 14.
2 Vgl. Herr (1992), S. 11.
3 Vgl. Kühn (2005), S. 12.
4 Vgl. Werwath (1998), S. 24.
5 Vgl. Klinghardt (2004), S. 60.
6 Vgl. Pesch (1976), S. 135.
7 Vgl. Kühn (2005), S. 13; Pesch (1976), S. 135.
8 Vgl. Weber (1991), S. 36.
9 Vgl. Pesch (1976), S. 135f.
10 Vgl. Crüsemann (1983), S. 23f; Klinghardt (2004), S. 61.
11 Vgl. Schmidt (1993), S. 30.
12 Vgl. Schmidt (1993), S. 31.
13 Vgl. Schmidt (1993), S. 32.
14 Vgl. Crüsemann (1983), S. 26; Klinghardt (2004), S. 62; Kühn (2005), S. 14.
15 Vgl. Kühn (2005), S. 14; Pesch (1976), S. 136.
16 Vgl. Herr (1992), S. 145f; Werwath (1998), S. 24.
17 Vgl. Werwath (1998), S. 24.
18 Vgl. Herr (1992), S. 145f; Kühn (2005), S. 130f; Schmidt (1993), S. 131ff; Werwath (1998), S. 25f.
19 Vgl. Crüsemann (1983), S. 58; Werwath (1998), S. 52.
20 Vgl. Schmidt (1993), S. 104.
21 Vgl. Herr (1992), S. 76.
22 Vgl. Kühn (2005), S. 65.
23 Vgl. Biewald (2004), S. 142; Herr (1992), S. 76; Schmidt (1987), S. 19f.
24 Vgl. Herr (1992), S.76; Pesch (1994), S. 180.
25 Vgl. Herr (1992), S. 77; Weber (1991), S. 41.
26 Vgl. Herr (1992), S. 76; Kühn (2005), S. 64f.
27 Vgl. Werwath (1998), S. 54.
28 Vgl. Werwath (1998), S. 54.
29 Vgl. Gollwitzer (1987), S. 41f; Herr (1992), S. 79.
30 Vgl. Herr (1992), S. 80; Kühn (2005), S. 70.
31 Vgl. Herr (1992), S. 80f; Moser (1987), S. 36; Rinser (1987), S. 24f.
32 Vgl. Moser (1987), S. 35.
33 Vgl. Gollwitzer (1987), S. 39f; Stollberg (1987), S. 47.
34 Vgl. Herr (1992), S. 81.
35 Vgl. Spangenberg (2005), S. 21.
36 Vgl. Kühn (2005), S. 69; Spangenberg (2005), S. 21f.
37 Vgl. Savater (2006), S. 65f.
38 Vgl. Kühn (2005), S. 75.
39 Vgl. Koch (1995), S. 87.
40 Vgl. Sölle (2004), S. 211.
41 Vgl. Herr (1992), S. 100.
42 Vgl. Sommer (1987), S. 64; Wagner-Gehlhaar (1987), S. 38.
43 Vgl. Kühn (2005), S. 92; Sommer (1987), S. 69; Wagner-Gehlhaar (1987), S. 39.
44 Vgl. Kühn (2005), S. 92; Wagner-Gehlhaar (1987), S. 39.
45 Vgl. Schmidt (1993), S. 120.
46 Vgl. Herr (1992), S. 101; Kühn (2005), S. 93.
47 Vgl. Herr (1992). S. 101f; Kühn (2005), S. 93.
48 Vgl. Wagner-Gehlhaar (1987), S. 40.
49 Vgl. Herr (1992), S. 114
50 Vgl. Herr (1992), S. 99f; Kühn (2005), S. 100; Savater (2006), S. 102f.
51 Vgl. Herr (1992), S. 115.
52 Vgl. Gronemeyer (2003), S. 120f; Koch (1995), S. 137; Savater (2006), S. 104f; Sölle (2004), S. 212.
- Citation du texte
- Dipl.-Kfm. Patrick Domagalski (Auteur), 2006, Die Bedeutung des Dekalogs in der heutigen Zeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67408
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