Der Gedanke eines vereinigten Europas, der "Vereinigten Staaten von Europa", ist nicht neu und taucht schon im 14. Jahrhundert bei einigen Vordenkern und Schriftstellern auf. Als Folge des Zweiten Weltkrieges wurde ein mehr als 2000-jähriger gemeinsamer Kulturraum willkürlich getrennt. Die Idee eines geeinten Europas konnte sich aber unter dem Eindruck der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs allgemein durchsetzen. In der vorliegenden Seminararbeit beschränken wir uns auf die Zeit von 1946 bis zum Abschluss der EU-Verfassung im Jahre 2004. Hierbei werden wir die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Union darstellen. Schließlich möchten wir anhand des „drei Säulen Modells“ einen Überblick über den organisatorischen Aufbau der Europäischen Union und deren Aufgaben geben. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung*
2. Die Wurzeln der europäischen Idee 1946 – 1949*
2.1 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
2.2 Die Römischen Verträge: Gründung der Europäischen (Wirtschafts-) Gemeinschaft und Atomgemeinschaft
3. in kleinen schritten zur europäischen union 1970 – 1990*
3.1 Haager Gipfelkonferenz
3.2 Der Europäische Rat und das Europäische Währungssystem
3.3 Süderweiterung
3.4 Einheitliche Europäische Akte 1986
4. Die Europäische Union von Maastricht 1992 bis Rom 2004*
4.1 Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union
4.2 Die „EFTA-Erweiterung“
4.3 Vertrag von Amsterdam
4.4 Einführung des Euro
4.5 Vertrag von Nizza
4.6 Europäischer Konvent und Europäische Verfassung
5. Die drei Säulen der Europäischen Union**
5.1 Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG)
5.2 Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
5.3 Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
5.4 Mitwirkung der Gemeinschaftsorgane in der zweiten und dritten Säule
5.5 Verhältnis der Gemeischaften zur Europäischen Union
5.6 Verflechtung der Gemeinschaftsverträge mit dem EU-Vertrag und Verstärkte Zusammenarbeit
6. Fazit**
Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Der Gedanke eines vereinigten Europas, der "Vereinigten Staaten von Europa", ist nicht neu und taucht schon im 14. Jahrhundert bei einigen Vordenkern und Schriftstellern auf. Als Folge des Zweiten Weltkrieges wurde ein mehr als 2000-jähriger gemeinsamer Kulturraum willkürlich getrennt. Die Idee eines geeinten Europas konnte sich aber unter dem Eindruck der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs allgemein durchsetzen. In der vorliegenden Seminararbeit beschränken wir uns auf die Zeit von 1946 bis zum Abschluss der EU-Verfassung im Jahre 2004. Hierbei werden wir die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Union darstellen. Schließlich möchten wir anhand des „drei Säulen Modells“ einen Überblick über den organisatorischen Aufbau der Europäischen Union und deren Aufgaben geben.
2. Die Wurzeln der europäischen Idee 1946 - 1949
Der weitgehende Niedergang Europas durch den 2. Weltkrieg und die unmittelbare Bedrohung durch die Sowjetunion, die anlässlich des Sieges über Deutschland 1945 weite Teile Ost- und Mitteleuropas eingenommen hatte, schärfte das Bewusstsein einer Einigung Europas.[1] Die USA förderten seit 1945 den Prozess der europäischen Einigung wirtschaftlich (Marschallplan 1947) und politisch, um die sowjetische Expansion in Europa abzuwehren und Deutschland in den Westen zu integrieren.[2]
Winston Churchill sah die politischen Zeichen der Zeit sehr deutlich und rief in seiner berühmten Züricher Rede vom 19. September 1946 zur Errichtung der „Vereinigten Staaten von Europa“ auf. Das allgemeine Europabewusstsein der frühen Nachkriegszeit und die Bedrohung durch die Sowjetunion veranlasste die Regierungen Westeuropas zu konkreten Schritten in Richtung eines europäischen Einigungswerkes.[3] Die Gründung der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) in Paris (1948), war noch eine großzügige Wirtschaftshilfe der USA an Europa (Marshall-Plan 1947), aber der erste Schritt einer europäischen Zusammenarbeit.[4]
Die OEEC umfasste 17 Gründungsmitglieder und wurde 1955/59 zum Zentrum der handelspolitischen Liberalisierung Westeuropas.
Mit der Gründung des Europarates am 05.05.1949 erfolgte der erste wesentliche Schritt einer Staatenzusammenarbeit im westlichen Europa. Dem Europarat mit Sitz in Straßburg gehörten zunächst 10 Staaten („Europa der Zehn“) an, wobei die BRD erst im Jahre 1951 Mitglied dieser Organisation wurde. Eines Ihrer wichtigsten Resultate war die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) im Jahre 1950, die elementare Menschenrechte und Freiheiten für Bürger eines Mitgliedsstaates gewährleistete.[5] Diese Rechte können von jedem Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden (EGMR). „Mit diesen beiden Organisationen sind in Straßburg Institutionen entstanden, die ihre Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat ausüben.“[6]
2.1 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Die heutige Europäische Union hatte ihren Ursprung in einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie, den damaligen Schlüsselindustrien. Der französische Außenminister Robert Schuhmann und sein Mitarbeiter Jean Monnet entwickelten im Jahre 1950 einen Plan, die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohle- und Stahlproduktion zu konsolidieren und anderen europäischen Staaten den Beitritt zu diesem Zusammenschluss zu öffnen.[7] Das bedeutete konkret, dass nationale Regierungen Kompetenzen an eine überstaatliche Stelle abtreten sollten. Hintergrund dieses Projekts war eine institutionalisierte Partnerschaft zwischen Frankreich und Deutschland unter Einbeziehung europäischer Nachbarstaaten, mittels derer die Bundesrepublik den Weg zurück in die europäische Staatengemeinschaft findet und die deutsch-französische Erbfeindschaft beendet wird.[8] Das französische Interesse bestand bei diesem Zusammenschluss in einer Mitaufsicht über das deutsche Rüstungspotential und im Gegenzug strebte die Bundesrepublik nach einer Stellung als gleichberechtigter europäischer Partner.[9]
Im Jahre 1951 erfolgte die Umsetzung des Schuhmann-Plans mit der Gründung der EGKS zwischen Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, Italien, den Niederlanden und Luxemburg.
1952 trat der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS – Montanunion) in Kraft. Die EGKS setzte sich aus den Organen „Hohe Behörde“, „Gemeinsame Versammlung“, „Ministerrat“ und „Gerichtshof“ zusammen, die später wegweisend für das künftige Gemeinschaftssystem der EU waren.[10] Der EGKS-Vertrag enthielt Regelungen für Produktionskrisen, Preisregelungen und die Kartellordnung mit der Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen.[11] „Das Grundprinzip des EGKS war die Abschaffung aller Beschränkungen (z.B. Zölle) für den Handel mit Produkten der Montanindustrie und die Unterstellung bestimmter Fragen wie Preisbildung und Produktion unter die Hohe Behörde als der neuartigen zentralen Exekutivgewalt mit dem Franzosen Jean Monnet als ihrem ersten Präsidenten.[12]
2.2 Die Römischen Verträge: Gründung der Europäischen (Wirtschafts-) Gemeinschaft und Atomgemeinschaft
Bald nach der Gründung der Montanunion wurden aufgrund des sich verschärfenden Ost-West Gegensatzes (Korea-Krieg) Pläne für eine Europäische Verteidigungspolitik (EVG) entwickelt. Im Jahre 1952 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten der Montanunion einen Vertrag für eine gemeinsame europäische Armee mit übernationalem Oberkommando.[13] Der EVG-Vertrag scheitere 1954 am Veto der französischen Nationalversammlung, weil die Bedenken für eine Übertragung von Souveränität in diesem Kernbereich zu groß waren. Das Scheitern einer politischen Integration im Militärbereich führte zur Einsicht, dass der Integrationsprozess zunächst auf dem wirtschaftlichen Sektor der europäischen Staaten fortzuführen sei.[14] Aufgrund dieser Überlegungen wurden Pläne zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes und für eine Atomgemeinschaft entwickelt, die 1957 in den Abschluss der Römischen Verträge, zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom (EAG)), mündeten.[15] Die in Rom unterzeichneten Verträge traten zu Begin des Jahres 1958 in Kraft.
Die Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der erste Präsident der EWG-Kommission war Walter Hallstein, welcher die junge Wirtschaftsgemeinschaft sehr schnell zu Erfolgen führte. Die EWG beschränkte sich im Gegensatz zur Montanunion nicht nur auf einen sektoralen Wirtschaftsbereich sondern erstreckte sich auf den Gesamtbereich von Volkswirtschaften der Mitgliedsstaaten.[16] In der Zeit nach 1958 hat die EWG den freien Warenverkehr einschließlich einer Gemeinsamen Agrarpolitik verwirklicht, die Freizügigkeit des Personenverkehrs innerhalb der Mitgliedsstaaten hergestellt, sowie die Gemeinschaft zu einem geschlossenem Auftreten bei ihren Außenbeziehungen aufgerufen (Gemeinsame Handelspolitik, Assoziierung und Beitritt).[17] Eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war sicherlich die Bildung einer Zollunion zwischen den Mitgliedsstaaten, was im Jahre 1968 erreicht wurde. Die gemeinsame Agrarpolitik verschlang Mitte der siebziger Jahre fast 90% der Subventionen für Landwirtschaft im EWG-Haushalt.[18] Der hohe Subventionsanteil im Agrarbereich führte in der Folgezeit fast zu einer politischen Lähmung der Gemeinschaft. Weitere vereinbarte Ziele, wie z.B. die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, wurden ebenso wenig erreicht wie die Umsetzung einer Währungsunion, die bereits im Jahre 1970 ein politisches Thema war (sog. Werner-Plan).[19] Ein weiteres Problem der EWG war der Zwang zur Einstimmigkeit bei Entscheidungen im Ministerrat, was in den Römischen Verträgen nicht vorgesehen worden war, seit 1966 aber praktiziert wurde (sog. Luxemburger Kompromiss).[20]
3. In kleinen Schritten zur Europäischen Union 1970 - 1990
3.1 Haager Gipfelkonferenz
Die Lähmung im europäischen Einigungswerk wurde Ende 1969 mit dem Rücktritt von De Gaulles in der Haager Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs beendet. Die Haager Gipfelkonferenz war ein Meilenstein auf dem Weg zur „Europäischen Union“, denn es wurden eine Reihe von Absichtserklärungen abgegeben, wie die Reform der Finanzverfassung der Gemeinschaft, die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie eine Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ).[21] Diese Konferenz bereitet auch den Weg zu einer Erweiterung der Gemeinschaft, die 1973 auf deutsches Drängen hin, mit der Aufnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks umgesetzt wurde (sog. Norderweiterung).[22]
3.2 Der Europäische Rat und das Europäische Währungssystem
Seit Den Haag 1969 wurde die europäische Zusammenarbeit durch regelmäßige Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs wieder verstärkt. Auf Vorschlag des französischen Präsidenten Giscard d’Estaing wurden 1974 die regelmäßigen Gipfeltreffen in einen mindestens zweimal jährlich tagenden „Europäischen Rat“ institutionalisiert.[23] Die Entstehung des „Europäischen Rat“ hatte eine hohe europapolitische Bedeutung, denn er leitete eine institutionelle Reform des EG-Systems ein. Seit 1979 fanden alle 5 Jahre „Europawahlen“ statt, welche ein wichtiger Bestandteil der „Demokratisierung“ der Gemeinschaft waren. Im Jahre 1978 gelang es dem französischem Staatspräsidenten Giscard d’Estaing und dem damaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt, das Europäische Währungssystem (EWS) ins Leben zu rufen.[24]
3.3 Süderweiterung
Die Verfestigung der neun europäischen Mitgliedsstaaten hat erheblich dazu beigetragen, das in Westeuropa eine Zone politischer- und wirtschaftlicher Stabilität geschaffen wurde, die auf die Anrainerstaaten eine starke Anziehungskraft ausgeübt hatte.[25] Im Zuge der sog. Süderweiterung wurde die EG 1979 durch den Beitrittskandidaten Griechenland und anschließend im Jahre 1986 durch die Länder Spanien und Portugal erweitert.
3.4 Einheitliche Europäische Akte 1986
Der Abschluss der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) am 28. Februar 1986 war einer der wichtigsten Integrationsfortschritte seit der Gründung der EG im Jahre 1957. Die Verabschiedung der EEA geht auf eine Initiative des damaligen italienischen Außenministers Colombo und des früheren deutschen Außenministers Genscher zurück, die eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Integrationssystemen (EPZ) sowie eine stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments (EP) anstrebten.[26]
Die EEA erbrachte der Gemeinschaft zwei wesentliche Fortschritte, zum einen die vertragliche Verankerung eines Binnenmarktkonzeptes und zum anderen die Institutionalisierung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ).[27] Die schrittweise Vollendung eines europäischen Binnenmarktes bis zum 31.12.1992, wurde zum verbindlichen Ziel erklärt. Alle Beschränkungen für einen freien Waren- Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedern sollten bis dahin beseitigt werden (die sog. „Vier Freiheiten“). Um bei der Schaffung des Binnenmarktes voran zu kommen, wurde zudem eine EU-Regionalpolitik vertraglich verankert, um vor allem wirtschaftlich schwachen Regionen den Weg zum Binnenmarkt zu erleichtern.[28] Die Einheitliche Europäische Akte erbrachte der Europäischen Gemeinschaft einen wesentlichen Kompetenzzuwachs in den Bereichen Forschung, Technologie, Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung.[29]
[...]
[1] vgl. Huber, Peter; Recht der Europäischen Integration, 1996, S.14
[2] vgl. Oppermann, Thomas; Europarecht, 2005, S. 6
[3] vgl. Oppermann, Thomas; Europarecht, 2005, S. 7
[4] vgl. Oppermann, Thomas; Europarecht, 2005, S. 7
[5] vgl. Doerfert, Carsten; Europarecht, 2004, S.1
[6] vgl. Oppermann, Thomas; Europarecht, 2005, S. 7
[7] vgl. Herdegen, Matthias; Europarecht, 2004, S.39
[8] vgl. Doerfert, Carsten; Europarecht, 2004, S.2
[9] vgl. Doerfert, Carsten; Europarecht, 2004, S.2
[10] vgl. Huber, Peter; Recht der Europäischen Integration, 1996, S.15
[11] vgl. Herdegen, Matthias; Europarecht, 2004, S.40
[12] vgl. Doerfert, Carsten; Europarecht, 2004, S.3
[13] vgl. Doerfert, Carsten; Europarecht, 2004, S.3
[14] vgl. Herdegen, Matthias; Europarecht, 2004, S.41
[15] vgl. Herdegen, Matthias; Europarecht, 2004, S.41
[16] vgl. Doerfert, Carsten; Europarecht, 2004, S.3
[17] vgl. Oppermann, Thomas; Europarecht, 2005, S. 10
[18] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschaftsgemeinschaft vom 09.11.2005
[19] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschaftsgemeinschaft vom 09.11.2005
[20] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschaftsgemeinschaft vom 09.11.2005
[21] vgl. Huber, Peter; Recht der Europäischen Integration, 1996, S.19
[22] vgl. Huber, Peter; Recht der Europäischen Integration, 1996, S.19
[23] vgl. Oppermann, Thomas; Europarecht, 2005, S.13
[24] vgl. Oppermann, Thomas; Europarecht, 2005, S.13
[25] vgl. Huber, Peter; Recht der Europäischen Integration, 1996, S.21
[26] vgl. Huber, Peter; Recht der Europäischen Integration, 1996, S.21
[27] vgl. Huber, Peter; Recht der Europäischen Integration, 1996, S.21
[28] http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitliche_Europ%C3%A4ische_Akte vom 10.11.2005
[29] vgl. Herdegen, Matthias; Europarecht, 2004, S.41
- Citation du texte
- Daniel Schmitt (Auteur), Sebastian Rose (Auteur), 2005, Die europäische Idee. Entwicklung und Stand der europäischen Integration, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67242
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