Wenn man das Thema „Strafvollzug in den USA“ anspricht, hat fast jeder ein Bild vor Augen - sehr wahrscheinlich ein negatives. Man erinnert sich an Filme, Bücher, Rapsongs und Fernsehdokumentationen, brutale Aufseher, lange düstere Gefängnisflure und meist Afroamerikanische Inhaftierte. Doch offenbaren uns die Medien ein wahrheitsgetreues Bild des Strafvollzugs in den USA?
Diese Arbeit will sich wissenschaftlich mit dem US-amerikanischen Strafvollzug auseinandersetzen und versuchen an Hand von Fakten ein Bild des wahren amerikanischen Gefängnisses zu zeichnen. Es soll auf Grundlagen und Institutionen eingegangen werden, aber auch auf ethnische Konflikte, Gesundheitsfürsorge, Arbeit und Ausbildung im Strafvollzug. Auch die kontroversen Themen der Privatisierung im US-amerikanischen Strafvollzug und der Todesstrafe werden zur Sprache kommen. Die Arbeit erhebt auf Grund der Breitgefächertheit des Themas keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und ist nur in der Lage einen kurzen Überblick zu geben. Als Quelle wurde primär wissenschaftliche Literatur verwandt, auf Grund der Aktualität musste aber auch auf das Internet zurückgegriffen werden. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Rechtliche Grundlagen des US-Amerikanischen Strafvollzugs
2.1 Kurzer Überblick über das politische System der USA
2.2 Fakten zum US-amerikanischen Strafvollzug
2.2.1 Aufbau des Bundesstrafvollzugs
2.2.2 Aufbau des innerstaatlichen Strafvollzugs am Beispiel Kaliforniens
3. Die Situation im US-Strafvollzug in der Vergangenheit und heute
3.1 Kurzer Überblick über die Geschichte des US-Strafvollzugs
3.2 Die Situation in den letzten 30 Jahren: Wachsende Gefangenenzahlen, steigende Kosten und ethnische Kontroverse
3.3 Privatisierung des Strafvollzugs als Ausweg aus der Krise?
3.4 Gesundheitsfürsorge im US-amerikanischen Strafvollzug
3.5 Arbeit und Ausbildung in US-amerikanischen Gefängnissen
3.6 Die Todesstrafe im US-amerikanischen Strafvollzug
4. Mögliche Gründe für hohe Kriminalitätsraten in den USA: Armut als Problemkind der US-amerikanischen Gesellschaft
5. Schlussbetrachtung
Bibliographie
1. Einführung
Wenn man das Thema „Strafvollzug in den USA“ anspricht, hat fast jeder ein Bild vor Augen – sehr wahrscheinlich ein negatives. Man erinnert sich an Filme, Bücher, Rapsongs und Fernsehdokumentationen, brutale Aufseher, lange düstere Gefängnisflure und meist Afroamerikanische Inhaftierte. Doch offenbaren uns die Medien ein wahrheitsgetreues Bild des Strafvollzugs in den USA?
Diese Arbeit will sich wissenschaftlich mit dem US-amerikanischen Strafvollzug auseinandersetzen und versuchen an Hand von Fakten ein Bild des wahren amerikanischen Gefängnisses zu zeichnen. Es soll auf Grundlagen und Institutionen eingegangen werden, aber auch auf ethnische Konflikte, Gesundheitsfürsorge, Arbeit und Ausbildung im Strafvollzug. Auch die kontroversen Themen der Privatisierung im US-amerikanischen Strafvollzug und der Todesstrafe werden zur Sprache kommen. Die Arbeit erhebt auf Grund der Breitgefächertheit des Themas keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und ist nur in der Lage einen kurzen Überblick zu geben. Als Quelle wurde primär wissenschaftliche Literatur verwandt, auf Grund der Aktualität musste aber auch auf das Internet zurückgegriffen werden.
2. Rechtliche Grundlagen des US-amerikanischen Strafvollzugs
2.1 Kurzer Überblick über das politische System der USA
Die United States of America (USA) sind eine präsidiale Republik mit bundesstaatlicher Verfassung, bestehend aus der Bundesregierung, 50 Bundesstaaten und dem District of Columbia, dem zwar eine gewisse Selbstverwaltung durch eine eigene Regierung erlaubt ist, der aber ebenfalls der Bundesregierung untersteht. Außerdem gibt es noch einige mit den Vereinigen Staaten assoziierte Territorien und Gebiete, die keine Bundesstaaten der USA sind; so zum Beispiel Puerto Rico und Guam.[1]
Das Exekutivorgan der USA ist der Präsident. Er ist Staatsoberhaupt, Regierungschef, Oberbefehlshaber der Streitkräfte, sowie Leiter der Verwaltung. Die US-Legislative besteht aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus, die zusammen den US-Congress bilden. Die 435 Repräsentanten vertreten Wahlkreise innerhalb der US-Bundesstaaten, außerdem stellt jeder Bundesstaat unabhängig von seiner Einwohnerzahl und Größe zwei Senatoren.[2] Die oberste Instanz der Judikative ist der Supreme Court. Im ’Judiciary Act’ von 1789 wurde ihm die Kompetenz zugesprochen das einzelstaatliche Recht auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Heute erstreckt sich die Kompetenz der Judikative auch auf die Bundesgesetzgebung selbst. Es gibt somit eine richterliche Kontrolle über die US-Exekutive. Nationale und einzelstaatliche Gerichtsentscheide können revidiert werden. Damit soll die Gewaltenteilung in den USA gewährleistet werden.[3] Außer dem Supreme Court gehören zur US-Judikative 12 Berufungsgerichte, 91 Distriktgerichte, Gerichte mit besonderen Kompetenzen (z.B. Steuerrecht) und das Veteranenberufungsgericht.
Der Bund und die Einzelstaaten verfügen über abgegrenzte Kompetenzen. Bundesrecht hat jedoch einen höheren Stellenwert als das innerstaatliche Recht. Die Regierungen der Bundesstaaten sind ähnlich aufgebaut wie die des Bundes. Die meisten Staaten sind jedoch noch in Landkreise (counties) unterteilt, deren Verwaltung sich stark unterscheidet und auf deren Aufbau an dieser Stelle nicht eingegangen werden kann. Die Gerichte in den Bundesstaaten untergliedern sich in drei Ebenen: Den obersten Gerichtshof oder auch Revisionsgericht, ein Berufungsgericht (Court of Appeal) und mehrere erstinstanzliche Gerichte. Jeder Bundesstaat verfügt auch über ein eigenes Strafvollzugssystem.[4]
2.2 Fakten zum US-amerikanischen Strafvollzug
Im Jahr 2000 gab es in den USA 1.668 Strafvollzugsanstalten für Erwachsene, 264 davon wurden privat betrieben. 430.033 Menschen waren in den US-Gefängnissen angestellt.[5]
Wie bereits erwähnt, haben die Bundesstaaten und der Bund im US-amerikanischen Recht unterschiedliche Kompetenzen – so auch beim Strafrecht. Das Strafrecht der einzelnen Bundesstaaten weist große Übereinstimmungen auf, da sie sich am ’Model Penal Code’[6] orientieren. Obwohl das materielle Strafrecht gewohnheitsmäßig Angelegenheit der einzelnen Bundesstaaten ist, gibt es auch ein umfangreiches Bundesstrafrecht, das sich aus allgemeinen Bundeskompetenzen (z.B. Steuerhoheit, Kriegsführungskompetenzen etc.) ergibt. In den USA unterteilt man Straftaten in so genannte ’felonies’, die entweder im Gesetz als solche vorgeschrieben sind, generell ein Strafmaß von mindestens einem Jahr Gefängnis voraussetzen, oder in state prisons vollstreckt werden, und Vergehen (misdemeanors).[7]
Vollstreckt wird eine Haftstrafe abhängig von dem Ort des Vergehens, seiner Schwere und der Bandbreite seiner Auswirkungen in Gemeindegefängnissen (county jails), Bundesstaatsgefängnissen (state prisons) oder Bundesgefängnissen (federal prisons). Mitte 2003 waren 691.301 Personen in US-amerikanischen jails inhaftiert. Jails werden lokal in den einzelnen Gemeinden betrieben. Normalerweise sind die Insassen zu einer Haftstrafe von maximal einem Jahr verurteilt. Jails können auch als Untersuchungsgefängnisse dienen.[8] Im US Code, dem US-amerikanischen Gesetzbuch, ist im Code 18 (Crimes and Criminal Procedure) im Teil III (Prison and Prisoners) in den Kapiteln 301-319, die wiederum in mehrere Sektionen unterteilt sind, der Strafvollzug auf Bundesebene geregelt. Hier wird auch festgelegt, wann eine Straftat auf Bundesebene bestraft und in einem federal prison vollstreckt werden muss. In den einzelnen Bundesstaaten ist der Strafvollzug ebenfalls im Strafgesetzbuch (penal code) geregelt.[9]
Es gibt in den USA die Möglichkeit der frühzeitigen Entlassung unter Aufsicht (parole release). So gibt es bei bundesstaatlichen Urteilen oft eine minimale Strafgrenze und eine maximale (z.B. 4-6 Jahre). Nachdem der Gefangene in diesem Fall vier Jahre seiner Strafe abgesessen hat, kann er einen Antrag stellen, dass sein Fall vor ein ’Parole Release Board’ kommt, das dann über die Gewährung einer frühzeitigen Haftentlassung entscheidet. Verstößt er nach der frühzeitigen Entlassung gegen seine Bewährungsauflagen, muss er den Rest seiner Haftstrafe antreten. Wird ihm keine ’parole’ gewährt, muss er, in diesem Fall, nach maximal sechs Jahren entlassen werden.[10]
Allerdings wurde die frühzeitige Haftentlassung vor allem in den letzten Jahren unter dem Slogan: ’What you get is what you serve’[11] stark eingeschränkt. Der Bund schaffte sie bereits 1984 zugunsten eines Kreditsystems ab, durch das bei guter Führung Zeit gutgeschrieben werden kann.[12]
2.2.1 Aufbau des Bundesstrafvollzugs
Es gibt in den USA mehr als 160 federal prisons mit mehr als 157.000 Insassen. Dazu kommen des Weiteren Bundesstrafgefangene, die auf Grund von Verträgen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesstaaten in state prisons oder county jails untergebracht sind, sowie Verurteilte mit geringem Strafmaß, die in so genannten ’Community Correction Centers’ inhaftiert wurden und federal prisoners, die unter Hausarrest stehen. 24,5% der Strafgefangenen in Bundesgefängnissen haben die minimale Sicherheitsstufe, 34,2% eine geringe, 22,8% eine mittlere und bei 11,1% besteht ein hohes Sicherheitsrisiko. Deshalb unterscheiden sich die Institutionen des Bundesvollzugs stark voneinander.[13]
Die typische Bundesvollzugsanstalt ist eine ’Federal Correctional Institution’ (FCI). Zum größten Teil sind dies Strafvollzugsanstalten mit geringer, in seltenen Fällen mittlerer Sicherheitsstufe. Normalerweise sind die FCI mit Einzelzellen ausgestattet, die in großen Fluren aneinandergereiht sind. ’Federal Prison Camps’ und ‘Intensive Confinement Camps’ haben die geringste Sicherheitsstufe und sind meistens nicht einmal umzäunt. In ’US Penitentiaries’ sind hingegen männliche Strafgefangene mit einem hohen Sicherheitsrisiko inhaftiert.[14] Das ’ADX Florence’ ist das Bundesgefängnis mit der höchsten Sicherheitsstufe. Gefangene leben in Einzelhaft und dürfen auf Grund des hohen Sicherheitsrisikos kaum ihre Zellen verlassen. Ein federal maximum security prison für Frauen gibt es nicht. Weibliche Strafgefangene mit einem hohen Sicherheitsrisiko sind in gesonderten Abteilungen in Frauengefängnissen untergebracht.[15] Außerdem gibt es noch ’Administrative Prisons’, die ausgestattet sind Gefangene aller Sicherheitsstufen zu betreuen. Dazu gehören zum Beispiel ’Federal Medical Centers’ und Untersuchungsgefängnisse (’ Federal Detention Centers’).[16]
Die Geschichte der US-Bundesgefängnisse begann mit dem ’Three Prisons Act’ von 1891, indem der Bau der ersten drei federal prisons beschlossen wurde. Mit den Bauarbeiten zur ’US Penitentiary Leavenworth’ begann man 1897, 1902 kamen das Bundesgefängnis in Atlanta und 1909‚ ’Mc Neil Island’ im Bundesstaat Washington hinzu. Lange Zeit waren dies die einzigen Bundesvollzugsanstalten in den USA. Die Auswirkungen der Prohibition führten in den 1920er Jahren zu einem starken Anstieg der Bundesgefangenen und dementsprechend zu mehreren Gefängnisneubauten. 1930 wurde vom Kongress das ’Federal Bureau of Prisons’ (BoP) ins Leben gerufen. Mit dem Anstieg der Gefangenenzahlen in den letzten 30 Jahren ist auch die Zahl der Bundesvollzuganstalten stark angestiegen.[17]
Das ’Federal Bureau of Prisons’, das die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten des Bundes hat, sieht seine Aufgabe im „Schutz der Gesellschaft durch die Verurteilung von Straffällige zu einem Aufenthalt in den kontrollierten Umgebungen von Gefängnissen und Gemeindeeinrichtungen, die sicher, human, kosteneffektiv und entsprechend abgesichert sind; und in dem Arbeit oder andere Möglichkeiten zur Selbstverbesserung angeboten werden, um Straffälligen dabei zu helfen, gesetzestreue Bürger zu werden.“[18] Das BoP hat heute 33.000 Angestellt. Der Hauptsitz ist in Washington D.C. Außer dem Hauptgebäude gibt es drei Trainingscenter, sechs regionale Ämter und 28 Gemeindeämter. Letztere haben die Aufsicht über die Bundesvollzugsanstalten.[19]
Strafgefangene werden klassifiziert, um sie, zumindest theoretisch, in dem Gefängnis unterbringen zu können, das am besten für ihre Ansprüche geeignet ist. Die Klassifizierung erfolgt durch den ’Community Corrections Manager`, der die Daten eines Strafgefangenen in der nationalen Datenbank SENTRY auswertet und an Hand der Ergebnisse eine Strafvollzugsanstalt auswählt, die primär die Sicherheit der Gesellschaft am besten gewährleistet und sekundär für die Bedürfnisse des Gefangenen am besten geeignete ist. So die Theorie: In der Praxis spielen aber leider auch immer wieder Verwaltungsfaktoren eine Rolle. Wegen Überfüllung kann es auch zu Verbüßung der Haftstrafe in einem Gefängnis kommen, in dem zum Beispiel das Bildungsangebot nicht den Fähigkeiten des Strafgefangenen entspricht.[20]
2.2.2 Aufbau des innerstaatlichen Strafvollzugs am Beispiel Kaliforniens
Kalifornien ist der flächenmäßig drittgrößte, aber bevölkerungsreichste Bundesstaat der USA.[21] 2002 hatte Kalifornien 35.116.033 Einwohner und hat mit 32 state prisons, 37 conservation camps, 12 community correctional facilities (CCF's)[22], 5 prisoner mother facilities und 162.797 (Stand: Mai 2004) Strafgefangenen das größte innerstaatliche Strafvollzugssystem der USA. 94% der Gefangenen sind männlich und 6% weiblich. Sie werden im Durchschnitt zu einer Haftstrafe von 41,4 Monaten verurteilt. 446 von 100,000 Kalifornischen Bürgern sind Strafgefangene. Überdurchschnittlich viele von ihnen sind Hispanics (36%).[23]
Der Bundesstaat Kalifornien wird seit dem 17.11.2003 vom republikanischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger regiert.[24] Die Legislative setzt sich aus Senat mit 40 Mitgliedern und Repräsentantenhaus mit 80 Mitgliedern zusammen.[25] Das kalifornische Recht baut auf der Kalifornischen Verfassung (constitution) auf, die in verschiedene Artikel (articles) unterteilt ist, dem Gesetzbuch, den 29 ’ Californian Codes’ und auf zusätzliche Gesetze (statutes), die von beiden Legislativorganen genehmigt wurden und auch ohne die Unterschrift des Gouverneurs Gültigkeit besitzen. Das Strafgesetzbuch (penal code) regelt den kalifornischen Strafvollzug.[26] Der Staat Kalifornien erlaubt die Todesstrafe. Seit 1976 wurden 10 Todesurteile vollstreckt.[27]
Das 1944 gegründete ’Department of Corrections’ ist die oberste Verwaltungsstelle des kalifornischen Erwachsenenvollzugs. Es wird von einem vom Gouverneur ernannten ’Director of Corrections’ geleitet. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Aufsicht über alle staatlichen Gefängnisse und die Verbreitung von neuen Regelungen und Gesetzen den Strafvollzug betreffend. Er muss außerdem arbeitssuchenden entlassenen Gefangenen behilflich sein, ist Nachlassverwalter für verstorbene Gefangene ohne Angehörige, er muss sich um die Zuteilung von Gefangenen zu den für sie am besten geeigneten Gefängnissen kümmern und ist auch für die Umsetzung von Gefangenen zwischen Strafvollzugsanstalten verantwortlich. Ein weiterer Bestandteil des ’Department of Corrections’ ist die ’Prison Industry Authority ’. Sie wird von einem Vorstand bestehend aus elf Personen geleitet, in dem der ’Director of Corrections’ den Vorsitz hat, und ist für die Arbeit in den Gefängnissen des Staates Kalifornien zuständig. Das ’Department of Youth Authority’ beschäftigt sich mit dem Jugendstrafvollzug. Es wird ebenfalls von einem vom Gouverneur ernannten Direktor geleitet. Das ’Department of Corrections’ und das ’Department of Youth Authority’ bilden die ’Youth and Adult Correctional Agency’.[28]
Mit der frühzeitigen Haftentlassung (parole) und der Gewährung von Hafturlaub befasst sich das ’Board of Prison Terms’, das 1976 gegründet wurde. Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern und ist verpflichtet, wann immer es nötig ist, sich in jedem staatlichen Gefängnis zu treffen, um die Fälle der Insassen zu untersuchen, bei denen die Möglichkeit einer frühzeitigen Haftentlassung besteht und die einen Antrag auf eine solche gestellt haben. Das ’ Board of Prison Terms’ darf Entscheidungen des ’Department of Corrections’ modifizieren. Im Jugendstrafvollzug beschäftigt sich das ’Youth Authority Board’ als Teil des ’Departments of Youth Authority’ mit dieser Aufgabe.[29] Es gibt im kalifornischen Strafvollzug eine Anzahl von weiteren Institutionen, die sich mit spezifischen Aufgaben innerhalb des Strafvollzuges beschäftigen. So existieren zum Beispiel Entschädigungszentren, in denen Strafgefangene Geld verdienen, das zur Deckung der Forderungen ihrer Opfer und deren Angehöriger verwendet wird. Das ’California Rehabilitation Center’ beschäftigt sich mit drogenabhängigen Strafgefangenen oder Insassen, bei denen das Risiko einer Drogenabhängigkeit groß ist. Die ’Medical Facility’ ist für geistig oder körperlich behinderte Strafgefangene verantwortlich.[30] Außerdem gibt es die bereits erwähnten conservation camps, in denen sich Strafgefangene mit einer geringen Sicherheitsstufe in öffentlichen Projekten zur Naturerhaltung engagieren, zu Beispiel in der Waldbrandverhinderung und der Bodenkonservierung.[31]
Zusätzlich zum staatlichen Strafvollzug gibt es in den einzelnen Gemeinden ebenfalls ein lokales Gefängnissystem. Der Sheriff der einzelnen Gemeinde hat hierfür die Verantwortung. Er soll, soweit es ihm möglich ist, Verbrechen verhindern, er kann Personen verhaften, die ein Verbrechen begehen, oder es versuchen und er ist verantwortlich für den Zustand der Gemeindegefängnisse. In diesen county jails sind Verdächtige bis zur ihrer Verurteilung oder auch darüber hinaus inhaftiert.[32]
[...]
[1] Hay, Peter: US Amerikanisches Recht. 2.Aufl. München: C.H.Beck, 2002. 18-20
[2] Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2004: Vereinigte Staaten von Amerika.
[3] Hay, Peter: US Amerikanisches Recht. 28-29
[4] Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2004: Vereinigte Staaten von Amerika.
[5] Census of State and Federal Correctional Facilities 2000. US Department of Justice. Bureau of Justice Statistics. <http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/abstract/
csfcf00.htm> 6/2000 (6.6.2004)
[6] wörtlich: Modell Strafgesetzbuch
[7] Hay, Peter: US Amerikanisches Recht. 274-275
[8] Jail Statistics. US Department of Justice. Bureau of Justice Statistics <http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/jails.htm> 2003 (9.6.2004)
[9] Find Law. For Legal Professionals. United States Code. <http://caselaw.lp.findlaw.com/casecode/uscodes/toc.html> 1994-2004 (10.6.2004)
[10] Hay, Peter: US Amerikanisches Recht. 307-308
[11] wörtlich: Was du bekommst, ist was du verbüßt.
[12] Hay, Peter: US Amerikanisches Recht. 307-308
[13] Bosworth, Mary: The US Federal Prison System. Thousands Oaks/London/Neu
Delhi: SAGE Publications, 2002. 3-5
[14] Bosworth, Mary: The US Federal Prison System. 25-28
[15] Bosworth, Mary: The US Federal Prison System. 108-110
[16] Bosworth, Mary: The US Federal Prison System. 25-28
[17] Bosworth, Mary: The US Federal Prison System. 5-7
[18] Originaltext: It is the mission of the Federal Bureau of Prisons to protect society by confining offenders in the controlled environments of prisons and community based facilities that are safe, humane, cost-effective, and appropriately secure, and to provide work and other self-improvement opportunities to assist offenders in becoming law-abiding citizen. (Federal Bureau of Prisons, 2000c, p.5) vgl. Bosworth, Mary: The US Federal Prison System. 5
[19] US Department of Justice. Federal Bureau of Prisons. National Institute of Corrections. <http://www.bop.gov> 7/2001 (15.6.2004)
[20] Bosworth, Mary: The US Federal Prison System. 10-12
[21] Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2004: Kalifornien.
[22] In ’Conservation Camps’ und ’CCF`s’ werden Strafgefangene mit geringer Sicherheitsstufe betreut. Eine genauere Erklärung zu ’Conservation Camps’ erfolgt auf Seite 10.
[23] State of California. California Department of Corrections. Facts and Figures. <http://www.cdc.state.ca.us/CommunicationsOffice/facts_figures.asp> 2003 (20.6.2004)
[24] Welcome to California: Arnold Schwarzenegger, the Peoples Governor. <http://www.governor.ca.gov/state/govsite/gov_homepage.jsp> 2004 (7.6.2004)
[25] Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2004: „Kalifornien“.
[26] California Law. <http://www.leginfo.ca.gov/calaw.html> 2003. (10.6.2004)
[27] Death Penalty Information Center. California. <http://www.deathpenaltyinfo.org/
article.php?scid=11&did=493>2004 (6.6.2004)
[28] Witkin, B.E./Epstein, Norman L.: California Criminal Law. 3 ed. (Witkin Legal Institute, 2000). On WESTLAW as WITCRIM. LEXIS, Quelle: CAL;WITCRM. 40-46
[29] Witkin, B.E. et al.: California Criminal Law. 45-47
[30] Witkin, B.E. et al.: California Criminal Law. 47-49
[31] State of California. California Department of Corrections. Facts and Figures. <http://www.cdc.state.ca.us/CommunicationsOffice/facts_figures.asp> 2003 (20.6.2004)
[32] Witkin, B.E. et al.: California Criminal Law. 50-51
- Quote paper
- Janine Schildt (Author), 2004, Einführung in den US-amerikanischen Strafvollzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67183
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