Der Begriff ‚Apartheid’ existiert offiziell erst seit dem Sieg der burischen Nationalen Partei 1948 bei den Parlamentswahlen in Südafrika, jedoch hat das Phänomen der Apartheid schon weit früher seine Wurzeln. Im Lexikon lässt sich unter dem Begriff Apartheid folgendes nachlesen: (afrikaans, von apart, „einzeln, besonders“) seit 1948 angewandte politisch-gesellschaftliche Doktrin in der Republik Südafrika: Durch politische, soziale, wirtschaftliche und räumliche Trennung der Rassen sollte eine getrennte Entwicklung in allen Bereichen herbeigeführt werden. Die Politik der Apartheid wurde nahezu auf der ganzen Welt angefochten, da sie zur Unterdrückung aller „nicht-weiß“ genannten Südafrikaner führte und die Vorherrschaft der weißen Minderheit zementierte.
Der Eckpfeiler dieses Systems war natürlich die umfassende Trennung und Kategorisierung in Rassen aller in Südafrika lebenden Menschen. Prinzipiell wird von der „Nicht-Assimilierbarkeit“ der einzelnen Bevölkerungsgruppen aufgrund unterschiedlichen Charakters und eigener Bestimmung ausgegangen. Ziel der Apartheid war es also eine Vermischung der Rassen zu verhindern um jeweils die verschiedenen Kulturen der einzelnen Rassen zu bewahren. Außerdem sollte dadurch eine bessere Entfaltung ihrer kulturellen und religiösen Identität möglich werden. Gleichzeitig sollte natürlich der Lebensstandard der weißen Minderheit auf diese Art und Weise aufrechterhalten werden.
Diese Hausarbeit versucht den Vorgang der Apartheid in Südafrika und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft näher zu beleuchten und zu evaluieren. Es wird eine Unterscheidung nach unterschiedlichen Konfliktfeldern und eine chronologische Unterteilung vorgenommen. Eingeteilt wird diese Hausarbeit in die Apartheid-Ära von 1948 bis zum Amtsantritt P.W. Bothas im Jahre 1979 und die Ära unter Botha von 1979 bis 1989. In dieser Zeit hat die Apartheid grundlegende Veränderungen erfahren, die den Fortbestand des Systems sichern sollten. Außerdem soll eine Systemanalyse versucht werden ( versucht werden deswegen, weil sich gerade Südafrika durch Besonderheiten auszeichnet, welche die Systemanalyse erschweren bzw. eine klare Einstufung unmöglich ist).
Gliederung
1. Einleitung mit kurzem geschichtlichen Rückblick
2. Ära von 1948 bis 1979; Institutionalisierung der Apartheid
2.1. Homelands und tägliches Leben: Das sozio-kulturelle Konfliktfeld bis
2.1.1. Trennung im Bereich der Intimbeziehungen
2.1.2. Trennung im Bereich des öffentlichen Lebens
2.1.3. Trennung der Wohngebiete
2.2. Wirtschaft: Das ökonomische Konfliktfeld bis 1979
2.3. Widerstand: Das politische Konfliktfeld bis 1979
3. Adapt or Die; Die Ära Botha von 1979 bis 1989
4. Systemanalyse
5. Ausblick
Literatur
1. Einleitung mit kurzem geschichtlichen Rückblick
Der Begriff ‚Apartheid’ existiert offiziell erst seit dem Sieg der burischen Nationalen Partei 1948 bei den Parlamentswahlen in Südafrika, jedoch hat das Phänomen der Apartheid schon weit früher seine Wurzeln. Im Lexikon lässt sich unter dem Begriff Apartheid folgendes nachlesen: (afrikaans, von apart, „einzeln, besonders“) seit 1948 angewandte politisch-gesellschaftliche Doktrin in der Republik Südafrika: Durch politische, soziale, wirtschaftliche und räumliche Trennung der Rassen sollte eine getrennte Entwicklung in allen Bereichen herbeigeführt werden. Die Politik der Apartheid wurde nahezu auf der ganzen Welt angefochten, da sie zur Unterdrückung aller „nicht-weiß“ genannten Südafrikaner führte und die Vorherrschaft der weißen Minderheit zementierte.[1]
Der Begriff der Apartheid wurde wahrscheinlich bereits vom späteren Premierminister J. C. Smuts 1917 in einer seiner Reden verwendet. Doch die Erscheinung der Diskriminierung von Schwarzen oder „Nicht-Weißen“ gab es bereits sehr viel früher, ohne das es den Namen Apartheid getragen hat.
Bereits im 17. Jahrhundert während der Besiedlung Südafrikas durch Angehörige der Niederländisch-Ostindischen Kompanie, unterschied man zwischen freien Bürgern und Sklaven, die ja tendenziell schwarz waren. In den 1852 und 1854 gegründeten Buren (niederländisch: boeren = freie Bürger) bzw. Afrikaaner ( wie sich die Buren selbst auch bezeichnen) -Republiken Oranje-Freistaat und Transvaal schlug sich das Überlegenheitsgefühl der weißen Rasse über die schwarze Rasse auch unmittelbar in dem Wahlgesetz nieder. Stimmberechtigt waren in diesen Republiken seit jeher nur Weiße.[2]
Unter den englischen Kolonisten in deren Gebieten Kapkolonie und Natal mit ihrem ‚civilized government’ konnte die einheimische Bevölkerung eine Verbesserung des eigenen Status erfahren; einige betuchte ‚Nicht-Weiße’ hatten dort sogar das aktive Wahlrecht ( in Anlehnung an das im früheren England praktizierte Census Wahlrecht). Anfang des 19. Jahrhunderts begannen die Briten ihr Regierungssystem auf die Kapkolonie zu übertragen, das hieß rechtliche Gleichstellung von Weißen und freien Nichtweißen sowie die Abschaffung der Sklaverei. Dies entzog den Buren die Lebensgrundlage, weswegen sie aus den unter englischer Herrschaft stehenden Gebieten auswanderten und ihre zwei oben genannten eigenen Republiken weiter nördlich proklamierten.
Nach Differenzen zwischen Buren und Engländern kam es um 1900 zum Burenkrieg, der mit einem Waffenstillstand 1902 endete. Die burischen Republiken wurden britische Kronkolonien, um dann 1910, nachdem sich die Engländer zurückgezogen hatten, in die „Quasi-Unabhängigkeit“ entlassen zu werden, d.h. die südafrikanische Union wurde gegründet, unterstand aber einem britischen Generalgouverneur.
Die Buren als herrschende Schicht übernahmen zwar die politische Landschaft von den Engländern, jedoch lehnten sie die generelle Erweiterung der Demokratie auf alle in Südafrika lebenden Bürger kategorisch ab. Deswegen war es dann auch kein Wunder, dass als es den Buren ab 1936 politisch möglich war Änderungen vorzunehmen, die Schwarzen von der allgemeinen Wählerliste ausgeschlossen wurden.[3]Zusammenfassend kann bemerkt werden, das die Segregation nach Hautfarben in Südafrika kein auftretendes Phänomen ab dem Jahre 1948 war, sondern viel weiter zurückreichende geschichtliche Wurzeln und „Traditionen“ hat.
Es gab bereits ab 1911 die ersten rassendiskriminierenden Gesetze, aber wurde während dieser Zeit bis 1948 die Rassentrennung eher pragmatisch gehandhabt. Sie wurde also nur in den Bereichen vollzogen in denen es sich ohne größere Probleme verwirklichen ließ und mit Annehmlichkeiten der weißen Minderheit einherging und sie wurde vor allen Dingen nicht flächendeckend eingeführt.
Ab 1948 wurde das Apartheidsystem mit aller Konsequenz und Prinzipientreue in wirklich ausnahmslos allen Bereichen des täglichen Lebens eingeführt. Die schon bereits bestehenden Gesetze wurden novelliert, verschärft, somit die Rassentrennung systematisiert und verbessert und u. a. eine theologische Begründung versucht. Der Rassismus wurde institutionalisiert und als Ideologie oder Staatsdoktrin betrachtet.
Der Eckpfeiler dieses Systems war natürlich die umfassende Trennung und Kategorisierung in Rassen aller in Südafrika lebenden Menschen. Prinzipiell wird von der „Nicht-Assimilierbarkeit“ der einzelnen Bevölkerungsgruppen, also Weiße ( 15 % der Bevölkerung), Farbige ( 8,5 % der Bevölkerung), Inder( 2,5 % der Bevölkerung) und Schwarze ( 74 % der Bevölkerung), aufgrund unterschiedlichen Charakters und eigener Bestimmung ausgegangen. Ziel der Apartheid war es also eine Vermischung der Rassen zu verhindern um jeweils die verschiedenen Kulturen der einzelnen Rassen zu bewahren. Außerdem sollte dadurch eine bessere Entfaltung ihrer kulturellen und religiösen Identität möglich werden.
Gleichzeitig sollte natürlich der Lebensstandard der weißen Minderheit auf diese Art und Weise aufrechterhalten werden.
Diese Hausarbeit versucht den Vorgang der Apartheid in Südafrika und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft näher zu beleuchten und zu evaluieren. Es wird eine Unterscheidung nach unterschiedlichen Konfliktfeldern und eine chronologische Unterteilung vorgenommen. Eingeteilt wird diese Hausarbeit in die Apartheid-Ära von 1948 bis zum Amtsantritt P.W. Bothas im Jahre 1979 und die Ära unter Botha von 1979 bis 1989. In dieser Zeit hat die Apartheid grundlegende Veränderungen erfahren, die den Fortbestand des Systems sichern sollten. Außerdem soll eine Systemanalyse versucht werden ( versucht werden deswegen, weil sich gerade Südafrika durch Besonderheiten auszeichnet, welche die Systemanalyse erschweren bzw. eine klare Einstufung unmöglich ist).
2. Ära von 1948 bis 1979; Institutionalisierung der Apartheid
2.1. Homelands und tägliches Leben: Das sozio-kulturelle Konfliktfeld bis 1979
1950 kam es zum eigentlich wichtigsten Gesetz während der Apartheid, nämlich dem Population Registration Act. Es wurde eine ‚Behörde für Rassenklassifizierung’ eingerichtet, welche die Zuordnung aller in Südafrika lebenden Menschen organisierte und überwachte. Die Kriterien waren Hautfarbe bzw. äußere Erscheinung, allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz und öffentliches Ansehen. Diese zum Teil sozialen und „schwammigen“ Kriterien entschieden über die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder ethnischen Gruppe, welche wiederum über die politischen Rechte, die Ausbildungschancen, soziale Beziehungen und in gewisser Weise auch den wirtschaftlichen Status entschied.[4]Als Beispiel für ein relatives Kriterium können die guten Beziehungen des Staates Südafrika zu Japan oder Israel genannt werden, deren Bürger deswegen immer als „Weiße“ ehrenhalber eingestuft wurden. Die Zuordnung zu einer der Rassen war nicht endgültig, es bestand die Möglichkeit zur Umgruppierung.
Die Folge dieses seltsam anmutenden Gesetzes war natürlich der Passzwang, weil es in einem Land wie Südafrika sehr viele Nuancen und Abstufungen der verschiedenen Hautfarben gab. Es war demnach jeder Südafrikaner verpflichtet, einen Pass mit sich zu führen um seine Rassenzugehörigkeit gegenüber der Polizei ‚bestätigen’ zu können.
Mit Hilfe dieser Untergliederung der verschiedenen Rassen wurden Trennungsmaßnahmen im sozio-kulturellen Bereich vorgenommen, die sich grob in drei verschiedene Bereiche untergliedern lassen:
- 1. Trennung im Bereich der Intimbeziehungen
- 2. Trennung im Bereich des öffentlichen Lebens
- 3. Trennung der Wohngebiete[5]
[...]
[1]Vgl. :www.dadalos-d.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR5/Apartheid
[2]Versch. Autoren: Der große Plötz., 32. Auflage, Verlag Herder; Freiburg; 1999; S. 1171
[3]Hanf, Theodor; Weiland, Heribert; Vierdag , Gerda; Südafrika: Friedlicher Wandel? München; Mainz; 1978; S. 53.
[4]Vgl. : www.dadalos-d.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR5/Apartheid
[5]Hanf, Theodor; Weiland, Heribert; Vierdag, Gerda; Südafrika: Friedlicher Wandel? München; Mainz; 1978; S. 39
- Quote paper
- Steffen Schuerer (Author), 2002, Südafrika und die Geschichte der Apartheid, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67112
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