Mit dem Ziel das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten, drängt die Bundesregierung insbesondere auf die Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts. Die Reform der Unternehmensbesteuerung soll dazu beitragen, die Steuerbasis in Deutschland zu sichern, Investitionsanreize zu setzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken.
Die neue Bundesregierung hat nunmehr ihr erstes Regierungsjahr beendet. Der Willensbildungsprozeß zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Unternehmensteuerreform hat Anfang November zu ersten konkreten Reformvorschlägen geführt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzpolitiker von CDU/CSU und SPD unter Leitung von Peer Steinbrück und Roland Koch hat sich am 2. November 2006 auf die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform geeinigt. Aufgrund der derzeitigen hohen Gesamtsteuerbelastung von deutschen Unternehmen, bilden sowohl die Reform der Körperschaft- und Gewerbesteuer als auch die Entlastung von Personenunternehmen die zentralen Eckpfeiler der geplanten Unternehmensteuerreform. Damit soll der Weg für eine rechtsformneutrale Besteuerung geebnet sowie eine gleichwertige Entlastung von Kapitalgesellschaften einerseits und Personenunternehmen und Personengesellschaften andererseits erreicht werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt zur Erfüllung dieser Zielvorgaben u.a. folgende Reformen vor:
- Die Steuerbelastung für Körperschaften wird um rund neun Prozentpunkte auf unter 30 % und damit um
fast ein Viertel gesenkt. Der Satz der Körperschaftsteuer wird von 25 auf 15 Prozent gesenkt.
- Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe
- Absenkung der Gewerbesteuermesszahl von fünf auf 3,5 Prozent
- Kleinere und mittlere Unternehmen sollen durch Anhebung des Anrechnungsfaktors von 1,8 auf 3,8
entlastet werden.
Die folgende Ausarbeitung unternimmt den Versuch, einen kritischen Hebesatz für gewerbliche Personenunternehmen unter Berücksichtigung der geplanten Reformen zu ermitteln. Dabei sollen sowohl die Auswirkungen des Reformvorhabens auf die effektive Steuerbelastung von Personenunternehmen untersucht werden als auch aufgezeigt werden bis zu welchem Hebesatz die Gewerbesteuerbelastung neutralisiert bzw. überkompensiert wird.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
A. Einführung
I. Problemstellung
II. Gang der Untersuchung
B. Aktuelle Gesamtsteuerbelastung deutscher Unternehmen
I. Kapitalgesellschaften
II. Personengesellschaften/ Personenunternehmen
C. Ermittlung eines kritischen Hebesatzes
I. Berechnungsmodell
1. Grundlagen und Annahmen
2. Berechnung der Gesamtsteuerbelastung gewerblicher Personengesellschaften
a. Der kritische Hebesatz nach den aktuellen Reformvorschlägen
b. Der kritische Hebesatz nach bisheriger Rechtslage
II. Auswirkungen auf die Steuerbelastung von Personenunternehmen
D. Schlussbetrachtung
Abbildungen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A. Einführung
I. Problemstellung
Im Koalitionsvertrag[1] von CDU, CSU und SPD bekräftigen die drei Regierungsparteien unter anderem ihre gemeinsamen Bemühungen, die Reformen des Steuerrechts weiter fortzuführen. Mit dem Ziel das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten, drängt die Bundesregierung insbesondere auf die Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts. Die Reform der Unternehmensbesteuerung soll dazu beitragen, die Steuerbasis in Deutschland zu sichern, Investitionsanreize zu setzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken.
Die neue Bundesregierung hat nunmehr ihr erstes Regierungsjahr beendet. Der Willensbildungsprozeß[2] zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Unternehmensteuerreform hat Anfang November zu ersten konkreten Reformvorschlägen geführt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzpolitiker von CDU/CSU und SPD unter Leitung von Peer Steinbrück und Roland Koch hat sich am 2. November 2006 auf die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform geeinigt.[3] Aufgrund der derzeitigen hohen Gesamtsteuerbelastung[4] von deutschen Unternehmen, bilden sowohl die Reform der Körperschaft- und Gewerbesteuer als auch die Entlastung von Personenunternehmen die zentralen Eckpfeiler der geplanten Unternehmensteuerreform. Damit soll der Weg für eine rechtsformneutrale Besteuerung geebnet sowie eine gleichwertige Entlastung von Kapitalgesellschaften einerseits und Personenunternehmen und Personengesellschaften andererseits erreicht werden.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt zur Erfüllung dieser Zielvorgaben u.a. folgende Reformen vor:
- Die Steuerbelastung für Körperschaften wird um rund neun Prozentpunkte auf unter 30 % und damit um fast ein Viertel gesenkt. Der Satz der Körperschaftsteuer wird von 25 auf 15 Prozent gesenkt.
- Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe
- Absenkung der Gewerbesteuermesszahl von fünf auf 3,5 Prozent.
- Kleinere und mittlere Unternehmen sollen durch Anhebung des Anrechnungsfaktors von 1,8 auf 3,8 entlastet werden.
Die folgende Ausarbeitung unternimmt den Versuch, einen kritischen Hebesatz für gewerbliche Personenunternehmen unter Berücksichtigung der geplanten Reformen zu ermitteln. Dabei sollen sowohl die Auswirkungen des Reformvorhabens auf die effektive Steuerbelastung von Personenunternehmen untersucht werden als auch aufgezeigt werden bis zu welchem Hebesatz die Gewerbesteuerbelastung neutralisiert bzw. überkompensiert wird.
II. Gang der Untersuchung
Am Anfang der Untersuchung wird eine einleitende Gegenüberstellung der Gesamtsteuerbelastung von Kapital- und Personengesellschaften nach aktueller Rechtslage vorgenommen, um dem Leser die gegenwärtige Belastungssituation zu verdeutlichen und im späteren Verlauf diesbezüglich einen Rückblick zu gewähren. Anschließend erfolgt die Berechnung der Gesamtsteuerbelastung, wie sie nach den zukünftigen Reformen zu erwarten ist. Dabei werden die einzelnen Komponenten des Steuertarifs in Formeln beschrieben und abschließend zu einer finalen Belastungsgleichung zusammengefasst. Ausgehend davon erfolgt die Ermittlung des kritischen Hebesatzes. Zu Vergleichszwecken wird der aktuelle kritische Hebesatz ebenfalls mit aufgeführt. Der Abschluss der Arbeit besteht in einer Darstellung möglicher Konsequenzen und Auswirkungen der Reformvorschläge. Im speziellen wird auf die Frage der rechtsformneutralen Besteuerung eingegangen, ohne jedoch verfassungsrechtliche Aspekte zu werten.
[...]
[1] Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD v. 11.11.2005, Zukunftsorientierte Reformen im Steuerrecht, S. 81 ff.
[2] Bereits im Kabinettsbeschluss vom 12.07.2006 legte das Kabinett Eckpunkte der Unternehmensteuerreform fest, BMF v. 12.07.2006, Pressemitteilung Nr. 88/2006.
[3] Vgl. BMF v. 02.11.2006, Pressemitteilung Nr. 133/2006: Wachstumsorientierte Unternehmensteuerreform für Deutschland; auch bekannt als sog. „Koch-Steinbrück-Papier“.
[4] siehe Kapitel B zur aktuellen Steuerbelastung von Kapital- u. Personengesellschaften.
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