Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, Maschinen und andere Betriebsmittel nicht mehr durch Kauf zu erwerben, sondern sich nur deren Nutzung für einen definierten Zeitraum mittels Leasing zu sichern. Denn entscheidend für die Erreichung des Produktionsziels im Unternehmen ist nicht die rechtliche Stellung des Maschinennutzers als Eigentümer, sondern lediglich das Vorhandensein des Betriebsmittels an sich. Diese Erkenntnis ist nicht erst in unserer modernen Zeit entstanden. Bereits 350 v. Chr. schrieb Aristoteles folgende Erkenntnis auf: „Der Reichtum besteht vielmehr im Gebrauch als im Eigentum“.
Leasing ist in der Regel eine Form der langfristigen Fremdfinanzierung, bei der Leasingnehmer und –geber ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes miet- oder pachtähnliches Verhältnis eingehen. Diese Finanzierungsform soll für ein Unternehmen in mehrerer Hinsicht vorteilhaft sein. Zum einen wird das Eigenkapital geschont. Liquidität fließt nur parallel zum Produktionsprozess ab und nicht als ein großer Betrag beim Kauf (pay as you earn). Weiterhin soll ein steuerlicher Effekt erreicht werden, da die Leasingausgaben bei korrekter Gestaltung des Leasingvertrages in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Außerdem kann das Unternehmen in regelmäßigen Abständen über neue Produktionsmittel auf dem aktuellen Stand der Technik verfügen.
Diese Arbeit beschäftigt sich nun mit dem Themenkomplex Leasing. Dieser soll aus unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Blickwinkeln betrachtet und analysiert werden. Gleichzeitig soll kritisch hinterfragt werden, ob Leasing im Vergleich zum Kauf eines Anlagegutes wirklich die Vorteile bietet, mit denen es von der Leasingindustrie beworben wird. Dies ist insbesondere unter dem Hintergrund zu betrachten, dass die auftretenden Leasinggesellschaften mit ihrer Geschäftstätigkeit (fast) immer eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzesverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Historische Entwicklung des Leasing
1.2 Aktuelle Situation des Leasings in Deutschland
2 Verträge im Leasing
2.1. Definition von Leasing
2.2 Formen des Leasing
2.2.1 Unterscheidung nach dem Leasinggeber
2.2.2 Unterscheidung nach dem Verpflichtungscharakter des Leasingvertrag
2.2.3 Unterscheidung nach dem Leasingobjekt
2.3 Vertragsarten von Leasing
2.3.1 Vollamortisationsverträge
2.3.2 Teilamortisationsverträge
2.4 Rechtliche Aspekte
3 Bilanzierung von Leasing
3.1 Bilanzierung nach deutscher Rechnungslegung
3.1.1 Leasing-Erlasse
3.1.2 Bilanzierung bei Zurechnung zum Leasingnehmer
3.1.3 Bilanzierung bei Zurechnung zum Leasinggeber
3.2 Bilanzierung nach internationaler Rechnungslegung
3.2.1 Relevanz internationaler Regelungen für deutsche Unternehmen
3.2.2 Entwicklung der IAS/IFRS
3.2.3 Die Regelungen von IAS 17
3.2.4 Unterschiede zu US-GAAP
3.2.5 Bilanzierung bei finance lease (IAS 17)
3.2.6 Bilanzierung bei operating lease (IAS 17)
3.3 Vergleich deutscher und internationaler Rechnungslegung
4 Einsatz und Auswirkungen von Leasing
4.1 Liquiditätsstatus
4.2 Bilanzkennzahlen und -politik
4.3 Auswirkung auf die Steuerlast
4.4 Weitere Faktoren
4.5 Auswirkungen auf die externe Unternehmensbewertung
4.5.1 Der Rating-Begriff
4.5.2 Basel II
4.5.3 Einflussnahme auf das Ratingergebnis
4.6 Sale-and-lease-back
4.6.1 Gründe für Sale-and-lease-back aus Sicht des Leasinggebers
4.6.2 Gründe für Sale-and-lease-back aus Sicht des Leasingnehmers
4.6.3 Rechtliche Aspekte beim Sale-and-lease-back
5 Vergleich Leasing und Kauf mittels Kredit
5.1 Qualitativer Vergleich
5.2 Quantitativer Vergleich
5.2.1 Berechnungsgrundlagen
5.2.2 Die beiden Finanzierungsalternativen
5.2.3 Auswirkungen auf das Nachsteuerergebnis
5.2.4 Wertung des Vergleichs
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Anlagen
Gesetzesverzeichnis
BGB (2002): Bürgerliches Gesetzbuch vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) mit Wirkung vom 18.8.06
EStG (2002): Einkommenssteuergesetz vom 19.10.2002 (BGBl. S.4212)
GewStG (2002): Gewerbesteuergesetz vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4168)
HGB (1897): Handelsgesetzbuch vom 10.5.1897 (RGBl. S. 219), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.2006 (BGBl. I S. 1458) mit Wirkung vom 19.7.2006
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.04.2006, BGBl. 2006 I, S. 1091
InsO (1994): Insolvenzordnung vom 5.10.1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) mit Wirkung vom 1.4.2005
Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen, IV D 2 – S 1551 – 188/00, betr. AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter vom 15.12.2000
VerbrKrG (1990): Verbraucherkreditgesetz vom 17.12.1990 (BGBl. I S. 2840), Aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) mit Wirkung vom 1.1.2002
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Leasingquoten BRD (Quelle: ifo 2005, 7)
Abb. 2: Leasinginvestitionen 2004 (Quelle: ifo 2005, 8)
Abb. 3: Dreiecksverhältnis der Vertragsparteien
(Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 4: Bilanzierung beweglicher Wirtschaftsgüter (Quelle:
Gonschorek/Gonschorek 2005, 65.
Abb. 5: Unterscheidung in operating lease und finance lease gemäß
IAS 17 (Quelle: Selchert/Erhardt 2003, 232)
Abb. 6: Vertragsbeziehung Sale-and-lease-back (Quelle: Bender 2005, 89)
Abb. 7: Gewinndifferenz nach Steuern (Quelle: eigene Berechnungen)
Abb. 8: Barwerte der Gewinnveränderung (Quelle: eigene Berechnung)
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Rahmendaten des Berechnungsbeispiels (Quelle: Eigene Daten)
Tab 2.: Eckdaten Fahrzeug-Leasing (Quelle: BMW Leasing GmbH)
Tab. 3: Eckdaten der Fahrzeug-Finanzierung (Quelle: BMw Bank GmbH)
Tab. 4: Änderung des Nachsteuerergebnisses (Quelle: eigene Berechnungen)
Tab. 5: Barwerte der Änderungen des Nachsteuerergebnisses (Quelle: eigene Berechnungen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Abschreibungsverlauf des PKW (Quelle: eigene Berechnung)
Anlage 2: Übersicht über den Verlauf der Fahrzeugfinanzierung (Quelle: BMW Bank GmbH und eigene Berechnungen)
Anlage 3: Entwicklung des Nachsteuerergebnisses beim Leasing (Quelle: eigene Berechnungen)
Anlage 4: Entwicklung des Nachsteuerergebnisses beim Kreditkauf (Quelle: eigene Berechnungen)
1 Einleitung
Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, Maschinen und andere Betriebsmittel nicht mehr durch Kauf als Objekt des Anlagevermögens zu erwerben, sondern sich nur deren Nutzung für einen definierten Zeitraum mittels Leasing zu sichern. Denn entscheidend für die Erreichung des Produktionsziels im Unternehmen ist nicht die rechtliche Stellung des Maschinennutzers als Eigentümer, sondern lediglich das Vorhandensein des Betriebsmittels an sich. Diese Erkenntnis ist nicht erst in unserer modernen Zeit entstanden. Bereits 350 v. Chr. schrieb Aristoteles folgende Erkenntnis auf: „Der Reichtum besteht vielmehr im Gebrauch als im Eigentum“ (zitiert nach Spittler 1999, 3). Trotz fehlender schriftlicher Aufzeichnungen ist davon auszugehen, dass bereits die Sumerer einige Jahrtausende v. Chr. leasing-ähnliche Geschäfte tätigten. Das kommerzielle Leasing der Neuzeit startete 1877 in den USA, als die Bell Telephone Company zur Förderung des Absatzes dazu überging, den Kunden die Nutzung von Telefonen gegen monatliches Entgelt zu ermöglichen, ohne dass diese gekauft werden mussten (vgl. Spittler 1999, 3).
Leasing ist in der Regel eine Form der langfristigen Fremdfinanzierung, bei der Leasingnehmer und –geber ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes miet- oder pachtähnliches Verhältnis eingehen (vgl. Olfert/Rahn 1997, 556). Diese Finanzierungsform soll für ein Unternehmen in mehrerer Hinsicht vorteilhaft sein. Zum einen wird das Eigenkapital geschont. Liquidität fließt nur parallel zum Produktionsprozess ab und nicht als ein großer Betrag beim Kauf (pay as you earn). Weiterhin soll ein steuerlicher Effekt erreicht werden, da die Leasingausgaben bei korrekter Gestaltung des Leasingvertrages in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Außerdem kann das Unternehmen in regelmäßigen Abständen über neue Produktionsmittel auf dem aktuellen Stand der Technik verfügen (vgl. Schulz 2006, 104f.).
Diese Arbeit beschäftigt sich nun mit dem Themenkomplex Leasing. Dieser soll aus unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Blickwinkeln betrachtet und analysiert werden. Gleichzeitig soll kritisch hinterfragt werden, ob Leasing im Vergleich zum Kauf eines Anlagegutes wirklich die Vorteile bietet, mit denen es von der Leasingindustrie beworben wird. Dies ist insbesondere unter dem Hintergrund zu betrachten, dass die auftretenden Leasinggesellschaften mit ihrer Geschäftstätigkeit (fast) immer eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
1.1 Historische Entwicklung des Leasing
Wie im vorherigen Kapitel bereits ausgeführt startete das moderne Leasing der Neuzeit unter dem Motto „Vermieten statt Verkaufen“. Gerade im Bereich hochpreisiger Investitionsgüter konnten die Unternehmen so ihren Vertriebs- und damit Absatzerfolg deutlich verbessern (vgl. Kratzer 2005, 9). Allerdings blieb das Volumen derartiger Geschäfte zunächst gering. Nur wenige Hersteller setzten diese rein absatzpolitisch motivierte Maßnahme ein. Das Jahr 1952 brachte eine entscheidende Wende, da in San Francisco mit der United States Leasing Corporation die erste unabhängige Leasinggesellschaft gegründet wurde. Anders als bisher war das Vermieten von Wirtschaftsgütern kein Bestandteil der Marketing-Strategie eines Hersteller-Unternehmens, sondern wurde zum originären Geschäftszweck eines herstellerunabhängigen Unternehmens. Die Geschäftsidee bestand darin, den Herstellern die Vermietung und Finanzierung der Wirtschaftsgüter abzunehmen. In gewisser Weise stellt dies einen frühen Ansatz hin zum aktuellen Trend des Outsourcings dar. Die erste deutsche Leasinggesellschaft wurde 1962 mit der Deutschen Leasing GmbH in Düsseldorf gegründet (vgl. Spittler 1999, 3f).
Parallel zur Entstehung der Leasinggesellschaften wurde das Bilanz- und Steuerrecht dem neuen Finanzierungsinstrument entsprechend weiterentwickelt. Im Jahre 1970 schaffte ein Urteil das BFH und ein Erlass des BMF Klarheit, wie Leasing steuerlich zu behandeln ist (vgl. Spittler 1999, 127ff.). Anschließend erlebte das Leasing in Deutschland einen wahren Boom. So wuchs die Leasing-Industrie in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts achtmal schneller als das Bruttosozialprodukt. In den 80er Jahren entdeckte dann die Automobil-Industrie das Leasing zur Verstärkung des Fahrzeugabsatzes. Fast alle Hersteller gründeten in dieser Zeit eigene Leasing-Töchter. Diese boten neben der reinen Finanzierung des Fahrzeugs auch weitere Serviceleistungen an, bis hin zum „Full-Service“-Leasing, bei dem sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten im Leasingvertrag mit enthalten sind. Zusätzlich rückte auch der Privatkunde in den Blickpunkt.
Die 90er Jahre waren zunächst durch einen Gründungsboom in den neuen Ländern nach der Wiedervereinigung geprägt. Bei vielen Neugründungen spielte Leasing auf Grund der knappen Eigenkapitalverhältnisse eine wichtige Rolle. In der folgenden gesamtwirtschaftlichen Rezession 1993/94 stagnierte das Geschäft und konnte seitdem nie wieder an seine historischen Wachstumsraten anknüpfen (vgl. Kratzer 2005, 9ff.)
1.2 Aktuelle Situation des Leasings in Deutschland
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Das ifo-Institut in München hat in seiner jährlichen Umfrage für den Bundesverband Deutscher-Leasing-Unternehmen 2004 ein Neugeschäfts-Volumen von 47,0 Mrd. € für die gesamte Leasing-Branche ermittelt. Die gesamtwirtschaftlichen Investitionen betrugen in diesem Jahr insgesamt 262,3 Mrd. €, so dass die Gesamt-Leasingquote in diesem Jahr 17,9 % betrug. Fast ein Viertel (24,1 %) aller neuen mobilen Investitionsgüter und 5,7 % aller Bauinvestitionen (ohne Wohnungsbau) wurden per Leasing finanziert. Die Quote des Mobilienleasings lag nur noch knapp 5 % unter der des Weltmarktführers USA. Insgesamt hält der seit den 70er Jahren bestehende Trend zum verstärkten Einsatz von Leasing als Finanzierungsinstrument an (s. Abb. 1).
Das Hauptleasinggut mit einem Anteil von 56,3 % an den Gesamt-Leasinginvestitionen waren KFZ. Bezogen auf die Stückzahl wurde ein Drittel (31,1 %) aller neu zugelassenen KFZ auf diese Weise finanziert. Bezogen auf das Investitionsvolumen betrug der Anteil jedoch 61,1 %, woraus man schließen kann, das vor allem hochpreisigere Fahrzeuge als Firmen- und Geschäftsfahrzeuge geleast wurden. Weitere bedeutende Leasingbereiche waren die Produktionsmaschinen und die Büromaschinen inkl. EDV. Die Verteilung auf die einzelnen Wirtschaftsgüter ist aus Abb. 2 ersichtlich.
Bei einer Sektorbetrachtung lag 2004 der Dienstleistungssektor mit 35,3 % Anteil vorne. Die Bereiche verarbeitendes Gewerbe (19,2 %) und Handel (11,7 %), die in der Vergangenheit eine dominierende Rolle bei den mittels Leasing finanzierten Investitionen spielten, nehmen im Zeitverlauf zunehmend ab. Der private Sektor hat einen Marktanteil von 10,0 %, der fast ausschließlich durch KFZ-Leasing geprägt ist. Der staatliche Sektor hat seinen Anteil in den letzten Jahren mit Wachstumsraten von bis zu 60 % auf nun 4,5 % erhöht. Dies ist vor allem dadurch zu erklären, dass Polizei und Bundeswehr ihre Fahrzeugflotten immer mehr auf Leasing-Fahrzeuge umstellen. Hierdurch und durch den Einsatz des bisher unterentwickelten Instruments Public Private Partnership, also die private Finanzierung und Durchführung öffentlicher Infrastrukturprojekte, wird der Anteil des Staatssektors in Zukunft weiter zunehmen, da die öffentliche Hand einer der größten Investoren in Deutschland ist. Die Verteilung auf die Sektoren ist ebenfalls der Abb. 2 zu entnehmen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Bereich des Immobilien-Leasings liegt die Leasing-Quote mit 5,7 % am Geamtvolumen der Bauinvestitionen ohne Wohnungsbau deutlich unter der des Bereichs der mobilen Wirtschaftsgüter. In diesem Bereich treten aber zahlreiche starke Konkurrenten wie Versicherungen und Pensionskassen, offene und geschlossene Immobilienfonds, Bauträger, Besitzgesellschaften etc. auf. Der Gesamt-Anteil aller Investitionen im Bausektor, der durch Mietfinanzierungsformen erfolgt, liegt bei ca. 30 % (vgl. ifo 2005, 1ff.)
Im Jahre 2003 zählte man in Deutschland ca. 2100 Leasinggesellschaften. Davon waren allerdings nur ca. 250 Unternehmen als große Leasinggesellschaften (Neugeschäftsvolumen > 25 Mio. €, Nominalkapital > 500.000 € und deutschlandweite Vertriebsorganisation) einzuschätzen. Bedingt durch einerseits Fusionen und Übernahmen, sowie andererseits Refinanzierungsschwierigkeiten kleinerer Unternehmen wird die Anzahl der Leasinggesellschaften in Deutschland in den nächsten Jahren tendenziell wieder abnehmen (vgl. Kratzer 2005, 13).
2 Verträge im Leasing
Nach der Betrachtung der historischen Entwicklung und der aktuellen Marktsituation in Deutschland soll im nun folgenden Abschnitt der Begriff des Leasings genauer bestimmt werden. Danach werden die einzelnen Formen und Vertragsarten des Leasings genauer erläutert.
2.1. Definition von Leasing
Der Begriff Leasing wird in der Literatur vielschichtig verwendet. Auch in der Praxis sind sehr viele verschiedene Varianten des Leasings anzutreffen. Laut Wöhe ist „...der Begriff des Leasing-Vertrages weder in der juristischen noch in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur eindeutig und abschließend geklärt“ (Wöhe 2002, 698). Spittler versteht als Sammelbeschreibung für alle Arten der Leasing-Verträge den „...eigentumslose[n] Gebrauch von Wirtschaftsgütern...“ (Spittler 1999, 3). Perridon/Steiner verstehen „unter Leasing [...] die entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts auf Zeit durch Finanzierungsinstitute und andere Unternehmen, die das Vermietungsgeschäft gewerbsmäßig betreiben“. Weiterhin stellen sie fest, dass hierunter „...Vertragsgestaltungen subsumiert [werden], die vom normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag reichen“ (Perridon/Steiner 2004, 459). Auch Olfert/Reichel definiernen den Leasingvertrag als „...ein für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis zwischen einem Leasing-Geber und einem Leasing-Nehmer...“(Olfert/reichel 2005, 342). Im Gegensatz zum klassischen Mietverhältnis nach BGB, das jederzeit unter Einhaltung gewisser Fristen kündbar ist, hat ein Finanzierungs-Leasingvertrag (s. u.) eine feste Grundmietzeit, in der für beide Seiten das Kündigungsrecht ausgeschlossen ist. Außerdem trägt der Leasingnehmer im Gegensatz zum Mieter weitergehende Risiken und Kosten wie z. B. das Investitionsrisiko oder das Risiko des zufälligen Untergangs, aber auch Wartungs- und Versicherungskosten etc. (vgl. Perridon/Steiner 2004, 459f.).
Das Leasing ist als eine Sonderform der Fremdfinanzierung anzusehen. Da der Großteil der Leasingverträge Laufzeiten von mehreren Jahren hat, ist es dem Bereich der langfristigen Fremdfinanzierung anzusiedeln. In der Literatur wird es zudem den sog. Kreditsubstituten zugeordnet, die als Ersatz für die traditionellen, von Kreditinstituten angeboten Formen der Fremdfinanzierung eingesetzt werden (vgl. Olfert/Reichel 2005, 336ff.).
2.2 Formen des Leasing
Um unterschiedliche Bedürfnisse zu befriedigen, haben sich in der Wirtschaft verschiedene Formen des Leasings herausgebildet. Diese lassen sich nach folgenden Kriterien klassifizieren:
- Leasinggeber
- Verpflichtungscharakter des Leasingvertrag
- Leasingobjekt
Im folgenden sollen die einzelnen Klassen näher erläutert werden.
Die konkrete Ausgestaltung der verschiedenen Leasingverträge orientiert sich dabei fast immer am deutschen Steuerrecht. Nur wenn bestimmte Kriterien, die das BMF in mehreren Erlassen niedergeschrieben hat, erfüllt sind, wird das Leasinggut dem Leasinggeber bilanziell zugerechnet. Diese bilanzielle Zurechnung beim Leasinggeber ist aber zwingend dafür erforderlich, dass die gesamte Leasingrate steuermindernd als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann (vgl. Kratzer 2005, 37ff.)
2.2.1 Unterscheidung nach dem Leasinggeber
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Dreiecksverhältnis der Vertragsparteien, Quelle: EIGENE DARSTELLUNG
Wie in der historischen Betrachtung bereits erwähnt traten zu Beginn als Leasinggeber die Hersteller der Wirtschaftsgüter selber auf. Diese Form des Leasings wird als direktes Leasing bezeichnet und vorwiegend aus absatzpolitischen Zwecken eingesetzt. Beim indirekten Leasing hingegen ist zwischen Hersteller und Leasingnehmer noch eine unabhängige Leasing-Gesellschaft als Leasinggeber zwischengeschaltet. Diese erwirbt im Auftrag des Leasingnehmers das zu leasende Wirtschaftsgut und stellt es diesem zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung. Gleichzeitig entrichtet sie an den Hersteller den Verkaufspreis und vereinnahmt vom Leasingnehmer die Leasingraten (vgl. Olfert/Reichel 2005, 343). Das entsprechende Dreiecksverhältnis ist in Abb. 3 dargestellt.
Als Leasinggeber können auch Tochterunternehmen des Herstellers auftreten. Dies ist z. B. in der KFZ-Branche üblich. Ob dieser Fall dann dem direkten oder indirekten Leasing zuzuordnen ist, lässt die Literatur allerdings offen.
2.2.2 Unterscheidung nach dem Verpflichtungscharakter des Leasingvertrag
Hier sind zwei verschiedene Klassen zu untescheiden:
Operate-Leasing: Diese Leasingform ist von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung gewisser Fristen kündbar. Sie entspricht somit dem normalen Mietvertrag gemäß BGB. Auch ist üblicher weise keine Grundmietzeit fest vereinbart. Der Leasinggeber trägt weitestgehend die Risiken der Investition, so z.B. das Risiko der Entwertung durch technischen Fortschritt (vgl. Perridon/Steiner 2004, 459). Diese Leasingform eignet sich für Leasingnehmer, die das entsprechende Wirtschaftsgut nur für einen begrenzten Zeitraum nutzen wollen, z.B. für ein umgrenztes Projekt oder zur Anpassung an Kapazitäts- und Auslastungsschwankungen (vgl. Kratzer 2005, 24).
Financial-Leasing: Diese Leasing-Form hat überwiegend langfristigen Charakter. Im Gegensatz zum vorher genannten Operate-Leasing ist vertraglich eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart und der Leasingnehmer übernimmt typische Eigentümerrisiken, wie z.B. die Überalterung auf Grund technischen Fortschritts oder den Wegfall der Verwendungsmöglichkeit des Leasingobjekts. Die unkündbare Grundmietzeit ist regelmäßig kürzer als die maximale betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, jedoch meistens länger als die Hälfte dieser Zeit. Da der Leasinggeber vertraglich geregelt die Gefahrtragung auf den Leasinggeber überträgt, eignet sich diese Leasingform auch für nicht marktgängige Wirtschaftsgüter oder solche, die speziell für den Leasingnehmer gefertigt wurden (Spezial-Leasing) (vgl. Wöhe 2002, 698ff.). Für den Verbleib der Leasingssache nach Ablauf der Grundmietzeit gibt es verschiedene Varianten, die im nächsten Abschnitt besprochen werden. Da die Form des Financial-Leasing, die in der Praxis überwiegend auftretende ist, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit auch nur noch diese behandelt.
[...]
- Citar trabajo
- Diplom-Kaufmann Manuel Löbach (Autor), 2006, Betriebswirtschaftliche Aspekte von Leasing, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66555
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