In der jüngeren Vergangenheit hat die Rechtsprechung und lehrende Literatur das Institut der Gesellschafterhaftung innerhalb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) über die gesetzlichen Grundlagen hinaus weiterentwickelt. Dies hat dazu geführt, daß der Begriff "mit beschränkter Haftung" inhaltlich neu definiert werden muß. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein Haftungsdurchgriff auf das Privatvermögen eines Gesellschafters einer GmbH eintritt, soll in der vorliegenden Seminararbeit verdeutlicht werden.
Der Charakter einer GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine GmbH muß in Ihrer Form als Kapitalgesellschaft eindeutig von ihrem Korrelat - der Personengesellschaft - unterschieden werden. Bei einer Kapitalgesellschaft steht nicht wie bei einer Personengesellschaft die Person als Gesellschafter im Vordergrund, sondern ausnahmslos die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen. Persönliche Ziele und Absichten der Gesellschafter stehen also hinter denen der Gesellschaft zurück.
Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH fußt darin, gezielt das Zuordnungsobjekt von Rechtsnormen und damit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Hinter dieser Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Rechtsordnung uneingeschränkt rechtsfähig ist, verbirgt sich hier also hinter einer GmbH eine juristische Person des privaten Rechts.
Die verliehene Rechtsfähigkeit ermächtigt die GmbH im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zu der gesamtheitlichen selbständigen Wahrnehmung ihrer Interessen, soweit diese Rechte und Pflichten nicht einzig natürlichen Personen vorbehalten sind. Die Rechte und Pflichten der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter wurden durch den Gesetzgeber durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) vom 20. Mai 1898 reglementiert, welches in weiten Teilen bis zum heutigen Tage inhaltlich unverändert blieb.
Die personelle Form einer GmbH ist in eine Mehrpersonen- und eine Einmann-GmbH zu unterteilen. Eine Mehrpersonen-GmbH bildet die Regelform einer GmbH, da hier mindestens zwei Gesellschafter mit der Gesellschaftsführung beauftragt sind, während bei einer Einmann-GmbH juristische- und natürliche Person identisch sind. Diese Sonderform der Einmann-GmbH wirft unter manchen Aspekten besondere Problemstellungen auf, welche aber aus Platzgründen in dieser Ausarbeitung nicht gesondert abgehandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Der Charakter einer GmbH
- 1.1 Der Charakter einer GmbH
- 1.2 Die Einordnung des GmbH-Gesetzes
- II. Der allgemeine Haftungsgrundsatz einer GmbH
- 2.1 Das Trennungsprinzip
- 2.2 Die Haftung in der Vorgesellschaft
- 2.3 Die Durchbrechung des Trennungsprinzips
- 2.3.1 Die subjektive Mißbrauchslehre nach Serick
- 2.3.2 Die institutionelle Mißbrauchslehre nach Reinhardt
- 2.3.3 Die Normzwecklehre nach Müller-Freienfels
- 2.3.4 Die Organschaftstheorie nach Wilhelm
- 2.4 Die Haftung aus einem besonderem Verpflichtungsgrund
- 2.5 Die Fallgruppen der Durchgriffshaftung
- 2.5.1 Vermögensvermischung
- 2.5.2 Sphärenvermischung
- 2.5.3 Unterkapitalisierung
- 2.5.4 Institutsmißbrauch
- 2.5.5 Der umgekehrte Durchgriff
- 2.5.6 Der gesellschafterfreundliche Durchgriff
- 2.5.7 Reflexschäden
- 2.5.8 Sonstige Durchgriffskonstellationen
- 2.6 Die Rechtsfolgeseite der Haftung
- III. Die Durchgriffshaftung nach SS 32a, b GmbHG
- IV. Eigene Beurteilung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Durchgriffshaftung gegen den Gesellschafter einer GmbH und untersucht die Voraussetzungen, unter denen ein Haftungsdurchgriff auf das Privatvermögen eines Gesellschafters erfolgen kann.
- Die Entwicklung der Durchgriffshaftung
- Die verschiedenen Theorien der Durchgriffshaftung
- Die Fallgruppen der Durchgriffshaftung
- Die Rechtsfolgen der Durchgriffshaftung
- Die Rolle des Trennungsprinzips im GmbH-Recht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Thematik der Durchgriffshaftung im GmbH-Recht vor und erläutert den Charakter einer GmbH als Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Kapitel II behandelt den allgemeinen Haftungsgrundsatz einer GmbH, das Trennungsprinzip und seine Ausnahmen. Es werden verschiedene Theorien zur Durchgriffshaftung vorgestellt, darunter die subjektive Mißbrauchslehre nach Serick, die institutionelle Mißbrauchslehre nach Reinhardt, die Normzwecklehre nach Müller-Freienfels und die Organschaftstheorie nach Wilhelm.
Kapitel III behandelt die Durchgriffshaftung nach den §§ 32a, b GmbHG, die Regelungen über kapitalersetzende Darlehen an die Gesellschaft.
Kapitel IV bietet eine eigene Beurteilung der Thematik der Durchgriffshaftung und stellt die Bedeutung des Einzelfalls bei der Beurteilung der Frage, ob ein Haftungsdurchgriff bejaht werden kann, heraus.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Durchgriffshaftung, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), das Trennungsprinzip, die Vermögensvermischung, die Sphärenvermischung, die Unterkapitalisierung, den Institutsmißbrauch, den gesellschafterfreundlichen Durchgriff, die Rechtsfolgeseite der Haftung und die §§ 32a, b GmbHG.
- Citar trabajo
- Lars Riemann (Autor), 1999, Die Durchgriffshaftung gegen den Gesellschafter einer GmbH, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6645
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