Die vorliegende Arbeit untersucht politische Arbeitsmarktintervention aus der Sicht der soziologischen Systemtheorie. Dabei werden Instrumente der aktiven Beschäftigungsförderung des Bundes, korporatistische Verhandlungssysteme wie das Bündnis für Arbeit, sowie ausgewählte parteipolitische Vorschläge zur Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Erfolgschancen beurteilt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Steuerungstheorie, zu der die Positionen von Niklas Luhmann und die Kontextsteuerung von Helmut Willke erörtert werden.
Es wird festgestellt, dass Politik am ehesten in das Wirtschaftssystem intervenieren kann, wenn sie durch politisch konditionierte Zahlungen selbst an ihm teilnimmt. Auch Operationen, welche die Wirtschaft kommunikativ in direktem Zusammenhang mit der Schaffung neuer Beschäftigung aufnimmt, sind erfolgsversprechend. Basierend auf dem Konzept der Kontextsteuerung kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass Verhandlungssysteme besonders geeignet sind, um die Grenzen zwischen den Systemen so zu überwinden, dass die Überwindung von Massenarbeitslosigkeit erfolgreich angegangen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
0. Abstract
1. Einleitung
2. Systemische Fundierung von Politik und Wirtschaft
2.1. Definitionen
2.2. Binäre Codierung als Grundlage der Ausdifferenzierung
3. Systemgrenzen überwinden?
3.1. Systemgrenzen
3.2. Operative Geschlossenheit
3.3. Selbstreferenz und Fremdreferenz
3.4. Strukturelle Kopplung
3.5. Strukturelle Kopplungen von Wirtschaft und Politik
4. Steuerung
4.1. Luhmann.
4.2. Willke
4.4. Diskussion
5. Instrumente der Politik
5.1. Veränderung von Rahmenbedingungen: Vorschläge der Parteien
5.2. Aktive Beschäftigungsförderung
5.3. Bündnis für Arbeit
5.4. Auswertung
6. Fazit
7. Anhang
7.1. Literaturverzeichnis..
0. Abstract
Die vorliegende Arbeit untersucht politische Arbeitsmarktintervention aus der Sicht der soziologischen Systemtheorie. Dabei werden Instrumente der aktiven Beschäftigungsförderung des Bundes, korporatistische Verhandlungssysteme wie das Bündnis für Arbeit, sowie ausgewählte parteipolitische Vorschläge zur Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Erfolgschancen beurteilt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Steuerungstheorie, zu der die Positionen von Niklas Luhmann und die Kontextsteuerung von Helmut Willke erörtert werden.
Es wird festgestellt, dass Politik am ehesten in das Wirtschaftssystem intervenieren kann, wenn sie durch politisch konditionierte Zahlungen selbst an ihm teilnimmt. Auch Operationen, welche die Wirtschaft kommunikativ in direktem Zusammenhang mit der Schaffung neuer Beschäftigung aufnimmt, sind erfolgsversprechend. Basierend auf dem Konzept der Kontextsteuerung kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass Verhandlungssysteme besonders geeignet sind, um die Grenzen zwischen den Systemen so zu überwinden, dass die Überwindung von Massenarbeitslosigkeit erfolgreich angegangen werden kann.
1. Einleitung
Kaum ein Thema hat die politische Debatte der letzten Jahr so geprägt wie die Arbeitsmarktpolitik. Aussagen wie „Wenn wir es nicht schaffen, die Arbeitslosigkeit zu senken, haben wir es nicht verdient, wiedergewählt zu werden“ (Gerhard Schröder 1998)[1] verdeutlichen dies ähnlich stark wie die Massenproteste in Zusammenhang mit der Umsetzung der Sozialreformen der Agenda 2010 im Spätsommer 2004. Aus diesem Grund greift die vorliegende Hausarbeit das Themenfeld der Arbeitsmarktintervention auf und erörtert und beleuchtet ihre Erfolgsaussichten aus systemtheoretischer Perspektive.
Dass ich in einer Veranstaltung, die den Titel „Einführung in die soziologische Systemtheorie“ trägt, eben diese Theorie anwende, ist selbstverständlich. Daher ist es an dieser Stelle notwendig, zu erklären, warum das Thema zur Theorie ‚passt’, statt umgekehrt. Die Systemtheorie ist durchaus, gerade was ihre Aussagen zur politischen Steuerung angeht, umstritten. Gerade das macht es für mich reizvoll, dieses Thema aufzugreifen. Die Frage, ob und wie Systemgrenzen überwunden werden können, beschäftigte schon viele Systemtheoretiker und wird es wohl auch in Zukunft tun. Ebenso hat es in den letzten Jahren in diesem Komplex interessante Entwicklungen gegeben, die jede Diskussion wert sind.
Dennoch verwende ich die Systemtheorie nicht ausschließlich als Mittel zum Zweck, sondern auch mit einer gewissen Faszination für ihren hohen Abstraktionsgrad und ihre angestrebte Universalität. Mir ist bislang auch kaum eine Theorie begegnet, die derart entzaubernde Wirkung für die Politik hat. Das macht sie für mich als Politikwissenschaftler, aber auch als politischen Menschen interessant.
Zunächst stelle ich die systemischen Grundlagen von Politik und Wirtschaft dar. Dies ist notwendig, um ihre Grenzen deutlich zu machen, worauf sich schließlich die Fragestellung stützt. Hierbei sollen insbesondere die Merkmale funktionaler Differenzierung, die Systemgrenzen, Selbstreferenz und Fremdreferenz, sowie die systemeigenen Kommunikationscodes im Mittelpunkt stehen.
Die Eingriffsmöglichkeiten der Politik in die Wirtschaft sollen zunächst allgemein in Bezug auf ihre operative Geschlossenheit und strukturelle Kopplung untersucht werden. So soll dargelegt werden, in welchem Umfang Eingriffe vom einen in das andere System überhaupt möglich sind. Als weiterer theoretischer Abschnitt soll die systemtheoretische Debatte zur Steuerung aufgenommen werden. Hierbei gehe ich auf die Ansätze von Luhmann selbst und die Steuerungstheorie von Helmut Willke ein.
Es folgt schließlich eine Studie zu einzelnen Instrumenten, mit denen die Politik Arbeitsmarktinterventionen unternimmt. Ich beschränke mich hierbei auf die aktive Arbeitsförderung gemäß SGB III, das Bündnis für Arbeit unter Rot-Grün (1998-2002) und auf die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anhand von Beispielen aus Parteiprogrammen der letzten Bundestagswahl. Die allgemein gewonnenen Erkenntnisse sollen hierbei konkret angewendet werden.
2. Grundlagen von Politik und Wirtschaft
2.1. Definitionen
Wirtschaft ist für Luhmann „die Gesamtheit derjenigen Operationen ..., die über Geldzahlungen abgewickelt werden“ (2004: 101). Eine solch klare Definition der Politik lässt sich bei Luhmann nur eingeschränkt finden, vielmehr zieht sich eine stete Debatte durch sein Werk. So setzt er sich ab von einer Definition, die Machtanwendung auf gesellschaftliche Verhältnisse in den Mittelpunkt stellt (vgl. Luhmann 2000: 13), erkennt aber an, dass Politik traditionell eine Sonderstellung innerhalb der Gesellschaft beansprucht, da alle nicht anderweitig lösbaren Problemlagen durch die Politik gelöst werden sollen (vgl. 2004: 167f.), auch wenn er selbst – wie unter 4.1. nachgewiesen – kein Anhänger dieser Sonderstellung ist. Luhmann fragt „nicht objektivistisch: was ist das Wesensmerkmal des Politischen?, sondern konstruktivistisch: wie produzieren Kommunikationen sich als politische Kommunikationen?“ (Luhmann 2000: 81).
Eine Definition, mit der Luhmann „sowohl wertgeladene als auch plurifunktionale Definitionen“ vermeiden will, ist folgende: Politik sei „das Bereithalten der Kapazität zu kollektiv bindenden Entscheidungen“[2] (ebd.: 84). Diese Definition stellt letztlich darauf ab, dass Politik bindende Prämissen für zukünftige Entscheidungen formuliert, bzw. Planungen erstellt, nicht aber direkte Systemveränderungen vornimmt (vgl. ebd.: 84, FN 13 und Luhmann 1971: 76).
2.2. Systemische Fundierung der Systeme Wirtschaft und Politik
Autopoietische Systeme verfügen über einen binären Code, der ihre Kommunikative Grundlage strukturiert. Dieser Code schafft die theoretische Verbindung zwischen funktionaler Differenzierung und der Semantik der Funktionssysteme (vgl. Luhmann 1987: 7). Dieser Code funktioniert unter dem Gesichtspunkt der jeweils systemspezifischen Funktion (vgl. Luhmann 2004: 75f.). Für die funktionale Differenzierung eines Systems „ist bezeichnend, dass jede Funktion, die am Differenzierungsschema teilnimmt ..., in nur einem Teilsystem der Gesellschaft bedient wird“ (Luhmann 2000: 77). Die Codierung wird zunächst an der Sprache sichtbar: Sie hält für alles, was gesagt werden kann, eine positive und eine negative Fassung bereit (vgl. Luhmann 1997: 221). Die wichtigsten und für Modernität der Gesellschaft ausschlaggebenden Funktionssysteme identifizieren sich durch den für sie geltenden Code (vgl. Luhmann 2004: 86).
Die Wirtschaft codiert ihre Kommunikation durch ihren „unitiy act“ Zahlung (Luhmann 1989: 52). Dieser Code fundiert auch die Autopoiesis und Selbstreferenz des Wirtschaftssystems, da es Zahlung nur aufgrund vorheriger Zahlungen geben kann (vgl. ebd.). Für die Operation der Zahlung gibt es in der Umwelt des Wirtschaftssystems keine Entsprechung, sodass allein sie die systemspezifische Operation darstellt (vgl. Luhmann 1989: 54). Der ursprüngliche Code Eigentum – hierbei besonders Eigentum an Grund und Boden – wurde, so Luhmann, im Laufe der funktionalen Differenzierung der Gesellschaft unbrauchbar, da Eigentum nicht ausreichend ausdifferenzierbar ist. Mit der stärker werdenden Rolle von Geld wurde die Zahlung zum Leitwert (vgl. Luhmann 2004: 103). Aufgrund der Binarität des Codes muss neben Zahlung auch Nicht-Zahlung stehen: „Das eine impliziert immer über die Negation das andere“ (Luhmann 1989: 53). Im Wirtschaftssystem ist Geld das generalisiere Kommunikationsmedium. Es erweitert die Tauschmöglichkeiten[3] des Systems und damit den Auswahlbereich für seine Operationen. Damit eine Tauschoperation dem Wirtschaftssystem zugerechnet werden kann, muss sie wechselseitige Kosten verursachen (vgl. ebd. 15f.). Geld als Kommunikationsmedium ist Zeichen eines modernen Wirtschaftssystems. Es hat keinen eigenen Wert, sondern nur eine symbolische Funktion. Dadurch wird Geld zur „instituierte[n] Selbstreferenz“ (ebd. 16), da Selbstreferenz zwingendes Element funktionaler Differenzierung ist, muss die Geldverwendung zentraler Anhaltspunkt moderner Systeme sein.
Politik codiert ihre Kommunikation durch Macht, jedoch ist diese nur dann politische Macht, wenn sie zur Herbeiführung kollektiv verbindlicher Entscheidungen eingesetzt werden kann. Es gibt demnach gesellschaftliche Macht außerhalb des politischen Systems, dieses jedoch codiert seine Kommunikation nur in politischer Macht (vgl. Luhmann 2000: 76). Das Innehaben von Staatsämtern definiert die Befugnis zur Ausübung der Macht (vgl. Luhmann 2004: 169). Die Ausdifferenzierung eines modernen politischen Systems konnte erst durch die Schaffung von politischen Ämtern möglich werden und auch erst, als politische Macht deutlich von allen anderen Formen des Einflusses auf andere unterscheidbar war (vgl. Luhmann 2000: 73). Hierbei ist insbesondere die Differenzierung von Amt und Person von Bedeutung, wodurch Macht (ausgedrückt durch das Amt) personenunabhängig wurde. Hierdurch wird die Generalisierung von Macht möglich (vgl. Luhmann 1975: 37).
Ein Mediencode für politische Inhalte ist konservativ/progressiv. Hierbei handelt es sich jedoch um keinen Code, der den laufenden politischen Prozess begreifen kann, da dieser ausschließlich machtbasiert ist. Ein inhaltsgebundener Code kann schon allein deshalb nicht Leitwert eines Systems sein, da er die Systemfunktion nicht ausreichend beschreibt, bzw. nicht auf ihr basiert, und nur temporär und segmentär sein kann (vgl. Luhmann 1977: 157f.).
Am Code Macht und Nichtmacht orientiert ist hingegen die Unterscheidung von Regierung und Opposition. Diese ist präferenzgebunden, sodass Opposition den negativen Wert zum positiven Wert Regierung darstellt (vgl. Luhmann 2000: 99). Jede Kommunikation, die Teil des politischen Systems ist, lässt sich auch in diesem Schema einer Seite zuordnen und bewegt wiederum die Gegenseite zu einer gegensätzlichen Äußerung (vgl. Luhmann 1989 b: 25).
Politisches Entscheiden ist durch die Differenz zwischen einer Zukunftskonstruktion, in der die Entscheidung in eine bestimmte Richtung getroffen wurde, und der Zukunftskonstruktion, in der die Entscheidung nicht getroffen würde, bestimmt (vgl. Luhmann 2000: 146). Hieraus folgt, dass ein System durch Entscheidungen seine Selbstreferenz und Differenzierung vorantreibt, denn es schränkt durch die eigene Vergangenheit seine Zukunft ein und durch die (erwartete) Zukunft die Vergangenheit (vgl. ebd.: 152). Entscheidung und Nichtentscheidung orientiert sich unmittelbar am systemspezifischen Code, denn entscheiden kann nur, wer die Macht dazu hat.
3. Systemgrenzen überwinden?
Es konnte festgestellt werden, dass Politik und Wirtschaft zwei autopoietische gesellschaftliche Funktionssysteme sind. Es stellt sich nun die Frage, wie Intervention von einem ins andere System generell möglich ist. Dies soll in diesem Abschnitt geklärt werden. Bei dieser Analyse müssen zwei Aspekte der Systemtheorie im Mittelpunkt stehen: Strukturelle Kopplung und Operative Geschlossenheit.
3.1. Systemgrenzen
Zunächst ist in diesem Zusammenhang die Frage der Systemgrenzen zu klären. Systeme konstituieren sich aufgrund ihrer funktionsbedingten Kommunikation in Differenz zu ihrer Umwelt. Wichtig ist hierbei, dass das System – bedingt durch seine autopoietische Konstitution – seine Unterscheidung von der Umwelt selbst herstellt (vgl. Luhmann 2002: 92). Der Umweltbegriff muss präzisiert werden im Hinblick auf die Relevanz der Umwelt für das System, sodass für ein System nur die „relevante[n] Umwelten“ von Bedeutung sein können (Willke 2006: 57). So unterscheidet jedes System problembezogen, was aus der Umwelt relevant ist und was nicht. Ebenso gehören die Mitglieder eines Systems nicht als Personen, sondern lediglich in den systemrelevanten Hinsichten zum System, in jeder anderen Hinsicht sind sie Teil der Umwelt, hierbei ist nicht einmal ihre Systemrelevanz präjudiziert. (vgl. ebd. sowie Luhmann 1984: 242f.).
Die Grenzen eines Systems werden aber nicht nur durch die sachlichen Themen seiner Kommunikationen beschränkt, es gibt auch indirekte Grenzregulierungen. So kann bspw. die Zeit der systeminternen Kommunikation begrenzt werden, was zu einer Begrenzung der Themen führt. Ebenso kann die Teilnahme an der Kommunikation reguliert werden, zum Beispiel durch Kompetenz, vor allem in formalen Organisationen. Schließlich die Systemgrenzen in der Sozialdimension reguliert, d.h. welches Handeln das System sich selbst und der Umwelt zuschreibt (vgl. Luhmann 1984: 268f.).
3.2. Operative Geschlossenheit
Operative Geschlossenheit bedeutet nun, dass ein System nur innerhalb seiner Grenzen operieren kann, es gibt „auf der Ebene der eigenen Operationen ... keinen Durchgriff auf die Umwelt“ (Luhmann 1997: 92). Diese Erkenntnis ist ein wichtiger Grundsatz für eine Theorie autopoietischer Systeme, denn wo es keinen direkten Rückgriff auf die Umwelt geben kann, muss jedes System seine Grundlagen selbst erarbeiten, dies kann dann nur aufgrund der vorherigen Kommunikationen geschehen (vgl. u.a. Luhmann 2002: 93).
Die Geschlossenheit des Systems bezieht sich nur auf die ihm eigene Operation, d.h. Kommunikationen. Luhmann zweifelt nicht an, dass sich ein System ständigen Umwelteinflüssen ausgesetzt sieht, ohne die Mitwirkung der Umwelt könne im System nicht geschehen (vgl. 1997: 96). Die Operative Geschlossenheit schließt Interdependenzen der Systeme nicht aus. Weil mehrere funktional differenzierte Systeme existieren, gibt es „ein fortlaufendes Verschieben von Probleme[n] von einem ins andere System“ (Luhmann 2004: 208). Dies steigert die wechselseitigen Beziehungen, fördert aber auch die Unabhängigkeit eines jeden Systems, indem es nur bedingt relevante Probleme einem anderen, besser auf dessen Lösung spezialisierten System, überlassen kann.
3.3. Selbstreferenz und Fremdreferenz
Jede Umweltbeobachtung muss im System selbst als systemeigene und -interne Aktivität mit selbstgebildeten Differenzen durchgeführt werden. Hierbei ist die Unterscheidung von Selbstreferenz und Fremdreferenz Voraussetzung. Diese Unterscheidung stimuliert das System zur Grenzüberquerung, bzw. zur Öffnung zu den Reizen anderer Systeme (vgl. Luhmann 1997: 92f.). Dabei finden interne und externe Referenzen gleichzeitig statt, aber immer nur durch systeminterne Operationen (vgl. Luhmann 2002: 82). Somit kommt „Selbstreferenz ... nur in Kombination mit Fremdreferenz vor“ (Luhmann 1989: 15).
3.4. Strukturelle Kopplung
Soziale Systeme sind zwar operativ geschlossen, operieren jedoch nie ohne Umweltbezüge. Es gibt zwar außerhalb des Systems keine Entsprechung für die innere Kognition, das System ist aber kognitiv offen und somit in der Lage, Irritationen aus seiner Umwelt aufzunehmen (vgl. Luhmann 2000: 372f.). Diese Umwelteinflüsse können aber keinesfalls Strukturen des Systems determinieren, jedenfalls sofern das System die eigenen Operationen durch eigene Strukturen determiniert. Externe Determination würde für ein System das Ende der Autopoiesis und damit auch das Ende des Systems bedeuten (vgl. Willke 2006: 65f.). Daraus resultiert, dass ein System immer an seine Umwelt angepasst ist, allerdings in seinem Inneren vollkommen umweltunabhängig operieren kann (vgl. Luhmann 1997: 101). Durch die engen Grenzen der strukturellen Kopplungen ist es dem System möglich, externe Komplexität zu reduzieren, um die innere Komplexität zu steigern, wodurch die eigene Autopoiesis gewährleistet wird. Alle ausgeschlossenen Reize können nicht irritierend oder stimulierend, sondern lediglich destruktiv auf das System einwirken (vgl. ebd. 103). Strukturelle Kopplungen setzen ein Verstehen der Reize voraus. Dieses Verstehen eines Systems ist nur im Rahmen der systemeigenen Präferenzen und Selektionen möglich (vgl. Willke 2006: 70).
Die Möglichkeiten der Einwirkung von Umweltreizen werden durch die Systemfunktion und seine Operationen beschränkt (vgl. Willke 2006: 69). Andererseits wird auch das System durch die Umweltreize beschränkt. Sie schränken den Bereich der Strukturen ein, mit denen das System seine Autopoiesis durchführen kann (vgl. Luhmann 1997: 100).
3.5. Auswertung
Wie zeigen sich Operative Geschlossenheit und Strukturelle Kopplung nun in den beiden untersuchten Systemen Wirtschaft und Politik? Sicherlich ist es theoretisch korrekt zu antworten: sie zeigen sich schon allein darin, dass es sich um autopoietische Systeme handelt, schließlich sind beide Phänomene nur bei autopoietischen Systemen möglich. Neben dieser theoretisch richtigen Antwort sollten aber auch empirische Befunde gesucht werden.
Bei der Wirtschaft ist generell eine Offenheit zu erkennen: Zahlungen haben einen Grund, der in die Umwelt des Systems verweist (vgl. Luhmann 1989: 59). Dieser Verweis in die Systemumwelt steigt mit der zunehmenden Ausdifferenzierung und der gesellschaftlichen Modernität von reiner Befriedigung der Grundbedürfnisse, über Luxusbedürfnisse, hin zu Sekundärbedürfnissen der Wirtschaft wie Bedarf an Energie, Material und Arbeitsleistung. In gleichem Maß steigt jedoch auch die Selbstreferenz, sodass „Geschlossenheit an Offenheit gebunden“ ist (ebd. 62).
Die wohl stärkste Form des Ausgreifens der Politik in andere Funktionssysteme ist die Steuererhebung. Dabei ist das politische System jedoch auch stark geöffnet, nicht nur nimmt sie Reize aus der Bevölkerung auf, viel größer ist ihre Empfänglichkeit für Signale auf der Wirtschaft. Die Steuererhebung wird immer mit beschränkt durch ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftssystem, also Konjunktur, Arbeitsmarkt etc. Diese Einsicht der Politik, dass jede Steuererhebung (negative) Konsequenzen für die Wirtschaft hat, und diese Konsequenzen politische Rückwirkungen haben, vor allem neue Staatsaufgaben provoziert, ist der Hauptgrund für die Beschränkung der Steuererhebung (vgl. Luhmann 2000: 386f.).
Auch die Grenzen zwischen den Systemen sind nicht immer klar zu ziehen: So werden beispielsweise Arbeitsmarktdaten, die ja definitiv zur Wirtschaft gehören, nur für die Politik erhoben, für die Wirtschaft selbst haben sie kaum Informationsgehalt, weil hier Zahlungen und Nichtzahlungen interessieren, Bilanzen, Preise oder Konkurrenz. Luhmann folgert daraus, dass in Grenzen die Politik und die Wirtschaft in ihrer Informationsverarbeitung nicht getrennt sein könnten (vgl. Luhmann 2005: 130f.)[4]. Ebenso greift Politik z.B. durch Steuern und Abgaben in den Preisbildungsprozess ein, dadurch „transformiert sie wirtschaftliche Probleme in politische Probleme; aber die Differenz bleibt erhalten“ (Luhmann 2004 [1986]: 107).
Politik nimmt auch selbst am Wirtschaftssystem teil: Sie nutzt ihr Eigentum an Geldmitteln „zu politisch konditionierten Zahlungen“ (Luhmann 2000: 75). In diesem Fall handelt es sich aber nicht um eine Grenzüberschreitung, da auch hier die Differenz von Politik und Wirtschaft erhalten bleibt: die Operation des Beschlusses der Zahlungen durch Macht ist Teil des politischen Systems, die Zahlung gehört dann aber zum Wirtschaftssystem.
4. Steuerung
Steuerung gehört zu einer der meistdiskutierten systemtheoretischen Fragestellungen. In diesem Abschnitt werden die Ansätze von Niklas Luhmann und Helmut Willke dargestellt und diskutiert.
4.1. Luhmann
Luhmann wird häufig für einen Steuerungspessimisten gehalten (u.a. Esser 1998: 302), sieht sich aber selbst nur als Kritiker der vorhandenen, trivialen Steuerungsmodelle (vgl. Luhmann 1991: 144). Er setzt sich stark von der gesellschaftlich zugeschriebenen herausragenden Rolle der Politik ab und hält sie nicht für wichtiger als alle anderen gesellschaftlichen Funktionssysteme (vgl. Esser 1998: 302). Steuerung ist bei Luhmann nur im System als Selbststeuerung möglich[5]. Dies leitet er aus der Selbstreferenz und der funktionalen Differenzierung der Systeme ab. Systeme können nicht „füreinander einspringen“, schließlich sind sie operativ geschlossen (vgl. Luhmann 1989: 325). Besonders drastisch drückt Luhmann dies für die Steuerung der Wirtschaft aus: „Keine Politik kann die Wirtschaft ... sanieren; denn dazu braucht man Geld, also Wirtschaft“ (ebd.) und „das politische System hat ... keine Ausnahmeposition; auch die Politik kann nur sich selber steuern“ (Luhmann 1989: 334). Der Versuch Wohlfahrtsstaatlicher Politik ist bei Luhmann kaum erfolgversprechend: da der Wohlfahrtsstaat konsequent die Systemautonomie und –geschlossenheit ignoriere (und damit die Tatsache funktionaler Differenzierung), stelle er sich gegen einen Grundsatz moderner Gesellschaften (vgl. Kuchler 2006: 11). Damit versucht die Politik – schließlich vertritt sie den Wohlfahrtsstaat und implementiert seine Instrumente – im modernen System „einen Zentralplatz und damit eine Gesamtverantwortung für die Gesellschaft zu okkupieren“ (Luhmann 1981: 121)[6].
Eine für Luhmann mögliche Definition des Steuerungsbegriffs ist der der Verringerung einer Differenz zu dem, „was gegebenenfalls der Fall sein würde“ (Luhmann 2000: 394), also die Differenz von Prognosen. So werden „Ziele ... nichts anderes als bewertete Differenzformeln“ (ebd. 395). Es ist – das ist bereits im Abschnitt zur strukturellen Kopplung geklärt worden – auch in Luhmanns Systemtheorie immer Möglich, dass ein System das andere irritiert, z.B. kann die Wissenschaft durch die Bereitstellung von Informationen und empirischer Analysen politischen Handlungsbedarf erzeugen. Hierbei muss aber beachtet werden, dass immer das System selbst aus den Irritationen Operationen abzuleiten hat (vgl. ebd.).
Ein weiteres zentrales Problem der Steuerung ist für Luhmann die hohe Systemkomplexität. Es geschehen nicht nur diverse Operationen neben und unbeeinflusst durch die Steuerungsoperationen, sondern durch die Beobachtung von Steuerungsoperationen werden weitere Effekte ausgelöst (vgl. Luhmann 1989: 332). Die Kausalzusammenhänge im System sind durch ihre Komplexität unberechenbar, in den meisten Systemen fehlt eine zentrale Instanz, sodass es keine Stelle gibt, an die Politik sich wenden könnte, um einzugreifen (vgl. Kuchler 2006: 11).
4.2. Willke
Die Steuerungstheorie von Helmut Willke schließt unmittelbar an Luhmanns Theorie an, entwickelt aber aus ihr das Konzept der Kontextsteuerung. Ihm zufolge gewährleistet das politische System nicht nur die Autonomie der anderen Funktionssysteme, sondern regelt durch seine Gesetzgebungskompetenz den Handlungskontext der Akteure (vgl. Kaufmann 2005: 204). Willke geht davon aus, dass funktionale Differenzierung der gesellschaftlichen Teilsysteme unmittelbar aus der Ordnungs- und Steuerungsleistung des Staates resultiert. Diese Leistungen erbringt der Staat aufgrund seiner rechtlich kodifizierten Macht, des Gewalt- und Steuermonopols (vgl. Willke 1983: 49).
Willke sieht ein wachsendes gesellschaftliches Steuerungsproblem, das aus der Steigerung der Eigenkomplexität der Funktionssysteme, dem Prozess der Herausbildung globaler Systeme und des daraus resultierenden Machtverlusts für nationale politische Systeme, sowie der Verlagerung des Zeithorizontes und der operativen Perspektive in die Zukunft (vgl. Teubner/Willke 1984: 9f.). Ähnlich wie Luhmann geht Willke davon aus, dass die herkömmlichen Steuerungsformen für moderne, komplexe Gesellschaften ungeeignet sind, da sie von Trivialität der Systeme ausgehen, die nicht gegeben ist (vgl. Willke 2006: 239).
Hier ist der entscheidende Unterschied zwischen Luhmann und Willke: Während Luhmann aus der Einsicht mangelnder Komplexität der Steuerungsinstrumente folgert, dass Steuerung (im herkömmlichen Sinne) in modernen Gesellschaften nicht möglich sei, fordert Willke die Bildung angemessener Steuerungsmodi.
Das Konzept der Kontextsteuerung geht davon aus, dass politische Intervention nicht systemische Operationen steuert, sondern stimuliert lediglich das Problemlösungs- und Problemmanagementverhalten der Teilsysteme, wodurch die Systemautonomie gewahrt bleibt (vgl. Ulrich 1994: 164 und Willke 192: 135). Kontextsteuerung soll dabei „ein Versuch [sein], die prinzipielle Vereinbarkeit von Demokratie und Modernität unter der Prämisse der Aufhebung hoher organisierter Komplexität zu begründen“ (Willke 1997: 78). Dabei bedeutet Kontextsteuerung auch ein Abwenden von ungesteuerter gesellschaftlicher Evolution oder hierarchischer Steuerung. Willke hält diese beiden Steuerungsformen für systemgefährdend, bzw. unadäquat[7] (vgl. ebd.).
Drei Modi der Kontextsteuerung werden unterschieden: residuale, direktive und dezentrale Kontextsteuerung. Die residuale Kontextsteuerung „entspricht weitgehend dem liberalistischen Ordnungsmodell, das der Politik lediglich eine unterstützende Funktion bei der Selbstorganisation sozialer Teilsysteme zuspricht“ (Ulrich 1994: 164). Bei der direktiven Kontextsteuerung dominiert eine Steuerungsstrategie, die versucht, Systeme trotz ihrer operativen Geschlossenheit unter Verwendung von Rechts- und Geldmitteln für Umweltprobleme zu sensibilisieren und auf die Programme der Systeme einzuwirken (vgl. ebd. 165). Hierbei ist zu beachten, dass das Recht immer noch nur Hilfsmittel ist: Das System muss selbst Veränderungsbedarf anerkennen und wird dadurch für die Irritationen in Form der Kontextsteuerung empfänglich. Besonders die Steuerung durch das Recht fungiert dabei „als eine Art Katalysator der Selbständerung“ (Willke 1992: 202). Eine möglicherweise noch stärkere Steuerungswirkung haben finanzielle Anreizstrukturen: sie sorgen für eine Variierung der Kosten- Nutzen- Relationen der Systeme und konditionieren dadurch systeminterne Entscheidungsprozesse (vgl. Ulrich 1994: 165).
Bei der dezentralen Kontextsteuerung schließlich wird „die Geschlossenheit und Undurchdringlichkeit gesellschaftlicher Teilsysteme tatsächlich ernst genommen“ (Willke 1987: 303). Verstehbar und beeinflussbar seien jedoch die Interaktionsbeziehungen zwischen den Teilsystemen. Auf diese Beziehungen könnten politische Relationierungsprogramme einwirken, indem sie systemübergreifenden Diskurs und Kooperation anstoßen. Dadurch würden sich die Systeme selbst ihrer wechselseitigen Interdependenzen bewusst. Sie könnten dann ihre Programme und Strukturen intern den externen Irritationen anpassen (vgl. Ulrich 1994: 167). Der politische Steuerungsanspruch tritt in diesem Konzept zurück, der Staat – und als sein Kern das politische System – gibt seine trivialen Steuerungsmechanismen auf und fungiert stattdessen zwischen den anderen Teilsystemen als „primus inter pares“ (ebd.), der „relevante Akteure in Verfahren der Programmformulierung, Entscheidungsfindung und Implementierung einbindet“ (Willke 1992: 181). Die so entstehenden intersystemischen Beziehungen können – als Verhandlungssystem – ebenfalls systemischen Charakter annehmen. Diese Verhandlungssysteme tragen sogar autopoietische Züge, indem sie ihre eigene Semantik, Geschichte und (am bedeutsamsten) ihre eigenen Regeln entwickeln. Dadurch verliert das staatliche Recht jedoch nicht seine Funktion, denn „systemübergreifende Diskurse und Kooperationsprozesse bedürfen weiterhin einer rechtlichen Fundierung – insbesondere in der Gründungsphase und dann, wenn erhebliche Auswirkungen auf andere Teilsysteme zu erwarten sind“ (Ulrich 1994: 170f.). Der Rechtseinsatz muss hierbei allerdings so mit Bedacht erfolgen, dass er dem intersystemischen Dialog und der geringeren Rolle der Politik nicht im Wege steht.
4.3. Diskussion
Luhmann leitet aus der Operativen Geschlossenheit, der Ausdifferenzierung und der hohen Komplexität der Systeme ab, dass eine Steuerung im Sinne von direkter Kausalwirkung nicht möglich ist. Diese These unterstützt auch Willke. An dieser Stelle sucht Luhmann nicht weiter nach Ansatzpunkten der Steuerung. Willke führt hier die Modelle der Kontextsteuerung ein. Der diametrale Gegensatz, den manche in dieser Weiterentwicklung sehen, ist m.E. in der Frage der Herleitung von Steuerung nur bedingt vorhanden. Beide Theorien legen eine komplexe, ausdifferenzierte Gesellschaft zugrunde, in der es durchaus Interdependenzen zwischen den Systemen geben kann. Dass diese wechselseitigen Beziehungen keine strukturdeterminierende Wirkung haben können, legen sowohl Willke als auch Luhmann zugrunde. Ebenso sind sie sich einig, dass es sich bei allen Einwirkungen des einen auf das andere System lediglich um Irritationen und Stimulationen handeln kann, die durch strukturelle Kopplungen im System ausgewertet und nutzbar gemacht werden. Willke sieht in diesen Irritationen eher eine Steuerungsleistung als Luhmann, bei dem sie sich mehr um einen systemevolutionären Effekt handeln. Ob ein System bewusst ein anderes irritieren oder stimulieren kann, muss eher als fraglich gelten. Doch auch die Konstruktion einer solchen bewussten Irritation von Systemen ist Willke kaum zu unterstellen; es ist jedoch m.E. nicht anzuzweifeln, dass es Systemen möglich sein sollte, Interaktion zu stimulieren.
Luhmann fordert bei allem unterstellten Steuerungspessimismus keineswegs den vollständigen Verzicht auf Steuerung, er glaubt lediglich, dass die gewählten Steuerungsmodelle wie einfache Kausalannahmen oder Hierarchien ungeeignet sind, da sie für die Komplexität moderner Gesellschaften zu trivial sind. Auch hier ist die Übereinstimmung mit Willkes Theorie groß, beide beschäftigen sich ausführlich mit der Überforderung des politischen Systems und dem Staatsversagen.
Wenn Ulrich über Luhmann schreibt „Steuerung ist letztlich nur möglich in Form systemischer Selbststeuerung“ (1994: 158), so steht diese Annahme nur in geringfügigem Konflikt mit der dezentralen Kontextsteuerung. Auch dabei wird nicht an den Systemgrenzen gerüttelt, kein System operiert direkt in ein anderes hinein. Es ist jedoch möglich, dass sich Verhandlungssysteme bilden. Diese sind aber neu, erfüllen eine Brückenfunktion über die Systeme, die dadurch nicht verschmelzen. Dies ist soweit noch mit Luhmanns Theoriekonstruktion vereinbar. Fraglich wird es, wenn in Verhandlungssystemen „die Vertreter von korporativen Systemen mit Wirkung für ihre Systeme kommunizieren“ sollen (Willke 1992: 124). An dieser Stelle darf die Rolle des Akteurs nicht überbewertet werden. Zurecht gesteht Willke dem Akteur im korporatistischen System nur die Repräsentantenrolle zu. Ist diese Repräsentanz durch die Selbststeuerung des Systems gedeckt und mit den Operationsweisen und Gesetzmäßigkeiten des Systems vereinbar, sollte hier kein übermäßiger Konflikt zu Luhmann hineininterpretiert werden.
5. Instrumente der Politik
Dieses Kapitel stellt die Instrumente dar, mit denen die Politik versucht, den Arbeitsmarkt zu regulieren, bzw. die Massenerwerbslosigkeit zu beseitigen. Hierbei stehen drei mögliche Instrumentarien im Mittelpunkt der Analyse: die politische Veränderung von Rahmenbedingungen der Wirtschaft[8], die aktive Arbeitsförderung des Bundes sowie als Beispiel für kooperative Instrumente das Bündnis für Arbeit. Diese Instrumente sollen anschließend unter systemtheoretischen Gesichtspunkten analysiert werden.
5.1. Veränderung von Rahmenbedingungen
5.1.1. Stimulation des Wirtschaftswachstums
Eine Erhöhung des Wirtschaftswachstums soll nach diesem Konzept erhöhtes Beschäftigungsniveau nach sich ziehen. Dies geschieht entweder durch eine angebotsorientierte Politik (d.h. Entlastung der Wirtschaft im Produktionsprozess) oder nachfrageorientierte Politik (Entlastung der Bürger und erhoffter Konsumanstieg). Besonders bei Angebotsorientierung besteht die Gefahr, dass die Wirtschaft, trotz der Entlastungen, durch anderweitige Rationalisierungsmaßnahmen die Produktivität erhöht und sie sich somit nicht auf die Beschäftigung auswirkt (vgl. Boeckh/Huster/Benz 2004: 191f.).
5.1.2. Förderung neuer Branchen
Durch das Anschieben der Entwicklung neuer Branchen erhoffen sich mehrere Parteien neue Arbeitsplätze. Die CDU fordert hierbei Neuinvestitionen von einer Mrd. Euro (vgl. CDU 2005: 9), die Grünen fordern ebenfalls die Erschließung von neuen Beschäftigungsfeldern durch finanzielle Anreize (vgl. Grüne 2005: 25f.). Ebenso fordern sie Förderinstrumentarien für Unternehmensneugründungen (vgl. ebd. 27). Die Grünen sprechen sich für die Schaffung öffentlicher Beschäftigung aus (vgl. ebd. 31).
5.1.3. Steuern und Abgaben
Die SPD legt sich im Bereich der Unternehmensbelastungen auf eine Senkung der Steuern und Abgaben fest, um dadurch Anreize für neue Arbeitsplätze zu schaffen (vgl. SPD 2005: 26). Für die CDU ist besonders die Senkung der Lohnnebenkosten notwendig, um der Industrie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erleichtern (vgl. CDU 2005: 13). Die Grünen tendieren in eine ähnliche Richtung, fordern aber die Lenkung von Lohnnebenkosten besonders im Niedriglohnbereich (vgl. Grüne 2005: 26).
5.1.4. Förderung von Ausbildung
Grüne und SPD fordern die verstärkte Förderung von Ausbildung. Die Sozialdemokraten setzen hierbei auf den Ausbildungspakt (vgl. SPD 2005: 28), die Grünen ziehen auch eine Zwangsabgabe für Betriebe, die nicht ausbilden, in Erwägung (vgl. Grüne 2005: 32).
5.1.5. Abbau von Bürokratie und Flexibilisierung des Arbeitsrechts
Die Parteien fordern unterschiedliche Maßnahmen zum Abbau, bzw. der Flexibilisierung, von arbeitsmarktbezogenen Vorschriften. Im Mittelpunkt stehen hierbei Arbeitszeit (vgl. CDU 2005: 12f., SPD 2005: 27, Grüne 2005: 29f.), Kündigungsschutz (vgl. CDU 2005: 12), und Bürokratieabbau im Unternehmensbereich (vgl. CDU 2005: 10).
5.2. Aktive Beschäftigungsförderung
„Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen“ heißt es in §1 des SGB III. Hiermit ist das Ziel bereits umrissen: Der Bund versucht, mit den aktiven Leistungen des SGB III in die Entwicklung am Arbeitsmarkt einzugreifen, um so mehr Beschäftigung zu schaffen. Die aktiven Leistungen der Beschäftigungsförderung sind vorrangig gegenüber passiven Leistungen Hauptziel der Arbeitsförderung ist die Verhinderung von Arbeitslosigkeit oder ihre schnellstmögliche Beendigung. Zentrale Instrumente hierbei sind Beratungs-, Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen oder auch die Schaffung und Durchführung von Wiedereingliederungsmaßnahmen, bspw. durch soziale Weiterbildungs- und Beschäftigungsträger. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Existenzgründer und Lohnkostenzuschüsse und Einstellungshilfen als Leistungen an Arbeitgeber (vgl. BMAS 2006).
Auch die Einrichtungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gehört zur öffentlichen Beschäftigungsförderung. ABM sind in §§ 260-271 SGB III geregelt. Sie sollen zusätzlich zum ersten Arbeitsmarkt sein und sind darauf ausgerichtet, die Integration von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Der Bund (bzw. die Bundesagentur für Arbeit als zuständige Stelle) führt die ABM nicht selbst durch, sondern weist sozialen Trägern geeignete Erwerbslose zu (vgl. BIH 2006). Ebenfalls zur aktiven Beschäftigungsförderung, wenn auch nicht zur Rechtssystematik des SGB III gehören die sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 SGB II, bei denen ebenfalls zusätzliche Arbeit an Empfänger von Transferleistungen vermittelt und durch die öffentliche Hand subventioniert wird.
5.3. Bündnis für Arbeit
Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit der ersten Rot-Grünen Bundesregierung[9] ist ein Beispiel für ein korporatistisches Instrument der Beschäftigungsförderung. Es wurde geschlossen in der Überzeugung, dass „erst im Zusammenwirken von Staat, Arbeitgebern und Gewerkschaften ... dauerhaft mehr Beschäftigung entstehen“ (Bundesregierung 2000: 4) kann. Dem Bündnis für Arbeit gehörten dementsprechend für die Bundesregierung neben dem Kanzler mehrere Minister an, die Wirtschaft war durch die Präsidenten der Arbeitgeberspitzenverbände vertreten und die Gewerkschaften durch die Vorsitzenden von DGB, IG Metall, IG BCE, ÖTV[10] und der deutschen Angestellten-Gewerkschaft (vgl. ebd.: 36).
5.4 Auswertung der Instrumente
Die von der Politik vorgeschlagenen Instrumente zur Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind aus systemtheoretischer Perspektive weitgehend als positiv zu beurteilen. Am deutlichsten gilt dies für direkte Förderungsinstrumente: Sie stellen eine politische Teilnahme an der Wirtschaft dar, indem sie Zahlungen leisten. Somit sind sie auch im Kommunikationscode des Wirtschaftssystems verständlich. Daraus kann die Chance resultieren, dass die Wirtschaft nicht nur die Zahlungen sondern auch ihre Intention als Stimulation zur Kenntnis nimmt.
Beim Instrument der Steuererhebung ist die Politik für Reize aus der Wirtschaft offen. Daher kann es möglich sein, dass die Wirtschaft sich durch die Nichtzahlung von Steuern (im Code der Wirtschaft bedeutet dies: Zahlung) zur Schaffung von Arbeitsplätzen stimulieren lässt. Andererseits wird die Wirtschaft auch eine nichtsubventionierte Beschäftigungsförderung, jedenfalls wenn nicht ein eklatanter Mangel an Arbeitskräften herrscht, als Nichtzahlung auffassen. Somit müsste es für die Wirtschaft einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Steuerentlastung und der Arbeitsschaffung geben. Wenn dies gewährleistet ist – die Interdependenzen in diesem Bereich sind vorhanden –, ist die Schaffung neuer Arbeit nicht ausgeschlossen.
Die Flexibilisierung des Arbeitsrechts stellt kein taugliches Instrument der Beschäftigungsförderung dar. Zwar können sich bspw. durch einen Verzicht auf den Kündigungsschutz finanzielle Erträge für die Wirtschaft ergeben, es besteht jedoch kein für die Wirtschaft erkennbarer Zusammenhang zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Das SGB III hält verschiedene Instrumente mit verschiedenen Wirkungspotenzialen bereit. Die Förderung des zweiten Arbeitsmarkts ist eindeutig eine Zahlungsoperation (aus der sogar Zahlungen folgen), also mit ähnlichem Potenzial wie bei den o.g. Operationen, bei denen Politik Teil der Wirtschaft ist. Gleiches gilt für die Bezuschussung von Existenzgründern, Lohnkostenzuschüssen und Einstellungshilfen. Die Durchführung von Beratung und Qualifizierung kann sich ebenfalls als Zahlung auswirken, wenn sie dem Arbeitgeber entweder die Kosten für diese Maßnahmen abnimmt oder aber im Arbeitsprozess finanzielle Vorteile bringt. Auch Berufsberatung wirkt sich für die Wirtschaft als Zahlung aus, wenn bspw. Ausbildungsabbrüche durch sie vermieden werden können. Aus diesen Vorteilen der Wirtschaft werden jedoch keine neuen Arbeitsplätze generiert.
Systemtheoretisch von großem Interesse sind auch korporatistische Instrumente wie das Bündnis für Arbeit. Die oben gewonnen Erkenntnisse zur dezentralen Kontextsteuerung kommen besonders zum Tragen, denn in solchen Verhandlungssystemen sind die Möglichkeiten der Politik steuerungstheoretisch am stärksten vorhanden, wenn auch Politik ihren weitreichenden Steuerungsanspruch aufgeben muss. Das Verhandlungssystem birgt die Möglichkeit der gemeinsamen Erarbeitung beschäftigungspolitischer Leitlinien, bei der besonders kommunikative Barrieren abgebaut werden können. Politik hat hierbei die Möglichkeit der Kontextsteuerung durch rechtliche Fundierung der Verhandlungen. Wenn die Auswirkungen und Kosten für die beteiligten Systeme nicht zu groß sind, können hierbei die Grenzen überwunden werden, sodass die Beschäftigungsförderung durch Verhandlungssysteme in der systemtheoretischen Perspektive durchaus erfolgsversprechend ist.
5.5. Zusammenfassung: Erfolgschancen von Arbeitsmarktintervention
Arbeitsmarktintervention hat dann die größte Aussicht auf Erfolg, wenn sie entweder direkt aus wirtschaftlicher Tätigkeit des politischen Systems resultiert oder auf Basis von Verhandlungssystemen implementiert wird. Bei allen anderen Interventionsmaßnahmen muss für die Wirtschaft der direkte Bezug zur Schaffung von Arbeitsplätzen kommunikativ deutlich werden. Nur wenn dies der Fall ist, haben die Instrumente Aussicht auf Erfolg.
6. Fazit
Politik und Wirtschaft sind zwei gesellschaftliche Funktionssysteme. Ihre Ausdifferenzierung wird fundiert durch ihre eigenen Kommunikationscodes Zahlung/Nichtzahlung und Macht/Nichtmacht. Alle Zahlungsoperationen gehören daher zum System Wirtschaft, Operationen, die zur Herbeiführung kollektiv verbindlicher Entscheidungen dienen und auf Basis von politischer Macht getroffen werden, zur Politik. Politische Entscheidungen werden auf der Basis einer Differenz des Ist-Zustandes mit einer Zukunftsprognose getroffen.
Zwischen den operativ geschlossenen Systemen Politik und Wirtschaft wurden vielfältige strukturelle Kopplungen erkannt, ebenso auch systemische Grenzüberschreitungen seitens der Politik. Zahlungen, bei denen das politische System an der Wirtschaft teilnimmt, sind in einigen Fällen auch politisch konditioniert.
Die Auswertung der Steuerungstheorien ergab, dass hinsichtlich der Steuerung der Unterschied, der zwischen Niklas Luhmann und Helmut Willke vielfach unterstellt wird, deutlich geringer ausfällt. Luhmanns Steuerungspessimismus ist in seinem Theoriewerk nicht nachweisbar. Festzustellen ist bei beiden Theorien, dass die klassischen Steuerungsmodi als zu trivial für komplexe Gesellschaften eingeschätzt werden.
Luhmann und Willke sehen in der Ausdifferenzierung und der operativen Geschlossenheit von Systemen die größte Hürde für intersystemische Steuerung. Luhmann verharrt bei dem Standpunkt, dass Steuerung nur innerhalb des Systems möglich sei und sonstige Beeinflussung durch strukturelle Kopplungen in den anderen Funktionssystemen lediglich als Irritation oder Stimulation aufgenommen werden könnten.
Willke ergänzt die Selbststeuerungsfähigkeit des Systems um die Möglichkeit, durch Kontextsteuerung die Interaktionen zwischen Systemen zu stimulieren. Dadurch könnten Verhandlungssysteme entstehen, welche die operative Geschlossenheit und die strukturellen Barrieren überwinden könnten.
Die untersuchten Arbeitsmarktinstrumente konnten überwiegend als unter systemtheoretischen Gesichtspunkten erfolgversprechend beurteilt werden. Besonders politisch konditionierte Zahlungen und die Implementierung von Arbeitsförderung durch Verhandlungssysteme können wirken. Geringe Erfolgschancen zur Schaffung von Arbeit haben einseitige Entlastungen der Wirtschaft, sofern kein eindeutiger kommunikativer Bezug zur Arbeitsförderung besteht.
Die Grenzen der Steuerung sind also vor allem davon abhängig, wie gesteuert wird. Eine Kooperation der verschiedenen Systeme – auch unter Moderation der Politik – kann diese Grenzen wohl überwinden helfen. Daher überrascht es, dass sich Kooperationskonzepte empirisch kaum bewährt haben.
Erklärung:
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und eigenhändig verfasst, sämtliche Zitate kenntlich gemacht und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe.
…..
Datum und Unterschrift
7. Anhang
7.1. Literaturverzeichnis
Boeckh, Jürgen/ Huster, Ernst-Ulrich/ Benz, Benjamin 2004. Sozialpolitik in Deutschland: Eine systematische Einführung. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) 2006. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). URL: http://www.integrationsaemter.de /webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-69/i.html (Stand: 28.9.06)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2006. Förderung. URL: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/foerderung,did= 81314.html (Stand: 28.9.06).
Bundesregierung 2000. Das Bündnis: Zwischenergebnisse. Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Grüne) 2005. Eines für Alle: Das Grüne Wahlprogramm 2005. Berlin.
Christlich- Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2005. Deutschlands Chancen nutzen: Regierungsprogramm 2005-2009. Berlin.
Esser, Josef 1998. Der kooperative Staat – systemtheoretisch gewendet. In: Soziologische Revue 21, S. 300-305.
Kaufmann, Franz-Xaver 2005. Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Kuchler, Barbara 2006. Bourdieu und Luhmann über den Wohlfahrtsstaat. In: Zeitschrift für Soziologie 35, S. 5-23.
Kühl, Jürgen 1983. Arbeitsmarktpolitik als Grundlage der Sozialpolitik. In: Gegenwartskunde Sonderheft 1983: Sozialpolitik in der Bundesrepublik.
Luhmann, Niklas 1971. Politische Planung: Aufsätze zur Soziologie von Politik und Verwaltung. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Luhmann, Niklas 1975. Macht. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag.
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Luhmann, Niklas 1989. Die Wirtschaft der Gesellschaft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Luhmann, Niklas 1989b. Theorie der politischen Opposition. In: Zeitschrift für Politik 36, 13-26.
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Luhmann, Niklas 1997. Die Gesellschaft der Gesellschaft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Luhmann, Niklas 2000. Die Politik der Gesellschaft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Luhmann, Niklas 2002. Einführung in die Systemtheorie. Heidelberg: Carl-Auer.
Luhmann, Niklas 2004 [1986]. Ökologische Kommunikation: Kann die moderne Gesellschaft sich auf ökologische Gefährdungen einstellen? Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Luhmann, Niklas 2005. Einführung in die Theorie der Gesellschaft. Heidelberg: Carl-Auer.
Meyer, Thomas 2003. Was ist Politik? Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 2005. Vertrauen in Deutschland: Das Wahlmanifest der SPD. Berlin.
Teubner, Gunther/Willke, Helmut 1984. Kontext und Autonomie: Gesellschaftliche Selbststeuerung durch reflexives Recht. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie 6, S. 4-35.
Ulrich, Günter 1994. Politische Steuerung: Staatliche Intervention aus systemtheoretischer Sicht. Opladen: Leske + Budrich.
Willke, Helmut 1983. Entzauberung des Staates: Überlegungen zu einer sozietalen Steuerungstheorie. Königsstein/Ts.: Athenäum Verlag.
Willke, Helmut 1987. Entzauberung des Staates. Grundlinien einer systemtheoretischen Argumentation. In: Jahrbuch zur Staats- und Verwaltungswissenschaft. Baden-Baden: Nomos.
Willke, Helmut 1992. Ironie des Staates: Grundlinien einer Staatstheorie polyzentrischer Gesellschaft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Willke, Helmut 1997. Supervision des Staates. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Willke, Helmut 2001. Systemtheorie III: Steuerungstheorie. Stuttgart: Lucius & Lucius.
Willke, Helmut 2005. Systemtheorie II: Interventionstheorie. Stuttgart: Lucius & Lucius.
Willke, Helmut 2006. Systemtheorie I: Grundlagen. Stuttgart: Lucius & Lucius.
[...]
[1] Nachweis u.a. bei Spiegel Online: http://www.spiegel.de/sptv/thema/0,1518,345123,00.html (Stand 24.9.06).
[2] Bemerkenswert an dieser Definition ist, dass sie der Formulierung nach recht eng an der Lehrbuchdefinition „Politik ist die Herbeiführung kollektiv verbindlicher Entscheidungen“ (vgl. u.a. Meyer 2003: 41) liegt, im Ergebnis aber zu einer weit weniger einflussreichen Politik führt.
[3] Luhmann stellt hierbei darauf ab, dass die Geldfunktion tauschtheoretisch erklärt werden muss (vgl. 1989: 15).
[4] Diese Folgerung gilt insbesondere für sozialistische Wirtschaftssysteme. In Marktwirtschaften sei dieses Phänomen aber „gar nicht so sehr anders“ (Luhmann 2005: 131).
[5] Die Fragestellung der Arbeit zielt auf externe Steuerung. Daher soll hier auf Selbststeuerung nicht weiter eingegangen werden.
[6] Zitiert nach: Kuchler 2006: 11.
[7] Zur Kritik an der Hierarchie als Steuerungsform vgl. Willke 2001: 84 ff. und Kaufmann 2005: 212f.
[8] Die hierbei verwendeten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Die ausgewählten Belegstellen aus den Parteiprogrammen bedeuten weder eine parteipolitische Präferenz des Verfassers noch schließen sie aus, dass auch die nicht erwähnten Parteien ähnliche Forderungen artikulieren.
[9] Auch in der letzten Legislaturperiode der Regierung Kohl hatte es ein „Bündnis für Arbeit“ gegeben, das jedoch 1996 scheiterte. Vorbild für die Bündnisse für Arbeit war die Konzentrierte Aktion der sozialliberalen Bundesregierungen in den 70er Jahren. Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit unter der Leitung von Gerhard Schröder wurde nach der Bundestagswahl nicht weitergeführt.
[10] heute: Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.
- Quote paper
- Matthias Bolte (Author), 2006, Kann Politik Arbeit schaffen? Die Grenzen der Steuerung in modernen Gesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66401
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