Auf Bitten der Priorin bestätigte Kaiser Karl IV. 1359 alle Privilegien und Rechte des Brehnaer Nonnenklosters. Weitere Bestätigungen erfolgten 1390 durch Papst Bonifazius IX. und 1493 durch Papst Alexander VI. Teilweise sind Auszüge aus den betreffenden Urkunden beigefügt.
Kaiser Karl IV. half dem Brehnaer Kloster
Hatte ein mittelalterlicher Kaiser Zeit, sich um Angelegenheiten des Brehnaer Nonnenklosters zu kümmern?
Karl IV. (1347-1378) kennt man durch die von ihm erlassene „Goldene Bulle“, ein Reichsgesetz, dem in einer goldenen Kapsel, der „Bulle“, das Siegel angehängt war. Mit diesem Gesetz garantierte der Kaiser die Rechte der sieben deutschen Kurfürsten und regelte die Wahl des deutschen Königs. Dadurch schuf er Voraussetzungen, sich in dem unruhigen Deutschland eine wachsende Hausmacht zu schaffen und für mehr innere Sicherheit, den „Reichsfrieden“, zu sorgen. Zentrum seiner Macht war das Königreich Böhmen mit Prag. Eine zweite Hauptstadt wurde Tangermünde, das der Kaiser zu seiner brandenburgischen Residenz ausbaute.
Und welches Interesse hatte ein solcher Kaiser an Brehna? Nun, an Brehna hatte er kein Interesse, aber das Augustiner-Chorfrauenstift wandte sich an ihn. Offensichtlich waren dem Kloster gelegentlich einige seiner Besitzungen oder auch Rechte streitig gemacht worden. So berichtet Johann Jakob Köhler, Brehnaer Pastor von 1754 bis 1771, in seiner „Geschichte der Stadt und Grafschaft Brehna“, dass das Kloster kaiserliche Hilfe erbeten hatte.
In dem Diplomatarium Brenense, dem „Brehnaer Urkundenbuch“, das Pastor Köhler seiner Brehnaer Geschichte angefügt hat, veröffentlicht er zwar nicht die lateinische Originalurkunde Karls IV., aber eine Übersetzung davon.
Am 23. September 1359 wurde in Prag die Urkunde verfasst, in welcher der Kaiser unterstreicht, dass er diejenigen besonders liebt, „die da verschmäht haben die Eitelkeit der Welt und Ritterschaft treiben Gotte dem Allmächtigen ... und anrufen mit dem Fleiße des unermüdeten Gebets seine Barmherzigkeit, in des Gewalt da steht das Heil aller Menschen.“ Die Priorin hatte sich mit den Nonnen des Klosters an ihn gewandt mit der Bitte, „die uns neulich vorgebracht wurde, die in sich hielt, dass wir uns wollten würdigen, ihnen und ihrem Kloster zu befestigen und zu bestätigen aus unserer besonderen Gnade und Kaiserlichen Gewalt alle ihre Privilegien und Briefe, die sie haben erhalten von den Römischen Kaisern und Königen, unseren Vorfahren seligen Gedächtnisses, und von andern Christgläubigen.“
Diese Bestätigung gewährte ihnen der Kaiser mit großem Nachdruck: „Darum soll sich kein Mensch erlauben diesen Brief unserer Majestät zu brechen, oder mit keiner frevelhaften Vermessenheit dagegen zu sein.“ Er würde sonst mit einer Strafe von „hundert Mark des lauteren Goldes“ belegt werden, und das nicht nur einmal, sondern so oft jemand einen solchen Verstoß begehen würde. Die Hälfte des Strafgeldes sollte in die kaiserliche Kasse fließen, die andere Hälfte „soll gegeben werden denen, die Unrecht erlitten haben.“
Eine solche Urkunde wurde nicht nur mit dem kaiserlichen Siegel versehen, es musste auch Zeugen geben, die den Vorgang bestätigten. Im Fall des Brehnaer Klosters wurden dafür aufgeboten „des heiligen Kaiserlichen Stuhls Kanzler, die erlauchtigsten Herzöge Rudolf, ein Herzog von Sachsen und Erz-Marschall des heiligen Römischen Reichs, Bolko, ein Herzog von Volkenbergen, die Edlen Grafen Günther von Schwarzenburg, Johannes von Rex und viele andere unserer Fürsten, Edlen und Getreuen.“
Damit das, was hier verordnet wurde, nicht wieder verloren gehen sollte, lautete die Einleitung der Urkunde: „In dem Namen der heiligen ungeteilten Dreifaltigkeit seliglichen, Amen. Wir Karolus, von Göttlicher Milde der Vierte, Römischer Kaiser, allezeit ein Mehrer des Reichs, und ein Böhmischer König, zu ewigem Gedächtnis der Angelegenheit.“ Am Ende trug die Urkunde das „Siegel unserer Kaiserlichen Majestät“.
Das Schreiben, das vom Kloster an den Kaiser gegangen war, ist nicht bekannt. Aus der dem Kloster ausgestellten Urkunde wissen wir aber von seinem Inhalt.
Es war nicht das einzige Mal, dass die Brehnaer Nonnen Unterstützung für ihren gefährdeten Besitz erbeten hatten. Nur dreißig Jahre später (1390) musste Papst Bonifazius IX. sich dafür engagieren, ihre Güter zurückzuerhalten, die sie allerdings selbst durch Misswirtschaft verloren hatten. Und noch einmal hundert Jahre danach (1493) war es Papst Alexander VI., der sich bereit erklärte die Klosterbewohnerinnen unter den Schutz des heiligen Petrus und seinen eigenen Schutz zu stellen genauso wie „die Stätte, in welcher ihr seid zugefügt dem göttlichen Dienste, mit allen den Gütern, die ihr rechtlich besitzt in der Gegenwart oder die ihr noch möchtet erhalten in zukünftiger Zeit auf rechte Weise mit der Hilfe Gottes, und besonders die Dörfer, Wälder und Äcker und Besitzungen und alle eure Güter, die euch gegeben sind“ und ihnen das alles zu bestätigen „mit unserer Päpstlichen Gewalt und mit dieser gegenwärtigen Schrift, und darum ziemt es sich keinem Menschen, zu brechen die Schrift unserer Bestätigung und Konfirmation oder dawider zu sein mit Frevel und Vermessenheit. Und wer sich wird vermessen, das zu tun, der soll wissen, dass er dadurch kommt in den Zorn des allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus.“
Nach der Reformation wurden die sächsischen Klöster säkularisiert, ihr Besitz ging in die Hände der sächsischen Kurfürsten über.
[...]
- Citar trabajo
- Dipl.-Lehrer Armin Feldmann (Autor), 1999, Kaiser Karl IV. half dem Brehnaer Kloster, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66366
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.