Die vorliegende Arbeit stellt eine Filmanalyse des einzigen Spielfilms der deutschen Euthanasiepropaganda „Ich klage an“ (1941) dar. Als rührende Liebes- und Sterbegeschichte einer unheilbar kranken jungen Frau und der beiden sie liebenden Ärzte sollte es mit propagandistischen Mitteln eine Lockerung des geltenden § 216 des Strafgesetzbuchs (Beihilfe zum Selbstmord) ermöglichen und die gesellschaftliche Akzeptanz einer Legitimierung der Krankeneuthanasie erwirken.
Durch seine taktisch geschickt inszenierte Schönheit und seichte Verklärung des Todes auf Verlangen unterscheidet sich „Ich klage an“ wesentlich von anderen, dokumentarischen Euthanasiepropagandafilmen. Die Heroisierung der Medizin und der Mediziner, Handlanger der nationalsozialistischen Euthanasiepolitik, prägt die propagandistische Filmbotschaft. Während die Quellenanalyse die tatsächlichen Tötungsaktionen Geisteskranker belegt, wird mit Hilfe der Filmanalyse das stilisierte Ärzte-Bild im Nationalsozialismus ermittelt.
In einer ausführlichen Charakterisierung der beiden Ärzte Dr. Heyt und Dr. Lang wird ihre jeweilige Einstellung zur Euthanasie aus ethischer und medizinischer Sicht gegenübergestellt und verglichen. Im Ergebnis findet eine Verschmelzung der beiden äußerlich gegensätzlich eingestellten Ärzte zu einem einzigen einheitlichen Ärztebild im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie statt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Eugenik und Rassenideologie von den Ursprüngen bis zur NS-Ideologie
1.1. Eugenik und Euthanasie – eine Begriffsklärung
1.2. Eugenik in Deutschland
1.3. Krankenmorde im Namen der Barmherzigkeit
1.4. Entwurf des Euthanasiegesetzes
2. Meinungslenkung und Propaganda im Auftrag der Eugenik
2.1. Die NS-Propaganda und ihre Wirkung
2.2. Spielfilm als Propagandagenre
2.3. Euthanasiepropaganda
3. Filmanalyse von „Ich klage an“
3.1. Filmhandlung
3.2. „Ich klage an“ - ein Film und seine Geschichte
3.3. Ikonographie der Euthanasie
4. Medizin und Mediziner in „Ich klage an“
4.1. Doktor Bernhard Lang
4.2. Professor Thomas Heyt
4.3. Lang vs. Heyt – verschmolzenes Ärzteideal?
Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit ist die Untersuchung des einzigen Spielfilms der deutschen Euthanasiepropaganda „Ich klage an“. Der im August 1941 uraufgeführte Film hatte die politische Aufgabe zu untersuchen, wie die deutsche Bevölkerung ein Gesetz über die Tötung von Geisteskranken aufnehmen würde. Dieses Thema wird in der konkreten Filmhandlung der rührenden Liebes- und Sterbegeschichte zwischen dem Ehepaar Heyt verwischt. Der Tod auf Verlangen wird mit einer Schönheit stilisiert, die mit den tatsächlich durchgeführten Euthanasieaktionen von Geisteskranken nichts gemein hat. Bei der Aufgabe der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“, der mehrere Tausend geistig und körperlich behinderte, unheilbar Kranke und politische Gegner des Regimes zum Opfer gefallen sind, spielen vor allem die Ärzte eine zentrale Rolle. Daher ist es von besonderem Interesse, das im Euthanasiefilm „Ich klage an“ dargestelltes Ärzte-Bild zu analysieren und die erzielte Wirkung der propagandistischen Filmbotschaft zu ermitteln.
Die Meinungslenkung im nationalsozialistischen Deutschland, die scheinbar eine ganze Nation zu einer willigen und formbaren Masse machte, führt zu der Frage nach den Wirkungsweisen und Möglichkeiten von Propaganda. Zu den zentralen Aufgaben der Propaganda gehörte die Mobilisierung und Formierung einer gehorsamen und „rassenstolzen Volksgemeinschaft“ sowie die Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie in einer breiten Bevölkerungsschicht. Durch verschiedene stilistische Mittel der Propagandaspielfilme wurde eine Beeinflussung der Massen durch die Gefühlsbezogenheit der Inhalte und die nicht zu unterschätzende Wirkung der nationalsozialistischen Ikonographie und Symbolsprache erzielt.
Die im propagandistischen Sinn eher indirekt und verdeckt thematisierte Euthanasie von unheilbar Kranken im Film „Ich klage an“ dient vor allem dazu, das Bild der Ärzte und der ärztlichen Aufgabe in der Gesellschaft neu zu definieren. Die Rolle der Mediziner im Hinblick auf die Sterbehilfe wird anhand der beiden Protagonisten und Ärzte Dr. Bernhard Lang und seines Freundes Prof. Thomas Heyt gezeichnet. Zum einen verkörpert Lang den gewissenhaften und rationalen Hausarzt und Hausfreund des Ehepaares Heyt, der zunächst nicht die Notwendigkeit der Sterbehilfe erkennt und diese als Mord verurteilt. Ihm gegenüber steht der liebende Ehemann und erfolgreiche Wissenschaftler Prof. Heyt, der seine an Multipler Sklerose unheilbar kranke Frau Hanna von ihren Schmerzen durch die tödliche Dosis Arsen „erlöst“ und sich der gerichtlichen und gesellschaftlichen Anklage stellen muss.
Kennzeichnend für den Film ist die taktisch geschickt inszenierte Schönheit des Todes auf Verlangen und die Heroisierung der Medizin und der Mediziner. Heyt und Lang sollen daher ausführlich charakterisiert werden und in ihrer Einstellung zur Euthanasie in ihren direkten und vor allem indirekten Äußerungen gegenübergestellt und verglichen werden. Dabei gilt als zentrale Frage der vorliegenden Untersuchung eine mögliche Verschmelzung der beiden zur Euthanasie eingestellten Mediziner Lang und Heyt. Die Frage ist, ob nicht im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie ein einziges einheitliches Arztbild geschaffen wird.
Die vorliegende Arbeit ist in fünf Teile gegliedert. Nach einer kurzen Einleitung in die Ursprünge der Eugenik und ihrer Geschichte im nationalsozialistischen Deutschland im ersten Kapitel, stellt Kapitel zwei einen Überblick über den Propagandaapparat des Dritten Reiches vor allem im Hinblick auf die Euthanasiepropaganda im Dokumentar- und Spielfilm dar. Außerdem gilt es in Kapitel zwei, die im Rahmen des Euthanasieprogramms durchgeführte Krankenmorde nachzuzeichnen und die Gesetzesvorlage über die Sterbehilfe vorzustellen, deren Akzeptanz in der Bevölkerung durch den Propagandaspielfilm „Ich klage an“ erhöht werden sollte. Im Kapitel drei rückt die Analyse des Spielfilms „Ich klage an“ in den Vordergrund. Dabei wird nach einer Darlegung des Filminhalts die Entstehungsgeschichte des Films dargestellt. Im vierten Kapitel geht es um die Charakterisierung und den Vergleich der beiden Protagonisten Prof. Heyt und Dr. Lang. Da sich die Instrumentalisierung der beiden Mediziner im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie der Rassenhygiene vor allem am Ende des Films heraus kristallisiert, rücken die Szenen vor und nach dem Tod von Hanna sowie die Inszenierung der Gerichtsverhandlung in den Mittelpunkt der vorliegenden Filmanalyse. Im abschließenden fünften Teil gilt es dann, die Ergebnisse der Untersuchung zusammenzufassen.
1. Eugenik und Rassenideologie von den Ursprüngen bis zur NS-Ideologie
1.1. Eugenik und Euthanasie – eine Begriffsklärung
Zum einen gilt es, eine klare Definition der Begriffe Euthanasie, Eugenik und Rassenlehre zu unternehmen. Unter „Eugenik“ (griechisch für Lehre von der „guten“ Erbveranlagung) wird allgemein die Erbgesundheitslehre[1] verstanden. Als Begründer der Eugenik gilt Francis Galton (1822-1911), der die Ideen vom „guten Erbgut“ in seiner Schrift „Hereditary Talent and Character“ von 1865 nieder schrieb[2]. Doch die Wertung des menschlichen Lebens in „lebenswert“ oder „lebensunwert“ ist in der Geschichte der Menschheit nicht neu und wurde schon von den Naturvölkern praktiziert, die, um das Überleben der Gemeinschaft zu sichern, die lebensschwachen Menschen, meist Säuglinge, getötet haben. Ein Beispiel dafür ist die Tötung der Säuglinge im alten Sparta[3].
Die Eugenik wurde in Deutschland vorwiegend als Rassenhygiene bezeichnet und bekam als Denkrichtung vor allem in der Ideologie des Dritten Reiches eine zentrale Rolle zugeschrieben.
Unter „Euthanasie“ (griechisch für „schöner Tod“) versteht man die:
„Sterbehilfe für unheilbar Kranke und Schwerverletzte mit dem Zweck, ihnen ein qualvolles Ende zu ersparen. Die Euthanasie i.w.S. hat mehrere Bedeutungen: 1) Tötung auf Verlangen (aktive E.); 2) a) Hilfe beim Sterben ohne Lebensverkürzung, b) Hilfe zum Sterben mit in Kauf genommener Lebensverkürzung (passive E.)“[4].
Vor allem im Zeitalter der Industrialisierung bekam der Mensch bzw. seine Arbeitskraft eine bedeutsame Rolle als ökonomische Ressource, was die Übertragung von Charles Darwins (1809-1882) Selektionsidee auf alle gesellschaftlichen Prozesse (Sozialdarwinismus) populär machte. Die erstmals im 17. Jahrhundert von Francis Bacon (1561-1626) aufgegriffene Idee der ärztlichen Aufgabe der Schmerzlinderung bei Sterbenden wurde in Deutschland 1913 in Kreisen des Monistenbundes diskutiert. Auch die Schrift des Strafrechtlers Karl Binding und des Neuropathologen Alfred Hoche „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ von 1920 wurde zum Meilenstein der sozialdarwinistisch geprägten Humanethik[5].
1.2. Eugenik in Deutschland
Die Anwendung des Ausleseprinzips auf das gesellschaftliche Leben im Rahmen der Rassenlehre gilt als geistige Grundlage für die Einstellung des nationalsozialistischen Regimes gegenüber geistig und körperlich Behinderten und unheilbar Kranken. Mit der Schrift von Binding/Hoche wurde die Diskussion um die Euthanasie und den Wert und Unwert des einzelnen Menschenlebens im Kontrast zu seinem Nutzen für die Volksgemeinschaft in den 1920er Jahren entscheidend beeinflusst. Die eindeutig aus der Schrift hervorgehende Forderung nach der Vernichtung der „Ballastexistenzen“, „Defektmenschen“ und „nutzloser Esser“ bildete eine wesentliche Grundlage der nationalsozialistischen Ideologie. Diese Denkrichtung lieferte dem Regime zudem die Terminologie für die Maßnahmen der „Gesundhaltung des Volkskörpers“. So wurden durch Binding/Hoche Kriterien für den Unwert des menschlichen Lebens aufgestellt, die basierend auf dem volkswirtschaftlichen Nutzen des einzelnen für die Rechtfertigung bei der Vernichtung dieser „leeren Menschenhülsen“ heran gezogen wurden[6].
Die „Erlösung“ und „rassenhygienische Sanierung“ der deutschen Gesellschaft von den Kranken und Behinderten wurde bereits mit dem Sterilisierungsgesetz im Januar 1934 eingeleitet. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sah eine vorsorgliche Sterilisierung von Patienten mit unheilbaren Krankheiten und „Erbkranken“, körperlichen Missbildungen und von Alkoholikern vor. Dabei wurden neben der rassenhygienischen Rechfertigung für die Sterilisation vor allem, ganz im Sinne von Binding/Hoche, die wirtschaftliche Argumentation für die Notwendigkeit und Berechtigung zur Zwangssterilisation heran gezogen[7].
Durch die existierende Anzeigepflicht waren Mediziner dazu verpflichtet, ihnen bekannte Fälle zu melden. Mit der Durchführung der Sterilisationen wurden öffentliche Anstalten wie Psychiatrien oder Trinkheilanstalten beauftragt. Insgesamt wurden bis Kriegsende zwischen 200 000 und 350 000 Sterilisierungen vorgenommen[8].
Das im Oktober 1935 verabschiedete „Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes“[9], das eine „rassische Reinhaltung“ der Ehe vorsah, bildete zusammen mit dem im Juli 1935 geänderten Sterilisierungsgesetz die nationalsozialistische Rassenpolitik. Somit wurde eine Rassenmischung mit Erbkranken und „minderwertigen“ Rassen (Juden, Zigeunern, Ostvölkern) verhindert, um eine Erhaltung des Rassen- und Volkswesens im Sinne der NS-Ideologie zu gewähren.
Das Thema der Bedrohung der „Volksgesundheit“, die durch „Krüppel“ angeblich bestand, kam bereits kurz nach der Niederlage im I. Weltkriegs mit dem Auftauchen der vielen arbeitsunfähigen Kriegsveteranen auf. Ihren Höhepunkt fand die „Tötung lebensunwerten Lebens“ jedoch erst Ende der 1930er Jahre[10]. So wurden bis zum Ausbruch des II. Weltkriegs die Sterilisierungen der Kranken erst durch Hitlers auf den 1. September 1939 rückdatierte „Euthanasie-Ermächtigung“ mehr oder weniger offiziell gestoppt und die Euthanasiemaßnahmen in den psychiatrischen Anstalten eingeleitet. Als Rechfertigung für die Krankentötungen wurden Argumente wie drastische Senkung von Ausgaben in den Heil- und Pflegeanstalten und somit die Sicherung materieller und personeller Ressourcen heran gezogen. Die „Reinigung des Volkskörpers von schlechten Genen“ sollte das deutsche Volk für den bevorstehenden Kampf im II. Weltkrieg stärken[11].
1.3. Krankenmorde im Namen der Barmherzigkeit
Der Aufbau des Tausendjährigen Reichs kostete Hunderttausenden körperlich und geistig behinderten Menschen aller Altersklassen das Leben. Die systematische Zwangssterilisierung und Ermordung Kranker aus angeblich vorliegenden ökonomischen Gründen galt jedoch als „geheime Reichssache“[12]. Die gezielte Ermordung von Behinderten und Kranken begann bereits 1936 mit den ersten Verlegungen der Patienten in staatliche Anstalten, die Tötungsanstalten. Von den frühen Plänen für die massenhafte Ermordung von unheilbar Kranken zeugen verschiedene Presseanweisungen des Propagandaministeriums in den Jahren 1935/36, aus denen vor allem die nach außen präsentierte Einstellung des Regimes zum Thema Sterbehilfe deutlich wird. Demnach wurde dieses angestrebte Ziel offiziell verschleiert und jede öffentliche Diskussion zu diesem Thema verboten[13].
Die Organisation der Krankentransporte in die Anstalten gehörte von 1938/39 zu den Aufgaben des Hauptamtes II der Kanzlei des Führers (KdF) und der Abteilung IV des Reichsinnenministeriums. Für die lückenlose Erfassung der Behinderten im gesamten Reich und für ihre systematische und institutionalisierte Tötung traf die KdF weitreichende Vorbereitungen[14]. 1940 wurde dann in Berlin eine Organisationszentrale für die Koordination der Krankeneuthanasie in der Tiergartenstraße 4 eingerichtet, die sich von da an T4 nannte[15].
Die Euthanasie von Kindern und Erwachsenen wurde getrennt organisiert. Unter den bisher bekannten Euthanasie-Aktionen an Behinderten und chronisch kranken Patienten ist zwischen Kindereuthanasie und der Vernichtung von Erwachsenen zu unterscheiden. So kamen bei der „Kinderaktion“ vom 18. August 1939 etwa 6.000 „Reichsausschusskinder“, Neugeborene und Kinder bis zu drei, später bis zu 16 Jahren ums Leben[16].
Als Beispiel für die Tötung der erwachsenen Patienten der Heil- und Pflegeanstalten zählt die „Aktion T 4“ in den Jahren 1940/41 (Tötung durch Gas), „Aktion 14 f 13“ in den Jahre 1941/42 (Tötung kranker KZ-Häftlinge), die allgemein wilde Euthanasie (Tötung durch Hunger und Medikamente) und einige andere Aktionen[17]. Die nicht nur nach gesundheitlichen Kriterien, sondern auch nach der Rassenzugehörigkeit selektierten Kranken wurden meist auf die gleiche Art und Weise getötet. Nach einer statistischen Erfassung der einzelnen Patienten wurden die Kranken in abgelegene, staatliche Anstalten überführt, in denen sie anschließend ermordet wurden. Viele Euthanasieopfer wurden in Gaskammern durch Kohlenmonoxid vergast und anschließend in Krematoriumsöfen verbrannt[18]. Einige Euthanasieaktionen wurden aber auch durch gezieltes Hungernlassen und Vergiftung der Patienten durch Medikamente durchgeführt[19].
Diese Aktionen wurden unter strengster Geheimhaltung durchgeführt, so dass oft die Angehörigen der an „Typhus“ oder „Lungenentzündung“ verstorbenen behinderten Patienten erst mit dem Todesschein über die Verlegung ihrer Verwandten erfuhren[20].
[...]
[1] Meyers Lexikon Band 6, 183.
[2] Bäumer 1990, 73.
[3] Rost 1990, 35.
[4] Meyers Lexikon Band 6, 215.
[5] Wunder 1990, 21.
[6] Wunder 1990, 23.
[7] Bäumer 1990, 91.
[8] Bäumer 1990, 92.
[9] Bäumer 1990, 97.
[10] Bäumer 1990, 92.
[11] Rost 1991, 49.
[12] Rost 1990, 35.
[13] Rost 1988, 53.
[14] Rost 1988, 55.
[15] Bäumer 1990, 97.
[16] Roth/Aly 1984, 101-102.
[17] Roth/Aly 1984, 102.
[18] Bäumer 1990, 100.
[19] Roth/Aly 1984, 102.
[20] Bäumer 1990, 100.
- Citation du texte
- Natalie Schnar (Auteur), 2005, Mediziner in der Euthanasiepropaganda – das Ärztebild des Erlösers im Spielfilm 'Ich klage an', Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66233
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