„Das Selbstbestimmungsrecht soll über der Behandlungspflicht des Arztes stehen (Artikel der Süddeutschen Zeitung Nr.125 vom Freitag dem 3. Juni 2005).“ Der Artikel der Süddeutschen Zeitung erläutert, dass der Nationale Ethikrat die Selbstbestimmung des Menschen stärken will. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Frage gestellt werden soll. Abgesehen von vielen rechtlichen Unklarheiten, die in dieser rein moralischen Diskussion vernachlässigt werden sollen, stellt sich nach der Lektüre dieses Artikels folgende Frage: Wieso wird die Diskussion um die Zulassung der aktiven Sterbehilfe dermaßen vehement verhindert?
Als die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzesentwurf vorstellte, der die Selbstbestimmung des Patienten in den Mittelpunkt rückte, sah sie sich aufgrund der immensen Kritik sogar dazu gezwungen, den Entwurf zurückzuziehen. Diese Ablehnung gegenüber dem Thema aktive Sterbehilfe seitens der Politik entspricht aber nicht dem, was die Gesellschaft/ die einzelne Person / der Patient gegenüber dem Thema empfindet.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel Holland, führte der gesellschaftliche Wunsch nach einer anderen moralischen Einstellung gegenüber diesem Thema sogar zu einer mittlerweile geänderten Gesetzeslage.
Somit darf dieses Thema nicht als „moralisch bedenklich“ in einer Schublade der Ethikkommission landen, sonder muss offen diskutiert werden. Die folgende Diskussion soll versuchen die gängigsten Argumente kritisch zu hinterfragen und gegeneinander zu stellen. Ziel dieser Diskussion kann kein Ergebnis sein, welches Allgemeingültigkeit besitzt, da die Moralvorstellungen eines jeden Einzelnen dazu viel zu verschieden sind, es soll mehr zum eigenen Nachdenken über das Thema aktive Sterbehilfe anregen.
„Das Selbstbestimmungsrecht soll über der Behandlungspflicht des Arztes stehen (Artikel der Süddeutschen Zeitung Nr.125 vom Freitag dem 3. Juni 2005).“
Der Artikel der Süddeutschen Zeitung erläutert, dass der Nationale Ethikrat die Selbstbestimmung des Menschen stärken will. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Frage gestellt werden soll.
Abgesehen von vielen rechtlichen Unklarheiten, die in dieser rein moralischen Diskussion vernachlässigt werden sollen, stellt sich nach der Lektüre dieses Artikels folgende Frage: Wieso wird die Diskussion um die Zulassung der aktiven Sterbehilfe dermaßen vehement verhindert?
Als die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzesentwurf vorstellte, der die Selbstbestimmung des Patienten in den Mittelpunkt rückte, sah sie sich aufgrund der immensen Kritik sogar dazu gezwungen, den Entwurf zurückzuziehen.
Diese Ablehnung gegenüber dem Thema aktive Sterbehilfe seitens der Politik entspricht aber nicht dem, was die Gesellschaft/ die einzelne Person / der Patient gegenüber dem Thema empfindet.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel Holland, führte der gesellschaftliche Wunsch nach einer anderen moralischen Einstellung gegenüber diesem Thema sogar zu einer mittlerweile geänderten Gesetzeslage.
Somit darf dieses Thema nicht als „moralisch bedenklich“ in einer Schublade der Ethikkommission landen, sonder muss offen diskutiert werden.
Die folgende Diskussion soll versuchen die gängigsten Argumente kritisch zu hinterfragen und gegeneinander zu stellen. Ziel dieser Diskussion kann kein Ergebnis sein, welches Allgemeingültigkeit besitzt, da die Moralvorstellungen eines jeden Einzelnen dazu viel zu verschieden sind, es soll mehr zum eigenen Nachdenken über das Thema aktive Sterbehilfe anregen.
Das wohl stärkste Argument der Befürworter der aktiven Sterbehilfe ist wohl, dass die Autonomie des Patienten als höchstes Prinzip anzusehen ist.
Ausgangslage einer jeden Überlegung impliziert die Arzt- Patient- Beziehung. Grundlegend ist jeder Arzt dazu verpflichtet, seinen Patienten über alle medizinischen Belange aufzuklären. Das wäre wohl die gängige Auffassung einer moralisch vertretbaren Arzt- Patient- Beziehung. Die Realität wohl stellt sich aber anders dar. Die vier gängigen Modelle einer Arzt- Patient- Beziehung nach Emanuel/Emanuel skizzieren, natürlich auf das Essentielle beschnitten, die möglichen Beziehungsstrukturen.
Das paternalistische Modell lässt Zweifel aufkommen ob überhaupt von einer Beziehung die Rede ist, da der Arzt dem Patienten wissentlich Informationen verschweigt und sich über die Moralvorstellungen seines Patienten nicht im Klaren ist, um den Heilungsplan zu erstellen, der ihm als Arzt am sinnvollsten erscheint.
Da sich der Patient beim informativen Modell seiner Wertevorstellungen bewusst ist, bleibt dem Arzt nur die Rolle des Informierenden, gleich einem Lexikon, dass nur benutzt wird um Wissen zu erfahren, aber nicht um zu werten.
Eine Mittelstellung nimmt in dieser Diskussion das interpretative Modell ein. Der Patient, der sich seiner Wertvorstellungen nicht im Klaren ist, erarbeitet diese zusammen mit seinem Arzt und kann darauf hin die weiteren Behandlungsmaßnahmen selbst bestimmen. Der Arzt fungiert somit als eine Art Berater.
Das letzte Modell, das deliberative, lässt den Arzt als einen Art Freund oder Wegbegleiter erscheinen. Er hilft dem Patienten sich seiner Wertvorstellungen bewusst zu werden und ihm somit bei der Auswahl und Bestimmung der Behandlungsziele zu helfen.
Wenn man nun diese Modelle auf die Problematik der aktiven Sterbehilfe anwendet, werden viele Problem offensichtlich.
Wenn es Ärzte gibt, die eine paternalistische Beziehung zu ihren Patienten pflegen, ist sich dieser im Ernstfall seiner kritischen Lage nicht bewusst, oder er wird mit knallharten Fakten, je nachdem wie der Arzt entscheidet, geradezu bombardiert. Bleibt aber dann die Autonomie des Patienten erhalten? Diese Frage lässt sich wohl guten Gewissens mit nein beantworten.
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- Citar trabajo
- Anke Michl (Autor), 2005, Lässt sich die aktive Sterbehilfe mit dem Verweis auf die Autonomie des Patienten moralisch rechtfertigen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65901
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