Im Rahmen dieser Seminararbeit werden verschiedene Steuern aus Sicht der Optimalsteuertheorie auf ihre allokative Effizienz hin untersucht. Bei der Analyse der konstitutionellen Steuertheorie wird hingegen betrachtet, welche Steuerregeln als Diskussionsgrundlage für eine verfassungsgebende Versammlung geeignet wären und ob die Bürger die Erkenntnisse der Optimalsteuertheorie für eine Implementierung in der Finanzverfassung als geeignet sehen würden.
Hingegen wird vernachlässigt, ob ein Steuersystem distributiven oder stabilisierungspolitischen Vorstellungen entspricht. Ebenso wird nicht betrachtet, ob das Steuersystem verwaltungstechnisch einfach gestaltet ist und ob es Gerechtigkeitszielen entspricht. Im Folgenden werden die Optimalsteuertheorie und die konstitutionelle Steuertheorie vorgestellt und deren Annahmen und Ergebnisse verglichen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Einkommensverwendungsentscheidung. Die optimale Einkommens-steuer wird im Rahmen dieser Seminararbeit vernachlässigt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2. Die Optimalsteuertheorie
2.1. Annahmen der Optimalsteuertheorie
2.2. Ziele der Optimalsteuertheorie
2.3. Effiziente Besteuerung aus Sicht der Optimalsteuertheorie
2.3.1. Ermittlung der Zusatzlast mit Hilfe der Produzenten- und Konsumentenrente
2.3.2. Ermittlung der Zusatzlast mit Hilfe der Slutzky-Gleichung
2.4. Die optimale Besteuerung aus Sicht der Optimalsteuertheorie
2.4.1. Die first best Lösung
2.4.2. Die second best Lösung
2.4.2.1. Breite Besteuerungsbasis
2.4.2.2. Die Ramsey-Regel
2.4.2.2.1. Die Inverse-Elastizitäten-Regel als Spezialfall der Ramsey-Regel
2.4.2.2.2. Die Freizeitkomplementaritätsregel als Spezialfall der Ramsey-Regel
3. Die konstitutionelle Steuertheorie
3.1. Annahmen der konstitutionellen Steuertheorie
3.2. Ziele der konstitutionellen Steuertheorie
3.3. Effiziente Besteuerung aus Sicht der konstitutionellen Steuertheorie
3.4. Optimale Verfassungsregeln für eine effiziente Besteuerung
3.4.1. Ablehnung einer breiten Besteuerungsbasis im Leviathan-Modell
3.4.2. Ablehnung der Inverse-Elastizitäten-Regel im Leviathan-Modell
3.4.3. Ablehnung der Freizeitkomplementaritätsregel im Leviathan-Modell
3.4.4. Optimale Besteuerungsbasis in der Verfassung
4. Fazit und kritische Würdigung
5. Literatur
1 Einleitung
Im Rahmen dieser Seminararbeit werden verschiedene Steuern aus Sicht der Optimal-steuertheorie auf ihre allokative Effizienz hin untersucht. Bei der Analyse der konstitutionellen Steuertheorie wird hingegen betrachtet, welche Steuerregeln als Diskussionsgrundlage für eine verfassungsgebende Versammlung geeignet wären und ob die Bürger die Erkenntnisse der Optimalsteuertheorie für eine Implementierung in der Finanzverfassung als geeignet sehen würden.
Hingegen wird vernachlässigt, ob ein Steuersystem distributiven oder stabilisierungspolitischen Vorstellungen entspricht. Ebenso wird nicht betrachtet, ob das Steuersystem verwaltungstechnisch einfach gestaltet ist und ob es Gerechtigkeitszielen entspricht.
Im Folgenden werden die Optimalsteuertheorie und die konstitutionelle Steuertheorie vorgestellt und deren Annahmen und Ergebnisse verglichen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Einkommensverwendungsentscheidung. Die optimale Einkommens-steuer wird im Rahmen dieser Seminararbeit vernachlässigt.
2. Die Optimalsteuertheorie
2.1. Annahmen der Optimalsteuertheorie
Die Optimalsteuertheorie analysiert Steuern stets im Rahmen des neoklassischen Gleichgewichtsmodells, d. h. es wird von der individuellen Nutzen- bzw. Gewinnmaximierung, der Konvexitätseigenschaft von Produktions- und Nutzenfunktion und der vollkommenen Konkurrenz auf allen Märkten ausgegangen.[1]
In der Optimalsteuertheorie wird angenommen, dass sich der Staat stets wie ein Diktator verhält, der dem Gemeinwohl der Bürger verpflichtet ist. Politiker haben gemäß dieser Theorie immer das Beste für die Bürger im Sinn und sind in ihren Handlungen keinerlei Beschränkungen unterworfen.[2]
Die ökonomischen Paradigmen des Rationalverhaltens werden nicht auf staatliche Entscheidungsträger, wohl aber auf das private Handeln der Bürger übertragen.[3] Unter den erläuterten Annahmen kann man der Regierung große steuerpolitische Macht zugestehen, weil der Staat seine Macht in diesem Fall nicht missbraucht, sondern stets die soziale Wohlfahrt maximiert. Das impliziert, dass jeder Steuerzahlung durch die Bürger in der Summe eine entsprechende Gegenleistung durch den Staat bereitgestellt wird. Ob diese Gegenleistung sinnvoll ist, wird nicht weiter hinterfragt.[4] Des Weiteren geht die Optimalsteuertheorie von der Annahme aus, dass der zu erhebende Steuerbetrag exogen vorgegeben ist.
2.2. Ziele der Optimalsteuertheorie
Eines der wichtigsten Ergebnisse der Optimalsteuertheorie ist, dass verschiedene Steuern mit gleichem Steueraufkommen unterschiedliche Belastungen bei den Bürgern hervorrufen. Ziel der Optimalsteuertheorie ist es deshalb, diejenige Steuer zu bestimmen, die das vorgegebene Steueraufkommen am effektivsten erzeugt.[5] Die Optimalsteuertheorie untersucht demnach im Rahmen des neoklassischen Gleichgewichtsmodells, wie die Besteuerung unter den gegebenen Annahmen gestaltet werden sollte, damit allokative Effizienz in einer Pareto-optimalen Ausgangssituation erhalten bleibt. Ziel ist es deshalb, allokationsneutrale Steuern zu ermitteln. Da nur Pauschalsteuern, die politisch nicht durchsetzbar sind, das relative Preisverhältnis nicht verändern, konzentriert sich die Optimalsteuertheorie auf sogenannte second best Lösungen.
Die Optimalsteuertheorie zielt außerdem darauf ab, staatliche Entscheidungsträger zu beraten.[6]
2.3. Effiziente Besteuerung aus Sicht der Optimalsteuertheorie
Allokative Effizienz von Steuern liegt vor, wenn Verzerrungen der Entscheidungen von privaten Wirtschaftsakteuren vermieden werden und in der Folge auch die sogenannte Zusatzlast der Besteuerung vermieden wird.[7] Die Zusatzlast der Besteuerung entsteht dadurch, dass ein Individuum nach Einführung oder Erhöhung einer Steuer ein anderes Güterbündel wählt, welches weniger Nutzen stiftet, als das zuvor gewählte Güterbündel.[8]
Ein bekanntes Beispiel zur Veranschaulichung der Zusatzlast ist die französische Fenstersteuer, die die französischen Besatzer 1978 in Köln einführen wollten.
Die Kölner Bürger reagierten mit Wut auf die neue Steuer und fingen an, ihre Fenster zuzunageln. Zur Illustration sei folgendes Beispiel gegeben: Angenommen der Staat würde 1 Mio. Euro von 1000 Familien über die Fenstersteuer einnehmen wollen. Jede Familie hätte 2 Fenster und der unterstellte Grenzsteuersatz sei für das erste Fenster 3000 Euro und für das zweite Fenster 400 Euro. Ein Steuersatz von 500 Euro pro Fenster würde genügen um 1 Mio. Euro einzunehmen. Geht man jetzt aber davon aus, dass jede Familie das zweite Fenster zumauert, um der Steuer auszuweichen, müsste der Staat die Steuer auf 1000 Euro pro Fenster erhöhen, um 1 Mio. Euro einzunehmen. Das erste Fenster ist in diesem konstruierten Fall mehr als 1000 Euro wert und würde deshalb geöffnet bleiben. Im Ergebnis müsste jetzt nach wie vor jede Familie 1000 Euro Steuern zahlen, zusätzlich hätte sie aber noch einen Nutzenverlust (Zusatzlast) von 400 Euro zu tragen, da das zweite Fenster zugemauert wurde.[9] Die Zusatzlast kann als Preis für die Abweichung einer Pareto-optimalen Allokation interpretiert werden.[10]
2.3.1. Ermittlung der Zusatzlast mit Hilfe der Produzenten- und Konsumentenrente
Als Maß für die gesellschaftliche Wohlfahrt ist in einer Partialanalyse die Summe aus Produzenten- und Konsumentenrente geeignet.[11] Die Zusatzlast ergibt sich aus der Differenz des Verlustes an Produzenten- und Konsumentenrente und dem erzielten Steueraufkommen.[12] Untersucht wird ein Teilmarkt, wobei Rückwirkungen auf andere Märkte zunächst nicht weiter untersucht werden. Für die quantitative Messung in einem Eingütermodell muss eine Sequenzanalyse durchgeführt werden. Dazu wird zunächst das Ausgangsgleichgewicht auf dem Teilmarkt betrachtet. Nach der Steuerveränderung wird dann das neue Gleichgewicht analysiert und mit dem Ausgangsgleichgewicht verglichen.
Abbildung 1 zeigt den Zusammenhang in einem Eingütermodell. Es wird zur Vereinfachung angenommen, dass die Produktionsgrenzkosten konstant sind, d.h. dass das Angebot vollkommen elastisch ist. Im Ausgangsgleichgewicht erzielen die Konsumenten eine Konsumentenrente in Höhe von Ap1B. Nun wird eine Gütersteuer in Höhe von t% erhoben und der neue Angebotspreis beträgt nun p1=p1(1+t).
Dadurch sinkt die nachgefragte Menge von x1 auf x2. Die Konsumentenrente erleidet jetzt einen Verlust in Höhe von Ap1p2C; dem stehen die Steuereinnahmen in Höhe von ADp2C gegenüber. Die Zusatzlast beträgt Dp1p2 und wird auch als Marshallsches Dreieck bezeichnet.[13] Numerisch lässt sich die Zusatzlast Ü in dem Beispiel das in Abbildung 1 dargestellt ist, wie folgt bestimmen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Grafische Darstellung der Zusatzlast im Eingütermodell
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: In Anlehnung an Blankart, C. B. (2001): S. 220)
[...]
[1] Vgl. Krause-Junk, G. und Von Oehsen, J. H. (1982): S. 707
[2] Vgl. Wicksell, K. (1986):
[3] Vgl. Richter, W. F. und Wiegard, W (1993):
[4] Vgl. Blankart, C. B. (2001): S. 215 ff.
[5] Vgl. Homburg, S. (1997): S. 157
[6] Vgl. Folkers, C. (1993): S. 461
[7] Vgl. Wellisch, D. (2000): S. 23
[8] Vgl. Blankart, C. B. (2001): S. 218
[9] Vgl. Schmölders, G. (1965): S. 326 ff.
[10] Vgl. Ahlheim, M. (1990): S. 14
[11] Vgl. Homburg, S. (1997): S. 159
[12] Vgl. Wellisch, D. (2000): S. 31
[13] Vgl. Blankart, C. B. (2001): S. 220
- Quote paper
- Patrick Schellhorn (Author), 2004, Optimalsteuertheorie vs. Konstitutionelle Steuertheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65765
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