Die Nutzung von Computern und Internet ist heute in vielen sozialen Einrichtungen selbstverständlich. Informationstechnologie (IT) wird inzwischen auch verstärkt in der fachlichen Arbeit eingesetzt. Die Dokumentation der Behandlungsprozesse ist eines dieser Aufgabenfelder. Mit einer konventionellen Aktenführung lassen sich diese Aufgaben häufig nicht mehr effizient durchführen. Viele Einrichtungen setzen bereits computergestützte Dokumentationsprogramme ein, andere planen eine Einführung dieser Systeme.
Inzwischen ist Fachsoftware auch für kleinere Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe erschwinglich geworden. Mit modernen IT-Systemen kann der Behandlungsprozess nicht nur dokumentiert sondern auch geplant werden. Häufig sind noch Adressverwaltungs- und Kommunikationsfunktionen vorhanden.
Ziel dieser Diplomarbeit ist es deutlich zu machen, dass für eine erfolgreiche Einführung und Nutzung von IT-Systemen eine systematische Vorbereitung und Planung unabdingbar ist. Die dafür erforderlichen Schritte und Prozesse sollen vorgestellt werden.
Dazu werden zunächst im 2. Kapitel das System der Suchthilfe in Deutschland und der Einrichtungstyp Adaptionseinrichtung beschrieben. Anschließend wird im 3. Kapitel die Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen erläutert und aufgezeigt, dass die Dokumentation eine Voraussetzung für die Qualitätssicherung ist. Im 4. Kapitel werden Funktion und Inhalt der Aktenführung und Dokumentation dargestellt. Die Nutzung der Informationstechnologie in sozialen Organisationen und die IT-Grundlagen werden im 5. Kapitel erläutert. Anschließend wird im 6. Kapitel der Auswahl- und Einführungsprozess für eine Fachsoftware beschrieben. Notwendige Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch IT-Systeme werden im 7. Kapitel aufgezeigt. Im 8. Kapitel wird der Funktionsumfang einer Dokumentationssoftware näher erläutert. Abschließend soll im 9. Kapitel an einem Beispielprojekt der Einführungsprozess eines IT-Dokumentationssystems dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Einleitung
2 System der Suchthilfe in Deutschland
2.1 Träger und Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
2.2 ICF als Grundlage der Rehabilitationsmaßnahmen
2.3 Adaptionsmaßnahmen als 2. Phase der Rehabilitation
2.3.1 Phasen der Adaption
2.3.2 Zielgruppe der Adaptionsbehandlung
2.3.3 Struktur der Einrichtungen
2.4 Nachsorge
2.5 Zukunft der stationären Sucht-Rehabilitation
3 Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen
3.1 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsystem
3.2 Rahmenbedingungen der Qualität in der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen
3.2.1 Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung
3.2.2 Qualitätsvergleiche als Belegungskriterium
3.3 Dokumentation als Voraussetzung für die Qualitätssicherung.
3.4 Wissensmanagement
4 Aktenführung und Dokumentation
4.1 Funktion der klientenbezogenen Dokumentation
4.2 Inhaltliche und formale Anforderungen
4.3 Therapieziele und Behandlungsplan
5 Informationstechnologie in sozialen Organisationen
5.1 Geschichtliche Entwicklung
5.2 Technische IT-Grundlagen
5.2.1 Computer-Netzwerke
5.2.2 Softwarearchitektur-Konzepte
5.3 Software-Ergonomie
5.4 Trends und Entwicklungen der IT in der Sozialwirtschaft
5.5 Chancen und Risiken
5.6 IT-Management in Organisationen der Sozialwirtschaft
5.7 Konsequenzen der Computerisierung
5.7.1 Folgen für Mitarbeiter und Arbeitsplätze
5.7.2 Folgen für Patienten
6 Maßnahmen zur Einführung neuer Software
6.1 Analyse und Optimierung der Arbeitsprozesse
6.2 IT-Schulung der Mitarbeiter
6.3 Software-Auswahlprozess
6.3.1 Planungsphase
6.3.2 Formulierung des Anforderungsprofils
6.3.3 Vorauswahl-Verfahren
6.3.4 Gezielte Informationsbeschaffung
6.3.5 Endauswahl-Verfahren
6.3.6 Kaufentscheidung und Vertragsabschluss
6.4 Einführungsprozess von IT-Lösungen
6.4.1 Planungsphase
6.4.2 Auswahl der Strategie
6.4.3 Vorbereitungsphase
6.4.4 Betreuung und Programmanpassung
6.4.5 Mitarbeiterschulung
6.4.6 Arbeit mit dem neuen IT-System
7 Datenschutz und IT-Sicherheit
7.1 Datenschutzrecht
7.1.1 Einwilligung
7.1.2 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
7.1.3 Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
7.1.4 Meldepflicht für IT-Verfahren und Datenschutzbeauftragter
7.1.5 Schutz der Mitarbeiterdaten
7.1.6 Schutzmaßnahmen
7.2 IT-Sicherheit
7.2.1 Bestandsaufnahme und Risiko-Analyse
7.2.2 Schutzstufenkonzept
7.2.3 Organisatorische Maßnahmen
7.2.4 Organisatorisch-technische Maßnahmen
7.2.5 Technische Maßnahmen
8 Dokumentationssoftware für Adaptionseinrichtungen
9 Einführung eines IT-Dokumentationssystems in einer Adaptionseinrichtung (Beispielprojekt)
9.1 Planungsphase
9.2 Auftaktveranstaltung (Kick-Off-Meeting)
9.3 Umsetzungsphase Software-Auswahlprozess
9.4 Kaufentscheidung
9.5 Umsetzungsphase Einführung IT-System
9.6 Konsolidierungsphase und Reflexion
9.7 Abbildungen
Zusammenfassung und Ausblick
Anschriftenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Anhangverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Vorwort
Die Einführung von computergestützten Dokumentationssystemen ist in mehreren Adaptionseinrichtungen geplant. Als Mitarbeiter einer Adaptionseinrichtung haben mich diese Planungen motiviert, mich mit dieser Thematik eingehend zu beschäftigen.
Ursprünglich war es geplant, in einer Diplomarbeit die auf dem Markt erhältlichen Dokumentationsprogramme vorzustellen und zu vergleichen. Bei der Recherche und Materialsammlung habe ich festgestellt, dass die von den Herstellern angebotene Software ständig modifiziert wird. Ferner passen einige Anbieter die Programme an die jeweilige Einrichtung an. Eine Dokumentation oder ein Vergleich von Programmen hätte deshalb nur einen begrenzten Nutzwert.
Die notwendigen Schritte zu der Einführung einer Dokumentationssoftware sind jedoch weitgehend unabhängig von dem verwendeten Programm. Die Umsetzung dieser Schritte ist entscheidend für die erfolgreiche Implementierung einer Software. Aus diesem Grund möchte ich mit meiner Diplomarbeit die Aufmerksamkeit auf den Einführungsprozess einer Fachsoftware lenken.
Diese Arbeit ist an der Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und der jungen Disziplin der Sozialinformatik angesiedelt. Sozialinformatik ist in der Literatur nach wie vor relativ unbearbeitet und nur einige Autoren haben sich bisher mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Deshalb basieren weite Teile meiner Arbeit auf der Literatur von Herrn Prof. Helmut Kreidenweis.
Danken möchte ich Herrn Tamminga und Herrn Bergmann (Buchner, Raisdorf), Herrn Kuschnerus (KC Kuschnerus, Springe), Herrn Medenwaldt (Redline Data, Ahrensbök) sowie Frau Schmidt, Frau Schneider und Herrn Blaak (Stone Datensysteme), die mich bei den Programminstallationen unterstützten und geduldig meine Fragen beantworteten.
1 Einleitung
Die Nutzung von Computern und Internet ist heute in vielen sozialen Einrichtungen selbstverständlich. Informationstechnologie (IT) wird inzwischen auch verstärkt in der fachlichen Arbeit eingesetzt. Die Dokumentation der Behandlungsprozesse ist eines dieser Aufgabenfelder. Mit einer konventionellen Aktenführung lassen sich diese Aufgaben häufig nicht mehr effizient durchführen. Viele Einrichtungen setzen bereits computergestützte Dokumentationsprogramme ein, andere planen eine Einführung dieser Systeme.
Inzwischen ist Fachsoftware auch für kleinere Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe erschwinglich geworden. Mit modernen IT-Systemen kann der Behandlungsprozess nicht nur dokumentiert sondern auch geplant werden. Häufig sind noch Adressverwaltungs- und Kommunikationsfunktionen vorhanden.
Ziel dieser Diplomarbeit ist es deutlich zu machen, dass für eine erfolgreiche Einführung und Nutzung von IT-Systemen eine systematische Vorbereitung und Planung unabdingbar ist. Die dafür erforderlichen Schritte und Prozesse sollen vorgestellt werden.
Dazu werden zunächst im 2. Kapitel das System der Suchthilfe in Deutschland und der Einrichtungstyp Adaptionseinrichtung beschrieben. Anschließend wird im 3. Kapitel die Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen erläutert und aufgezeigt, dass die Dokumentation eine Voraussetzung für die Qualitätssicherung ist. Im 4. Kapitel werden Funktion und Inhalt der Aktenführung und Dokumentation dargestellt. Die Nutzung der Informationstechnologie in sozialen Organisationen und die IT-Grundlagen werden im 5. Kapitel erläutert. Anschließend wird im 6. Kapitel der Auswahl- und Einführungsprozess für eine Fachsoftware beschrieben. Notwendige Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch IT-Systeme werden im 7. Kapitel aufgezeigt. Im 8. Kapitel wird der Funktionsumfang einer Dokumentationssoftware näher erläutert. Abschließend soll im 9. Kapitel an einem Beispielprojekt der Einführungsprozess eines IT-Dokumentationssystems dargestellt werden.
2 System der Suchthilfe in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein breit gefächertes Hilfeangebot für suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen (vgl. Abb. 1). Diese Maßnahmen können sehr unterschiedlich sein und werden, je nach individuellem Bedürfnis des Patienten[1], in ambulanter, stationärer oder kombinierter Form durchgeführt. Die Rehabilitation besteht in der Regel aus folgenden Phasen:
- Kontakt- oder Vorphase
- Rehabilitationsphase (medizinische, berufliche und soziale Reintegration)
- nachgehende Hilfe- und Stützungsangebote
In jeder Phase kann das Rehabilitationsziel erreicht werden. Wiederholung einzelner Phasen (z. B. aufgrund von Rückfällen) oder mehrfache Wechsel der Therapieformen sind möglich. (BAR 2006a, S. 51f)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 Bausteine des Hilfesystems für abhängigkeitskranke Menschen. Quelle: (BAR 2006a, S. 53)
2.1 Träger und Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
Maßnahmen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen haben ihre rechtliche Grundlage im Sozialgesetzbuch (SGB) IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Personen gelten als behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen können, je nach Anspruchsvoraussetzungen und Zielsetzung, folgende Rehabilitationsträger zuständig sein (§ 6 Abs. 1 SGB IX):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2 Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger. Quelle: BAR (2006a, S. 91)
Diese Leistungen haben folgende allgemeine Ziele:
Medizinische Rehabilitation (§§ 26 SGB ff IX) soll drohende oder vorhandene Beeinträchtigungen der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft abwenden, beseitigen, mindern, eine Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern. Der Rehabilitand soll (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und/oder bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens auszuüben.
Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff SGB IX) soll die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen erhalten, verbessern oder wiederherstellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer im „ersten Arbeitsmarkt“ sichern.
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaf t (§§ 55 ff SGB IX) soll die betroffenen Menschen entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten, in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens einbeziehen, beteiligen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen.
2.2 ICF als Grundlage der Rehabilitationsmaßnahmen
Alle Rehabilitationsleistungen nach dem SGB IX haben sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit[2] (ICF) der WHO zu orientieren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3 Abhängigkeitserkrankungen unter Bezugnahme auf die ICF. Quelle: inhaltsgetreu nachgezeichnet aus BAR (2006b, S. 19)
Im Gegensatz zu dem störungs- und defizitorientierten Ansatz der ICD-10, ist für die ICF die Art und der Umfang der Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entscheidend. Eine Behinderung entsteht immer in der Interaktion zwischen der behinderten Person und der behindernden Umwelt und ist damit keine individuelle Eigenschaft des behinderten Menschen (vgl. Abb. 3).
Eine Rehabilitationsbehandlung kann demzufolge nicht beendet sein, wenn der Patient abstinent lebt. Erst wenn der Betroffenen wieder in das Arbeitsleben eingegliedert ist und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, endet sein Behandlungsbedarf und -anspruch. (Lindemeyer 2005, S. 46-47)
2.3 Adaptionsmaßnahmen als 2. Phase der Rehabilitation
Nach der Entwöhnungsbehandlung in Sucht-Fachkliniken (1. Phase) wird die Adaption auch als die 2. Phase der medizinischen Rehabilitation Suchtkranker bezeichnet. Sie schließt sich meist nahtlos an die Entwöhnungsbehandlung an. Der Grundgedanke ist die Adaption an die soziale Realität. Im Vordergrund steht das Ziel, die Erwerbsfähigkeit von suchtkranken Menschen wiederherzustellen und sie in Beruf und Gesellschaft wieder einzugliedern.
Adaptionsmaßnahmen sind erst seit rund 20 Jahren Bestandteil der medizinischen Rehabilitation. Bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts waren Entwöhnungsbehandlungen in den Fachkliniken rein als psychotherapeutische Maßnahmen konzipiert. Die soziale Problematik der Suchtkranken fand dabei so gut wie keine Beachtung. Als Konsequenz daraus entstanden Mitte bis Ende der 70er Jahre zwei Einrichtungstypen:
Soziotherapeutische Heime haben zunächst die Aufgabe, das Überleben chronisch mehrfach geschädigter Suchtkranker (CMA) zu sichern. Durch individuelle Förderung sollen sie weiterhin den Patienten eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage der Maßnahme bildet das SGB XII.
Übergangseinrichtungen hatten das Ziel, desintegrierte chronisch Suchtkranke nach Entgiftungen oder nach fachklinischen Entwöhnungsbehandlungen übergangsweise aufzunehmen und sozial und beruflich zu integrieren. Damit waren Übergangseinrichtungen die Vorläufer der Adaption. (Verstege 2001, S. 19-25)
1994 verabschiedete der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) das Rahmenkonzept für die Adaptionsphase (Gerkens et al. 2005). Danach sind Adaptionseinrichtungen stationäre Einrichtungen in Sinne von § 15 (2) SGB VI. Nach (Heide 2001, S. 10) geht es bei Adaptionsmaßnahmen unter anderen um:
- Vertiefung der Krankheitseinsicht und Persönlichkeitsstabilisierung sowie Training von lebenspraktischen Fertigkeiten
- Wiederherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitstraining und externe Betriebspraktika
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
- Schuldenregulierung
- Wohnungssuche und -bezug sowie Aufbau tragfähiger sozialer Kontakte
2.3.1 Phasen der Adaption
Die Adaptionsbehandlung selbst lässt sich in folgende drei therapeutische Phasen gliedern (vgl. Abb. 4):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4 Adaptionsmaßnahme. Quelle: eigener Entwurf nach TZS (2002, S. 13f)
Eingewöhnungsphase
Sie dient vor allem der Integration in die Einrichtung und der Orientierung. In dieser Phase wird zusammen mit dem Patienten ein Hilfeplan erstellt, in den auch die Zielvorgaben aus der Vorbehandlung einfließen.
Kernphase
Dieser Abschnitt umfasst den größten Zeitraum der Adaption. Hier sollen die in der Phase I der Rehabilitationsmaßnahme erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen im realen sozialen und beruflichen Bereich praktisch erprobt werden.
Vorbereitung der Entlassung und Ablösung
Wenn die wesentlichen Ziele der Behandlung erreicht sind, beginnt die Entlassungsvorbereitung. Merkmale dafür sind u. a. die begründete Aussicht auf einen Arbeitsplatz möglichst im ersten Arbeitsmarkt, eine gesicherte Wohnsituation sowie die Einbindung in eine Selbsthilfegruppe und ein soziales Umfeld.
Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer wird mit dem federführenden Rehabilitationsträger abgestimmt und beträgt in der Regel bei alkohol- und medikamentenabhängigen Patienten 8 - 13 Wochen, bei Abhängigen von illegalen Drogen 8 - 17 Wochen (VDR 2005, S. 588). Die Maßnahme kann im Einzelfall in Absprache mit dem Leistungsträger verlängert werden, wenn zum geplanten Ende der Adaptionsbehandlung die Ziele nicht erreicht wurden und eine weitere Stabilisierung erforderlich ist (TZS, S. 13f).
2.3.2 Zielgruppe der Adaptionsbehandlung
„Die Adaption ist ein für Abhängigkeitserkrankungen spezifischer Bestandteil der Leistung zur medizinischen Rehabilitation und keine eigenständige Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die stationäre medizinische Rehabilitation kann bei einer bestimmten Gruppe von Rehabilitanden (insbesondere Rehabilitanden ohne Arbeit und Wohnung) die so genannte Adaptionsphase einschließen.“ (DRV BUND 2005, S. 34)
Die meisten Patienten in Adaptionseinrichtungen sind zwischen 18 und 50 Jahre alt und lassen sich grob zwei Gruppen zuordnen:
- Jüngere Suchtkranke, die durch sehr frühen Suchtmittelmissbrauch unvollständig sozialisiert sind. Ihnen fehlen dadurch viele soziale Kompetenzen. Sie haben oft keine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
- Ältere Patienten, die in Folge der Suchterkrankung sozial und beruflich desintegriert sind. Häufig hat der Suchtmittelmissbrauch bereits zu schweren körperlichen Folgen geführt ( 2001, S. 11).
Der erhöhten Rückfallgefährdung dieser Patientengruppen soll in der Adaptionsmaßnahme mit medizinischen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Die Voraussetzungen des Versicherten für eine Adaptionsbehandlung durch die gesetzliche Rentenversicherung sind:
- Der erfolgreiche Abschluss einer stationären medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation Abhängigkeitskranker (1. Phase)
- Die Erwerbsfähigkeit ist wegen eines erheblichen Rückfallrisikos weiterhin gefährdet
- Ohne weitere medizinische Maßnahmen wäre der Versicherte nicht in der Lage, in das Alltags- und Erwerbsleben zurückzukehren
- Die Wiedereingliederung in Erwerbsleben kann erreicht werden. ( 2001, S. 36)
2.3.3 Struktur der Einrichtungen
Die Struktur der Adaptionseinrichtungen ist sehr heterogen. Es gibt so genannte interne Adaptionsstationen mit teilweise weniger als 5 Plätzen und externe Einrichtungen mit mehr als 25 Plätzen. Interne Einrichtungen sind den Suchtfachkliniken angeschlossen und befinden sich häufig auf dem gleichen Gelände. Das Fachpersonal ist teilweise in beiden Einrichtungsformen tätig. Ebenso unterschiedlich ist die konzeptionelle Ausrichtung und räumliche Ausstattung der Einrichtungen. Konkrete Informationen über die Anzahl der Adaptionseinrichtungen und die Zahl der Plätze sind schwierig zu bekommen, da es keine zentrale Informationsquelle über Adaptionseinrichtungen in Deutschland gibt (Olk et al. 2003, S. 227f). Ein Teil der Einrichtungen ist dem Fachverband Sucht (FVS), dem Fachverband Drogen und Rauschmittel (FDR) oder dem Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) angeschlossen.
Personelle Ausstattung
Die Personalausstattung der Adaptionseinrichtungen richtet sich nach der Anzahl der Maßnahmeplätze. Folgende fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter müssen aber vorhanden sein:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 5 Eckwerte der personellen Besetzung von Adaptionseinrichtungen. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Gerkens et al. (2005, S 11.15-13f)
2.4 Nachsorge
Die Nachsorge soll primär durch den Anschluss an eine Selbsthilfegruppe erfolgen. Reicht dieses Setting für den Patienten nicht aus, ist eine ambulante Nachsorge als Leistung der medizinischen Rehabilitation denkbar. Weitere Möglichkeiten sind ein Platz in einer suchtmittelfreien Wohngemeinschaft oder eine ambulante Psychotherapie. In Einzelfällen kann auch die Weitervermittlung in eine stationäre Langzeiteinrichtung sinnvoll sein.
2.5 Zukunft der stationären Sucht-Rehabilitation
„Bestehende Reha-Angebote sind fortlaufend daraufhin zu überprüfen, ob durch eine fachliche Verbesserung die Behandlungszeit weiter verkürzt und die Rehabilitation damit kostengünstiger gestaltet werden kann." (VDR 2005, S. 590)
Das Zitat benennt ein Ziel der Rehabilitation: Die Maßnahme soll insgesamt kostengünstiger werden. Das ist ein Grund dafür, dass verstärkt versucht wird, die Sucht-Rehabilitation ganz oder teilweise ambulant sowie möglichst nah am Wohnort des Patienten durchzuführen. Stationäre und ambulante Einrichtungen sollen in regionalen Kooperationen Netzwerke bilden, die die Patienten mit den individuell notwendigen rehabilitativen Maßnahmen versorgen. Dazu zählen u. a. Beratung, Therapievorbereitung, Entgiftung, Entwöhnungsbehandlung. Künftig ist die enge Verzahnung von kürzeren stationären Therapiephasen mit einer langfristigen ambulanten therapeutischen Unterstützung gefordert.
Alle therapeutischen Maßnahmen sind in Zukunft stärker danach auszurichten, die Erwerbsfähigkeit der suchtkranken Menschen zu verbessern. Dazu sollen die Kooperationspartner in Zusammenarbeit mit Betrieben, Verbänden, Handwerkskammern, Arbeitsverwaltung, Leistungsträgern, etc. ein Netzwerk Arbeit bilden. Im Sinne des gesetzlichen Auftrages ist das Ziel des Rehabilitationsprozesses erst mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit erreicht. (Wiegand 2003, S 4-8)
Besonders in Adaptionseinrichtungen wird die Qualität der Arbeit in Zukunft danach bewertet werden, wie dieses Ziel erreicht wird. Deshalb müssen die Einrichtungen den gesamten Behandlungsprozess darauf ausrichten, die beruflichen Ressourcen der Patienten zu entwickeln oder zu fördern und ein Vorreiter bei der Schaffung der Netzwerke Arbeit sein.
3 Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen
Das Wort Qualität wurde im 16. Jahrhundert aus dem lateinischen Wort „qualitas“ - Beschaffenheit, Verhältnis, Eigenschaft - entlehnt (Duden 2002). Die folgenden Zitate zeigen, dass der Begriff Qualität keine statische Dimension ist, sondern immer in dem verwendeten Kontext zu sehen ist:
„Umgangssprachlich bezeichnet Q. die Güte und Beschaffenheit bzw. den Wert von etwas." (DEUTSCHER VEREIN 2002, S. 750)
„Qualität von Leistungen zur Teilhabe bedeutet eine wirksame und bedarfsgerechte, am Krankheitsfolgemodell der WHO (ICF) orientierte fachlich qualifizierte, aber auch wirtschaftliche Leistungserbringung." (BAR 2003, S. 2)
In der Sozialen Arbeit erfolgte die Umsetzung von qualitätsfördernden und qualitätserhaltenden Maßnahmen in der Vergangenheit oft individualisiert und wurde der persönlichen Verantwortung und Fachkompetenz einzelner Mitarbeiter oder Organisationen überlassen. Diese Vorgehensweise begünstigte die Kritik, Soziale Arbeit sei zu wenig strukturiert, die Konzepte nicht ausreichend definiert und die Ziele nicht überprüfbar. Das Ansehen der Sozialarbeit und der Sozialarbeiter selbst hat darunter gelitten. (Speck 2004, S. 16f)
Hierzu bemerken Brack und Geiser (Brack et al. 2003, S. 18) „dass standardisierte Verfahren der Problemanalyse und -bearbeitung zu den Merkmalen eines Berufes bzw. einer Profession gehören.“ Sie stellen einen wichtigen Nebeneffekt heraus: Soziale Arbeit wird durch Qualitätssicherung objektivierbar, d. h., Sozialarbeiter sind in der Lage zu sagen und nach Außen darzustellen, warum sie was auf welche Weise und mit welchem Ergebnis machen. Diese Herangehensweise an Soziale Arbeit trägt zu einer gefestigten beruflichen Identität bei.
3.1 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsystem
Die DIN EN ISO 9000:2000 definiert Qualitätsmanagement (QM) als „aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität." Qualitätsmanagement umfasst die Festlegung der Qualitätspolitik und den Qualitätszielen. Die Verantwortung für die Umsetzung des Qualitätsmanagements auf allen Hierarchieebenen und die Einbindung der Mitarbeiter trägt die Unternehmensleitung. (Kaminske et al. 2006, S. 207)
Für Toepler (Toepler 2003, S. 3) ist Qualität im Kontext mit dem Kunden zu sehen. Er definiert drei Kundengruppen für eine Einrichtung:
Primäre Kunden (Patienten) erhalten Leistungen. Das ist die ursprüngliche Aufgabe der Einrichtung.
Systempartner (Stakeholder) sind alle Personen und Organisationen, die zum Bestehen der Einrichtung notwendig sind oder dazu beitragen (Kostenträger, kooperierende Einrichtungen und Angehörige).
Interne Kunden sind internen Adressaten (Mitarbeiter), die Arbeitsergebnisse anderer Mitarbeiter weiterverwenden.
Alle drei Kundengruppen stellen damit Anforderungen an Strukturen, Prozesse und Leistungen einer Einrichtung. Die Qualität einer Einrichtung wird durch den Erfüllungsgrad dieser Anforderungen definiert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 6 Grundelemente eines Qualitätsmanagementsystems. Quelle: inhaltsgetreu nachgezeichnet aus Toepler (2003, S. 5)
Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) hat die Aufgabe alle qualitätsbezogene Tätigkeiten systematisch zu einem einheitlichen System zusammenzuführen. Dazu müssen alle qualitätsrelevanten Strukturen und Prozesse transparent sein und vor allem dokumentiert werden (vgl. Abb. 6). Hilfsmittel dazu sind in der unteren Ebene der Abbildung dargestellt. Eine QM-Dokumentation besteht nach Toepler (2003, S. 5) grundsätzlich aus folgenden drei Bestandteilen:
- Im QM-Handbuch werden strategische Grundsätze festgelegt
(Geltungsbereiche, Führungsleitsätze, Unternehmensziele etc.)
- Verfahrensanweisungen enthalten detaillierte Beschreibungen von Teilgebieten des QM-Systems (logistische Prozesse, Rechnungsbearbeitung etc.)
- Arbeitsanweisungen legen Einzeltätigkeiten für spezielle Aufgaben detailliert fest (Checklisten, Patientenaufnahme).
3.2 Rahmenbedingungen der Qualität in der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen
Die gesetzliche Grundlage bei der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen bildet § 20 SGB IX. Die Rehabilitationsträger werden darin aufgefordert, gemeinsame Empfehlungen zu vereinbaren, die die Qualität der Leistungen sichern und weiterentwickeln sollen. Diese Empfehlungen werden unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) unter Beteiligung der betroffenen Verbände und Organisationen vorbereitet (§ 20 Abs. 3 SGB IX). Von den Rehabilitationseinrichtungen wird gefordert, ein internes Qualitätsmanagement zu installieren. Ziel dieser Maßnahme ist die Gewährleistung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Versorgung (§ 20 Abs. 2 SGB IX).
Die Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 SGB IX (BAR 2003) definiert die Qualität, stellt Grundsätze der Qualitätssicherung für die Leistungen zur Teilhabe auf und formuliert die Dimensionen der Qualitätssicherung. Es werden Verfahren der externen Qualitätssicherung, der vergleichenden Qualitätsanalyse sowie der Evaluation und Weiterentwicklung erläutert. Alle Qualitätsdimensionen sind standardisiert und überprüfbar zu dokumentieren.
Eine weitere Rahmenbedingung ist die Anlage 2 zur Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom 04.05.2001 (VDR 2001, S. 4-5). Neben Anforderungen an Anzahl, die Qualifikation und Fortbildung des therapeutischen Personals wird die Vorlage eines wissenschaftlich begründeten Konzeptes gefordert. Die Einrichtungen sind verpflichtet, sich an Qualitätssicherungsprogrammen unter Einschluss von Effektivitätskontrollen zu beteiligen und die durchgeführten Leistungen sind zu dokumentieren (Egner 2003, S. 51).
3.2.1 Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung
Das Programm der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zur Qualitätssicherung in der stationären medizinischen Rehabilitation wird seit 1997 in den Rehabilitationseinrichtungen eingesetzt und kontinuierlich ausgebaut. Es beinhaltet u. a. die Struktur-, Prozess- und Ergebnisevaluation und die Wechselwirkung von externem und internem Qualitätsmanagement. Das Richtziel dieser Maßnahmen (vgl. Abb. 7) ist eine optimale Versorgung der Versicherten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 7 Reha-Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung inhaltsgetreu nachgezeichnet. Quelle: (VDR und BfA 2003, S. 5)
Das Programm bildete die Grundlage für die Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 SGB IX vom 27. März 2003. Die Empfehlung übernimmt die Qualitätsdimensionen von Donadebian (Langnickel 2000, S. 6) und passt sie dem Rehabilitationsprozess an:
- Strukturqualität kennzeichnet die notwendigen Rahmenbedingungen, die für die vereinbarten Leistungen zur Teilhabe notwendig sind.
- Prozessqualität bezieht sich auf Planung und Ablauf der Maßnahmen und Bewertung der sachgerechten Durchführung
- Ergebnisqualität bewertet, in welchem Ausmaß die angestrebten Ziele durch die Maßnahme erreicht wurden.
Diese Dimensionen werden durch folgende Instrumente überprüft:
- Strukturerhebungen erfassen Angaben zur personellen und räumlichen Ausstattung sowie zu diagnostischen und therapeutischen Angeboten der Einrichtung. Weiterhin wird die therapeutisch-konzeptionelle Ausrichtung ermittelt.
- Das Peer-Review-Verfahren dient zur Überprüfung der Prozessqualität. Es wird von erfahrenen und geschulten Ärzten gleicher Fachrichtung (Peers) aus anderen Reha-Einrichtungen durchgeführt. Mittels wahllos ausgewählten Reha-Entlassungsberichten und individuellen Therapieplänen wird der Rehabilitationsprozess nach festgelegten Kriterien (vgl. Abb. 8) bewertet.
- Die Erhebung der Patientenzufriedenheit als Prozess- und Ergebnisindikator ist ein zentraler Aspekt der Qualitätssicherung. Patientenbefragungen ermitteln die Zufriedenheit des Rehabilitanden mit der Maßnahme, fragen nach durchgeführten Behandlungen und Beratungen sowie dem subjektiven Rehabilitationserfolg. Nach dem Zufallsprinzip wird einer bestimmten Anzahl von Patienten nach der Maßnahme ein Fragebogen zugeschickt und ausgewertet.
Ein weiterer Baustein zur Implementierung von Qualitätsmanagement-Systemen in Reha-Einrichtungen ist der Aufbau von einrichtungsinternen Qualitätszirkeln. Sie sollen die Qualität in den Einrichtungen kontinuierlich verbessern, Schwachstellen analysieren und beseitigen. Klinikübergreifende Qualitätszirkel dienen der Weiterentwicklung der Rehabilitation.
Die Ergebnisse von Strukturerhebung, Peer-Review und Patientenbefragungen sollen als Instrumente zur Qualitätssicherung den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen im Rahmen eines klinikbezogenen Berichts- und Informationssystems die Qualitätsaspekte transparent machen und Benchmarking unterstützen. (VDR 2002, S. 134-141)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 8 Peer Review Checkliste für die Bewertung im Bereich Therapieziele/Therapie. Quelle: (VDR 2004a, S. 14)
3.2.2 Qualitätsvergleiche als Belegungskriterium
Bei den Rehabilitationsträgern gibt es Überlegungen, Qualitätsindikatoren bei der Belegungssteuerung stärker zu berücksichtigen und Modelle zur qualitätsorientierten Vergütung zu erproben (Weissinger 2006, S. 68-69). Eine Idee dazu ist der Vorschlag der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur Einteilung der Einrichtungen in Qualitätsstufen auf der Basis des Qualitätssicherungsprogramms mit der Ergänzung um weitere Gesichtspunkte (vgl. Abb. 9).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 9 Rehabilitationsbewertungssystem (RBS) Vorschläge der BfA 14.04.2005. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Weissinger (2006, S. 69)
Krankenhäuser sind bereits verpflichtet, ihre Qualitätsberichte zu veröffentlichen (§ 137 SGB V). Es ist zu erwarten, dass Adaptionseinrichtungen aus Wettbewerbsgesichtspunkten nachziehen werden oder aufgrund gesetzlicher Regelungen nachziehen müssen. Diese strukturierten Qualitätsberichte haben unterschiedliche Zielgruppen. Sie dienen:
- Zuweisern als Entscheidungshilfe
- Patienten und Kooperationspartnern als Orientierungshilfe
- Der Präsentation der eigenen Einrichtung
- Der Motivation zur Qualitätsoptimierung
- Der Reflexion der erbrachten Leistungen.
Ein Beispiel dafür ist der Qualitätsbericht der Soteria Klinik Leipzig (Soteria Klinik Leipzig 2005).
3.3 Dokumentation als Voraussetzung für die Qualitätssicherung.
Aktenführung ist nach Brack und Geiser (Brack et al. 2003, S. 14f) nicht mehr nur eine Hilfe für die Vor- und Nachbereitung von Patientengesprächen. Die klientenbezogene Dokumentation[3] liefert Daten für Rechenschaftsberichte, Selbst- oder Fremdevaluation, Qualitätssicherung und Forschungszwecke. Das bedeutet, dass die in der Arbeit mit den Klienten gewonnenen und dokumentierten Daten nicht nur Aussagen über die erbrachten Dienstleistungen enthalten; sie bewerten auch die Sozialarbeiter und ihre Arbeitsweise. Die klientenbezogene Dokumentation ist damit eine Schnittstelle zwischen Klienten, Fachkräften, Einrichtung und Kostenträgern (vgl. Abb. 10).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 10 Aktenführung und Dokumentation als Voraussetzung für die Qualitätssicherung. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Brack et al. (2003, S. 15-17)
„Die Weiterentwicklung der Rehabilitation Abhängigkeitskranker ist untrennbar verbunden mit der Verbesserung der Dokumentation im Suchtbereich, die auf eine kontinuierliche, umfassende, möglichst einheitliche und nachvollziehbare Erfassung, sowie Darstellung von Patientenbehandlungsverlaufs- sowie ergebnis- und einrichtungsbezogener Daten abzielt." (VDR 2005, S. 596)
3.4 Wissensmanagement
Wissen gilt heute als eine der Schlüsselkompetenzen der Informationsgesellschaft. Die effektive Nutzung dieses Wissens wird zu einer Voraussetzung für die Weiterentwicklungsfähigkeit der Organisation und damit zu einem bedeutenden Erfolgsfaktor. Dazu stellen sich folgenden Fragen:
- Wie kann das Wissen, das bereits in der Organisation vorhanden ist, allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden?
- Wie kann dieses Wissen sinnvoll mit externen Informationen verknüpft werden?
Wissensmanagement soll vorhandenes Wissen einer Organisation für alle Mitarbeiter nutzbar zu machen und günstige Voraussetzungen für externen Wissenszuwachs oder interne Wissenserzeugung einer Organisation zu schaffen (Fexer et al. 2004, S. 9).
Ziel des Wissensmanagements in der Sozialwirtschaft ist die Verbesserung von Qualität und Effizienz der Sozialarbeit:
„Ein anderer Effekt des Wissensmanagements ist, dass sich durch den bewussteren Umgang mit der Ressource Wissen auch seine Qualität verbessert: An die Stelle der berühmten „Mundpropaganda“ oder der „Kopie von der Kopie“ tritt der direkte Zugang zur Originalquelle in ihrer jeweils aktuellen Fassung." (Fexer et al. 2004, S. 10)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 11 Daten, Informationen und Wissen. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Kreidenweis (2005, S. 75f)
Durch den Einsatz von Wissensmanagementsystemen sollen die oft zerstreut abgelegten Informationen gefunden und aufbereitet werden. Verknüpft mit eigenem Erfahrungswissen werden sie so zum Handlungswissen (vgl. Abb. 11), das zum Nutzen der Adressaten der Arbeit eingesetzt werden kann (Fexer et al. 2004, S. 6-9).
4 Aktenführung und Dokumentation
Durch die Einführung von Qualitätsmanagement und von den Kostenträgern geforderten Leistungsnachweisen kommt der Aktenführung und Dokumentation eine Schlüsselrolle zu (Kreidenweis 2004, S. 3). Um sich nicht dem Diktat relativ undifferenzierter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen beugen zu müssen, ist der Behandlungsprozess professionell zu dokumentieren (Brack et al. 2003, S. 13-15). Für Geiser (2003, S. 23) ist eine systematisch strukturierte Aktenführung und Dokumentation neben der Selbstkontrolle die Voraussetzung dafür, dass Sozialarbeiter darstellen können, warum sie was mit welchen Mitteln und mit welchem Ergebnis machen. Die Herangehensweise ist Ausdruck für die Berufsidentität der Sozialarbeiter und Voraussetzung für die „Psychohygiene“ dieser Berufsgruppe.
Geiser (2003, S. 29ff) bezeichnet Aktenführung als sozial-administrative Tätigkeit, die der Verarbeitung und dem Festhalten von Informationen dient. Dazu ist es zunächst notwendig, die Informationen zu sammeln und zu strukturieren. Die so gewonnenen Daten müssen dann unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Klienten nach Wichtigkeit und Dringlichkeit bewertet werden. Die Bewertung ist die Voraussetzung dafür, erkenntnis- und handlungsrelevante Informationen herauszufinden um dem Betroffenen Lösungsmöglichkeiten anbieten zu können.
Als Aktenführung werden die verschiedenen Aktionen (Erstellung, Bearbeitung oder Änderung) in der Arbeit mit Dokumenten bezeichnet. Die Dokumentation ist das Ergebnis der Aktenführung. Die Daten der Organisation werden systematisch gesammelt und auf Papier optisch oder elektronisch abgelegt. Eine Dokumentation berührt immer mehrere verschiedene Teile der Organisation (vgl. Abb. 12):
- Die Organisation oder Einrichtung direkt:
Trägerschaft, Personal, Fachbibliothek, PR/Sozialinformationen und Wissensdatenbank (vgl. S. 20)
- Die klientenbezogenen externen Ressourcen:
Kunden/Systempartner
- Die klientenbezogene Dokumentation:
Aktenführung und deren Produkte.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 12 Grobstruktur der Dokumentation einer Adaptionseinrichtung. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Geiser (2003, S. 25)
4.1 Funktion der klientenbezogenen Dokumentation
Die klientenbezogene Aktenführung ist für Geiser (2003, S. 24ff) eine professionelle sozialarbeiterische Tätigkeit. Sie sollte demzufolge genauso reflektiert, systematisch, objektivierbar, effektiv und effizient wie die anderen Aufgaben der Sozialarbeit durchgeführt werden. Bei einer Aktenführung nach dieser Vorgehensweise entsteht eine Dokumentation, die alle gespeicherten Daten umfasst, die das Klientensystem betreffen. Klientenbezogene Dokumente berühren verschiedene Bereiche der Organisation und haben unterschiedliche Adressaten (vgl. Abb. 13).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 13 Funktionen klientenbezogener Dokumente in der Sozialarbeit. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Geiser (2003, S. 26-27)
Unter Hinweis auf externe Adressaten betont Geiser (2003, S. 27f) die Notwendigkeit einer systematischen und differenzierten Datenerhebung für die Sozialarbeit wie folgt:
Aus berufspolitischer Sicht sind Daten notwendig, die glaubwürdige Aussagen über Tätigkeiten, Bedingungen und Ergebnisse von Sozialarbeit zulassen. Mindestvoraussetzung dafür ist, dass innerhalb einer Organisation eine einheitliche Datenstruktur vorhanden ist. Das Ziel sollte allerdings die Vergleichbarkeit zwischen den Organisationen sein:
Fachhochschulen für Sozialarbeit sind aus ausbildungspolitischer Sichtweise darauf angewiesen, mit relevanten Daten und Erkenntnissen ihre Ausbildungsinhalte an die Praxis anzupassen.
Sozialarbeiter sind sozialpolitisch gesehen die Berufsgruppe, die durch den direkten Kontakt Informationen über Lebensbedingungen und Probleme der Klientel erhält. Eine Auswertung dieser Daten kann Übersichten für Ursachen, vermittelte Leistungen oder Lösungsmöglichkeiten liefern.
Schließlich ist die Sozialforschung auf die Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern und Daten aus der Sozialarbeit angewiesen.
[...]
[1] Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die männliche Form lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt wird. An jeder entsprechenden Stelle ist gleichermaßen die weibliche Person gemeint.
[2] ICF: International Classification of Functioning, Disability and Health.
[3] Zum Unterschied zwischen Aktenführung und Dokumentation vgl. S. 22.
- Citar trabajo
- Thomas Postel (Autor), 2006, Einführung von computergestützten Dokumentationssystemen in der stationären Suchtkrankenhilfe am Beispiel von Adaptionseinrichtungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65673
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