Die Klasse 7S, die aus 14 Mädchen und 14 Jungen besteht, habe ich im ersten Halbjahr des Schuljahres 2003/2004 mit zwei Wochenstunden eigenverantwortlich unterrichtet. Mit dem Halbjahreswechsel habe ich den Unterricht im Rahmen des Ausbildungsunterrichts unmittelbar fortgeführt.
Die Schüler bringen dem Fach Geschichte sehr großes Interesse entgegen, das sich nicht nur in der ausgesprochen lebhaften und spontanen, nahezu unermüdlichen und begeisterten Mitarbeit äußert, sondern auch in der Bereicherung des Unterrichts durch unaufgefordert erstellte Referate und mitgebrachte Materialien. Obwohl beide Stunden in einer 6. Stunde liegen, verhält sich die Klasse in der Regel diszipliniert und in Erarbeitungsphasen konzentriert, sodass die Arbeitsatmosphäre freundlich und entspannt ist.
Das Leistungsvermögen schätze ich insgesamt als gut bis sehr gut ein. Die Schüler verfügen in vielen Bereichen über ein erstaunliches Vorwissen, entwickeln selbstständig weiterführende Fragestellungen, knüpfen Verbindungen zwischen griechischer und römischer Geschichte und stellen Bezüge zur deutschen Geschichte und aktuellen politischen Situation her. Die zunächst noch häufig zu konstatierende Tendenz, Beiträge spekulativer Art anzubieten, entwickelt sich beständig zurück. Dagegen erweist es sich zunehmend als schwierig, die enorme Breite der Beiträge zu kanalisieren, da die Schüler in immer höherem Maße selbstständig weiter denken und stets auf Nebenschauplätze verweisen, dabei aber nicht immer zwischen im Hinblick auf die Fragestellung relevanten und zu vernachlässigenden Aspekten differenzieren können, sodass ich hier im Interesse klarer Lernergebnisse durch Strukturierung, Bündelung und gelegentlich auch Zurückstellung von Beiträgen regulierend eingreifen muss.
Thema der Unterrichtseinheit: Lösungsversuche der sozialen Krise in der späten Republik
Thema der Unterrichtsstunde: Die Errichtung des Prinzipats
1. Bild der Lerngruppe
Die Klasse 7S, die aus 14 Mädchen und 14 Jungen[1] besteht, habe ich im ersten Halbjahr des Schuljahres 2003/2004 mit zwei Wochenstunden eigenverantwortlich unterrichtet. Mit dem Halbjahreswechsel habe ich den Unterricht im Rahmen des Ausbildungsunterrichts unmittelbar fortgeführt.
Die Schüler[2] bringen dem Fach Geschichte sehr großes Interesse entgegen, das sich nicht nur in der ausgesprochen lebhaften und spontanen, nahezu unermüdlichen und begeisterten Mitarbeit äußert, sondern auch in der Bereicherung des Unterrichts durch unaufgefordert erstellte Referate und mitgebrachte Materialien. Obwohl beide Stunden in einer 6. Stunde liegen, verhält sich die Klasse in der Regel diszipliniert und in Erarbeitungsphasen konzentriert, sodass die Arbeitsatmosphäre freundlich und entspannt ist.
Das Leistungsvermögen schätze ich insgesamt als gut bis sehr gut ein[3]. Die Schüler verfügen in vielen Bereichen über ein erstaunliches Vorwissen, entwickeln selbstständig weiterführende Fragestellungen, knüpfen Verbindungen zwischen griechischer und römischer Geschichte und stellen Bezüge zur deutschen Geschichte und aktuellen politischen Situation her. Die zunächst noch häufig zu konstatierende Tendenz, Beiträge spekulativer Art anzubieten, entwickelt sich beständig zurück. Dagegen erweist es sich zunehmend als schwierig, die enorme Breite der Beiträge zu kanalisieren, da die Schüler in immer höherem Maße selbstständig weiter denken und stets auf Nebenschauplätze verweisen, dabei aber nicht immer zwischen im Hinblick auf die Fragestellung relevanten und zu vernachlässigenden Aspekten differenzieren können, sodass ich hier im Interesse klarer Lernergebnisse durch Strukturierung, Bündelung und gelegentlich auch Zurückstellung von Beiträgen regulierend eingreifen muss.
2. Lernvoraussetzungen
a) Inhaltlich
Die Schüler wissen, dass die aus Roms Aufstieg zur Weltmacht resultierenden sozialen Konflikte mit den Lösungsversuchen durch die Agrarreform der Gracchen, die Heeresreform des Marius und die Diktatur Sullas an Radikalität gewinnen und durch Sullas Marsch auf Rom in einen Bürgerkrieg eskalieren, der auch durch Caesars Versuch, durch eine Alleinherrschaft die Konflikte zu unterdrücken, nicht beendet werden kann, sondern nach dessen Tod in Kämpfen um die Nachfolge neu entflammt. Dabei haben die Schüler erkannt, dass der Machtkonzentration bei mächtigen Feldherren der Rückgang von Einflussmöglichkeiten des Senates entspricht, die Republik also von innen ausgehöhlt wird.
b) Methodisch
Die Schüler sind in der Lage aus Quellen- und Verfassertexten sowie Geschichtserzählungen die Kernaussagen herauszuarbeiten und dabei methodisch korrekt vorzugehen. Sie sind auch in der Umsetzung historischer Sachverhalte in Rollenspiele geübt.
c) Sozialformen
Der Unterricht erfolgt überwiegend im Unterrichtsgespräch, in das Still- und Partnerarbeitsphasen integriert werden. Die Schüler sind auch mit Gruppen- und Freiarbeit vertraut.
Bei den Schüler-Schüler-Gesprächen sind viel versprechende Ansätze einer Interaktion zu beobachten, Spontanität und Konzentration auf den eigenen Beitrag versperren jedoch noch oftmals den Blick für die Gedanken der anderen, sodass es zu Wiederholungen kommt und Lösungsansätze nicht erfasst, sondern erst nach Akzentuierung durch den Lehrer weiter verfolgt werden.
3. Einordnung in den Unterrichtszusammenhang
In der dieser vorangegangenen Stunde haben die Schüler den Aufstieg Octavians[4] zur Alleinherrschaft erarbeitet. Inhalt der folgenden Stunde wird ausgehend von den Res gestae die Selbstdarstellung des Augustus sein.
4. Didaktisch- methodische Vorüberlegungen
a) Sachanalyse
Nach der Ermordung Caesars kündigte die dauerhafte Kumulation der Macht bei den Rivalen Antonius und Ocatavian die Entwicklung an, die auf die Errichtung einer Monarchie hinauslief[5]. Nach Antonius’ Niederlage bei Aktium 31 v. Chr. blieb Octavian als einziger Militärpotentat zurück und vereinigte alle Truppen unter seinem Oberbefehl. Der unter den Bürgerkriegen unendlich leidenden Bevölkerung hatte er unter Bekenntnissen zu Römertum und Tradition schon während des Bürgerkrieges die Niederlegung der Triumviratsgewalt und die restitutio rei publicae versprochen. Diese Erwartungen galt es nun zu erfüllen. Ungelöstes Problem auf dem Weg zu einer neuen Ordnung war Octavians verfassungsrechtliche Position[6]. Während die Interessen der Soldaten, die lediglich auf die Erfüllung ihrer materiellen Forderungen drängten, und diejenigen der römischen Bürger mit ihrem sehnlichen Wunsch nach Frieden und wirtschaftlicher Sicherheit unpolitischer Natur waren, erwartete die Senatsaristokratie trotz der Einsicht in die Tatsache, dass sie die in der libera res publica eingenommene Stellung nicht zurück gewinnen konnte, eine Beteiligung am politischen Leben und die Wahrung des mos maiorum. Wegen der aus dem Scheitern Caesars gewonnenen Erkenntnis, dass eine Missachtung des Senates als politischer Faktor unweigerlich zum Scheitern führen musste, wegen der Einsicht, dass die Mitwirkung der Senatoren bei der Administration der Provinzen unerlässlich und eine Teilhabe an der Macht wegen des Versprechens der restitutio rei publicae im Interesse der Glaubwürdigkeit zwingend waren, wegen der angestrebten moralischen Erneuerung, für deren Umsetzung die alte Nobilität als Träger und Multiplikator des mos maiorum unersetzlich war, konnte die Neuordnung nur im Bund mit der Senatsaristokratie erfolgen. Aufgrund dieser Voraussetzungen kristallisierte sich für Octavian die Restauration ihres Führungsanspruches unter Erhaltung der persönlichen Machtstellung als Kernproblem bei der Aufrichtung einer neuen Ordnung heraus. Zur Wahrung seiner Glaubwürdigkeit musste er zunächst aber seine Triumviratsgewalt niederlegen. Diesen Schritt bereitete er durch die lectio senatus 29 v. Chr., in der er sich zum princeps senatus wählen ließ, vor[7]. Einem Ausgleich mit dem Senat stand noch die Notwendigkeit entgegen, das imperium proconsulare, den Schlüssel zur Macht, in der Hand zu behalten, da es Octavian in Konflikt mit den Ansprüchen des Senates bringen konnte und die Erinnerung an die Bürgerkriege wach hielt. Dieses Problem löste Octavian 27 v. Chr., indem er in einem mehrtägigen Staatsakt dem Senat seine usurpierte Macht zurückgab, diesen damit als Ursprung aller Staatsgewalt kennzeichnete und durch die so formal erreichte res publica restituta sein Versprechen aus der Triumviratszeit einlöste. Der Senat verlieh ihm für diesen Akt das ehrende cognomen Augustus[8].
Die nötige Zustimmung der Senatsaristokratie für die Einbindung seiner Stellung als Militärpotentat sicherte sich Augustus durch den Vorschlag einer zeitlichen und räumlichen Begrenzung seines imperiums, indem er es auf zehn Jahre und die unbefriedeten Provinzen beschränkte[9]. Durch dieses Arrangement hatte der Senat zumindest über einen Teil des Reichsgebietes die Befehlsgewalt wiedererlangt, während Augustus selbst durch die Verfügungsgewalt über den Großteil der Legionen seine Stellung als Militärpotentat sicherte. Der Senat hatte also den maßgebenden Einfluss des Princeps auf die Außenpolitik in den wichtigsten Provinzen des römischen Imperiums anerkannt und legitimierte durch die Übertragung der gefährdeten Provinzen an diesen das außerordentliche Kommando, das nun in die Staatsordnung eingebunden war. Damit war die Ausgestaltung des Prinzipats jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern in den folgenden Jahren integrierte Augustus sukzessive Kompetenzen einzelner republikanischer Ämter in seine persönliche Machtstellung, sodass er die Macht in seiner Person konzentrierte und die Magistrate entmachtete[10].
So hatte Augustus innerhalb von zehn Jahren den Prinzipat errichtet, den Bürgern des Imperiums eine Zukunft in Frieden eröffnet, die Senatsaristokratie für die neue Ordnung gewonnen, seine eigene Stellung als Princeps und oberster Befehlshaber der Armee institutionalisiert und durch die geschaffene Verfassung legitimiert. Auch wenn Augustus keine verfassungsrechtlich einheitliche monarchische Gewalt innehatte, formal also über keine herausgehobene Stellung verfügte, so ragte er durch die Kumulation der Ämter bzw. der von diesen gelösten Kompetenzen, durch die Verfügung über das Heer, die Finanzen und seine Klientel heraus, sodass hinter der Fassade der restitutio rei publicae ein Monarch stand, in dessen Hand alle Fäden zusammenliefen und der an den entmachteten traditionellen Verfassungsorganen vorbei regierte[11].
b) Didaktische Analyse und Schwerpunktsetzung
Das Unterrichtsthema „Prinzipat“ ist für den Geschichtsunterricht sehr ergiebig: Fülle und Vielfalt der Quellen ermöglichen multiperspektivisches Arbeiten und eine „methodisch facetten- und variantenreiche Unterrichtsgestaltung“[12], die kulturellen und literarischen Erzeugnisse der Epoche, die für die europäische Kultur prägend sind, verleihen dem Thema besonderen Reiz, da neben den kognitiven der affektive Aspekt tritt und ein hoher Grad von Anschaulichkeit garantiert ist.
Die Errichtung des Prinzipats ist nicht nur für die römische Geschichte von weitreichender Bedeutung, da sie die Jahrzehnte der Selbstzerfleischung beendet und das Fundament für die politische Entwicklung des Kaiserreiches in den folgenden Jahrhunderten legt, sondern auch für die europäische Geistes- und Kulturgeschichte insgesamt, da in ihr die Voraussetzungen für die Romanisierung und damit für die Entstehung der abendländischen Welt geschaffen wurden. Einen weiteren Bedeutungszuwachs erfährt der Prinzipat gegenwärtig durch die Tendenz zu Politainment, das einen Vergleich mit Fassade und Wirklichkeit des augusteischen Prinzipats herausfordert. Insgesamt stellt sich der Prinzipat als „Kristallisationspunkt von Rezeptionsgeschichte“ und somit als für historisches Lernen außerordentlich fruchtbar dar[13].
[...]
[1] Im Folgenden verwende ich für Lernende beiderlei Geschlechts die Bezeichnung Schüler.
[2] Detaillierte Angaben zu Stärken und Schwächen der Schüler in Arbeitsverhalten und Leistungsvermögen, s. kommentierter Sitzplan.
[3] Xxx haben eine Realschulempfehlung.
[4] Die Schüler wissen, dass Augustus zunächst den Namen Octavian trug. Daher wäre es aufgesetzt hier so zu verfahren, als müsste diese Erkenntnis noch erarbeitet werden.
[5] s. zum Folgenden: J. Bleicken, Augustus. Eine Biographie, Berlin 2000, S. 304-330; D. Kienast, Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt³, 1999, S. 10-20; W. Dahlheim, Geschichte der römischen Kaiserzeit, München4 1989, S.1-15.
[6] Seine Machtfülle und die Vereinigung vieler von den jeweiligen Ämtern gelöster Kompetenzen in seiner Person waren mit der bestehenden Verfassung nicht vereinbar.
[7] Die Wahl dieser Bezeichnung symbolisiert die hinter der neuen Staatsordnung stehende Idee. Princeps bezeichnet nämlich keine rechtliche Stellung, sondern eine soziale. Octavian wollte primus inter pares, erster unter gleichen sein, seine Ordnung nicht als Monarchie, sondern als Herrschaft einer oligarchischen Gesellschaft verstanden wissen.
[8] Das cognomen wies auf seine göttliche Berufung durch das augustum augurium und damit die Kontinuität zu Romulus hin. Darüber hinaus verlieh es ihm sakrale Autorität.
[9] Dadurch kennzeichnete er diese Gewalt als außerordentliche und knüpfte an die Sonderkommandanturen des Pompeius von 67 und 66 v.Chr. an, sodass seine Kompetenzen mit denen eines republikanischen Feldherrn vergleichbar und mit dem mos maiorum vereinbar waren.
[10] Im Jahre 23 v. Chr. gab Augustus das Konsulat, das er seit 31 v. Chr. jährlich bekleidet hatte, dem Senat zurück. Den mit der Rückgabe des Konsulates verbundenen Verlust von Rechtskompetenzen, die ihm im innerrömischen Bereich ein Einschreiten gegen seine Person gerichtete Aktionen ermöglichten, kompensierte er mit der Verleihung der tribunica potestas, den eingebüßten Vorrang gegenüber den Statthaltern der senatorischen Provinzen mit der gesonderten Übertragung des imperium proconsulare für die Senatsprovinzen. 19 v. Chr. ließ er sich die ornamenta consularia zuerkennen und vollendete so die Integration wesentlicher Teile des konsularischen imperiums in seine persönliche Machtstellung. Daneben verfügte er auch über adlectio, commendatio, nominatio und Priesterämter. Er verstieß somit gegen die vier Grundprinzipien der Republik, gegen Annuität und Kollegialität sowie das Verbot von Kumulation und Iteration.
[11] Die Politik wird unterschiedlich beurteilt: In den neuesten Augustusbiographien von Bleicken (S. 678-688) und Kienast (S.517-527) wird die Errichtung der republikanischen Fassade nicht vorrangig als Maßnahme persönlicher Machtsicherung, sondern als im Interesse der Friedenssicherung und politischen Stabilität notwendig beurteilt; zu der Kontroverse, s. Forschungsbericht bei W. Dahlheim, Kaiserzeit, S. 176-181.
[12] RRL, S. 21
[13] Die Bedeutung des Prinzipats ergibt sich aus der über 2000- jährigen Wirkungsgeschichte. So stellten sich z.B. auch die deutschen Könige seit Karl dem Großem in die Kontinuität Augustus’, wurden Bildsymbolik und Herrschaftsideologie im Absolutismus und italienischem Faschismus imitiert (vgl. H.-P. Platen, Medienherrscher und Friedensfürst? Die Aktualität des augusteischen Prinzipats, in: Praxis Geschichte 5/2003, S. 4-10; Zitat aus ders, Thema Geschichte. Geschichtliche Reihe für die Sekundarstufe II. Augustus-Prinzipat und Herrscherbild bei Zeitgenossen und Nachwelt, Hannover 2002, S.6).
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