Schon im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht geschrieben: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Besonders in Absatz 3 wird deutlich, dass jeder, auch ein Mensch mit Behinderung, das gleiche Recht hat wie ein „normaler“ Mensch und auch so behandelt werden soll. Egal auf welche Bereiche man es im Leben bezieht.
Nur stellt sich das, auch in unserer heutigen Zeit, leider immer noch als schwierig heraus wenn man z.B. den Punkt der Sexualaufklärung betrachtet.
Immer wieder trifft man auf Eltern/ Angehörige/ Erzieher von Menschen mit geistiger Behinderung, die diesen „wesentlichen Teil der Erziehung“ (vgl. Bosch, 2004, S. 97) bei den Behinderten „unter den Tisch fallen“ lassen wollen oder einfach nicht sicher sind, wie sie damit umgehen können.
Doch „zu jedem Menschen gehört seine Sexualität, auch zu Menschen mit einer geistigen Behinderung“, wie Achilles (2003, S.39) schon treffend formuliert hat.
Aus diesem Grund möchte ich mich im Anschluss an diverse Definitionen zum besseren Verständnis mit einigen konkreten Zielen der sexuellen Aufklärung bei Menschen mit geistiger Behinderung widmen und im weiteren Verlauf noch mehr Klarheit über das „Wann?“ und „Womit?“ der Sexualaufklärung liefern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Definitionen
2.1 Geistige Behinderung
2.2 Sexuelle Aufklärung
3. Konkrete Ziele der sexuellen Aufklärung
3.1 Information
3.2 Stärkung des Selbstbewusstseins
3.3 Verbesserung eines positiven Selbstbilds
3.4 Beziehungen knüpfen und gestalten
3.5 Umgang mit Normen und Werten
3.6 Pfleglicher mit dem eigenen und dem Körper anderer umgehen
3.7 Prävention
3.8 Sexueller Missbrauch vorbeugen
3.9 Raum für Vielfalt
3.10 Ängste und Tabus abbauen
4. Zeitpunkt der sexuellen Aufklärung
5. Zentrale Aspekte der sexuellen Aufklärung
6. Materialien zur sexuellen Aufklärung
7. Fazit / Schluss
8. Literaturverzeichnis
1 Einführung
Schon im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht geschrieben:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(vgl. www.datenschutz-berlin.de)
Besonders in Absatz 3 wird deutlich, dass jeder, auch ein Mensch mit Behinderung, das gleiche Recht hat wie ein „normaler“ Mensch und auch so behandelt werden soll. Egal auf welche Bereiche man es im Leben bezieht.
Nur stellt sich das, auch in unserer heutigen Zeit, leider immer noch als schwierig heraus wenn man z.B. den Punkt der Sexualaufklärung betrachtet.
Immer wieder trifft man auf Eltern/ Angehörige/ Erzieher von Menschen mit geistiger Behinderung, die diesen „wesentlichen Teil der Erziehung“ (vgl. Bosch, 2004, S. 97) bei den Behinderten „unter den Tisch fallen“ lassen wollen oder einfach nicht sicher sind, wie sie damit umgehen können.
Doch „zu jedem Menschen gehört seine Sexualität, auch zu Menschen mit einer geistigen Behinderung“, wie Achilles (2003, S.39) schon treffend formuliert hat.
Aus diesem Grund möchte ich mich im Anschluss an diverse Definitionen zum besseren Verständnis mit einigen konkreten Zielen der sexuellen Aufklärung bei Menschen mit geistiger Behinderung widmen und im weiteren Verlauf noch mehr Klarheit über das „Wann?“ und „Womit?“ der Sexualaufklärung liefern.
2 Definitionen
2.1 Geistige Behinderung
„Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens“ (www.wikipedia.de).
„Geistige Behinderung ist nicht etwas, was man hat - wie blaue Augen oder ein 'krankes' Herz. Geistige Behinderung ist auch nicht etwas, was man ist - wie etwa klein oder dünn zu sein. Sie ist weder eine gesundheitliche Störung noch eine psychische Krankheit. Sie ist vielmehr ein spezieller Zustand der Funktionsfähigkeit, der in der Kindheit beginnt und durch eine Begrenzung der Intelligenzfunktionen und der Fähigkeit zur Anpassung an die Umgebung gekennzeichnet ist. Geistige Behinderung spiegelt deshalb das 'Passungsverhältnis' zwischen den Möglichkeiten des Individuums und der Struktur und den Erwartungen seiner Umgebung wider“ (www.familienhandbuch.de).
„ Als geistig behindert gilt, wer in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Entwicklung einher“ (Mühl 1991, S.26).
2.2 Sexuelle Aufklärung
„Sexuelle Aufklärung bedeutet, Informationen über medizinische, emotionale und psychosoziale Aspekte der Sexualität zu geben“ (Bosch & Suykerbuyk, 2006, S.47).
„Sexualaufklärung oder Sexuelle Aufklärung ist die Weitergabe von Informationen über Sexualität an Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, die in eine zum jeweiligen Zeitpunkt als hinreichend empfundenen Sicht auf die menschliche Sexualität mündet. Geschieht sexuelle Aufklärung aktiv und zielgerichtet, dann meist mit der Absicht, ihren Empfänger zu einer Form der Ausübung des angeborenen Sexualtriebs zu führen, die in dem jeweiligen Kulturkreis und in dessen vorherrschenden Sexualmoral als richtig empfundenen wird“ (www.wikipedia.de).
3 Konkrete Ziele der sexuellen Aufklärung
3.1 Information
Jeder Mensch hat das Recht auf Wissen in unserer Gesellschaft, so auch das Wissen über Sexualität. Wie Bosch und Suykerbuyk schon in ihrem Buch vermerken ist Wissen Macht (vgl. 2006,S.49).
So ist es das Ziel der Sexualaufklärung Information zu vermitteln und wenn es sich auch um so banale Dinge wie die Unterschiede zwischen Mann und Frau handeln sollte. Besonders geistig behinderte Menschen wissen zum Teil z.B. entweder nur sehr wenig oder aber gar nichts über ihren Körper.
3.2 Stärkung des Selbstbewusstseins
„Auf jeden Fall ist es ein Ziel der Aufklärung Grenzen kennen zu lernen und Grenzen zu setzen, Grenzen zwischen mir und dem anderen“ (Bosch und Suykerbuyk, 2006, S.51)
Denn nur wenn man unterscheiden kann, was gut und was schlecht ist, kann man Situationen besser einschätzen, man fühlt sich besser und man ist dadurch in der Lage sich auch zur Wehr setzen zu können.
Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass man Gefühle wie z.B. Zorn, Freude, Frust oder Abneigung benennen können muss.
3.3 Verbesserung eines positiven Selbstbildes
Mit dem Selbstbild bezeichnen wir das Bild, die innere Vorstellung, die man von sich selbst hat. Oft, gerade bei geistig behinderten Menschen ist dieses Selbstbild durch bestimmte Vorfälle in der Vergangenheit bereits gestört.
Doch „je positiver unser Selbstbild ist, desto besser können wir Grenzen setzen lernen und den Wünschen und Bedürfnissen anderer Rechnung tragen“ (Bosch, 2004, S.107).
3.4 Beziehungen knüpfen und gestalten
Laut Erik Bosch besitzen Menschen mit einer geistigen Behinderung in der Regel weniger soziale Kompetenzen, weil sie zu ichbezogen sind (2004, S.129). Ziel ist es, den behinderten Menschen ein besseres WIR-Erleben zu ermöglichen um Beziehungen und Freundschaften zu knüpfen und infolgedessen nicht nur ihre eigene, sondern auch die Identität / Grenzen anderer Menschen zu akzeptieren, was gerade für eine sexuelle Beziehung von großer Bedeutung ist.
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- Citar trabajo
- Julia Zenkert (Autor), 2006, Die sexuelle Aufklärung von Menschen mit geistiger Behinderung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64988
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