Unternehmenskrisen und Insolvenzen sind überproportional häufig nicht exogen, sondern durch Managementfehler (endogen) induziert. Diese Feststellung trifft auch auf einige größere Unternehmenszusammenbrüche der Neunziger Jahre zu, wie zum Beispiel die der Metallgesellschaft AG und der Schneider-Gruppe. Um die Überwachung von Aktiengesellschaften zu verbessern und präventiv gegen solche Zusammenbrüche vorzugehen, hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz“ (KonTraG) erlassen.
Mit dem am 27. April 1998 in Kraft getretenen Gesetz wurde eine Vielzahl von Einzelregelungen im Handels- und Gesellschaftsrecht geändert. Schwerpunkte der Änderung waren unter anderem die Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung, sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer. In diesem Rahmen wurde mit Artikel 1 Nr. 7 des KonTraG der § 91 II in das Aktiengesetz eingefügt. Mit dieser Regelung wurden die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften verpflichtet, für die Einrichtung einer Art Risikofrüherkennungssystem Sorge zu tragen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Entstehung des § 91 II AktG
III. Risikomanagement gemäß § 91 II AktG
1. Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen
a. Gefährdende Entwicklungen
b. Früherkennung der Risiken
c. Geeignete Maßnahmen
d. Überwachungssystem
e. Ergebnis der Analyse
2. typische Bestandteile einer Risikofrüherkennung
a. Risikoerkennung
b. Risikoanalyse und Risikobewertung
c. Risikokommunikation
d. Dokumentation
e. Reaktion auf gefährdende Entwicklungen
IV. Kontrollmechanismen
1. Interne Kontrolle durch eine interne Revision
2. Interne Kontrolle durch den Aufsichtsrat
3. Externe Kontrolle durch den Abschlussprüfer
V. Weitere Auswirkungen des § 91 II AktG
1. Auswirkung auf Konzerne
2. Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsformen
VI. Ausgewählte Internationale Regelungen
1. Europäische Ebene
2. USA und das Geltungsgebiet des US-GAAP
VII. Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG an das Risikomanagement in Aktiengesellschaften, analysiert die Rolle der Vorstandsmitglieder bei der Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems und beleuchtet die Kontrollmechanismen durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.
- Historische Entstehung und gesetzliche Einordnung des § 91 Abs. 2 AktG
- Betriebswirtschaftliche versus juristische Auslegung des Risikobegriffs
- Bestandteile und methodische Umsetzung der Risikofrüherkennung
- Funktionsweise interner und externer Kontrollinstanzen
- Ausstrahlungswirkungen auf andere Rechtsformen und internationale Regelungen
Auszug aus dem Buch
a. Risikoerkennung
Im ersten Schritt sollten mögliche Risikofelder bzw. Beobachtungsbereiche festgelegt werden. Hierzu ist es sachgerecht sämtliche Prozesse, Abläufe, sowie Abteilungen, Hierarchiestufen und Stabsfunktionen, auf mögliche Risiken zu untersuchen. Dabei sollte bereits im Hinblick auf eine mögliche Bestandsgefährdung selektiert, sowie auf Wechselwirkungen und kumulative Risiken geachtet werden. Für eine Risikoerkennung oder auch Risikoidentifikation stehen verschiedene betriebswirtschaftliche Methoden zur Verfügung.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit erläutert den Kontext der gesetzlichen Verpflichtung zur Risikofrüherkennung infolge unternehmensinterner Krisen und des KonTraG.
II. Entstehung des § 91 II AktG: Es wird die legislative Historie nachgezeichnet, wie die Norm von ersten Entwürfen im HGB schließlich in das Aktiengesetz gelangte.
III. Risikomanagement gemäß § 91 II AktG: Dieser Hauptteil analysiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, definiert Begriffe wie „gefährdende Entwicklungen“ und beschreibt typische Bestandteile eines Risikosystems.
IV. Kontrollmechanismen: Es wird untersucht, wie interne Revision, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer die Wirksamkeit des Risikomanagements überwachen.
V. Weitere Auswirkungen des § 91 II AktG: Das Kapitel betrachtet die konzernweite Anwendung sowie die Ausstrahlung der Pflichten auf andere Rechtsformen wie die GmbH.
VI. Ausgewählte Internationale Regelungen: Hier wird der Vergleich zur europäischen Ebene sowie zu den US-amerikanischen Regelungen (Sarbanes-Oxley Act) gezogen.
VII. Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit einer Einordnung der aktuellen Diskussion und der Bedeutung der Risikoberichterstattung.
Schlüsselwörter
Risikomanagement, § 91 Abs. 2 AktG, KonTraG, Risikofrüherkennung, Vorstand, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer, interne Revision, Überwachungssystem, Bestandsschutz, Unternehmenskrisen, Risikoanalyse, Risikokommunikation, Corporate Governance, Sarbanes-Oxley Act
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Anforderungen an ein Risikomanagementsystem in Aktiengesellschaften, wie sie durch das KonTraG in § 91 Abs. 2 AktG verankert wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Pflichten des Vorstands zur Risikovorsorge, die operative Ausgestaltung der Früherkennung sowie die Kontrollpflichten der Überwachungsorgane.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die juristische und betriebswirtschaftliche Einordnung der Sorgfaltspflichten des Vorstands bei der Implementierung von Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des Gesetzestextes, der Gesetzesbegründung sowie der entsprechenden juristischen und betriebswirtschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Beschreibung typischer Komponenten eines Risikofrüherkennungssystems und die Erläuterung der verschiedenen Kontrollinstanzen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Risikomanagement, § 91 Abs. 2 AktG, KonTraG, Risikofrüherkennung, Vorstandsverantwortung und Überwachungsmechanismen.
Wie unterscheidet sich das Verständnis von Risiko zwischen Betriebswirtschaft und Gesetzgeber?
Während die Betriebswirtschaft oft einen weiteren Risikobegriff (einschließlich Chancen) nutzt, zielt der Gesetzgeber eng auf bestandsgefährdende Risiken ab, die ein Insolvenzrisiko bergen.
Warum ist die Dokumentation für den Vorstand von besonderer Bedeutung?
Die Dokumentation dient nicht nur als Nachweis der Pflichterfüllung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen, sondern ist auch essentiell für den Aufbau eines funktionierenden Risikohandbuchs.
Welche Rolle spielt der Abschlussprüfer laut § 317 Abs. 4 HGB?
Der Abschlussprüfer hat bei börsenorientierten Gesellschaften zu beurteilen, ob der Vorstand geeignete Maßnahmen getroffen hat und ob das Überwachungssystem seine Aufgaben grundsätzlich erfüllen kann.
- Quote paper
- Nora Langensiepen (Author), 2006, Risikomanagement (§ 91 II AktG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64917