In den 90er Jahren nahmen einige Unternehmensskandale bisher nicht gekannte Ausmaße an. Allen voran ist da der Skandal der Firma FlowTex zu nennen. Die Unternehmensbosse der Firma hatten Scheingeschäfte im Gesamtumfang von mehreren Milliarden DM mit einer spanischen Firma abgeschlossen. Dieser und einige weitere Skandale hatten die Bundesregierung dazu veranlasst weit reichende Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und –überwachung zu beschließen. Auch in der internationalen Entwicklung passte das Verhalten der Bundesregierung ins Bild, denn auch in den USA reagierte der Gesetzgeber auf eine Reihe von Unternehmenszusammenbrüchen infolge von Bilanzmanipulationen. Um das Vertrauen des Kapitalmarktes schnellstmöglich zurück zu gewinnen, verabschiedete die US-amerikanische Regierung 2002 den so genannten Sarbanes-Oxley-Act. Er gilt als Meilenstein in der Entwicklung der Corporate Governance vor allem in der EU. In Deutschland hat die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ am 26.02.2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. In dieser Arbeit sollen die Auswirkungen dieses Kodexes auf die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung untersucht und dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Problemstellung
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex
2.1. Begriff der Corporate Governance
2.2. Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland
2.3. Regelungscharakter des Kodex
2.4. Wesentliche Regelungsinhalte
3. Auswirkungen auf die Jahresabschlussprüfung
3.1. Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung
3.2. Die Unterstützungsfunktion des Abschlussprüfers
3.2.1. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
3.2.2. Erweiterung des Prüfungsauftrags
3.2.3. Der Prüfungsbericht
3.3. Die Garantiefunktion des Abschlussprüfers
3.3.1. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
3.3.2. Der Bestätigungsvermerk
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einführung
1.1. Problemstellung
In den 90er Jahren nahmen einige Unternehmensskandale bisher nicht gekannte Ausmaße an. Allen voran ist da der Skandal der Firma FlowTex zu nennen. Die Unternehmensbosse der Firma hatten Scheingeschäfte im Gesamtumfang von mehreren Milliarden DM mit einer spanischen Firma abgeschlossen. Dieser und einige weitere Skandale hatten die Bundesregierung dazu veranlasst weit reichende Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und –überwachung zu beschließen.[1] Auch in der internationalen Entwicklung passte das Verhalten der Bundesregierung ins Bild, denn auch in den USA reagierte der Gesetzgeber auf eine Reihe von Unternehmenszusammenbrüchen infolge von Bilanzmanipulationen. Um das Vertrauen des Kapitalmarktes schnellstmöglich zurück zu gewinnen, verabschiedete die US-amerikanische Regierung 2002 den so genannten Sarbanes-Oxley-Act. Er gilt als Meilenstein in der Entwicklung der Corporate Governance vor allem in der EU.[2] In Deutschland hat die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ am 26.02.2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.[3] In dieser Arbeit sollen die Auswirkungen dieses Kodexes auf die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung untersucht und dargestellt werden.
1.2. Aufbau der Arbeit
Im Gange dieser Studienarbeit wird die Auswirkung des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung untersucht. Ich kläre dabei zuerst den Begriff der Corporate Governance. Danach wird auf die Entwicklung der letzten Jahre eingegangen und der Regelungscharakter des Kodex geklärt. Im weiteren Verlauf werden die wesentlichen Inhalte des Kodex erläutert. Im Hauptteil der Studienarbeit gehe ich im Wesentlichen auf die Rolle des Abschlussprüfers bei der handelsrechtlichen Abschlussprüfung ein. In erster Linie zielt die Deutsche Corporate Governance auf die Arbeit des Abschlussprüfers ab. Wie die Literatur, teile ich im Aufbau der Studienarbeit die Arbeit des Abschlussprüfers in eine interne und eine externe Rolle ein und welche Berichts- und Prüfungspflichten sich dabei für den Prüfer ergeben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex
2.1. Begriff der Corporate Governance
Der Corporate Governance Kodex enthält national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.[4] Diese Standards werden von der Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex festgelegt und einmal pro Jahr überarbeitet. Der Begriff der Corporate Governance bezeichnet „den faktischen und rechtlichen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmen“[5]. In der Literatur findet man auch die Meinung, dass die Corporate Governance als Begriff der Unternehmensverfassung zu sehen ist, die sich mit der inneren Ordnung von Unternehmen beschäftigt.[6]
Es kann dabei zwischen der externen und internen Corporate Governance unterschieden werden. Die interne ist auf das Zusammenwirken der Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat ausgerichtet. Die externe Corporate Governance ist die Zusammenarbeit eines Unternehmens mit seinem Umfeld, seien es Arbeitnehmer, Lieferanten oder aber die Aktionäre.[7]
2.2. Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland
In Deutschland kam die Idee einer Corporate Governance im internationalen Vergleich erst recht spät ins Gespräch. Schließlich waren es private Initiativen, die das Kodexthema im Jahr 2000 mit zwei Entwürfen angestoßen hatten. Es handelte sich dabei um den „Code of Best Practice“, für börsennotierte Gesellschaften, auch Frankfurter Grundsätze genannt, und um einen Kodexentwurf, der von dem Berliner Initiativkreis German Code of Corporate Governance vorgelegt wurde. Durch diese privaten Initiativen sah sich die Bundesregierung gezwungen auf diese Entwicklung zu reagieren. Es wurde vor allem als problematisch angesehen, dass es zwei Grundsätze zur Deutschen Corporate Governance gab. Die beiden Entwürfe waren eher unterschiedlich geprägt. Während die Frankfurter Version eher juristisch geprägt war, verfolgte der Berliner Ansatz mehr betriebswirtschaftliche Ziele.[8] Im Juni 2000 setzte die Bundesregierung eine Kommission ein, die Vorschläge zur Modernisierung des Deutschen Unternehmensrechts anbringen sollte. Der Bericht der Kommission schlug unter anderem die Erarbeitung eines einheitlichen Deutschen Corporate Governance Kodex vor. Die Regierung schloss sich der Empfehlung an und eine zweite Kommission – die so genannte Cromme-Kommission – wurde gebildet. Unter Leitung von Dr. Gerhard Cromme wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex am 26. Februar 2002 veröffentlicht. Am 26. Juli 2002 trat dann das Transparenz- und Publizitätsgesetz in Kraft, das Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen verpflichtet, sich jährlich zur Anwendung der Kodex-Empfehlungen zu äußern.[9]
2.3. Regelungscharakter des Kodex
Im Wesentlichen richtet sich der Kodex an börsennotierte Gesellschaften. Aber auch anderen Gesellschaften wird die Einhaltung des Kodex empfohlen.[10] Die einzelnen Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gliedern sich in drei unterschiedliche Kategorien. Zum ersten sind im Kodex so genannte „Muss-Vorschriften“ enthalten. Hierbei handelt es sich um zwingend einzuhaltende rechtliche Vorschriften, die bereits in bestehenden Gesetzen verankert sind und noch mal im Text des Kodex in meist vereinfachter Form enthalten sind. Die zweite Variante der Regelungen sind die Anregungen des Kodex. Sie sind mit den Wörtern „sollte“ bzw. „kann“ gekennzeichnet. Die letzte Variante der Formulierungen des Kodex ist mit dem Wort „soll“ gekennzeichnet. „Soll-Vorschriften“ stellen Empfehlungen des Kodex dar.[11]
[...]
[1] S. Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J., Corporate Governance in Deutschland, 2005, S. 12.
[2] S. Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J., Corporate Governance in Deutschland, 2005, S. 3.
[3] Vgl. IDW Prüfungsstandard, Auswirkungen, 2005, Tz 1.
[4] S. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Kodex, 2005, S. 1.
2Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J., Corporate Governance in Deutschland, 2005, S. 9.
[6] S. Hachmeister, D., Corporate, 2002, S. 488.
[7] Hommelhoff/Mattheus teilen die Rolle des Abschlussprüfers in eine externe und interne Rolle. Siehe dazu im genaueren: Hommelhoff, P./Mattheus, D., Rolle des Abschlussprüfers, 2003, S. 645-647; aber auch Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J. sprechen von der internen und externen Corporate Governance. Vgl. dazu Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J., Corporate Governance in Deutschland, 2005, S. 9.
[8] S. von Werder, A., Entstehung, 2005, Rn 6-7.
[9] S. Wolfram, J., Governance, 2002, S. 6-7.
[10] S. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Kodex, 2005, S. 2.
[11] S. Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J., Corporate Governance in Deutschland, 2005, S. 20.
- Citar trabajo
- Thomas Steiger (Autor), 2006, Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64752
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