Ungeachtet der Folgen des Ersten Weltkriegs und der Gegenwart der deutschen Republik beschreibt der deutsche Historiker Johannes Haller 1923 die `innere Nationenbildung´ folgendermaßen:
"Aus den alten und neuen Provinzen musste ein einheitliches Ganzes, aus Posenern, Sachsen, Westfalen und Rheinländern mussten Preußen gemacht werden. Das ist geschehen. Die preußische Beamtenschaft hat diese Aufgabe gelöst und glänzend gelöst. Nach einem Menschenalter schon war die Einheit so fest geworden, dass auch eine Revolution sie nicht mehr zu erschüttern vermochte."
Haller mag als Beispiel gelten für die teutozentrische Geschichtswissenschaft der Vor- und Nachkriegszeit mit den ihr typischen Verkennungen. Die Posener waren nicht Deutsche geworden. Und sie waren es auch bis 1918 nicht gewesen. Für die Provinz Posen ist bei relativ konstanten Zahlen zwischen 1831 und 1910 von einer polnischsprachigen Mehrheit zu sprechen.
Richtig ist die herausragende Rolle der preußischen Verwaltung am Versuch der Assimilierung der polnischsprachigen Bevölkerung in der Provinz Posen. Entscheidendes Mittel dazu sind Schul- und Sprachenpolitik.
Die vorliegende Arbeit versucht anhand der Situation in der Provinz Posen nachzuzeichnen, wie mit der Entstehung des deutschen Nationalstaats, bzw. des Nationalstaats- und Sprachenkonzepts eine polnischsprachige Minderheit erst entsteht und zum Ziel immer massiverer Eingriffe des preußischen Staates wird, der mittels der Sprachvermittlungsinstanz Schule die `Elimination´ dieser Minderheit betreibt.
Die Untersuchung erstreckt sich über die Jahre 1871 - 1886/87. Ziel ist es nachzuweisen, dass die aggressive Assimilierungspolitik gegenüber den Polen im Reichsgebiet nicht Ergebnis einer chauvinistisch pervertierten Großmachtpolitik unter Wilhelm II. ist, sondern angelegt in der Nationalstaatsidee selbst.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
1.2. Quellenlage
1.3. Forschungsstand
2. Theoretischer Rahmen und Begriffsklärung
2.1. Nationalstaat und Nation, Nationalismus, ethnische Minderheit
2.2. Nation und Nationalsprache
3. Die preußische Schul- und Sprachenpolitik in der Provinz Posen
3.1. Schul- und Sprachenpolitik bis zur Reichsgründung
3.2. `Innere Reichsgründung´ und polnische Marginalisierung
3.2.1. Das Schulaufsichtsgesetz als Grundlage preußischer Germanisierungspolitik
3.2.2. Die „Allgemeinen Bestimmungen“ als schulpolitisches Grundlagenprogramm
3.2.3. Der Spracherlass von 1873 als Praxis der Germanisierung
3.2.4. „Deutsch lehren - Deutsch lernen“. Die Formulierung des Programms der Germanisierung des Schulwesens
3.3. Der Auftakt des Nationalitätenkampfes 1886/87
3.3.1. Antipolnische Sondergesetze
3.3.2. Das Lehreranstellungsgesetz als Germanisierung der Schulverwaltung
3.3.3. Folgebeschlüsse
3.3.4. Begründungsmuster
3.4. Ausblick: Schulpolitik und „Wilhelmismus“
4. Literaturverzeichnis
4.1. Quellen
4.2. Literatur
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
Ungeachtet der Folgen des Ersten Weltkriegs und der Gegenwart der deutschen Republik beschreibt der deutsche Historiker Johannes Haller 1923 die `innere Nationenbildung´ folgendermaßen:
Aus den alten und neuen Provinzen musste ein einheitliches Ganzes, aus Posenern, Sachsen, Westfalen und Rheinländern mussten Preußen gemacht werden. Das ist geschehen. Die preußische Beamtenschaft hat diese Aufgabe gelöst und glänzend gelöst. Nach einem Menschenalter schon war die Einheit so fest geworden, dass auch eine Revolution sie nicht mehr zu erschüttern vermochte.[1]
Haller mag als Beispiel gelten für die teutozentrische Geschichtswissenschaft der Vor- und Nachkriegszeit mit den ihr typischen Verkennungen. Die Posener waren nicht Deutsche geworden. Und sie waren es auch bis 1918 nicht gewesen. Für die Provinz Posen ist bei relativ konstanten Zahlen zwischen 1831 und 1910 von einer polnischsprachigen Mehrheit zu sprechen.[2]
Richtig ist die herausragende Rolle der preußischen Verwaltung am Versuch der Assimilierung der polnischsprachigen Bevölkerung in der Provinz Posen. Entscheidendes Mittel dazu sind Schul- und Sprachenpolitik.
Die vorliegende Arbeit versucht anhand der Situation in der Provinz Posen nachzuzeichnen, wie mit der Entstehung des deutschen Nationalstaats, bzw. des Nationalstaats- und Sprachenkonzepts eine polnischsprachige Minderheit erst entsteht und zum Ziel immer massiverer Eingriffe des preußischen Staates wird, der mittels der Sprachvermittlungsinstanz Schule die `Elimination´ dieser Minderheit betreibt.
Die Untersuchung erstreckt sich über die Jahre 1871 - 1886/87. Ziel ist es nachzuweisen, dass die aggressive Assimilierungspolitik gegenüber den Polen im Reichsgebiet nicht Ergebnis einer chauvinistisch pervertierten Großmachtpolitik unter Wilhelm II. ist, sondern angelegt in der Nationalstaatsidee selbst.
1.2. Quellenlage
Die vorliegende Arbeit behandelt die offizielle preußische Schul- und Sprachenpolitik, wie sie sich in Erlassen, Verordnungen und Gesetzen niederschlägt. Für diese Textsorten wird auf zeitgenössische Publikationen wie die Zusammenstellung von SCHNEIDER / BREMEN zum Volksschulwesen oder das ZENTRALBLATT für die gesamte Unterrichtsverwaltung zurückgegriffen.
Diese Sammlungen beinhalten neben der juristisch-positiven Realität der Erlasse Texte, die den Verständigungs- und Meinungsbildungsprozess innerhalb der Institutionen Schule und Verwaltung nachzeichnen.
Im politischen Feld erfüllen diese Funktion die Sitzungsberichte der Parlamente, die Konzepte und Muster veranschaulichen, nach denen sich Politik organisiert.
Des weiteren wurde auf die in den materialreichen Untersuchungen von KORTH, MAI und BALZER erstmals zugänglich gemachten Archivmaterialien zugegriffen.
1.3. Forschungsstand
Eine Arbeit, die sich mit der Kopplung von Nationalstaatsidee und Schulpolitik beschäftigt, muss disziplinenübergreifend Literatur berücksichtigen.
Für das Problem Nation/Nationalismus sind das geschichtswissenschaftliche Arbeiten wie die von HOBSBAWM, ANDERSON und SCHULZE, soziologische wie die von GELLNER und HECKMANN (mit sehr unterschiedlichen Schwerpunkten) und historisch-sprachwissenschaftliche wie die von KREMNITZ oder GLÜCK.
Die Schulpolitik ist gleichzeitig Feld der Geschichtswissenschaft wie der historischen Pädagogik. Besondere Berücksichtigung aus dem erziehungswissenschaftlichen Bereich fanden Texte zur interkulturellen Pädagogik des Forschungsschwerpunktes FABER[3], besonders die HANSENs und die ausgezeichnete Arbeit KNABEs. Die historischen Monographien von MAI und KORTH bieten in erster Linie reiches Quellenmaterial, das in der aktuelleren Arbeit von BALZER ergänzt und neu bewertet wird.
2. Theoretischer Rahmen und Begriffsklärung
2.1. Nationalstaat und Nation, Nationalismus, ethnische Minderheit
Mit HANSEN lässt sich Nationalstaat definieren als „Staat mit rechtlich definiertem Territorium und rechtlich fixierten Einwohnern (Staatsbürger), die sich der Wir-Gruppe Nation zugehörig fühlen und/oder dazugerechnet werden.“[4]
Diese Wir-Gruppe Nation ist gekennzeichnet durch einen „Gemeinschaftsglauben“ (Max Weber), der auf Abstammung, Sprache, Kultur, Geschichte, Sitten gegründet sein kann und sie als Ethnie definiert sowie durch den Bezug auf einen Staatsapparat.
Ethnie und Nation sind die Vorstellung von Gemeinsamkeiten aufgrund bestimmter Merkmale gemein, die durch Selbstdefinition eingrenzen und durch Fremddefinition ausgrenzen können.[5]
Entscheidend dabei ist das Moment „des Künstlichen, der Erfindung und des Social Engeneering“[6] und der „ideologischen Konstruktion“[7], das HOBSBAWM im Anschluss an GELLNER betont.[8] In die gleiche Richtung geht die Definition von Hagen SCHULZE:
Nationen sind geistige Wesen, Gemeinschaften, die existieren, solange sie in den Köpfen und Herzen der Menschen sind, und die erlöschen, wenn sie nicht mehr gedacht und gewollt werden. Nationen beruhen auf Nationalbewusstsein. Nationen erkennen sich in einer gemeinsamen Geschichte, in gemeinsamem Ruhm und gemeinsamen Opfern wieder - man muss hinzufügen, dass diese gemeinsame Geschichte in aller Regel von begrenzter Realität ist, in aller Regel mehr erträumt als wirklich.“[9]
Für die Bestimmung der Zugehörigkeit zur Nation existieren ethnische und politische Begründungsmodelle, das Konzept der Staatsnation und das Konzept der Kulturnation.[10]
Die Staatsnation setzt, ohne Beachtung von Sprache und Abstammung, eine Identität von Staat und Nation, die an das Territorium gebunden ist, während im Konzept der Kulturnation die Nation vor dem Staat als klar definierte Wir-Gruppe besteht, um ihn zur „Herstellung der Volkssouveränität“ zu fordern, zu bilden oder durchzusetzen.[11]
Die Vorstellung der Kulturnation beinhaltet somit eine ethnische Begründung des Nationalstaats, die auf der politischen Ideologie des ethnischen Nationalismus (verstanden als politische und soziale Bewegung) beruht.[12] Nation wird hier definiert als Volk mit eigenem Staat bei sich deckenden ethnischen und staatlichen Grenzen. Diese Homogenitätsforderung macht „die im Sinne der Nationalkultur heterogenen Gruppen, die im Staatsgebiet leben, zu ethnischen Minderheiten.“[13]
Der ethnische Nationalismus akzentuiert also kulturelle Verschiedenheit als nicht erwünschte Unterschiedlichkeit und Unangepasstheit, die es zu assimilieren oder, in seinen „schärferen“ Varianten, gewaltsam zu vertreiben gelte. Ethnizität, ein universelles Phänomen menschlicher Vergesellschaftung, nimmt im Nationalismus eine neue, herausragende Bedeutung als Prinzip politischer und sozialer Organisation.[14]
HECKMANN definiert ethnische Minderheiten als benachteiligte, unterdrückte, diskriminierte und stigmatisierte ethnische Gruppen innerhalb „eines Systems ethnischer Schichtung“[15]. Ethnische Gruppen bezeichnen von der Mehrheitsbevölkerung in staatlich verfassten Gesamtgesellschaften „differente ethnische Kollektive“.[16]
Darüber hinaus lassen sich Merkmale eines spezifisch deutschen Nationalismus isolieren, als dessen Konstituenten BRACK die Entstehung als „Abwehrideologie“ gegen die französische Besatzung, das „Unterlegenheitsgefühl“ gegen das wirtschaftlich überlegene England und die Existenz der „Vielstaaterei“ benennt.[17]
Mit Bezug auf diese Abgrenzungskonstanten erfolgte die Berufung auf Merkmale wie Volk, Sprache und Kultur. Durch intellektuelle Vorreiter des Nationalismus wie Johann Gottlieb Fichte, Ernst Moritz Arndt und Friedrich Jakobs wurden diese Konzepte mit der Entwicklung von Überlegenheitsgefühl, Sendungsbewusstsein und Feindbildern angereichert.[18]
2.2. Nation und Nationalsprache
Die enge Verknüpfung von Sprache und Nationalstaat ist in der Forschung unumstritten. Für HOBSBAWM sind ethnische Zugehörigkeit und Sprache die „zentralen, zunehmend entscheidenden oder gar [...] einzigen Kriterien für die potentielle Nation“[19].
Die Intensivierung aller gesellschaftlichen Kommunikationsformen seit der Aufklärung und im Zuge der Industriellen Revolution brachte sprachliche Normativierungsprozesse in Gang, die schließlich in der Entwicklung von Standardsprachen mündeten.[20]
Für den [...] ethnischen Nationalismus als politische Ideologie und soziale Bewegung wird die Sprachvereinheitlichung - und auch „Sprachreinigung“ - jedoch jenseits pragmatischer Überlegungen zum ideologischen Ziel. Die schrittweise Institutionalisierung öffentlicher und schließlich staatlich kontrollierter Schulsysteme wird zum wichtigsten Vehikel, die Sprachvereinheitlichung herzustellen.[21]
Nach KREMNITZ verknüpft der Begriff Nationalsprache politische und linguistische Aspekte miteinander bei starker ideologischer Aufladung.[22] Nationalsprachen fungieren als Symbol der Einheit wie als integratives Element, indem sie Nation, Sprache und Staat - um den Preis der Schaffung sprachlicher Minderheiten - gleichsetzen.[23] Im Konstrukt der Identität von Nation und Sprache produziert der ethnische Nationalismus Verzerrungen, die in dieser Arbeit am Beispiel der polnischsprachigen Bevölkerungsgruppe in Preußen bzw. dem Reich beschrieben werden soll.
3. Die preußische Schul- und Sprachenpolitik in der Provinz Posen
3.1. Schul- und Sprachenpolitik bis zur Reichsgründung
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts ist auch die preußische Sprach- und Bildungspolitik noch beherrscht von der Staatstradition des supranationalen Absolutismus. Für die Einwohner der preußischen Besitzungen bedeutet dies ein direktes Untertanenverhältnis zum König, ohne Bezug auf Nationalität und Abstammung.
Im „Zuruf an die Einwohner des Großherzogthums Posen“ vom 15.5.1815 markiert Friedrich Wilhelm III. - trotz aller aufkeimenden nationalistischen Tendenzen und Gegenbewegungen - die Position der preußischen Monarchie zur Sprachenfrage für die folgenden Jahrzehnte: „Ihr werdet meiner Monarchie einverleibt, ohne eure Nationalität verleugnen zu dürfen. [...] Eure Sprache soll neben der deutschen in allen öffentlichen Verhandlungen gebraucht werden“.[24]
Herausragende Persönlichkeit dieser Phase ist der erste preußische Kultusminister von Altenstein, dessen Spracherlass vom 13. Dezember 1822 die Respektierung der polnischen nationalen Individualität fordert:
Religion und Sprache sind die höchsten Heiligtümer einer Nation, in denen ihre ganze Gesinnungs- und Begriffswelt gegründet ist. Eine Obrigkeit, die diese anerkennt, achtet und schätzt, darf sicher sein, die Herzen der Untertanen zu gewinnen [...]. Das Interesse der Regierung wird hinlänglich beraten sein, wenn die deutsche Sprache nur als Lehrgegenstand in jeder polnischen Schule aufgenommen und dahin angesehen wird, dass es die Kinder vor ihrem Austritt aus der Schule darin zur Fertigkeit gebracht haben müssen.[25]
[...]
[1] HALLER, 205.
Zitiert wird nach Autornamen, bei mehreren verwendeten Veröffentlichungen zuzüglich Kurztitel. Ausnahmen sind im Literaturverzeichnis angegeben.
[2] BELZYT, 17, vgl. KNABE, 68., vgl. WEHLER, Gesellschaftsgeschichte, 961f.
[3] Folgen der Arbeitsmigration für Bildung und Erziehung. Zu Geschichte und Arbeit der Forschungsgruppe siehe GOGOLIN, vgl. KNABE, 18f.
[4] HANSEN, Materialien zu „Nation“, 5.
[5] KNABE, 39, vgl. HAUFF, 26f.
[6] HOBSBAWM, 21.
[7] EBD., 111.
[8] „Der Nationalismus, der manchmal bereits bestehende Kulturen in Nationen umwandelt, erfindet manchmal Kulturen und vernichtet häufig tatsächlich bestehende Kulturen: Das ist eine Realität“. GELLNER, 77.
ANDERSON spricht von Nation als vorgestellter Gemeinschaft, als „imagined community“, 15f., vgl. HAUFF, 27.
[9] SCHULZE, 110f.
[10] Bei diesen Typologien handelt es sich nicht in erster Linie um Ergebnisse empirisch-historischer Arbeiten, sondern um Legitimationsmuster staatlicher Herrschaft. Vgl. HECKMANN, Politik, 13.
[11] Vgl. KNABE, 42.
[12] HECKMANN, Ethnische Minderheiten, 37.
Nach Gellner ist Nationalismus „vor allem ein politisches Prinzip, das besagt, politische und nationale Einheiten sollten deckungsgleich sein“. GELLNER, 8.
[13] HECKMANN, Politik, 14.
[14] HECKMANN, Ethnische Minderheiten, 45.
[15] EBD., 57.
[16] EBD.
[17] BRACK, 49.
[18] HECKMAN, Ethnische Minderheiten, 45, vgl. SCHULZE, 180ff.
[19] HOBSBAWM, 122.
[20] KREMNITZ, 26f.
[21] HECKMANN, Ethnische Minderheiten, 43.
[22] KREMNITZ, 27f.
[23] Vgl. EBD.
[24] GESETZ-SAMMLUNG, 1815, Nr. 278, 47, vgl. UNRUH, 366.
Eine differenziertere Phaseneinteilung zeigt für die Jahre 1815-30, 1840-46, 1848/49 und 1859-63 seitens der preußischen Politik tolerante Haltungen gegenüber der polnischsprechenden Bevölkerung. Vgl. UNRUH, 392.
[25] Zitiert nach BROSZAT, 90f.
Das Reskript Altensteins wurde von polnischer Seite ebenso wie der königliche Zuruf zur Stützung der eigenen Forderungen immer wieder zitiert. Vgl. STEN.BER.ABGHS. 1873/74, Bd. 1.1, 359.
Zu Problemen der Datierung und Überlieferung des Reskripts vgl. KNABE, 124, Anm. 142 und KORTH, 67, Anm. 9.
- Citar trabajo
- Bastian Pütter (Autor), 2002, Deutscher Nationalstaat und polnische Marginalisierung - Die Germanisierung der preußischen Schulpolitik in Posen (1871-1886/87), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64661
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