Die fortschreitende technisch-industrielle Entwicklung und die damit verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt sowie eine Vielzahl anderer Belastungen haben zu erheblichen Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen geführt. Nur wenige Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland bestehen heute noch aus natürlichen oder naturnahen Biotopen.
Die Bedrohung von Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume sowie eine wachsende Belastung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft werden zunehmend deutlicher. Biotopverluste und der immer stärkere Verinselungseffekt der verbleibenden Biotopreste erschweren einen genetischen Austausch von Tier- und Pflanzenarten. Die Sicherung und Wiederherstellung von natürlichen und/oder naturnahen Lebensgrundlagen und eines funktionsfähigen Naturhaushaltes sind daher besonders wichtig.
Voraussetzung für die Erhaltung und Pflege eines intakten Landschaftshaushaltes ist unter anderem die genaue Kenntnis des Vorkommens und des Zustandes natürlicher Biotope.
Die Biotoptypenkartierung kann einen Beitrag zur Erlangung dieser Kenntnisse leisten.
Inhalt
Einleitung
1. Definitionen, Zielsetzungen und Problematiken
1.1. Definitionen
1.2. Zielsetzungen
1.3. Problematiken
2. Arbeitsgrundlagen der selektiven und flächendeckenden Waldbiotoptypenkartierung
3. Grundzüge des Verfahrens der selektiven Waldbiotoptypenkartierung
3.1. Einleitung
3.2. Aufnahmeeinheiten der selektiven Waldbiotoptypenkartierung
3.3. Kriterien der selektiven Waldbiotoptypenkartierung
3.4. Abgrenzung und Erfassung seltener und gefährdeter Biotope
3.5. Leit-Biotoptypen, Biotopkomplexe
3.6. Biotopbeschreibung
4. Grundzüge des Verfahrens der flächendeckenden Waldbiotoptypenkartierung
4.1. Einleitung
4.2. Aufnahmeeinheiten der flächendeckenden Waldbiotoptypenkartierung
4.3. Kriterien der flächendeckenden Waldbiotoptypenkartierung
4.3.1. Naturnähe
4.3.2. Vielfalt
4.3.3. Seltenheit
4.3.4. Gefährdung
4.4. Bewertung
5. Integration der selektiven und flächendeckenden Waldbiotoptypenkartierung in andere Planungen
Literaturverzeichnis
Einleitung
Die fortschreitende technisch-industrielle Entwicklung und die damit verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt sowie eine Vielzahl anderer Belastungen haben zu erheblichen Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen geführt. Nur wenige Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland bestehen heute noch aus natürlichen oder naturnahen Biotopen.
Die Bedrohung von Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume sowie eine wachsende Belastung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft werden zunehmend deutlicher. Biotopverluste und der immer stärkere Verinselungseffekt der verbleibenden Biotopreste erschweren einen genetischen Austausch von Tier- und Pflanzenarten. Die Sicherung und Wiederherstellung von natürlichen und/oder naturnahen Lebensgrundlagen und eines funktionsfähigen Naturhaushaltes sind daher besonders wichtig.
Voraussetzung für die Erhaltung und Pflege eines intakten Landschaftshaushaltes ist unter anderem die genaue Kenntnis des Vorkommens und des Zustandes natürlicher Biotope.
Die Biotoptypenkartierung kann einen Beitrag zur Erlangung dieser Kenntnisse leisten.
In der Bundesrepublik Deutschland existieren zahlreiche Verfahren von Biotoptypenkartierungen. Diese Verfahren versuchen die unterschiedlichen Qualitäten, Strukturen, Funktionen, Regelmechanismen und Zielsysteme der Ökosysteme in drei bedeutsamen Flächennutzungsarten gerecht zu werden. Man unterscheidet nach räumlichen Schwerpunkten in:
1. Biotopkartierung mit Schwerpunkt in Ökosystemen der Agrarlandschaft
(synonym: Biotopkartierung in der freien Landschaft),
2. Stadtbiotopkartierung mit Schwerpunkt in besiedelten, industrialisierten Ökosystemen (synonym: Biotopkartierung im besiedelten Raum) und
3. Waldbiotopkartierung mit Schwerpunkt in den Ökosystemen des Waldbereiches.
Auf letztere wird in dieser Arbeit eingegangen.
1. Definitionen, Zielsetzungen und Problematiken
1.1. Definitionen
Ein Biotop ist der Lebensraum einer Biozönose von einheitlicher, gegenüber seiner Umgebung mehr oder weniger scharf abgrenzbarer Beschaffenheit, z.B. Hochmoor, Teich oder Fluß.
Die Biotopkartierung bezeichnet die Erfassung und Beschreibung von Lebensräumen, die entweder vorwiegend unter den Aspekten der Seltenheit und Gefährdung ausgewählt (selektive Biotopkartierung) oder, z.T. unter Einbeziehung weiterer Kriterien, flächendeckend Kartiert werden. Biotopkartierung kann sich auf Landschaftsräume erstrecken oder auf einzelne Landnutzungsformen beschränken. Neben der Zustandserfassung können auch eine Bewertung der Biotope durchgeführt sowie Empfehlungen zu deren Pflege und Entwicklung gegeben werden.
Wird die Biotoptypenkartierung auf ein Waldgebiet angewendet, so spricht man von Waldbiotopkartierung. Zwei Vorgehensweisen sind bei der Waldbiotopkartierung möglich:
Die flächendeckende und die selektive Kartierung.
Die flächendeckende Waldbiotopkartierung begutachtet die gesamte Waldfläche eines betrachteten Raumes. Alle Flächen werden kartographisch und textlich beschrieben, unabhängig davon wie die jeweilige Biotopbewertung ausfällt. Damit man einen Überblick der Biotopausstattung aller Wälder eines Gebietes erhält, werden sämtliche Einzelflächen hinsichtlich ihrer „Naturnähe“ und „Vielfalt“ sowie gegebenfalls unter den Aspekten „Seltenheit“ und „Gefährdung“ beurteilt.
Die selektive Waldbiotopkartierung begutachtet ebenfalls die gesamte Waldfläche eines betrachteten Raumes; es werden aber nur solche Biotope kartographisch und textlich dargestellt, die als selten und damit schutzwürdig gelten. Die Bezeichnung „selektiv“ bezieht sich auf die Auswahl der dargestellten und beschriebenen Bereiche.
(Arbeitskreis Forstliche Landespflege 1996)
1.2. Zielsetzungen
In Nordrhein-Westfalen wird die Zielsetzung der Biotopkartierung aus den gleichlautenden §§1 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes abgeleitet. Darin heißt es:
„Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind“.
Um diese Ziele zu erreichen, d.h. einen wirkungsvollen und nachhaltigen Flächenschutz garantieren, ist es von besonderer Bedeutung ein System von Schutzgebieten aufzubauen. Die Natur schützen, darf sich nicht nur auf einzelne und wenige Naturschutzgebiete beschränken, sondern muß den Gesamtraum erfassen. (Lölf 1982)
Daraus kann man als Ziel einer Waldbiotopkartierung die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten ableiten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen der Biotop- und Artenschutzfunktion der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen.
Somit verfolgt die Waldbiotopkartierung mehrere Ziele, die je nach Situation und Örtlichkeit unterschiedliche Bedeutung haben sollen. Die Waldbiotopkartierung sollte nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung und des Arbeitskreis Forstliche Landespflege
- Grundlage für die Abwägung von Maßnahmen in der Forstplanung und im Forstbetrieb sein,
- anderen Planungsträgern eine Übersicht über die Bedeutung des Waldes für den Biotop- und Artenschutz verschaffen,
- die Umsetzung des gesetzlich geforderten Schutzes von Biotopen auf fachlicher Grundlage vorbereiten,
- Daten und Informationen für die Waldfunktionenkartierung und die Forstliche Rahmenplanung bereitstellen,
- als Entscheidungshilfe im Waldumwandlungsverfahren die Forstbehörden bei der Aufgabe der Walderhaltung unterstützen,
- Grundlage für Biotop- und Artenschutzkonzepte darstellen,
- Hinweise auf eventuell erforderliche Schutz- und Pflegemaßnahmen enthalten,
- Hinweise zur Auswahl und Ergänzung der Naturwaldzellen/-reservate und entsprechender Programme geben,
- bei entsprechendem gesetzlichen Auftrag der Rechtssicherheit für den Bürger dienen,
- im Rahmen der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden können. (Afl 1996)
1.3. Problematiken
Es existieren zahlreiche Begriffe die im Zusammenhang mit der Erfassung von Biotopen bzw. Biotoptypen stehen. Die Verwendung der Begriffe Biotopkartierung, Biotoptypenkartierung, flächendeckende Biotoptypenkartierung oder Realnutzungskartierung nach Biotopen bezeichnen mitunter verschiedene Sachverhalte oder es finden Überschneidungen statt die bis zur synonymen Verwendung reichen können. Gerade die Begriffe Biotopkartierung und Biotoptypenkartierung werden in ihrer Verwendung nicht ausreichend getrennt. Z.B. wird in Bayern die selektive Kartierung als Biotopkartierung bezeichnet, in Niedersachsen (Niedersächsisches Landesamt - Fachbehörde für Naturschutz) die flächendeckende Kartierung. Eine bundesweite Begriffsdefinition, die für alle Bundesländer verbindlich ist, könnte hier Abhilfe schaffen. (Knickrehm/Rommel 1994)
Die in dieser Arbeit vorgestellte flächendeckende- und selektive Waldbiotoptypenkartierung ist daher als idealtypische Beschreibung anzusehen, da in der Praxis zahlreiche Varianten zur Anwendung kommen.
Die in der Bundesrepublik Deutschland verwendeten Verfahren von Biotoptypenkartierungen sind als Übersichtskartierungen mit einem relativ geringem Detaillierungsgrad anzusehen. Sie ermöglichen einen Überblick über Zustand und Entwicklung des Biotoppotentials. Diese Übersichtskartierungen verlieren jedoch an Wert, wenn die Ergebnisse von räumlich benachbarten Kartierungen oder von Kartierungen auf unterschiedlichen Ebenen nicht miteinander vergleichbar sind. Auch hier könnte ein bundesweites einheitliches Grundkonzept aufgestellt werden, um somit eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
(Waldenspuhl 1991)
Die Entscheidungen, die im Rahmen einer Biotoptypenkartierung getroffen werden sind subjektiv, da sie vor einem persönlichen Erfahrungs- und Werthintergrund vollzogen werden. Die Subjektivität im Rahmen eines wissenschaftlichen oder planerischen Prozesses läßt sich also nicht ausschalten. Man kann aber erreichen, daß die Vorgehensweise eines Prozesses nachvollziehbar wird und damit die Ergebnisse überprüfbar werden. Diese Nachprüfbarkeit kann durch Logik, eine vorher festgelegte Systematik und eine gewisse Kenntnis der Methode des überprüfenden Subjektes gewährleistet werden. (Knickrehm/Rommel 1994)
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