Mit dem Ziel, die Innovations- und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich zu sichern, legte die Bundesregierung am 31. August 2001 einen Gesetzentwurf zur Reform des geltenden Hochschulrechts vor. Auf Grundlage dieses Gesetzentwurfes trat am 23. Februar 2002 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) in Kraft. Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beinhaltet – neben der Neuordnung der (stärker leistungsorientierten) Professorenbesoldung und der Einführung der Juniorprofessur (§§ 47 f. HRG) – die vollständige Neufassung der §§ 57a ff. HRG, welche die Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschulbereich regeln. Die neu gestalteten Zeitvertragsregeln reformieren und ersetzen die durch das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom 14.6.1985 (HFVG) – damals neu eingefügten - §§ 57a ff. HRG a.F.
Die Gesetzesänderung soll sowohl eine konzentrierte, übersichtliche Förderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in einem angemessenen Zeitrahmen als auch ein innovatives und leistungsstarkes Wissenschafts- und Forschungssystem ermöglichen. Letzteres soll insbesondere durch den Systemwechsel von der sachgrundgebundenen Befristung hin zur personenbezogenen Sonderbefristung erreicht werden, wodurch der ständige Zustrom junger Wissenschaftler und neuer Ideen gewährleistet ist. Denn erst der Wegfall der schwierigen Sachgrundprüfung und die Modifikation des strengen Zitiergebots ermöglichen, dass – im Gegensatz zum bisherigen Recht – die Sonderbefristung nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes gegenüber allgemeinem Befristungsrecht eine erleichterte Befristungspraxis darstellt, welche zur Sicherung einer stetigen Personalfluktuation notwendig ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Kritik am bisherigen Befristungsrecht
- 1. Befristungstatbestände i.S.d. 57b 11 bis IV HRG
- 1. Trennung der einzelnen Befristungstatbestände
- 2. Zitiergebot 57b V HRG
- 11. Befristungsgrund und —höchstgrenze
- 111. Befristungsketten
- 1. Kombinationen im Hochschulbereich
- a) Befristungen im Rahmen des HRG
- b) Nichtanrechnung i.S.d. 57c 111, VI HRG
- c) Erneute Inanspruchnahme durch Hochschulwechsel
- 2. Kombinationen mit allgemeinem Befristungsrecht
- 1. Kombinationen im Hochschulbereich
- IV. Neuregelungsbedarf
- 111. Befristungsketten
- C. Neufassung der 57a ff. HRG
- 1. Zielsetzungen
- 11. Neuregelung des Hochschulbefristungsrechts
- 2. 57b HRG
- a) Zeitlich begrenzte sachgrundlose Befristung
- aa) Befristung ohne Sachgrund
- bb) Befristungshöchstgrenzen
- (1) Befristungsphasen im Rahmen des HRG
- (2) (Befristete) Arbeitsverträge jenseits der Befristungshöchstdauer
- b) Anrechnung von Befristungszeiten
- aa) Anzurechnende Befristungszeiten
- bb) Nicht anzurechnende Befristungszeiten
- c) Modifiziertes Zitiergebot
- a) Zeitlich begrenzte sachgrundlose Befristung
- 3. 57c bis e HRG
- a) 57c HRG
- b) 57d HRG
- c) 57e HRG
- III. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
- D. Vereinbarkeit mit geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung
- 1. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
- 1. Art 5 111 GG (Wissenschaftsfreiheit)
- 2. Art 12 1 GG (Berufsfreiheit)
- 11. Vereinbarkeit mit Europarecht
- III. Rechtsprechung des BAG
- 1. Kombination Befristungsgrund/-höchstgrenze
- 2. Anrechnung befristeter Arbeitsverträge
- 3. Zitiergebot
- 1. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
- E. Diskussion und Auswirkungen der Neuregelungen
- 1. Reaktionen auf die novellierten 57a ff. HRG
- 1. Bewertung des reformierten Hochschulrechts
- 2. Beurteilung der HRG-Debatte
- 11. Praktische Auswirkungen der 57a ff. HRG n.F.
- F. Bewertung und Ausblick
- 1. Reaktionen auf die novellierten 57a ff. HRG
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Bereich der Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal. Die Zielsetzung ist die Bewertung der neuen Regelungen im Kontext der Kritik am bisherigen Befristungsrecht und der daraus resultierenden Reformbedürfnisse. Der Fokus liegt dabei auf der Vereinbarkeit der Neuregelungen mit höherrangigem Recht und der bisher ergangenen Rechtsprechung.
- Kritik am bisherigen Befristungsrecht im HRG
- Analyse der Zielsetzungen der Reform
- Darstellung der wichtigsten Änderungen der 57a ff. HRG
- Prüfung der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht
- Bewertung der Auswirkungen der Neuregelungen auf die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einführung
Die Arbeit erläutert die Entstehung und den Hintergrund der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Bereich der Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal. Sie verdeutlicht die Zielsetzung der Reform, die Stärkung der Innovations- und Leistungsmächtigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems, und skizziert den Aufbau der Arbeit.
- B. Kritik am bisherigen Befristungsrecht
Dieses Kapitel beleuchtet die Kritikpunkte am bisherigen HRG im Bereich der Befristung von Arbeitsverträgen. Es werden die Mängel des Befristungskatalogs, die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung einzelner Befristungstatbestände und die mangelnde Abstimmung mit dem allgemeinen Befristungsrecht dargelegt. Darüber hinaus wird die Problematik der „Kettenbefristungen" und die damit verbundene fehlende Schutzfunktion für das wissenschaftliche Personal aufgezeigt.
- C. Neufassung der 57a ff. HRG
Dieses Kapitel präsentiert die wichtigsten Änderungen der neu gefassten 57a ff. HRG. Es werden die Zielsetzungen der Reform, wie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Sicherstellung eines innovativen Forschungssystems, erläutert. Die zentralen Änderungen, wie der Wegfall des Befristungskatalogs, die Einführung von Befristungshöchstgrenzen und die Modifikation des Zitiergebots, werden detailliert dargestellt und in Bezug auf die Zielsetzungen bewertet.
- D. Vereinbarkeit mit geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung
In diesem Kapitel wird die Vereinbarkeit der novellierten 57a ff. HRG mit dem Verfassungsrecht und dem Europarecht geprüft. Es werden die relevanten Grundrechte und europarechtlichen Vorgaben erläutert und die Neuregelungen daraufhin analysiert. Darüber hinaus wird die Abstimmung der neuen Regelungen mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Hochschulbefristungsrecht untersucht.
- E. Diskussion und Auswirkungen der Neuregelungen
Dieses Kapitel beleuchtet die öffentliche Diskussion um die Reform des Hochschulbefristungsrechts. Die unterschiedlichen Reaktionen auf die Novellierung werden dargestellt und die Kritikpunkte analysiert. Es wird die Frage der praktischen Auswirkungen der Neuregelungen auf die Handhabung befristeter Verträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen untersucht.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Hochschulrahmengesetz (HRG), die Befristung von Arbeitsverträgen, wissenschaftliches Personal, Hochschulbefristungsrecht, Reform des Hochschulrechts, Zielsetzungen der Reform, Kritik am bisherigen Befristungsrecht, Befristungskatalog, Befristungshöchstgrenzen, Zitiergebot, Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Auswirkungen der Neuregelungen, öffentliche Diskussion, Übergangsprobleme, Praxis der Befristung.
- 1. Zielsetzungen
- 1. Befristungstatbestände i.S.d. 57b 11 bis IV HRG
- Citation du texte
- Dr. Angie Genenger (Auteur), 2002, Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz - Neuregelung der §§ 57a ff. HRG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6462
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