Jeder Kaufmann ist zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, welcher „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ zu vermitteln hat. Diese Angaben erlauben es den Bilanzadressaten ihre Informationsbedürfnisse zu befriedigen und dienen zum Beispiel als Grundlage für Investitionsentscheidungen oder Kreditvergaben.
Den Unternehmen stehen allerdings unterschiedlichste Bilanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung um ihre bilanzpolitischen Ziele zu erreichen, was zur Folge hat, dass die im Jahresabschluss ausgewiesenen Werte nicht dem tatsächlichen Bild entsprechen müssen. Für die Bilanzadressaten bedeutet dies, dass ihre Entscheidungen auf falschen Angaben beruhen können.
Hier setzt die Bilanzanalyse an, deren Ziel es ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmung zu ermitteln, indem sie Unternehmensinformationen mithilfe von Kennzahlen und Kennzahlensystemen aufbereitet und auswertet. Die Bilanzanalyse teilt sich aufgrund der unterschiedlichen Informationsinteressen in finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse, wobei Letzteres vor allem für die Anteilseigner von Interesse ist und Auskunft über den Jahreserfolg erteilt.
„Das wesentliche Ziel der Erfolgsanalyse besteht in der Beurteilung der Ertragskraft des zu analysierenden Unternehmens“6, wobei unter Ertragskraft die Fähigkeit eines Unternehmens bezeichnet wird auch in Zukunft nachhaltig Gewinne zu generieren und dadurch zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit beizutragen. Die Ertragskraft ermöglicht somit den verschiedenen Stakeholdern Rückschlüsse für ihre Entscheidungen zu ziehen. So schließen beispielsweise Arbeitnehmervertreter von der Ertragskraft auf die Aussichten für zukünftige Lohn- und Gehaltsverhandlungen oder Konkurrenten auf den Erfolg zukünftiger Preiskämpfe.
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1. Begriffsdefinition und Problemstellung der Arbeit
2. Das Ergebnis nach DVFA zur Ermittlung der Ertragskraft eines Unternehmens
2.1 Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG
2.1.1 Zielsetzung
2.1.2 Bereinigungsgrundsätze
2.1.3 Allgemeines Arbeitsschema
2.1.4 Besonderheiten ausgewählter Branchen
2.2 Cash-Earnings nach DVFA/SG
2.2.1 Ermittlung des Cash-Earnings
2.2.2 Bereinigungsgrundsätze
3. Zusammenfassung und Fazit
LITERATURVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Aufstellung der zu bereinigenden Sondereinflüsse
Abbildung 2: Aufstellung der nicht zu bereinigenden Sondereinflüsse
Abbildung 3: Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG
Abbildung 4: Cash-Earnings nach DVFA/SG
1. Begriffsdefinition und Problemstellung der Arbeit
Jeder Kaufmann ist zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet[1], welcher „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“[2] zu vermitteln hat.
Diese Angaben erlauben es den Bilanzadressaten ihre Informationsbedürfnisse zu befriedigen und dienen zum Beispiel als Grundlage für Investitionsentscheidungen oder Kreditvergaben.
Den Unternehmen stehen allerdings unterschiedlichste Bilanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung um ihre bilanzpolitischen Ziele zu erreichen, was zur Folge hat, dass die im Jahresabschluss ausgewiesenen Werte nicht dem tatsächlichen Bild entsprechen müssen[3]. Für die Bilanzadressaten bedeutet dies, dass ihre Entscheidungen auf falschen Angaben beruhen können.
Hier setzt die Bilanzanalyse an, deren Ziel es ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmung zu ermitteln, indem sie Unternehmensinformationen mithilfe von Kennzahlen und Kennzahlensystemen aufbereitet und auswertet[4].
Die Bilanzanalyse teilt sich aufgrund der unterschiedlichen Informationsinteressen in finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse, wobei Letzteres vor allem für die Anteilseigner von Interesse ist und Auskunft über den Jahreserfolg erteilt[5].
„Das wesentliche Ziel der Erfolgsanalyse besteht in der Beurteilung der Ertragskraft des zu analysierenden Unternehmens“[6], wobei unter Ertragskraft die Fähigkeit eines Unternehmens bezeichnet wird auch in Zukunft nachhaltig Gewinne zu generieren und dadurch zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit beizutragen[7]. Die Ertragskraft ermöglicht somit den verschiedenen Stakeholdern Rückschlüsse für ihre Entscheidungen zu ziehen. So schließen beispielsweise Arbeitnehmervertreter von der Ertragskraft auf die Aussichten für zukünftige Lohn- und Gehaltsverhandlungen oder Konkurrenten auf den Erfolg zukünftiger
Preiskämpfe[8].
Die dritte Interessensgruppe besteht aus den Aktionären, die aufgrund des Erfolgspotentials auf zukünftige Dividendenausschüttung und Kursentwicklung schließen[9] oder es als Grundlage einer Investitionsentscheidung ansehen.
Eine der dafür verwendeten Kennzahlen ist der Gewinn je Aktie, eine für momentane und zukünftige Anleger relevante Größe, da er in Relation mit dem Börsenkurs die Preiswürdigkeit einer Aktie ermittelt[10] und auf die nachhaltige Ertragskraft verweist[11]. Anders als in Amerika ist die Veröffentlichung dieser Kennzahl im Jahresabschluss in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie wird aber von den meisten deutschen Unternehmen freiwillig bekannt gegeben[12]. Der Gewinn je Aktie weißt eine hohe Komplexität auf und wird vereinfacht wie folgt errechnet:
Gewinn je Aktie = Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag / Grundkapital[13].
In der Literatur sind unterschiedliche Auffassungen anzutreffen, ob der Cash-Flow auch zu den Erfolgsindikatoren hinzu gezählt werden kann. So sieht Wöhe ihn als „problematisch bis unbrauchbar“[14] an, wohingegen Küting und Weber es davon abhängig machen „ob er als unmittelbarer oder mittelbarer Erfolgsindikator eingesetzt werden soll sowie nach welchem Berechnungsschema er ermittelt wurde“[15].
Die Problemstellung der Arbeit besteht nun darin, die Sondereinflüsse eines Jahresabschlusses nach Art und Höhe festzulegen sowie diese anschließend zu neutralisieren um an unverfälschte Informationen zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie zu gelangen.
[...]
[1] § 242 HGB
[2] § 264 Abs. 2 HGB
[3] vgl. Wöhe (Einführung, 2002), S. 1041
[4] vgl. Küting und Weber (Bilanzanalyse, 2004), S. 3
[5] vgl. Wöhe (Einführung, 2002), S. 1056
[6] vgl. Küting und Weber (Bilanzanalyse, 2004), S. 190
[7] vgl. Burger (Jahresabschlußanalyse, 1995), S. 33
[8] vgl. Burger (Jahresabschlußanalyse, 1995), S. 4f
[9] vgl. Burger (Jahresabschlußanalyse, 1995), S. 4
[10] vgl. Küting und Weber (Bilanzanalyse, 2004), S. 266
[11] vgl. Löw und Roggenbuck (Ergebnis, 2001), S. 1467
[12] vgl. Küting und Weber (Bilanzanalyse, 2004), S. 266f
[13] vgl. Bender (Grundsatzfragen, 1996), S. 8
[14] vgl. Wöhe (Einführung, 2002), S. 1070
[15] vgl. Küting und Weber (Bilanzanalyse, 2004), S. 213
- Quote paper
- Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lang (Author), 2005, Das Ergebnis nach DVFA zur Ermittlung der Ertragskraft eines Unternehmens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64265
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