Spätestens seit Beginn der Globalisierung ist die Bedeutung von Konzernstrukturen im Wirtschaftsleben in erheblichem Maße gestiegen. Damit verbunden ist auch eine Zunahme der Bedeutung der Konzernrechnungslegung. Aufgrund des ständigen Wandels von Wettbewerbsbedingungen unterliegen die Gesellschaftsstrukturen allerdings einer stetigen Veränderung. Mit der Herausbildung hybrider Kooperationsformen im Allgemeinen und Joint Ventures im Speziellen stiegen damit auch die Anforderungen an die Konzernrechnungslegung. Demzufolge stellt sich die Frage, ob es die Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermöglichen, diese Veränderungen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend und in vollem Umfang abzubilden.
Um dies exakt beurteilen zu können, wird in dieser Arbeit zunächst auf die Vorteile und typische Merkmale hybrider Kooperationsformen eingegangen bevor anschließend Maßstäbe entwickelt werden, an denen sich die Konzernrechnungslegung zu messen hat. Darauf aufbauend erfolgt eine nähere Betrachtung der Quotenkonsolidierung, die neben der Equity-Methode als zulässiges Rechnungslegungsinstrument für die Einbeziehung von Joint Ventures in den Konzernabschluss zugelassen ist. Neben den Anwendungsvoraussetzungen steht dabei auch die praktische Durchführung und komparative Betrachtung zu nationalen und internationalen Alternativen und Besonderheiten im Mittelpunkt.
Das Ziel dieses Beitrags ist es allerdings, anhand dieser Grundlagen, eine ökonomische Betrachtung der Vor- und Nachteile der Quotenkonsolidierung durchzuführen um somit Aussagen über praktische Eignung und Aussagefähigkeit treffen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Die Bedeutung von hybriden Kooperationsformen
3. Die Zweckmäßigkeit von Konzernrechnungslegung und Konsolidierung
3.1 Die Informationsfunktion des Konzernabschlusses
3.2 Konsolidierungsgrundsätze und Stufenkonzept
4. Die Quotenkonsolidierung bei so genannten Gemeinschafts- unternehmen
4.1 Der Begriff des Gemeinschaftsunternehmens
4.1.1 Merkmale und Voraussetzungen
4.1.2 Abgrenzung zu assoziierten Unternehmen und Tochterunternehmen
4.2 Die Technik der Quotenkonsolidierung
4.2.1 Ansatz- und Bewertungsmethoden
4.2.2 Konsolidierungsmaßnahmen
4.3 Die Grundsätzlichkeit der Equity-Methode
4.4 Ausgewählte Besonderheiten nach IAS/IFRS und US-GAAP
5. Kritische Würdigung
5.1 Die Fiktion der Rechtseinheit
5.2 Die Aussagefähigkeit und praktische Eignung des Konzernabschlusses bei quotaler Konsolidierung
5.3 Bilanzpolitische Auswirkungen
6. Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Problemstellung
Spätestens seit Beginn der Globalisierung ist die Bedeutung von Konzernstrukturen im Wirtschaftsleben in erheblichem Maße gestiegen. Damit verbunden ist auch eine Zunahme der Bedeutung der Konzernrechnungslegung. Aufgrund des ständigen Wandels von Wettbewerbsbedingungen unterliegen die Gesellschaftsstrukturen allerdings einer stetigen Veränderung. Mit der Herausbildung hybrider Kooperationsformen im Allgemeinen und Joint Ventures im Speziellen stiegen damit auch die Anforderungen an die Konzernrechnungslegung[1]. Demzufolge stellt sich die Frage, ob es die Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermöglichen, diese Veränderungen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend und in vollem Umfang abzubilden[2].
Um dies exakt beurteilen zu können, wird in dieser Arbeit zunächst auf die Vorteile und typische Merkmale hybrider Kooperationsformen eingegangen bevor anschließend Maßstäbe entwickelt werden, an denen sich die Konzernrechnungslegung zu messen hat. Darauf aufbauend erfolgt eine nähere Betrachtung der Quotenkonsolidierung, die neben der Equity-Methode als zulässiges Rechnungslegungsinstrument für die Einbeziehung von Joint Ventures in den Konzernabschluss zugelassen ist. Neben den Anwendungsvoraussetzungen steht dabei auch die praktische Durchführung und komparative Betrachtung zu nationalen und internationalen Alternativen und Besonderheiten im Mittelpunkt.
Das Ziel dieses Beitrags ist es allerdings, anhand dieser Grundlagen, eine ökonomische Betrachtung der Vor- und Nachteile der Quotenkonsolidierung durchzuführen um somit Aussagen über praktische Eignung und Aussagefähigkeit treffen zu können.
2. Die Bedeutung von hybriden Kooperationsformen
Eine hybride Organisationsform zeichnet sich im Allgemeinen immer dadurch aus, dass sie zwischen den Extremfällen der Koordinationsmöglichkeiten Markt und Unternehmen eine Zwischenposition einnimmt. Es handelt sich hierbei also um eine Bandbreite spezieller Kooperationsformen von rechtlich selbständigen Unternehmen. Diese sind jedoch vertraglich miteinander verbunden um durch gemeinsame Ressourcen- oder Funktionsverbundenheit gegenseitigen Nutzen zu erzielen. Während innerhalb der einzelnen Unternehmen wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten oftmals zu einem hohen Grad ausgeschöpft sind, eröffnen gemeinsame kooperative Maßnahmen mehrerer Unternehmen oftmals neue Gestaltungshorizonte und dienen somit auch der Bewältigung komplexer Umweltbedingungen.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Gründe für die Errichtung hybrider Kooperationen. Im Vordergrund steht allgemein das Ziel der Effizienzerhöhung und Rentabilitätsverbesserung, die häufig durch Transaktionskosteneinsparungen unterstützt wird. Andere bedeutende Aspekte sind beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Know-how, bestimmte Rechnungslegungskonsequenzen und die Risikobegrenzung der Kooperationspartner[3]. Joint Ventures sind als eine Ausprägungsform hybrider Organisationen anzu-sehen[4].
3. Die Zweckmäßigkeit von Konzernrechnungslegung und Konsolidierung
3.1 Die Informationsfunktion des Konzernabschlusses
Nach dem HGB definiert sich die Hauptaufgabe des Konzernabschlusses in der Generalnorm des § 297 Abs. 2 Satz 2, oder anders ausgedrückt darin, „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln“. Entsprechend steht auch in Deutschland die Information externer Konzernabschlussadressaten[5] im Vordergrund steht[6].
Da der Konzern als wirtschaftliche Einheit keine eigene Rechtssubjektivität besitzt, können gegenüber dem Konzern und aus dem Konzernabschluss keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Sowohl für die Gläubiger als auch für die Anteilseigner kommen als Adressaten ihrer Ansprüche nur die rechtlich selbständigen einzelnen Konzernunternehmen in Betracht. Trotzdem bietet der Konzernabschluss wertvolle Informationen, da sowohl für Gläubiger als auch für potentielle und momentane Anteilseigner die Gesamtlage des Konzerns von ausschlaggebender Bedeutung ist[7].
Übersicht 1: Informationsquellen zur externen Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Gesamtkonzerns[8]:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Jedoch ist der Konzernabschluss nicht ausschließlich auf die Ansprüche und Ziele von Außenstehenden ausgerichtet. Aufgrund von internen Geheimhaltungsinteressen und dem Ziel einer bestimmten Kapitalgeberbeeinflussung stellt er vielmehr eine Art Kompromiss zwischen externen und internen Bedürfnissen dar[9].
3.2 Konsolidierungsgrundsätze und Stufenkonzept
Der Konzernabschluss verfolgt nicht die Absicht, die einzelnen Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen zu ersetzen, sondern tritt lediglich ergänzend hinzu[10]. Er hat nach § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB die Aufgabe, „die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären“. In der Literatur spricht man in diesem Zusammenhang von der Einheitstheorie[11].
Das Mittel, um aus den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen einen Konzernabschluss zu entwickeln, ist die so genannte Konsolidierung. Ziel dieser Maßnahme ist es, Transaktionen zwischen Unternehmen eines Konzerns in entsprechendem Maße zu eliminieren[12].
Aus der Einheitstheorie folgt zudem, dass grundsätzlich alle einheitlich geleiteten Konzernunternehmen sowie sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in den Konzernabschluss übernommen werden müssen[13]. Der Einheitstheorie würde somit nur die Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis entsprechen[14].
Um eine sinnvolle und zweckentsprechende Konzernrechnungslegung unter der Gegebenheit unvollständiger gesetzlicher Konsolidierungsregeln zu gewährleisten, sind weitere Grundsätze heranzuziehen[15]:
- konzerneinheitliche Bewertung[16]
- Konsolidierungskontinuität[17]
- Stichtagseinheitlichkeit[18]
- Wirtschaftlichkeit[19].
Es existiert allerdings auch eine Theorie, die der Einheitstheorie gegenüber steht. Bei der Interessentheorie steht die Selbständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen im Vordergrund wodurch der Konzernabschluss lediglich als erweiterter Abschluss der Obergesellschaft angesehen wird[20].
Der nach der Interessentheorie aufgestellte Konzernabschluss dient in erster Linie den Interessen der Obergesellschaft und den daran interessierten Personengruppen[21].
Obwohl das HGB sich eindeutig für die Einheitstheorie ausspricht, wird der
Interessentheorie jedoch in soweit Rechnung getragen, dass mit unterschiedlicher Intensität der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das Tochterunternehmen eine unterschiedliche Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt[22].
[...]
[1] Vgl. Schmidt (2003), S. 138.
[2] Vgl. Goebel (1996), S. 637.
[3] Zu den Ausführungen dieses Absatzes vgl. Schmidt (2003), S. 138 – 140.
[4] Zwangsläufig ist die Gründung von Joint Ventures häufig bei Investitionen im Ausland, wo oftmals
eine Zusammenarbeit mit einheimischen Partnern gefordert wird. Weitere Ausführungen dazu in:
Endres (1987), S.373 – 375.
[5] Zum Kreis potentieller Adressaten vgl. Küting / Weber et al. (2000).
[6] Vgl. Schildbach et al. (1998), S. 15.
[7] Vgl. Küting / Weber et al. (1999), S. 56f..
[8] Abbildung ist angelehnt an: Wöhe / Döring (1997), S. 12.
[9] Vgl. Schildbach et al. (1998), S. 15f..
[10] Vgl. Schildbach et al. (1998), S. 16.
[11] Vgl. Wöhe / Döring (1997), S. 900f..
[12] Vgl. Küting / Weber et al. (1999), S. 163.
[13] Vgl. § 300 Abs. 2 HGB.
[14] Vgl. Zündorf (1987a), S. 1910.
[15] Vgl. Schildbach et al. (1998), S. 53.
[16] Vgl. § 308 HGB; Wöhe / Döring (1997), S. 924 - 927.
[17] Vgl. Schildbach et al. (1998), S. 58 – 61; v. Wysocki / Wohlgemuth / Eisolt (1996), S. 15f..
[18] Vgl. § 299 HGB; Wöhe / Döring (1997), S. 927 - 929.
[19] Vgl. v. Wysocki / Wohlgemuth / Eisolt (1996), S. 20; Schildbach et al. (1998), S. 70.
[20] Vgl. Schildbach et al. (1998), S. 48.
[21] Vgl. Küting / Weber et al. (1999), S. 53.
[22] Vgl. Zündorf (1987a), S. 1910.
- Citation du texte
- Eric Göpel (Auteur), 2005, Die Quotenkonsolidierung von Joint Ventures aus ökonomischer Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63835
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