Die zu unterweisende Auszubildende ist 18 Jahre alt und besitzt den Realschulabschluss. Im Unternehmen wird sie innerhalb von 3 Jahren im dualen System zur Bürokauffrau ausgebildet. Die Auszubildende zeigt großes Interesse an dem zu erlernenden Beruf, verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe und erledigt ihr übertragene Aufgaben zuverlässig.
Ebenso hervorzuheben sind ihre guten Leistungen in der Berufsschule. Die Auszubildende befindet sich am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres und durchläuft derzeit im praktischen Teil ihrer Ausbildung die Abteilung Rechnungsprüfung. Sie ist nach der Unterweisung in der Lage, Eingangsrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit fachgerecht und selbstständig zu prüfen.
Der Unterweisungsverlauf erfolgt anhand der Vier-Stufen-Methode.
Inhaltsverzeichnis
1 Pädagogische Ausgangssituation
2 Didaktische Überlegungen
2.1 Lernziele
2.2 Lernzielbereiche
3 Ablauf der Unterweisung nach der 4-Stufen-Methode
3.1 1. Stufe
3.2 2. Stufe
3.3 3. Stufe
3.4 4. Stufe
4 Abschluss der Unterweisung/ Verabschiedung
5 Anlagen
1. Pädagogische Ausgangssituation
Die Auszubildende Annett Schaller ist 18 Jahre alt und besitzt den Realschulabschluss. In unserem Unternehmen wird sie innerhalb von 3 Jahren im dualen System zur Bürokauffrau ausgebildet. Frau Schaller zeigt großes Interesse an dem zu erlernenden Beruf, verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe und erledigt ihr übertragene Aufgaben zuverlässig. Ebenso hervorzuheben sind ihre guten Leistungen in der Berufsschule.
Die Auszubildende befindet sich am Anfang des 2. Ausbildungsjahres und durchläuft derzeit im praktischen Teil ihrer Ausbildung die Abteilung Rechnungsprüfung. In dieser Abteilung soll Frau Schaller Eingangsrechnungen auf ihre Vollständigkeit und deren rechnerische Richtigkeit überprüfen, da diese eine notwendige Vorbereitung in dieser Abteilung ist und somit zur Einführung dient.
Laut Ausbildungsordnung der Bürokauffrau wird dieses Thema dem Bereich Auftrags- und Rechnungsbearbeitung (§3 Nr. 8.1; laufende Nr. 8.1 Absatz c AO) zugeordnet, welches im 2. Lehrjahr behandelt wird.
2. Didaktische Überlegungen
2.1 Lernziele
Richtlernziel
Die Auszubildende wird im Rechnungswesen in allgemeine Buchhaltungsvorgänge eingeführt.
Groblernziel
Die Auszubildende bearbeitet Geschäftsvorgänge in der Abteilung Kreditorenbuchhaltung/ Rechnungsprüfung.
Feinlernziel
Die Auszubildende prüft selbstständig Eingangsrechnungen auf die Vollständigkeit erforderlicher Rechnungsangaben und deren rechnerische Richtigkeit. Sie kann nach erfolgter Prüfung beurteilen, ob eine Rechnung gebucht oder an den Rechnungssteller zurückgesandt werden muss.
2.2 Lernzielbereiche
Kognitives Lernziel (Vermittlung von Kenntnissen)
Nennen der Angaben einer Rechnung, die bei Prüfung auf Vollständigkeit notwendig sind.
Wissen, welche Konsequenzen sich bei nicht korrekter Prüfung für unser Unternehmen ergeben können.
Psychomotorisches Lernziel (Vermittlung von Fertigkeiten)
Ordnungsgemäßes, sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Prüfen einer Rechnung auf Vorhandensein aller Pflichtangaben. Die Auszubildende achtet auf Ordnung am Arbeitsplatz.
Affektives Lernziel (Vermittlung von gefühlsmäßigen Verhaltensweisen)
Erkennen der Notwendigkeit dieser Arbeit für das Unternehmen, da laut gesetzlichen Vorschriften Rechnungen bestimmte Pflichtangaben ausweisen müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
3. Verlauf der 4-Stufen-Methode
4-Stufen-Methode (insgesamt 15 min.)
1. Stufe: Vorbereitung (durch den Ausbilder), informieren und motivieren ca. 2,5 min
2. Stufe: Vormachen und erläutern (durch den Ausbilder) ca. 5 min
3. Stufe: Nachmachen und erklären lassen (durch die Auszubildende) ca. 5 min
4. Stufe: Üben und festigen der Arbeitsaufgabe (durch die Auszubildende) ca. 2,5 min
3.1 1. Stufe/ Vorbereiten (Ausbilder aktiv; Azubi passiv)
Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten
3.2 2. Stufe/ Vormachen und Erklären (Ausbilder aktiv; Azubi passiv)
Ich erkläre der Auszubildenden anhand von Rechnungen und einem beiliegendem Prüfschema, welche Angaben auf einer Rechnung zwingend notwendig sind, einerseits durch gesetzliche Vorschriften, andererseits um eine Rechnung ordnungsgemäß verbuchen und zur Zahlung anweisen zu können.
Jede Rechnungsangabe wird bei Vorhandensein abgehakt. Weiterhin ist die rechnerische Richtigkeit nachzuprüfen, indem alle ausgewiesenen Positionen nachgerechnet werden und der angewandte Steuersatz ist mit der in Rechnung gestellten Lieferung/Leistung abzugleichen.
Bei fehlenden Angaben und falsch ausgewiesenen Rechnungsbeträgen muss eine Rechnung beanstandet und an den Rechnungssteller zurückgewiesen werden.
[...]
- Quote paper
- Kati Friedemann (Author), 2006, Prüfen von Eingangsrechnungen auf Vollständigkeit der Rechnungsangaben und rechnerische Richtigkeit (Unterweisung Bürokaufmann / -frau), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63730
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