Mit der vorliegenden Arbeit soll geprüft werden, inwiefern der sozialstrukturelle Erklärungsansatz von Dubet dabei helfen kann, die Gewalt an der Berliner Rütli-Schule zu erklären. Dabei wird darauf verzichtet, alle Zusammenhänge und Details des sehr umfangreichen Erklärungsansatzes wiederzugeben. Stattdessen beschränke ich mich auf solche Aspekte des Ansatzes von Dubet, die mir im Zusammenhang mit den Problemen an der Rütli-Schule als besonders wichtig erscheinen. Dies sind vor allem die Aussagen zur sozialen Kontrolle und zur tolerierten Abweichung, zur Bedeutung des sozialen und kulturellen Abstands zwischen Mittelschicht und Unterschicht für das Problem sowie das Paradoxon von Integration und Ausgrenzung. Wichtige Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Dubets Thesen zur Gewaltentstehung auf die Verhältnisse an der Berliner Rütli-Schule ist eine gemeinsame Basis für die Überlegungen. Gemeint ist damit eine zumindest annähernd übereinstimmende Gewaltdefinition. Da man Gewalt sehr unterschiedlich definieren kann, man kann sie zum Beispiel sehr eng auf körperliche Gewalt eingrenzen oder sie aber weiter definieren, indem man viele Formen abweichenden Verhaltens als Form von Gewalt einstuft, macht es wenig Sinn, Thesen zur Gewaltentstehung auf ein konkretes Beispiel anzuwenden, wenn die definitorische Grundlage der Theorie das praktische Beispiel gar nicht als Gewalt im eigentlichen Sinne versteht.
1. Einleitende Bemerkungen
Mit der vorliegenden Arbeit soll geprüft werden, inwiefern der sozialstrukturelle Erklärungsansatz von Dubet[1] dabei helfen kann, die Gewalt an der Berliner Rütli-Schule zu erklären. Dabei wird darauf verzichtet, alle Zusammenhänge und Details des sehr umfangreichen Erklärungsansatzes wiederzugeben. Stattdessen beschränke ich mich auf solche Aspekte des Ansatzes von Dubet, die mir im Zusammenhang mit den Problemen an der Rütli-Schule als besonders wichtig erscheinen. Dies sind vor allem die Aussagen zur sozialen Kontrolle und zur tolerierten Abweichung, zur Bedeutung des sozialen und kulturellen Abstands zwischen Mittelschicht und Unterschicht für das Problem sowie das Paradoxon von Integration und Ausgrenzung. Wichtige Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Dubets Thesen zur Gewaltentstehung auf die Verhältnisse an der Berliner Rütli-Schule ist eine gemeinsame Basis für die Überlegungen. Gemeint ist damit eine zumindest annähernd übereinstimmende Gewaltdefinition. Da man Gewalt sehr unterschiedlich definieren kann, man kann sie zum Beispiel sehr eng auf körperliche Gewalt eingrenzen oder sie aber weiter definieren, indem man viele Formen abweichenden Verhaltens als Form von Gewalt einstuft, macht es wenig Sinn, Thesen zur Gewaltentstehung auf ein konkretes Beispiel anzuwenden, wenn die definitorische Grundlage der Theorie das praktische Beispiel gar nicht als Gewalt im eigentlichen Sinne versteht.
Dubet tut sich schwer mit einer klaren Gewaltdefinition, da es eine Vielfalt von als gewalttätig eingestuften Verhaltensweisen gebe und die einzige Gemeinsamkeit der unterschiedlichsten Formen der Gewalt die moralische Verurteilung der unerwünschten Formen der Gewalt sei. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt würden es zudem unmöglich machen, eine einheitliche gemeinsame Ursache ihrer Entstehung auszumachen. Verantwortlich für die Einstufung eines Verhaltens als gewalttätig sei außerdem vor allem der soziale und kulturelle Kontext, also die Einschätzung des Verhaltens durch die Gesellschaft. So ist es dann auch nach Dubet das einzige aller Formen eigene Merkmal der Gewalt, dass sie den Bruch einer sozialen Ordnung darstellt, was meint, dass von institutionalisiertem und geregeltem Verhalten abgewichen wird, indem man dieses durch unvorhersehbares und als unsozial angesehenes Verhalten überschreitet.[2]
Diese Definition Dubets ist wohl mit der Vorstellung von Gewalt, die bei den Lehrern der Berliner Rütli-Schule anscheinend vorherrscht, in Einklang zu bringen. Grundlage für diese Beurteilung ist der Brief der Lehrer an die Berliner Senatsverwaltung, in dem die Lehrerschaft die Situation der Rütli-Schule beschrieb und auch mögliche Ursachen für das Verhalten der Schüler nannte.[3] So beschreiben die Lehrer die Stimmung in einigen Klassen als geprägt von Aggressivität, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber Erwachsenen. Ein produktiver Unterricht werde dadurch und durch die totale Ablehnung des Unterrichtsstoffs sowie durch ‚menschenverachtendes Auftreten’ durch die Schüler verhindert. Besonderes Problem sei die Gewalt der Schüler. Sie richte sich zum einen gegen Schuleigentum und andere Gegenstände aber zum Teil auch gegen Lehrkräfte.
Aus dieser Zustandsbeschreibung durch die Lehrer wird deutlich, dass es sich bei dem beklagenswerten Verhalten nicht ausschließlich um körperliche Gewalt handelt, dass die Lehrer also von einer weiten Definition von Gewalt ausgehen. Sie verstehen das Verhalten ihrer Schüler, Disziplin- und Respektlosigkeiten, Sachbeschädigungen und mehr, als Abweichung vom institutionalisierten und geregelten Verhalten, als Bruch ihrer sozialen Ordnung und somit als Gewalt im Sinne Dubets.
Bei der Darstellung der Probleme an der Rütli-Schule wird hier und auch im weiteren Verlauf der Betrachtung auf die Einbeziehung medialer Berichterstattung verzichtet. Grund dafür ist, dass in mir vorliegenden Medienberichten lediglich die Informationen aus dem Brief der Lehrer der Rütli-Oberschule an die Berliner Senatsverwaltung wiedergegeben wurden und in meinen Augen keinerlei eigenständige Recherche zu erkennen war. Daher verlasse mich auf die Angaben, die von der Schule in dem vorliegenden Lehrerbrief und in ihrem Schulprogramm[4] selbst gemacht wurden.
[...]
[1] Anhand von Dubet, F.: Jugendgewalt und Stadt. In: Heitmeyer, W., Hagan, J. (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002, S. 1171-1192.
[2] Vgl. Dubet 2002, S. 1171.
[3] Brief der Lehrer der Rütli-Schule an die Berliner Senatsverwaltung,
URL: http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/politik/beitrag_jsp/key=news4034413.html (30.03.06).
[4] Schulprogramm der Rütli-Schule, URL: http://www.ruetli-oberschule.de/images/stories/dokumente/schulprogramm/schulprogramm_entwurf.pdf (10.05.06).
- Arbeit zitieren
- Stefan Grzesikowski (Autor:in), 2006, Die Gewalt an der Berliner Rütli-Schule aus Sicht des sozialstrukturellen Erklärungsansatzes von Dubet, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63147
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