Am Beginn des 21. Jahrhunderts scheint es leicht, für Mitteleuropa eine Krise der katholischen Kirche zu prognostizieren. Die Zahl der Kirchenaustritte befindet sich auf hohem Niveau und auch diejenigen Bürger, welche sich offiziell zum katholischen Glauben bekennen, kommen im Mittel immer weniger den Forderungen des Glaubens nach.
Doch scheinen im Vergleich zu den Ereignissen um das Jahr 1803, welche hier Thema sein sollen, diese Schwierigkeiten recht gering. Man stelle sich die Reaktion der Öffentlichkeit vor, wenn heutzutage nicht nur augenscheinlich von heute auf morgen jahrhundertealte Bildungseinrichtungen geschlossen würden, sondern darüber hinaus die Bundesrepublik Deutschland ihrer Souveränität als unabhängigem europäischen Staat aufgrund fremder Anordnung beraubt und einem Nachbarstaat- zum Beispiel Polen- angegliedert würde. So ungefähr stellte sich das Szenario in der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 in die heutige Zeit übertragen dar. Natürlich sind die Ausgangslagen nicht wirklich vergleichbar, aber aus der Sicht des heutigen Völkerrechts wurden souveräne Staaten aufgelöst und annektiert.
Wie es zu diesem Ereignis kam, ob es, nun über 200 Jahre zurückliegend, tatsächlich einen signifikanten Wandel einleitete und inwiefern es sich auf die gesellschaftliche Position des „Objektes“ der damaligen Geschehnisse auswirkte, soll Betrachtungsgegenstand der vorliegenden Arbeit sein.
Es wird im Folgenden zunächst einmal die Ausgangslage der Kirche im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRRDN) vor 1803 skizziert und anschließend die geistigen und gesellschaftlichen Entwicklungen aufgezeigt werden, die zu den Ereignissen um das Jahr 1803 führten. Letzterem vorweg soll eine Festlegung entscheidender Begriffe gehen, um dann zu beleuchten, welche Konsequenzen die auf den ersten Blick recht tief greifenden Umwälzungen jener Geschehnisse auf die Stellung der Geistlichkeit als eine der althergebrachten „Eliten“ (falls sie als eine solche bewertet werden kann) hatte.
Wichtig hierbei ist anzumerken, dass sich geschilderte Entwicklungen und Begebenheiten kaum in Gänze auf das gesamte Reich übertragen lassen, was allein schon dessen Zusammensetzung aus einer großen Zahl kleiner und Kleinst- Staaten geschuldet ist. Vielmehr soll versucht werden, breitere Strömungen aufzuzeigen, ohne dass der Anspruch erhoben wird, dass die dargestellten Abläufe in dieser Form in allen Teilen des Reiches stattfanden.
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Die Kirche im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
II.1 Die Reichskirche
II.2 Die Einzelstaaten
II.3 Der Klerus
II.4 Die Situation in geistlichen Herrschaftsgebieten
III. Darlegung des Elitenbegriffs; Verortung des reichskirchlichen Klerus
III.1 Der Begriff „Elite“ und seine Unterformen
III.1.1 Funktionselite
III.1.2 Wertelite
III.1.3 Machtelite
III.2 Der Elitenstatus des Klerus
III.3 Die Gesellschaft im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
IV. Die Auswirkungen der Aufklärung auf die Position der Kirche
IV.1 Der Begriff der Aufklärung
IV.2 Die Veränderung der Religiosität durch die Aufklärung
IV.3 Die Auswirkungen auf den Elitenstatus der Kirche
IV.3.1 Funktionselite
IV.3.2 Machtelite
IV.3.3 Wertelite
IV.3.4 Aufgeklärte Kirche
V. Reichsdeputationshauptschluss und Säkularisation 1803
V.1 Geschichtlicher Abriss zum Reichsdeputationshauptschluss
V.2 Der Begriff der Säkularisation und seine Unterformen
V.2.1 Allgemeine Definition
V.2.2 Herrschafts- und Vermögenssäkularisation
V.3 Motivation des Staates; Durchführung der Maßnahmen
V.4 Die Reaktion der Bevölkerung
V.5 Die politischen Auswirkungen
VI. Die gesellschaftlichen Folgen der Säkularisation
VI.1 Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Bevölkerung
VI.2 Die seelsorgerische Versorgung
VI.3 Trennung zwischen Eliten- und Volksfrömmigkeit
VI.4 Das Bildungswesen
VI.5 Machtelite?
VI.6 Läuterung des Kirchenpersonals
VI.7 Verhältnis Kirche- Staat
VI.8 Die niederrangige Geistlichkeit
VII. Der Elitenstatus der Kirche nach 1803
VII.1 Machtelite? II
VII.2 Funktionselite?
VII.3 Wertelite?
VIII. Fazit
Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Am Beginn des 21. Jahrhunderts scheint es leicht, für Mitteleuropa eine Krise der katholischen Kirche zu prognostizieren. Die Zahl der Kirchenaustritte befindet sich auf hohem Niveau[1] und auch diejenigen Bürger, welche sich offiziell zum katholischen Glauben bekennen, kommen im Mittel immer weniger den Forderungen des Glaubens nach[2].
Doch scheinen im Vergleich zu den Ereignissen um das Jahr 1803, welche hier Thema sein sollen, diese Schwierigkeiten recht gering. Man stelle sich die Reaktion der Öffentlichkeit vor, wenn heutzutage nicht nur augenscheinlich von heute auf morgen jahrhundertealte Bildungseinrichtungen geschlossen würden, sondern darüber hinaus die Bundesrepublik Deutschland ihrer Souveränität als unabhängigem europäischen Staat aufgrund fremder Anordnung beraubt und einem Nachbarstaat- zum Beispiel Polen- angegliedert würde. So ungefähr stellte sich das Szenario in der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 in die heutige Zeit übertragen dar. Natürlich sind die Ausgangslagen nicht wirklich vergleichbar, aber aus der Sicht des heutigen Völkerrechts wurden souveräne Staaten aufgelöst und annektiert.
Wie es zu diesem Ereignis kam, ob es, nun über 200 Jahre zurückliegend, tatsächlich einen signifikanten Wandel einleitete und inwiefern es sich auf die gesellschaftliche Position des „Objektes“ der damaligen Geschehnisse auswirkte, soll Betrachtungsgegenstand der vorliegenden Arbeit sein.
Es wird im Folgenden zunächst einmal die Ausgangslage der Kirche im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRRDN) vor 1803 skizziert und anschließend die geistigen und gesellschaftlichen Entwicklungen aufgezeigt werden, die zu den Ereignissen um das Jahr 1803 führten. Letzterem vorweg soll eine Festlegung entscheidender Begriffe gehen, um dann zu beleuchten, welche Konsequenzen die auf den ersten Blick recht tief greifenden Umwälzungen jener Geschehnisse auf die Stellung der Geistlichkeit als eine der althergebrachten „Eliten“ (falls sie als eine solche bewertet werden kann) hatte.
Wichtig hierbei ist anzumerken, dass sich geschilderte Entwicklungen und Begebenheiten kaum in Gänze auf das gesamte Reich übertragen lassen, was allein schon dessen Zusammensetzung aus einer großen Zahl kleiner und Kleinst- Staaten geschuldet ist. Vielmehr soll versucht werden, breitere Strömungen aufzuzeigen, ohne dass der Anspruch erhoben wird, dass die dargestellten Abläufe in dieser Form in allen Teilen des Reiches stattfanden.
Des Weiteren wird sich im Wesentlichen auf die katholische Kirche beschränkt, da diese am stärksten betroffen war und die Auswirkungen der Geschehnisse besonders gut gezeigt werden können.
II. Die Kirche im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
II.1 Die Reichskirche
Spätestens seit dem 10. Jahrhundert, genauer seit Otto I. sich vom Papst in Rom zum römisch- deutschen Kaiser krönen ließ, waren Kaisertum und Kirche im HRRDN im System der „Reichskirche“ auf das Engste miteinander verflochten. Das Kaisertum wurde durch die Kirche als weltlicher Arm Gottes auf Erden legitimiert, was sich in unter anderem in rituellen Handlungen wie der Salbung des Kaiser- Aspiranten, wodurch dieser erst zum Kaiser wurde, während das Kaisertum die Lehr- und Glaubensautorität der Kirche schützte[3]. Zwar lässt sich nicht sagen, dass diese symbiotische Beziehung stets störungsfrei und ohne Reibungen verlief[4], dennoch war sie zumindest den Kaisern von so hohem Nutzen, dass sie der Kirche beziehungsweise deren Vertretern, also auch Klöstern und Bistümern, nicht nur seelsorgerisch weitgehend freie Hand ließen, sondern sie darüber hinaus auch mit unmittelbar weltlicher Gewalt in Form von Lehen, also „Ländereien zur Verwaltung“ ausstatteten[5]. Die Tatsache, das die geistlichen Lehensnehmer (Bischof oder Abt eines Klosters) bedingt durch ihre zölibatäre Lebensweise zumindest offiziell keine Erben einsetzten konnten, sicherte dem Lehnsherren eine gewisse Kontrolle über die vergebenen Ländereien, da die weltlichen Vasallen oftmals dazu tendierten, einmal empfangene Lehensgaben automatisch weiterzuvererben oder gar in erblichen Eigenbesitz zu verwandeln, womit de facto kaum mehr Einflussmöglichkeiten für den Lehensherren (hier also den Kaiser) bestanden[6]. Das Nicht- Bestehen einer direkten Blutsverwandtschaft zwischen vorherigem Lehensnehmer und dessen Nachfolger ließ eine einfache Erbfolge, wie sie bei weltlichen Vasallen natürlich schien, nicht ohne weiteres zu.
II.2 Die Einzelstaaten
Auch auf der Ebene der einzelnen Reichstaaten trat die Geistlichkeit als Legitimationshilfe für die weltliche Herrschaft des jeweiligen Landesfürsten auf, indem das „Gottesgnadentum“, also die Einsetzung des Monarchen aus der Gnade Gottes heraus, bestätigt wurde[7]. Gleichsam als Gegenleistung erfolgte auch in den Einzelstaaten, parallel zur Entwicklung auf der Ebene des Reiches, eine Belehnung, teilweise auch Schenkung von Grundbesitz an Einrichtungen der Kirche. Hierdurch kam es, verstärkt durch Schenkungen und Erblassungen einzelner Individuen, zu einer beträchtlichen Güterakkumulation. Um zu verdeutlichen, in welchen Kategorien sich die Anteile kirchlich kontrollierten Grundbesitzes bewegten, sei hier das Beispiel des Kurfürstentums Bayern erwähnt, in welchem sich um 1803 ungefähr 28% der Bauernhöfe unter geistlicher (also klösterlicher, bischöflicher oder sonstiger klerikaler) Grundherrschaft befanden[8].
In ihrer Eigenschaft als durchaus wichtige Grundbesitzer, welche auf ihrem Besitz natürlich die landesüblichen Herrschafts- Rechte innehatten und ausübten, waren die kirchlichen Einrichtungen regelmäßig in den Ständeversammlungen des jeweiligen Landes vertreten, was einen direkten Einfluss auf die Politik des Landes zur Folge hatte.
Handelte es sich um eine „reichsunmittelbare“ Einrichtung, etwa ein Reichskloster, so war diese in weltlicher Hinsicht nur dem Kaiser unterstellt und somit einem Reichsstaat wie Bayern prinzipiell ebenbürtig, (auch wenn nicht alle reichsunmittelbaren Körperschaften mit Sitz und Stimme im Reichstag vertreten waren). Wie weit in diesem Falle der politische Einfluss klerikaler Parteien reichen konnte, lässt sich sehr gut am Kurkollegium des HRRDN, welches den Kaiser zu wählen hatte, illustrieren, welchem neben vier weltlichen drei geistliche Kürfürsten angehörten (es handelte sich die Erzbischöfe von Köln, Trier und Mainz)[9].
Es lässt sich also sagen, dass das System der „Reichskirche“ den kirchlichen Grundbesitzern neben dem staatlich geschützten geistlichen Kompetenzen wie Lehr- und Seelsorge- Monopol auch eine durchaus beachtliche politische Macht in die Hand gab, wofür die Figur des „Fürstbischofs“ eine gutes Beispiel ist, da er weltliche Macht und geistlichen Anspruch in einer Person vereinigt.
II.3 Der Klerus
Diese Tatsache führte dazu, dass sich der Hohe Klerus in der Phase vor den noch genauer zu erläuternden Ereignissen von 1803 ganz überwiegend aus Adeligen zusammensetze, welche in den kirchlichen Ämtern eine Art „Refugium“ für ihre überzähligen Söhne sahen[10]. War es doch im Allgemeinen so, dass nur der älteste Sohn eines Grundbesitzers das Erbe antrat. Ein Bischofsamt war in dieser Situation eine gute Gelegenheit, dem Nachteil der „späten Geburt“ zum Trotz, dennoch in eine einflussreiche, prestige- und gewinnträchtige Position im Land oder sogar Reich zu gelangen[11].
II.4 Die Situation in geistlichen Herrschaftsgebieten
Was die soziale Lage in den kirchlich regierten Gebieten angeht, so lässt sich (natürlich nur verallgemeinernd auf einen „Trend“ heruntergebrochen) feststellen, dass diese im Mittel nicht schlechter war, als die in weltlichen Fürstentümern. Es galt der Spruch „unterm Krummstab ist gut leben“[12], womit zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Leben in geistlichen Fürstentümern und Besitzungen (der „Krummstab“ steht hier symbolisch für den Hirtenstab des Bischofs) auch für das einfache Volk durchaus gewisse Vorteile mit sich brachte.
So lässt sich festhalten, dass innerhalb geistlicher Fürstentümer hoheitliche Eingriffe in den Bereich des Individuums weniger häufig vorkamen, beziehungsweise weniger tief greifend waren, als in den weltlichen Staaten „mit ihrer jede Kleinigkeit regelnden ... Vorsorge“[13].
Weiterhin boten geistliche Staaten auch Menschen nicht- adeliger Geburt die - zumindest theoretische - Chance, durch eine „Karriere“ in kirchlichen Institutionen bis zum Bischof und Reichsfürsten aufzusteigen, was insbesondere in den monarchischen Einzelstaaten des Reiches schon aufgrund der adeligen Erbfolge prinzipiell unmöglich war. Aber auch wenn es für nicht- adelige Kleriker in der Realität kaum denkbar war, Spitzenpositionen innerhalb der Kirche zu besetzen (man erinnere sich, dass auch der nachgeborene Adel diese Aufstiegschance für sich entdeckt hatte), so boten die geistlichen Fürstentümer und Grundbesitzungen den nicht- adeligen Klerikern dennoch Aufstiegschancen in Bereiche der Verwaltung oder im bereich der höheren Bildung, die ihnen in einem säkularen (im Sinne von „weltlichem“) Staat mit Sicherheit nicht zugänglich gewesen wären[14].
Im Allgemeinen boten geistlicher Herrschaft unterliegende Besitzungen der Bevölkerung eine bessere seelsorgerische Betreuung und bessere Chancen auf eine gehobene Bildung, da- ähnlich wie im Bereich des Aufstiegs in gehobene Verwaltungspositionen- diese nicht mit adeliger Herkunft oder gehobenem, oftmals über Generationen ererbten, Wohlstand verknüpft war[15], sondern „schlimmstenfalls“ mit dem Beitritt in eine kirchliche Institution wie zum Beispiel einem Mönchsorden, mithin also Faktoren, die durch das Individuum beeinflusst werden konnten. Häufig jedoch war auch dies nicht vonnöten, da zumindest eine grundlegende Schulbildung in vielen geistigen Domänen auch Laien zugänglich gemacht wurde[16].
III. Darlegung des Elitenbegriffs; Verortung des reichskirchlichen Klerus
Der Beurteilung, ob man der Geistlichkeit des HRRDN zumindest im 18. Jahrhundert einen Elitenstatus zuerkennen kann, muss zunächst eine nähere Bestimmung dieses Begriffs vorausgehen.
III.1 Der Begriff „Elite“ und seine Unterformen
Der Begriff „Elite“ findet seine Wurzeln im lateinischen „eligere“, was soviel wie „auswählen“ bedeutet und gesellschaftsbezogen darauf verweist, dass es sich bei einer „Elite“ um einen ausgewählten, gleichsam „besonderen“ Teil eben jener Gesellschaft handelt[17]. In Ausdifferenzierung dieses zunächst recht weiten Begriffs werden im Allgemeinen drei Elitenformen voneinander unterschieden, welche in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft relevant werden.
III.1.1 Funktionselite
So kennt die Soziologie die „Funktionselite“, die sich hauptsächlich auf die Bereiche des Politischen bezieht und deren „Bestand, Zusammensetzung, Auswahl und Ergänzung von der ... Funktion abhängig... [ist]..., welche die einzelnen Führungsgremien im politischen Wirkungszusammenhang innehaben“[18]. Im Mittelpunkt dieses Elitenbegriffs steht die sachliche Kompetenz der Angehörigen dieser Elite im jeweiligen Bereich ihres Wirkens[19].
[...]
[1] Für das Jahr 2002 lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Kirchenaustritte mit 119.405 um 5% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, auch wenn der allgemeine Trend in den letzten Jahren rückläufig ist. Dies könnte jedoch auch zum Grund haben, dass die große Masse der Austrittswilligen bereits die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft beendet hat und nun „nur“ noch die nachwachsenden Generationen die Kirche verlassen.
Vgl: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Katholische Kirche in Deutschland- Statistische Daten 2002; Bonn; S. 12f
[2] Als Indikator hierfür wurde die durchschnittliche Gottesdienstteilnahme herangezogen. Vgl.: ebd.; S.14
[3] vgl.: Neumann, Johannes: Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803- Voraussetzungen und Folgen; 2002 (keine Seitenangaben verfügbar) www.humanistische-union.de/download.php?sid=35 (19.06.2004)
[4] zu denken ist hier etwa an den Investiturstreit 1075/76 - 1122
[5] vgl.: Vierhaus, Rudolf: Säkularisation als Problem der neueren Geschichte; in: Crusius, Irene (Hrsg.): Zur Säkularisation geistlicher Institutionen im 16. und im 18./ 19. Jahrhundert; Göttingen, Vandenhoeck & Rupprecht, 1996; S. 13-30 (hier: S.16)
[6] Wikipedia- Enzyklopädie: Die Reichskirche; http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskirche (22.06.2004)
[7] vgl.: Kreiky, Eva: Politik und Alltag; S. 9
www.evakreisky.at/onlinetexte/nachlese_politik_und_alltag.pdf (17.10.2004)
[8] vgl.: Müller, Winfried: Die Säkularisation und ihre Folgen; in: Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Hrsg.): Bayern ohne Klöster?- Die Säkularisation 1802/ 1803 und ihre Folgen; München, 2003; S. 239- 250
[9] vgl.: Wikipedia- Enzyklopädie: Kurfürst http://de.wikipedia.org/wiki/Kurf%FCrst (19.06.2004)
[10] durch die Ereignisse von 1803 gingen allein 720 vormals adelig besetze Domherrenpfründe verloren. vgl.: Schwaiger, Georg: Das Ende der Reichskirche und die Säkularisation in Deutschland; in: Schwaiger, Georg (Hrsg.): Kirche und Theologie im 19. Jahrhundert; Göttingen, Vandenhoeck & Rupprecht, 1975; S. 20
[11] vgl.: Neumann (2002); S.10
[12] vgl.: Hausberger, Karl: Unterm Krummstab ist gut leben; in: Schmid, Peter; Unger, Klemens (Hrsg.): 1803- Wende in Europas Mitte. Vom feudalen zum bürgerlichen Zeitalter; Regensburg, Schnell & Steiner, 2003; S. 35- 52 (hier: S. 42f)
[13] vgl.: Schwaiger, Georg (1975); S.11 / Zitat: ebd.
[14] Ebd.; S.20 i. Vbdg. m. Weber, Max: Politik als Beruf; Stuttgart, Reclam, 1992; S.27
[15] Zirngibl, Roman zitiert in: Raab, Heribert: Auswirkungen der Säkularisation auf Bildungswesen, Geistesleben und Kunst im katholischen Deutschland; in: Langer, Albrecht: Säkularisation und Säkularisierung im 19. Jahrhundert; München, Verlag Ferdinand Schöningh, 1978; S.70
[16] vgl.: de Wall, Heinrich: Auswirkungen der Säkularisation auf das Staatskirchenrecht; in: Politische Studien Nr. 389, Mai/ Juni 2003; S. 52- 60 (hier S. 59)
[17] vgl.: Schäfers, Bernhard: Elite; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 10/ 2004; S. 3- 7 (hier: S. 3)
[18] Stammer, Otto zitiert in: Schäfers, Bernhard (2004); S. 4
[19] vgl.: Schneider, Gabriele: Wertelite und Macht. Max Schelers Beitrag zum Elitediskurs; 2001; S.13 edoc.hu-berlin.de/dissertationen/ schneider-gabriele-2002-07-03/PDF/Schneider.pdf (25.06.2004)
- Arbeit zitieren
- Thomas Eissing (Autor:in), 2004, Die Säkularisation 1803 als Folge der Aufklärung - Auswirkungen auf Gesellschaft und katholischen Klerus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63060
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