In den folgenden Ausführungen soll John Lockes differenzierte Vorstellung der politischen und der despotischen Gewalt dargestellt. Fundamentale Voraussetzung für das Verständnis der Differenzierung Lockes zwischen den genannten Gewalten, ist die Kenntnis des normativen, klassisch-aristotelischen Begriffs der Politik.
Hinsichtlich der Trennung von politischer und despotischer Gewalt und ihrer separaten Stellung in Lockes Theorie muß der Ausgangspunkt der Theorie untersucht werden. Es muß Klarheit darüber bestehen, was die Annahme eines Naturzustandes bedeutet und welche Funktion dem Naturzustand als dem vor-politischen Status zukommt. Die Frage nach der Historizität oder Fiktivität des „ursprünglichen Zustands“ soll hierbei außen vor gelassen werden, denn Einigkeit muß darüber herrschen, daß Locke diesen als Argumentationsgrundlage für die logische Begründung des Zusammenschlusses der Menschen zu einer Sozietät und, im Anschluß, zu einer politischen Gesellschaft verwendet.
Der Charakter Lockes Naturzustandes ist ein anthropologieneutraler, normativer Zustand, denn er nennt die grundlegenden normativen Beziehungen der Menschen als von der Natur gegeben, dennoch ist er auch ein Zustand der Sozialisation, ein Zustand mit dem Willen der Bewohner zum miteinander Leben. Dies ist eine fundamentale und relevante Sicht, die dadurch eine Aussage über die Gesellschaftlichkeit des Menschen macht.
Inhaltsverzeichnis
- ABHANDLUNG II; §§ 169-174, POLITISCHE / DESPOTISCHE GEWALT
- Der (Nat-) Urzustand
- Die politische Gewalt
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert John Lockes differenzierte Vorstellung der politischen und despotischen Gewalt. Dabei wird die Bedeutung des Naturzustands als Grundlage für den Übergang zur politischen Gesellschaft untersucht. Die Arbeit beleuchtet die Entstehung und Funktion der politischen Gewalt und zeigt die Grenzen des Despotismus im Rahmen von Lockes Theorie auf.
- Der Naturzustand als Ausgangspunkt der politischen Philosophie Lockes
- Der Naturzustand als Zustand von Freiheit und Gleichheit
- Die Entstehung der politischen Gewalt durch den Sozialvertrag
- Die Abgrenzung der politischen Gewalt vom Despotismus
- Die Rolle des Privateigentums und der Wirtschaft in Lockes Theorie
Zusammenfassung der Kapitel
Der (Nat-) Urzustand
Lockes Naturzustand ist ein anthropologieneutraler, normativer Zustand, der die grundlegenden Beziehungen zwischen Menschen als von der Natur gegeben darstellt. Trotz dieser Normativität ist der Naturzustand auch ein Zustand der Sozialisation, der den Willen der Menschen zum Miteinanderleben impliziert. Der Naturzustand ist bei Locke ein Zustand vollkommener Freiheit und Gleichheit, in dem ein natürliches Gesetz auf Vernunftbasis und individuelle Rechte gelten, die ihren Geltungsgrund in der Schöpfung Gottes haben. Dieses natürliche Gesetz bildet die Grundlage für den Rechtszustand im Naturzustand.
Die politische Gewalt
Die Überwindung des Naturzustandes erfolgt durch den Sozialvertrag, der den Naturzustandsbewohnern erlaubt, ihre individuellen Rechte im Hinblick auf das Allgemeinwohl abzugeben. Dieser Sozialvertrag stellt keine Herrschaftsvereinbarung dar, sondern dient der Selbstverteidigung der Vertragsgemeinschaft und der Rechtsnachfolge der unverbundenen Naturzustandsbewohner. Die politische Gewalt der Gemeinschaft, die aus diesem Vertrag entsteht, überträgt die Wahrnehmung der Rechte an herrschaftsausübende Instanzen wie Regierung, Justiz und Exekutive. Diese Übertragung erfolgt nicht durch einen zweiten Vertrag, sondern durch die Selbstorganisation der bürgerlichen Gesellschaft.
Schlüsselwörter
Naturzustand, politische Gewalt, despotische Gewalt, Sozialvertrag, Freiheit, Gleichheit, natürliches Gesetz, Privateigentum, Wirtschaft, Rechtszustand, bürgerliche Gesellschaft, Selbstorganisation.
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- Benjamin Pauwels (Autor), 1999, Politische / Despotische Gewalt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6301