Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. So steht es in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist unwiderruflich. Doch wieviel Sozialstaat ist angesichts steigender Kosten, bedingt durch eine langanhaltende Wirtschaftsflaute sowie demografischen Wandel, und einer globalen Änderung der Weltwirtschaft heute noch zu tragen?
Der Sozialstaat, wie er heute existiert und die Erwartungen in der Bevölkerung nach sozialer Gerechtigkeit befriedigen muss, ist in den frühen sechziger Jahren manifestiert worden, als Deutschland mit einem Anteil an Sozialausgaben im Gesamthaushalt von fast 56 Prozent weltweit unangefochten an der Spitze lag (Castles 2004: 73). Die wirtschaftliche Lage Deutschlands in diesem Zeitraum lies eine solche Staatsgenerösität auch zu. Eine prosperierende Wirtschaft und eine recht junge Bevölkerung erlaubten den Ausbau eines dichten sozialen Netzes wie wir es heute kennen (Bäcker 2001: 43f). Nun lag die Zahl für Sozialausgaben im Jahr 2005 bei 52 Prozent gemessen am Staatshaushalt des Bundes, also nur unwesentlich unter dem Anteil aus dem Jahr 1960 (siehe www.bda-online.de:). Unstreitbar jedoch haben sich die Vorzeichen, wie oben kurz angedeutet und Castles ausführt, spätestens Mitte der achtziger Jahre nachhaltig geändert (Castles 2004: 7f). Doch blieben die Aufwendungen des Bundes für soziale Sicherung, wie die Zahl aus dem Jahr 2005 verdeutlicht, nahezu konstant. Aus diesem Grund scheint mir oben aufgeworfene Frage dringender denn je und dieser Essay versucht nun anhand einiger Beispiele zu verdeutlichen, dass der Wohlfahrtsstaat Deutschland unter einem gewaltigen Reformdruck steht und das Reformen auch ein höheres Maß an Selbstvorsorge durch den Bürger fordern dürfen, ja müssen, wenn wir den Bestand des Sozialstaates auch für unsere Kinder und Enkelkinder garantieren wollen. Im Verlauf des Essays werden also keine Sanierungstheorien angeboten, die den Anspruch auf eine endgültige Lösung erheben, es soll lediglich die Tatsache bewusst werden, dass das Sozialsystem, wie es heute existiert, auf Dauer nicht mehr finanzierbar ist.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. So steht es in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist unwiderruflich1. Doch wieviel Sozialstaat ist angesichts steigender Kosten, bedingt durch eine langanhaltende Wirtschaftsflaute sowie demografischen Wandel, und einer globalen Änderung der Weltwirtschaft heute noch zu tragen?
Der Sozialstaat, wie er heute existiert und die Erwartungen in der Bevölkerung nach sozialer Gerechtigkeit befriedigen muss, ist in den frühen sechziger Jahren manifestiert worden, als Deutschland mit einem Anteil an Sozialausgaben im Gesamthaushalt von fast 56 Prozent weltweit unangefochten an der Spitze lag (Castles 2004: 73). Die wirt- schaftliche Lage Deutschlands in diesem Zeitraum lies eine solche Staatsgenerösität auch zu. Eine prosperierende Wirtschaft und eine recht junge Bevölkerung erlaubten den Ausbau eines dichten sozialen Netzes wie wir es heute kennen (Bäcker 2001: 43f). Nun lag die Zahl für Sozialausgaben im Jahr 2005 bei 52 Prozent gemessen am Staats- haushalt des Bundes, also nur unwesentlich unter dem Anteil aus dem Jahr 1960 (siehe www.bda-online.de:). Unstreitbar jedoch haben sich die Vorzeichen, wie oben kurz angedeutet und Castles ausführt, spätestens Mitte der achtziger Jahre nachhaltig geändert (Castles 2004: 7f). Doch blieben die Aufwendungen des Bundes für soziale Sicherung, wie die Zahl aus dem Jahr 2005 verdeutlicht, nahezu konstant. Aus diesem Grund scheint mir oben aufgeworfene Frage dringender denn je und dieser Essay versucht nun anhand einiger Beispiele zu verdeutlichen, dass der Wohlfahrtsstaat Deutschland unter einem gewaltigen Reformdruck steht und das Reformen auch ein höheres Maß an Selbstvorsorge durch den Bürger fordern dürfen, ja müssen, wenn wir den Bestand des Sozialstaates auch für unsere Kinder und Enkelkinder garantieren wollen. Im Verlauf des Essays werden also keine Sanierungstheorien angeboten, die den Anspruch auf eine endgültige Lösung erheben, es soll lediglich die Tatsache bewusst werden, dass das Sozialsystem, wie es heute existiert, auf Dauer nicht mehr finanzierbar ist.
Der Sozialstaat wird gemeinhin auf vier Säulen gestützt: „das Normalarbeitsverhältnis, die Ein-Verdiener-Familie, die Lebensstandardsicherung und die Vollbeschäftigung“ (Sessel- meier 2004).
Das Normalarbeitsverhältnis und die Vollbeschäftigung sind dabei die Grundpfeiler der Finanzierung des Sozialstaates. Sie garantieren zum einen die Einnahmen des sozialen Sys- tems in Form von Sozialabgaben, zum anderen stellen sie sicher, dass die sozialen Systeme nicht extensiv belastet werden. Doch die Entwicklung der Normalarbeitsverhältnisse in Deutschland stellt diese Finanzierungsstruktur vor größer werdende Probleme. Waren 1970
noch 84 Prozent aller Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis, so sank die Zahl bis 1995 auf nur noch 68 Prozent (Bizer 2004: 11). Faktisch bedeutet dies für den Sozialstaat also eine gravierende Verlusteinnahme, die noch konkreter wird, betrachtet man die Korrelation dieser Zahlen mit der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungen. Gingen 1970 etwa 500.000 Personen einer solchen Form der Beschäftigung nach, waren es im Jahresdurchschnitt 2001 etwa vier Millionen Personen (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 24.07.2002 www.destatis.de). Dieser Wandel in der Beschäftigungsstruktur würde sich weniger einschneidend auf das Umlageverfahren des Sozialstaates auswirken, würde das Ziel der Vollbeschäftigung erreicht. Das System geht also davon aus, dass immer genügend einzahlende Erwerbstätige vorhanden sind. Nun lässt aber die Entwick- lung der kontinuierlich ansteigenden Arbeitslosigkeit diesen Ausgleich nicht zu. Die Ar- beitslosenquote stieg seit 1970 - in diesem Jahr betrug die Quote etwa ein Prozent - dra- matisch an, lag diese Zahl im Jahr 2001 doch bei nahezu 10 Prozent (Bizer 2004: 13). Und die Rahmenbedingungen für Vollbeschäftigung werden im Zuge der Globalisierung des Handels sicher nicht einfacher, wenn Castles analysiert: „Insofar as the costs of social provision, better wages and conditions, and environmental safeguards fall on buiseness, they lead to high production costs, [...]. Where countries are heavily engaged in international trade and where enterprises cannot be prevented from relocating to countries in which costs are lower, governments are seen as having little option but to accede to the demands of capital for lower taxes, a more flexible labour market, and less ‘red tape` around health, safety, and environmental issues.”(Castles 2004: 21). Ich möchte hier am ganz konkreten Beispiel der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ansetzen. Diese Leistung belas- tet den Arbeitgeber, ohne das er hierfür eine Gegenleistung in Form von Arbeitskraft erhält. Von den im Jahr 2000 seitens der Arbeitgeber aufgewendeten Leistungen zum Gesund- heitssystem in Höhe von 116,8 Milliarden Euro, entfielen 30,6 Milliarden Euro auf die Bezahlung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (www.haeussler-tu- berlin.de/e72/e2418/e2423/Zusammenfassung_ger.pdf). Das sind 30,6 Milliarden Euro, die deutsche Unternehmen im Jahr 2000 ohne entsprechende Gegenleistung gezahlt haben. Nun ist es hier sicher nicht meine Absicht, zu einem Mitleidsgedenken für Unternehmer aufzurufen, doch deutet allein dieses Beispiel das Problem an, welchem sich der Arbeits- platzstandort Deutschland gegenüber sieht. Will man also dem Ziel der Vollbeschäftigung, was für die Finanzierung des Sozialstaates, wie oben dargestellt, von großer Bedeutung ist, wieder ein Stück näher kommen, wird man wohl nach Castles den Forderungen des Kapitals folgen müssen und um eine Entlastung der Arbeitgeber im Bereich der Sozialabgaben nicht herumkommen, auch wenn dies mit dem Prinzip der Solidarität nicht zwingend konform ist.
Sieht man sich zusätzlich die dargelegten Entwicklungen der Beschäftigungsstruktur und der Arbeitslosenquote an, wird sicher auch dem größten Optimisten klar, dass die Fun- damente des Sozialstaats bröckeln. Eine ausreichende Refinanzierung der Sozialausgaben des Bundes ist also mittelfristig ohne entscheidende Reformen nicht mehr zu gewähr- leisten. Es ist also aus meiner Sicht zwingend notwendig, nicht nur in einen wirtschaft- lichen Aufschwung zu investieren und auf einen Placebo-Effekt für das Sozialsystem zu hoffen, sondern den Sozialstaat auf den Prüfstand zu stellen, gerade auch für den Fall, dass Investitionen in ein Wirtschaftswachstum nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen. Eine Strategie bei der Reformierung könnte beispielsweise der Abbau versicherungsfremder2 Leistungen sein. Durch diese Einsparungen könnten die Lohnnebenkosten gesenkt und der Faktor Arbeit weniger belastet, sowie die Ausgaben des Gesundheitssystems gesenkt wer- den. Hier ist dann die Eigenverantwortung der Bevölkerung gefordert, die diesen Abbau durch Eigenvorsorge kompensieren muss.
Dieser Vorschlag lässt sich durchaus auf die gesellschaftspolitische Frage ausweiten, für welchen Grad der Sicherung das Sozialsystem überhaupt verantwortlich ist. Exemplarisch hätte mit Einführung der Riesterrente, in deren Fahrwasser die private Säule der Alters- sicherung massiv subventioniert wurde, meines Erachtens eine grundsätzliche Diskussion zu dieser Frage angestrengt werden müssen, um diese Disposition bewusst zu machen und bestenfalls der Erkenntnis auf den Sprung zu helfen, dass ein Sozialstaat nicht die Aufgabe hat, Zuschüsse für private Absicherungsmodelle irgendeiner Art zu gewähren. Denn eine solche Sicherung würde die gesellschaftlichen Ressourcen bei weitem überfordern und Re- formbemühungen zur Entlastung des Sozialsystems diametral gegenüberstehen.
Der Grund für die Einführung der Riesterrente war das voraussichtliche Absinken des Rentenniveaus im Zuge der demografischen Entwicklung. Durch diesen nächsten Aspekt, der den Sozialstaat auf einer anderen Ebene belastet und künftig stärker belasten wird, sehe ich es als angemessen an, das verbreitete und weithin anerkannte Vier-Säulen-Modell des Sozialstaates um eine fünfte Säule zu erweitern: eine ausgeglichene Alters- und Bevöl- kerungsstruktur. Diese fünfte Säule ist der Alterung und dem Schwund der Bevölkerung oder, wie es Castles menetekelisiert, dem „demographic threat“ (Castles 2004: 117) Als versicherungsfremd werden die - sozial wünschenswerten - Leistungen des Gesundheitssystems determiniert, die mit dem eigentlichen Versorgungsauftrag nichts zu tun haben, wie beispielsweise Sterbegeld und Kosten zur Empfängnisverhütung (§ 221 SGB V). geschuldet. Der Darstellung Bizers zufolge, wird in den kommenden Jahrzehnten die Zahl
der Alterssicherungsempfänger rapide ansteigen (Bizer 2004: 18ff). Demgegenüber wird eine abnehmende Zahl versicherungspflichtiger Arbeitnehmer stehen, einerseits bedingt durch die Altersstruktur, andererseits aufgrund der Informatisierung der Arbeit und der da- mit einhergehenden Minderung der Arbeitsplätze (Sesselmeier 2004). Für das System der Alterssicherung bedeutet diese Entwicklung eine enorme Herausforderung, ausgehend davon, dass eine Sicherung durch den Staat überhaupt aufrecht erhalten werden kann. Dieser Herausforderung wurde sich gestellt und mit brauchbaren Ansätzen ein Vorschub geleistet. Besonders zu erwähnen ist hier die Aufstockung des Renteneintrittsalters von bisher 65 auf 67 Jahre auf Vorschlag der Rürup-Kommission. Doch kann dieser Vorschlag freilich nur dann seine entlastende Wirkung entfalten, wenn auch tatsächlich bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet wird. So lag beispielsweise nach Angaben der Bundesagentur für Ar- beit die Erwerbslosenquote bei den 55 bis 59jährigen bei 20,7 Prozent und bei den 60 bis 64jährigen bei 18,5 Prozent. Hinzuzuzählen sind noch jene, die zwar nicht arbeitslos sind, doch die theoretisch letzten Jahre ihres Erwerbslebens praktisch in Altersteilzeit verbrin- gen. Salopp gesagt ist es also faktisch wirkungslos, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, wenn man Erwerbstätige mit 55 in die Arbeitslosigkeit und mit 61 in Altersteilzeit schickt. Eine Rentensystemreform muss also Hand in Hand mit einer Arbeitsmarktreform gehen, die die Arbeitsquote älterer Menschen spürbar erhöht. Denkbar wäre hier zum Beispiel ein gesondertes Entlohnungs- oder Arbeitszeitmodell.
Nun ist jeder Einwand berechtigt, der anbringt, dass die strukturellen Ansätze am Ende ei- nes Erwerbslebens zu einseitig sind, um den vom „demographic threat“ ausgehenden Ge- fahren für den Sozialstaat zu begegnen. Der andere und nicht minder wichtige Ansatzpunkt, den es hinzu zu ziehen gilt, ist die Geburtenrate, mit anderen Worten: um die ausgeglichene Alterstruktur der fünften Säule zu garantieren brauchen wir mehr Kinder. In allen entwickel- ten Ländern, also auch Deutschland, wünscht sich der typische erwachsene Bürger, eine Un- terscheidung zwischen Mann und Frau ist hier zu vernachlässigen, zwischen 2,2 und 2,3 Kin- der (Esping-Andersen 2006). Die Realität sieht leider anders aus. Das deutsche Niveau der Geburtenrate liegt tatsächlich bei 1,3 Kindern (Esping-Andersen 2006). Es besteht also eine Differenz zwischen Wunsch und Wirklichkeit von einem Kind. Was diese Differenz allein für die Bevölkerungszahl bedeutet, führt ebenfalls Esping-Andersen aus, wenn darauf hin- weist, dass bei einem Stillstand dieser Rate „die Bundesrepublik am Ende dieses Jahr- hunderts nur noch 25 Prozent seiner gegenwärtigen Bevölkerungszahl haben [wird]. Bei einer Geburtenrate von 1,9 betrüge der Verlust nur etwa 15 Prozent der gegenwärtigen Be völkerungszahl.“ (2006). Nun bezieht sich diese apokalyptische Prognose lediglich auf die
Bevölkerungszahl Deutschlands, was also diese Vorhersage für das System der Altersvor- sorge bedeutet ist offensichtlich. Deshalb sollte man sich im Zuge einer Sozialreform drin- gend die Frage stellen: Warum klaffen Wunsch und Wirklichkeit so weit auseinander und wie kann man die Ursachen hierfür beseitigen? Auf den ersten Teil der Frage wird man schnell eine Antwort finden. Es ist schlichtweg zu teuer in Deutschland ein Kind zu be- kommen. Und mit dieser Aussage sind nicht die reinen Lebenskosten für ein Kind gemeint, vielmehr ist die Geburt eines Kindes für eine Frau, die in ihre berufliche Karriere Zeit, bei- spielsweise in Form eines akademischen Abschlusses oder eines langen beruflichen Auf- stiegs, investiert hat, mit enormen finanziellen aber auch persönlichen Einbußen verbun- den. Einerseits bedeutet der Berufsausstieg, der ja unstreitbar bei der Geburt eines Kindes in Ermangelung bzw. aufgrund der Kosten der Kinderbetreuung heute noch die Regel ist, den Verlust des Einkommens samt eines Großteils der Rentenansprüche für die Zeit des beruflichen Ausstiegs, andererseits ist die - wenn auch zeitlich bedingte - Aufgabe des Berufs, und folglich die Unterbrechung der angestrebten Karriere, nicht selten ein persön- liches Hindernis.
Die Basis für mehr Kinder ist dennoch, wie gezeigt, vorhanden, nämlich der ausgeprägte Wille der deutschen mehr Kinder zu kriegen. Eine Reform hat somit die Aufgabe, die so- zialpolitischen Hinderungsgründe zu reduzieren, besser sie zu beseitigen, um die Lücke zwischen Kinderwunsch und Geburtenrealität zu schließen. Erhöhungen des Elterngeldes oder des steuerlich absetzbaren Betrages für externe Kinderbetreuung, wie sie auf der Gernshagener Klausurtagung beschlossen wurden (www.bundesregierung.de), zielen in die richtige Richtung, ob diese Maßnahmen aber den gewünschten Effekt auslösen, wird sich zeigen müssen. Zweifel sind da durchaus angebracht, hat doch in der Vergangenheit die Erhöhung des Kindergeldes beispielsweise seine Wirksamkeit nicht beweisen können. Ich denke da eher an ein Modell der Kinderbetreuung am Arbeitsplatz. Möglich wäre z.B. eine Auflage für Unternehmen, ab einer gewissen Größe eine Betreuungsmöglichkeit einrichten zu müssen. Die hieraus entstehenden Kosten wären für Unternehmen vergleichsweise ge- ring und könnten zusätzlich über Steuern staatlich subventioniert bzw. über einen monat- lichen Kostenbeitrag der Eltern, wie er ja in einer Kindertagesstätte auch gezahlt werden muss, finanziert werden. Dies würde berufstätigen Ehepaaren den lästigen Umweg zur Be- treuungsstätte ersparen und eine solche Einrichtung wäre zudem mit einem geringeren Kostenaufwand verbunden.
[...]
1 Unwiderruflich insoweit, als Art. 20 GG durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG geschützt wird.
2 Als versicherungsfremd werden die – sozial wünschenswerten – Leistungen des Gesundheitssystems determiniert, die mit dem eigentlichen Versorgungsauftrag nichts zu tun haben, wie beispielsweise Sterbegeld und Kosten zur Empfängnisverhütung (§ 221 SGB V).
- Citation du texte
- Marcus Guhlan (Auteur), 2006, Quo vadis, deutscher Sozialstaat? Warum der deutsche Sozialstaat Reformen braucht , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63011
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