Die Frage von staatlichem Unrecht und wer haftend dafür eintritt wurde im Laufe der Geschichte stark unterschiedlich beurteilt. Die enge Verknüpfung dieser Frage mit dem Staatsbegriff und ihre wechselnde Beantwortung durch den Gesetzgeber sind geeignet, ein erhellendes Licht auf das jeweilige Staatsverständnis und seine praktischen Konsequenzen zu werfen. Im Zusammenhang damit wird auch deutlich, wie man das Verhältnis des Staates zu seinen Dienern und Bürgern beurteilte.
Die Kodifizierung des deutschen Staatshaftungsrechts hat eine über zweihundertjährige Geschichte. Nichtsdestoweniger ist das Staatshaftungsrecht bis heute in mancherlei Hinsicht mangelhaft.
Es ist unübersichtlich, da weitgehend gewohnheitsrechtlich und richterrechtlich entstanden. Es ist dogmatisch schon durch seine Zwitterstellung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht mißlungen. Zudem gilt es als unvollständig, unsystematisch, antiquiert und kompliziert , vielen Reformversuchen zum Trotz.
Diese Arbeit versucht hierfür Gründe aufzuzeigen und die Entwicklung aus historischer Sicht verständlich zu machen. Sie beschäftigt sich mit der mittelbaren Staatshaftung und beschränkt sich dabei auf das materielle Amtshaftungsrecht. Richterliche Haftung soll nur am Rande erwähnt werden. Die Haftung von Beliehenen und Personen, die aufgrund einer öffentlichen Konzession selbständig tätig werden, wie Notare, Ärzte und Anwälte, wird nicht behandelt.
Zum besseren Verständnis werden Begriffserklärungen und grundsätzliche Überlegungen zum Amtshaftungsrecht den geschichtlichen Ausführungen vorangestellt.
Um einzelne Themenkreise nicht auseinanderreißen zu müssen wird nicht nur chronologisch vorgegangen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Einführung
- Begriffsklärung und -einordnung
- Begriffe
- Mögliche Haftungsmodelle
- Welche Motive bestimmen die gesetzgeberischen Überlegungen?
- Kurzer Abriß der geschichtlichen Entwicklung bis zum PrALR
- Die Entwicklung bis zum PrALR
- Griechischer Stadtstaat und Rom der Antike
- Deutschland, Mittelalter und Neuzeit
- Staatshaftung 1794-1949
- Beamtenhaftung nach der „Mandatstheorie"
- Gesetzliche Regelungen
- Außergesetzliche Regelungen (gemeines Recht)
- Sonderproblem des zurechenbaren Verschuldens bei Richtern
- Wirkung des ALR
- Das Dienstverhältnis wird allmählich öffentlich-rechtlich
- Verschiedene Entwürfe der Lehre
- Welchen Weg nimmt die herrschende Meinung?
- Mischkonstruktionen zwischen öffentlichem und Privatrecht
- Die Folgerung vom öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf die Amtshaftung
- "Subjektionstheorie"
- Weitere Entwicklung
- Das Ringen um die Anerkennung der Amtshaftung
- Die Juristentage 1867-71
- Die Einführung des BGB und sonstige Gesetzgebung
- Das BGB
- Weitere Gesetzeswonlaut
- Amtshaftung im Führerstaat 193345
- Die Schaffung des Art. 34 GG
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Die Entwicklung des Staats- und Beamtenbegriffs
- Die Rolle der Mandatstheorie
- Der Wandel vom privatrechtlichen zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- Die Bedeutung der Juristentage für die Entwicklung des Amtshaftungsrechts
- Die Einführung des BGB und die Folgen für die Staatshaftung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der geschichtlichen Entwicklung des mittelbaren Amtshaftungsrechts in Deutschland. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Entstehung und Entwicklung des Amtshaftungsrechts von den antiken griechischen Stadtstaaten bis zur Einführung des Art. 34 GG im Jahr 1949 nachzuvollziehen. Dabei werden die verschiedenen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, die die Entwicklung des Amtshaftungsrechts beeinflusst haben.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der staatlichen Haftung ein und erläutert die grundlegenden Begriffe und Haftungsmodelle. Sie gibt einen kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung bis zum PrALR und verdeutlicht die Bedeutung des Staatsbegriffs für die Entwicklung des Amtshaftungsrechts.
Das Kapitel "Die Entwicklung bis zum PrALR" beleuchtet die Anfänge des Amtshaftungsrechts in den antiken griechischen Stadtstaaten und im römischen Reich. Es wird die „Mandatstheorie" als Grundlage der Beamtenhaftung vorgestellt und deren Bedeutung für die Entwicklung des Amtshaftungsrechts bis heute herausgestellt.
Das Kapitel "Staatshaftung 1794-1949" behandelt die Entwicklung des Amtshaftungsrechts in Deutschland im 19. Jahrhundert. Es werden die gesetzlichen Regelungen des PrALR und die außergesetzlichen Regelungen des gemeinen Rechts analysiert. Die Bedeutung des ALR für die Entwicklung des Amtshaftungsrechts wird hervorgehoben.
Das Kapitel "Das Ringen um die Anerkennung der Amtshaftung" beleuchtet den Streit um die Anerkennung der Staatshaftung im 19. Jahrhundert. Es werden die verschiedenen Standpunkte der Lehre und die Rolle der Juristentage für die Entwicklung des Amtshaftungsrechts dargestellt.
Das Kapitel "Die Einführung des BGB und sonstige Gesetzgebung" behandelt die Einführung des BGB und die Folgen für die Staatshaftung. Es werden die verschiedenen Ländergesetze zur Staatshaftung und die Entwicklung des Amtshaftungsrechts im 20. Jahrhundert bis zur Weimarer Republik dargestellt.
Das Kapitel "Amtshaftung im Führerstaat 193345" beleuchtet die Entwicklung des Amtshaftungsrechts im Nationalsozialismus. Es wird die Bedeutung des Führerprinzips für die Entwicklung des Amtshaftungsrechts und die Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Beamten dargestellt.
Das Kapitel "Die Schaffung des Art. 34 GG" behandelt die Einführung des Art. 34 GG im Jahr 1949 und die Bedeutung für das Amtshaftungsrecht. Es werden die verschiedenen Standpunkte der Lehre und die Bedeutung des Art. 34 GG für die Entwicklung des Amtshaftungsrechts bis heute dargestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das mittelbare Amtshaftungsrecht, die geschichtliche Entwicklung, die Mandatstheorie, die Staatshaftung, das Dienstverhältnis, die Juristentage, das BGB, das 3. Reich, und Art. 34 GG. Der Text analysiert die Entstehung und Entwicklung des Amtshaftungsrechts in Deutschland von den antiken griechischen Stadtstaaten bis zur Einführung des Art. 34 GG im Jahr 1949. Dabei werden die verschiedenen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, die die Entwicklung des Amtshaftungsrechts beeinflusst haben.
- Citar trabajo
- Christian Schulz (Autor), 1998, Die geschichtliche Entwicklung des mittelbaren Amtshaftungsrechts, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6296
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