Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erfolgt im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen gem. § 2 Abs. 1 BetrVG. Diese Vorschrift ist herrschend in der Betriebsverfassung; denn sie normiert das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erfolgt im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen. Daraus ergibt sich nicht lediglich eine Reflexwirkung für die Gewerkschaften, sondern die Zuerkennung eines der Koalitionszwecksetzungen gemäßen subjektiven Rechts. Um vor allem das Zusammenwirken mit den Gewerkschaften sicherzustellen, sieht das Gesetz ein Zutrittsrecht der Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zur Wahrnehmung der ihnen nach diesem Gesetz zustehenden Aufgaben und Befugnisse vor, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Die Gewerkschaften und die Betriebsräte haben unterschiedliche Aufgabe und Funktionen. § 2 Abs. 1 BetrVG hat die Betriebsvertretung der Arbeitnehmer nicht nur organisatorisch verselbständigt, sondern den Betriebsrat als einen gewerkschaftlich unabhängigen Repräsentanten der Belegschaft verfasst. Damit hält es am Prinzip der Trennung fest. § 2 Abs. 3 BetrVG stellt deshalb klar, dass die Aufgaben der Gewerkschaft durch dieses Gesetz nicht berührt werden. Das gilt insbesondere für die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder. Arbeitnehmer, die im Rahmen der Betriebsverfassung Aufgaben übernehmen, werden dadurch in der Betätigung für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb nicht beschränkt, § 74 Abs. 3 BetrVG. Den Gewerkschaften wurde ebenfalls keine Befugnisse zu innerbetrieblichen Rechtssetzungen übertragen, sondern innerhalb der Betriebsverfassung nur bestimmte, gesetzliche umgeschriebene Befugnisse eingeräumt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Grundsatz der Zusammenarbeit im Betrieb
- B. Begriff der Gewerkschaft
- I. Freiwilligkeit
- II. Gegnerfrei und unabhängig
- III. Überbetriebliche Organisation
- IV. Tarifwilligkeit und Arbeitskampfbereitschaft
- C. Die Rechtsstellung und Aufgaben der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- I. Voraussetzung für eine Beteiligung an der Betriebsverfassung
- II. System der kooperativen Trennung zwischen Gewerkschaften und Betriebsrat
- III. Die koalitionsrechtliche Stellung der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- IV. Rechte und Pflichten der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- 1. Initiativrechte der Gewerkschaften für die Bildung eines Betriebsrats
- 2. Teilnahme- und Beratungsrechte der Gewerkschaft
- 3. Kontrollrechte, § 23 Abs. 1 BertVG
- D. Betriebsverfassungsrechtliches Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb nach § 2 Abs. 2 BetrVG
- I. Rechtsdogmatische Einordnung des § 2 Abs. 2 BertVG
- II. Voraussetzungen des Zugangsrecht gem. § 2 Abs. 2 BertVG
- III. Inhalt des Zugangsrechts
- 1. Beauftragter der Gewerkschaft
- 2. Zeitpunkt und Dauer des Besuchs des Gewerkschaftsbeauftragten
- 3. Örtlichkeit des Zugangs zum Betrieb
- 4. Ausübung des Zugangsrechts
- IV. Schranken des betriebsverfassungsrechtlichen Zugangsrechts
- 1. Unumgängliche Notwendigkeit des Betriebsablaufs
- 2. Sicherheitsvorschriften
- 3. Betriebsgeheimnisse
- 4. Tatsachendarlegung des Arbeitgebers
- E. Bedeutung der durch das BetrVG nicht berührten Aufgaben der Koalitionen für die Betriebsverfassung
- F. Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit im Betrieb
- I. Anspruch der Gewerkschaften auf Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit im Betrieb
- II. Schranken gewerkschaftlicher Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit im Betrieb
- 1. Gewerkschaftliche Betätigung und Arbeitsverhältnis
- 2. Gegenrecht des Betriebsinhabers
- a) Plakatieren am "schwarzen Brett"
- b) Wildes Plakatieren
- c) Kein Recht auf Vorzensur
- 3. Schranken aus dem Funktionszusammenhang mit der Koalitionsfreiheit
- G. Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit durch Betriebsrat und Betriebsratmitglieder
- H. Gewerkschaftliche Vertrauensleute
- I. Stellungnahme und Schlusswort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit im Arbeitsrecht befasst sich mit der Stellung von Gewerkschaften im Betrieb. Sie analysiert die Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften im Kontext des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).
- Das Zusammenwirken von Gewerkschaften und Betriebsräten im betrieblichen Kontext
- Die rechtliche Stellung und Aufgaben der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- Das Zutrittsrecht von Gewerkschaftsbeauftragten in den Betrieb
- Die Schranken der gewerkschaftlichen Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit
- Die Bedeutung der Gewerkschaften für die betriebliche Mitbestimmung
Zusammenfassung der Kapitel
A. Grundsatz der Zusammenarbeit im Betrieb: Dieses Kapitel erläutert den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, wobei die Rolle der Gewerkschaften als wichtiger Partner hervorgehoben wird. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der Zusammenarbeit für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eingegangen.
B. Begriff der Gewerkschaft: Hier wird der Begriff der Gewerkschaft im Kontext des Betriebsverfassungsrechts definiert. Es werden die Merkmale einer Gewerkschaft, wie Freiwilligkeit, Gegnerfreiheit, Überbetrieblichkeit und Unabhängigkeit, ausführlich dargestellt.
C. Die Rechtsstellung und Aufgaben der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung: Dieses Kapitel befasst sich mit der Rolle der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung und deren Beteiligung an der betrieblichen Mitbestimmung. Es werden die Voraussetzungen für eine Beteiligung, das System der kooperativen Trennung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten sowie die koalitionsrechtliche Stellung der Gewerkschaften behandelt. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung beleuchtet, einschließlich Initiativ-, Teilnahme- und Beratungsrechte sowie Kontrollrechte.
D. Betriebsverfassungsrechtliches Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb nach § 2 Abs. 2 BetrVG: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Zutrittsrecht von Gewerkschaftsbeauftragten in den Betrieb. Es werden die Rechtsgrundlagen, die Voraussetzungen für das Zutrittsrecht, der Inhalt des Zugangsrechts und die Schranken des Zugangsrechts analysiert.
E. Bedeutung der durch das BetrVG nicht berührten Aufgaben der Koalitionen für die Betriebsverfassung: Dieses Kapitel untersucht die Bedeutung der durch das BetrVG nicht berührten Aufgaben der Gewerkschaften für die Betriebsverfassung.
F. Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit im Betrieb: Dieses Kapitel behandelt das Recht der Gewerkschaften auf Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit im Betrieb. Es werden der Anspruch der Gewerkschaften, die Schranken der gewerkschaftlichen Betätigung sowie die Gegenrechte des Betriebsinhabers beleuchtet.
Schlüsselwörter
Gewerkschaften, Betriebsverfassung, Betriebsrat, Zusammenarbeit, Koalitionsfreiheit, Rechtsstellung, Aufgaben, Zutrittsrecht, Mitgliederwerbung, Informationstätigkeit, Tarifrecht, Arbeitskampf, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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- Anonym (Author), 2005, Die Stellung der Gewerkschaften im Betrieb, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62718