Betrachtet man die deutsche Verwaltung, fällt eines schnell auf: Bürokratie ist überall zu finden. Bürokratie beherrscht oftmals den Alltag von Unternehmen, Privatpersonen - aber auch den Alltag der Verwaltung selbst. Da – wie in dieser Arbeit gezeigt werden soll – in besonderem Maße der Mittelstand von Bürokratie betroffen ist, rückt dieser in den Fokus der Betrachtungen. Dabei soll zunächst genauer definiert werden, was als Bürokratie zu bezeichnen ist, wie und vor allem warum die Bürokratie entsteht und sich ausbreitet und welche Auswirkungen sie haben kann und aktuell hat.
Im dritten Kapitel wird der von der ehemaligen Bundesregierung ausgearbeitete Masterplan Bürokratieabbau vorgestellt und unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert. Daher ergibt sich für die vorliegende Arbeit folgende zentrale Fragestellung: Welche ökonomischen Auswirkungen hat der Masterplan Bürokratieabbau für den Mittelstand und wie weit wurde das Vorhaben bereits umgesetzt? Dabei werden sowohl die positiven als auch die eventuellen negativen Auswirkungen des Masterplans dargestellt. Im Anschluss wird gezeigt, was der Masterplan aktuell bereits bewirkt hat. Es folgen eine kritische Betrachtung des Masterplans sowie ein Exkurs zum niederländischen Modell. Die Arbeit schließt mit einem Fazit, welches auch einen kurzen Ausblick für zukünftige Entwicklungen enthält.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
1.1. Übersicht und Problemstellung
1.2. Themenabgrenzung
2. Die Bürokratie
2.1. Definition
2.2. Entstehung und Entwicklung der Bürokratie
2.3. Betroffene und Ausmaß
3. Masterplan Bürokratieabbau
3.1. Ursprung und Aufbau
3.2. Ziel
3.3. Aufgaben
3.4. Beteiligte
3.5. Auswirkungen und aktueller Stand
3.6. Kritik
3.7. Das niederländische Modell
4. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Anhang: Masterplan Bürokratieabbau
Anhang
1. Einleitung
1.1 Übersicht und Problemstellung
Betrachtet man die deutsche Verwaltung, fällt eines schnell auf: Bürokratie ist überall zu finden. Bürokratie beherrscht oftmals den Alltag von Unternehmen, Privatpersonen - aber auch den Alltag der Verwaltung selbst.
Da – wie in dieser Arbeit gezeigt werden soll – in besonderem Maße der Mittelstand von Bürokratie betroffen ist, rückt dieser in den Fokus der Betrachtungen.
Dabei soll zunächst genauer definiert werden, was als Bürokratie zu bezeichnen ist, wie und vor allem warum die Bürokratie entsteht und sich ausbreitet und welche Auswirkungen sie haben kann und aktuell hat.
Im dritten Kapitel wird der von der ehemaligen Bundesregierung ausgearbeitete Masterplan Bürokratieabbau vorgestellt und unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert. Daher ergibt sich für die vorliegende Arbeit folgende zentrale Fragestellung:
Welche ökonomischen Auswirkungen hat der Masterplan Bürokratieabbau für den Mittelstand und wie weit wurde das Vorhaben bereits umgesetzt?
Dabei werden sowohl die positiven als auch die eventuellen negativen Auswirkungen des Masterplans dargestellt. Im Anschluss wird gezeigt, was der Masterplan aktuell bereits bewirkt hat. Es folgen eine kritische Betrachtung des Masterplans sowie ein Exkurs zum niederländischen Modell. Die Arbeit schließt mit einem Fazit, welches auch einen kurzen Ausblick für zukünftige Entwicklungen enthält.
1.2 Themenabgrenzung
In der vorliegenden Arbeit wird ausschließlich der von der Bundesregierung im Jahr 2002 im Koalitionsvertrag vereinbarte Masterplan Bürokratieabbau betrachtet. Frühere Vorhaben sowie andere, bereits in der Umsetzung befindliche Projekte, werden nicht bearbeitet.
Des Weiteren werden im Kern der Arbeit größtenteils die Folgen für den Mittelstand dargestellt, da Kleinst-Unternehmen bereits auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen oftmals von vielen bürokratischen Vorschriften nicht betroffen sind. Privatpersonen sind häufig nur mittelbar von Bürokratiekosten betroffen, da sie die Kosten über den Umweg des gekauften Produktes bezahlen müssen. Somit stehen die Kosten der Unternehmen im Vordergrund.
2. Die Bürokratie
2.1 Definition
Bürokratie bildet als Organisationsform des Wirtschaftens den Gegenpol zum Markt. In der Bürokratie setzt man auf Anordnungen, Kontrolle und Sanktionen. Der Markt hingegen regelt sich nur über Bedürfnisse, Ressourcen und die Preismechanismen. Das Wort „Bürokratie“ entstand als reines Kunstwort mit gemischter Herkunft. Das Wort besteht aus dem französischen „bureau“ in der Bedeutung „Verwaltung, Schreibtisch“ und dem griechischen „kratia“ für „Herrschaft“[1]. Man könnte Bürokratie also zunächst einmal grob mit „Herrschaft der Verwaltung“ übersetzen.
Wie bei jeder Form von Herrschaft gibt es auch in der Bürokratie einen Herrschenden und einen Beherrschten. Aus der Übersetzung wir der Herrschende ersichtlich: Die Verwaltung. Der Beherrschte ist dagegen nicht eindeutig, wie sich später zeigen wird. So herrscht die Verwaltung über verschiedne Wege und in verschiedenen Ausprägungen über das gesamte Volk und zum Teil auch über sich selbst.
Daher ergibt sich für diese Arbeit folgende Definition:
„Bürokratie bezeichnet die durch Gesetze und Vorschriften erzeugte Datenerhebung und –verarbeitung des Staates in Verbindung mit Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, bezogen auf die Gesamtheit der natürlichen und juristischen Personen sowie die staatliche Verwaltung selbst.“
Aus der Definition wird deutlich, dass die Bürokratie auf allen Ebenen des Staates ansetzt, von der Bundesgesetzgebung bis zur Verwaltungsvorschrift einer Kommune. Betroffen sind alle mit dem Staat auf irgendeine Weise verbundenen Personen und Unternehmen, egal ob im Inland oder im Ausland. Des Weiteren übt der Staat seine Kontrolle auch über sich selbst aus. Die Definition zeigt auch deutlich, dass Bürokratie in erster Linie etwas mit Anordnungen zur Regulierung des Marktes und entsprechenden Datenerhebungen zur Kontrolle der Anordnungen zu tun hat. Die Sanktionierungsmaßnahmen dienen nur der effektiven Umsetzung der Bürokratie. Bürokratie stellt also eine Vorstufe bzw. einen Bestandteil der Exekutive dar und ist damit ein elementarer Grundpfeiler eines jeden Staates.
2.2 Entstehung und Entwicklung der Bürokratie
Die Bürokratie hat bereits eine lange Geschichte. Seit dem 17. und 18. Jahrhundert ist das Wort dokumentiert[2].
Bürokratie an sich existiert jedoch schon länger als das die heutige Bezeichnung. Schon die Ägypter und Römer hatten eine Verwaltung, und das vor über 5.000 Jahren. Der Sinn und Zweck lag damals wie heute in der Erhebung von Daten, um dem Herrscher bzw. der Regierung die Staatsführung überhaupt erst zu ermöglichen. Erhoben werden i.d.R. statistische Daten, aber auch Meldedaten sowie Aufzeichnungen über die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Die erhobene Datenmenge wächst dabei stetig an, auch wenn immer wieder Projekte zum Bürokratieabbau ins Leben gerufen werden.
Diese Ausweitung ist parallel zum Staatswachstum zu betrachten. Der Staat wächst aufgrund der Regeln, nach denen seine Verwaltung arbeitet. Jeder leitende Verwaltungsangestellte wird an seinem Budget und seinem Aufgabenumfang gemessen. Je höher diese Werte sind, umso größer ist die Bedeutung der Position und somit auch die Bezahlung. Daher werden Bürokraten versucht sein, einen möglichst großen Verwaltungsapparat um sich herum aufzubauen[3].
Ein zweiter Aspekt, der zur Bildung und Ausdehnung der Bürokratie beiträgt, ist das Verlangen eines jeden Politikers bzw. leitenden Beamten, seine eigene Handschrift zu hinterlassen. So möchte jeder, der einmal eine entsprechende Position inne hat, auch etwas schaffen, was evtl. an ihn erinnert. Dazu eignen sich Regelwerke und bürokratische Auflagen offenbar besonders gut, da sie von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Weil hohe Posten in der Politik jedoch regelmäßig neu besetzt werden, erhöht sich auch ständig das Ausmaß der Bürokratie und des erzeugten Verwaltungsaufwandes.
So gab es in Sachsen im Jahr 2005 alleine über 2.100 Verwaltungsvorschriften[4]. Schleswig-Holstein zählte auf Landesebene 361 Gesetze und 1143 Verordnungen (Stichtag 01.01.2005)[5]. Somit dürfte die Zahl der in Deutschland gültigen Gesetze und Verordnungen mehrere tausend bzw. zehntausend betragen.
Ein dritter Grund für die Zunahme der Bürokratie sind gesellschaftliche und technologische Entwicklungen. Erst die Nutzung der Kernenergie machte es nötig, entsprechende Gesetze zum Schutz der Bevölkerung zu schaffen und Regelungen für den Umgang mit atomarem Gut einzuführen. Durch eine zunehmende Arbeitslosigkeit sah sich der Staat in jüngster Vergangenheit dazu veranlasst, die Regeln für den Erhalt der staatlichen Unterstützung zu verschärfen und die Kriterien dahingehend zu ändern, dass nun wesentlich mehr Auskünfte von den Empfängern der Transferleistungen verlangt werden. Auch hierdurch stieg das Maß an Bürokratie deutlich.
Als letzter Punkt kann noch die wachsende Bedeutung der legislativen Befugnisse der EU genannt werden. Die EU gibt zentral Regeln für alle Mitgliedsstaaten vor. Diese sind dann verpflichtet, die Richtlinien in entsprechendes nationales Recht um zu setzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Richtlinie alle Staaten betrifft oder nur einzelne bzw. Teile der Staaten. So führte die Richtlinie 2000/9/EG der EU dazu, dass das Bundesland Berlin ein eigenes Seilbahngesetz erlassen hat – obwohl es auf dem Gebiet des Landes keine einzige Seilbahn gibt und vermutlich auch nicht geben wird[6].
Somit lässt sich sagen, dass die Entstehung von Bürokratie viele Ursachen haben kann, welche in ihrer Kombination zu einem stetigen Wachstum des bürokratischen Aufwandes führen. Diese Ursachen sind jedoch nur schwer zu eliminieren, so dass ein äußerer Rahmen geschaffen werden muss, welcher das Wachstum der Bürokratie hemmt. Wie dieser Rahmen aussehen kann, wird im weiteren Verlauf der Arbeit zu zeigen sein.
2.3 Betroffene und Ausmaß
Zunächst einmal lässt sich sagen, dass alle natürlichen Personen innerhalb eines Staatsgebietes sowie Staatsangehörige außerhalb des Staatsgebietes von der Bürokratie betroffen sind. Sie bilden die erste Gruppe. So fallen z.B. für diese Gruppe die Erhebung von Daten für Ausweise, die Erhebung von Steuern sowie Sozialversicherungen an.
Die zweite Gruppe bilden die juristischen Personen, also die Unternehmen innerhalb eines Staates. Sie sind von ähnlichen bürokratischen Regeln betroffen wie natürliche Personen. Zusätzlich kommen jedoch z.B. Meldepflichten für Angestellte sowie statistische Aufzeichnungs- und Meldevorschriften sowie Aufzeichnungen über die Einhaltung von Vorschriften zur Hygiene, Umweltschutz etc. hinzu.
Die dritte Gruppe bildet der Staat mit seiner Verwaltung selbst. Denn auch die Verwaltung an sich muss verwaltet werden. So fallen auch hier Daten an, es müssen Tätigkeitsberichte verfasst werden, Meldungen erstattet werden.
Im Rahmen dieser Arbeit wird sich die Analyse jedoch in erster Linie auf die zweite Gruppe, also die Unternehmen, erstrecken. Hierbei konzentriert sich die Analyse auf den Mittelstand, da dieser am stärksten von der Bürokratie betroffen ist, wie noch gezeigt wird.
Die mittelständischen Unternehmen müssen jedes Jahr ca. 46 Milliarden Euro aufwenden, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Dabei entfallen z.B. 6 Milliarden Euro jährlich alleine auf die Erstellung der Umsatzsteuererklärung[7]. Weitere Kosten entstehen den Unternehmen u.a. durch den Personalaufwand zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, Wartezeiten auf Ämtern und Wartezeiten bis zur Erteilung von Genehmigungen, Kosten für Weiterbildung der Mitarbeiter bzw. Beratungskosten, falls die Aufgaben ausgelagert wurden sowie Kosten durch ökonomische Hemmnisse. Letztere entstehen durch Auflagen des Staates, welche den Zugang zu einem Markt durch Auflagen erschweren und durch die entstehenden Kosten für Neueinsteiger in diesem Markt den Zugang unrentabel machen können. Die Kosten werden letztlich an den Endverbraucher und damit den Bürger weitergegeben.
Das IfM hat zur Untersuchung dieser Kosten das Stoppuhrmodell entwickelt, welches die verschiedenen Prozesse, welche zur Bewältigung der Bürokratie notwendig sind, möglichst weit aufgliedert und damit vereinheitlicht. In diesem Stoppuhrmodell wurden rund 360 Prozesse identifiziert, welche z.B. die Anmeldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung oder die Anmeldung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers umfassen. Von diesen 360 Prozessen wurden 20 Prozesse näher auf ihre Kosten untersucht. Dabei stellte das IfM fest, dass die durchschnittlichen Kosten für diese Prozesse zwischen 4,22 Euro und 122,88 Euro liegen. Hochgerechnet auf alle Unternehmen Deutschlands ergab die Analyse alleine für diese 20 Standardprozesse einen Aufwand von jährlich 1,9 Milliarden Euro[8]. Auf alle Prozesse bezogen verursacht die Bürokratie in Deutschland bei den Unternehmen damit Aufwendungen in Höhe von 46 Milliarden Euro. Diese Aufwendungen mindern den Gewinn der Unternehmen deutlich und verschlechtern die internationalen Wettbewerbschancen durch künstlich erhöhte Preise.
[...]
[1] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrokratie, o.V., o.O, Stand 17.06.2006
[2] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrokratie, o.V., o.O, Stand 17.06.2006
[3] vgl. Blankart, Charles: Öffentliche Finanzen in der Demokratie; 4. Auflage Berlin 2001, S. 492
[4] vgl. http://www.justiz.sachsen.de/smj/sites/justiz/5270.htm, oV., o.O., Stand 17.06.2006
[5] vgl. http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl16/drucks/0000/drucksache-16-0045.pdf; o.V., Kiel 2005; Stand 17.06.2005
[6] vgl. http://www.abendblatt.de/daten/2003/12/18/242939.html; Hörbst, Günther: Seilbahngesetz für Berlin; Hamburg 2003; Stand 18.06.2006
[7] vgl. http://www.ifm-bonn.org/index.htm?/ergebnis/166.htm, o.V, Bonn 2006, Stand 18.06.2006
[8] vgl. http://www.ifm-bonn.org/index.htm?/ergebnis/166.htm, o.V, Bonn 2006, Stand 18.06.2006
- Quote paper
- Sebastian Hahn (Author), 2006, Masterplan Bürokratieabbau - eine ökonomische Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62665
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