Gewaltanwendungen gegen Kinder hat es wahrscheinlich schon immer gegeben und sie werden sich nach wie vor wohl auch nicht gänzlich unterdrücken lassen. Eine Form davon ist die sexuelle Gewalt, die erst Anfang der achtziger Jahre vermehrt zur Sprache kam. Diese Tatsache ist erstaunlich, da sexuelle Misshandlungen und Ausbeutungen von Mädchen und Jungen heute fast täglich ein Thema der Medien ist. Trotz dieser Entwicklungen existieren in der öffentlichen Meinung noch viele Vorurteile. So stellen sich die Leute einen Sexualstraftäter als alten, triebhaften Mann vor, der im Park auf junge Mädchen lauert. Über Mädchen als potentielle Opfer wird häufig gesagt, dass sie als kleine "Lolitas" ihre sexuellen Reize an älteren Männern ausprobieren wollen. Diese Vorurteile gilt es zu widerlegen, was allein durch eine ausreichende Aufklärung über sexuellen Missbrauch gelingt. Das Jugendbuch "Gute Nacht, Zuckerpüppchen" von Heidi Hassenmüller [Hassenmüller, Heidi: Gute Nacht, Zuckerpüppchen. Hamburg: Rowohlt, 19. Auflage 2005.] trägt dazu bei, dass die Informationen weiter getragen werden und sich die Opfer nicht mehr allein gelassen fühlen. Im Seminar "Randgruppenliteratur" beschäftigten wir uns ein Semester lang mit der Literatur von Randgruppen, wie beispielsweise Gefangenenliteratur, Literatur psychisch kranker Menschen oder auch Missbrauchsopfern. Unter diesen sozialen Randgruppen versteht man gesellschaftliche Gruppierungen, die aus verschiedenen Gründen nicht in die Gesellschaft integriert sind oder marginalisiert leben. Nach der Lektüre vieler Beispiele kamen die Seminarteilnehmer zu dem Ergebnis, dass durch diese besondere literarische Gattung starke Gefühle der Autoren zum Vorschein kommen und dass das Schreiben sie in gewisser Weise befreit bzw. wie eine Therapie für sie ist. In dieser Arbeit möchte ich mich besonders auf das Thema "Sexueller Missbrauch im Kinder- und Jugendbuch" beschränken, da es mich persönlich am meisten berührt hat, und habe für die Analyse "Gute Nacht, Zuckerpüppchen" von Heidi Hassenmüller ausgewählt.
Gliederung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen von sexuellem Missbrauch
2.1. Formen sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
2.2. Das Ausmaß sexuellen Missbrauchs
2.3. Die Täter vs. Die Opfer
2.3.1 Blick auf die Täter
2.3.2 Blick auf die Opfer
2.4. Ursachen des sexuellen Missbrauchs
2.4.1 Der feministisch-gesellschaftliche Erklärungsansatz
2.4.2 Der familientheoretische Erklärungsansatz
3. Analyse und Bewertung des Jugendbuchs „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ von Heidi Hassenmüller
3.1. Inhaltliche Analyse
3.1.1 Inhaltsangabe
3.1.2 Autobiografischer Gehalt
3.1.3 Hintergründe des Missbrauchs
3.1.4 Ursachen und Folgen der sexuellen Gewaltanwendung
3.2. Stilanalyse – Sprache und Form
3.2.1 Äußere Struktur und Aufbau des Textes
3.2.2 Sprache und ästhetische Elemente
3.2.3 AdressatInnenbezug
3.3. Didaktisch-methodische Analyse
4. Präventionsarbeit
4.1. Begriffsklärung „Prävention“
4.2. Wirksamkeit der Prävention – verschiedene Ansätze
5. Resümee
6. Literaturverzeichnis
7. Plagiatserklärung
1. Einleitung
Gewaltanwendungen gegen Kinder hat es wahrscheinlich schon immer gegeben und sie werden sich nach wie vor wohl auch nicht gänzlich unterdrücken lassen. Eine Form davon ist die sexuelle Gewalt, die erst Anfang der achtziger Jahre vermehrt zur Sprache kam. Diese Tatsache ist erstaunlich, da sexuelle Misshandlungen und Ausbeutungen von Mädchen und Jungen heute fast täglich ein Thema der Medien ist. Trotz dieser Entwicklungen existieren in der öffentlichen Meinung noch viele Vorurteile. So stellen sich die Leute einen Sexualstraftäter als alten, triebhaften Mann vor, der im Park auf junge Mädchen lauert. Über Mädchen als potentielle Opfer wird häufig gesagt, dass sie als kleine „Lolitas“ ihre sexuellen Reize an älteren Männern ausprobieren wollen. Diese Vorurteile gilt es zu widerlegen, was allein durch eine ausreichende Aufklärung über sexuellen Missbrauch gelingt. Das Jugendbuch „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ von Heidi Hassenmüller[1] trägt dazu bei, dass die Informationen weiter getragen werden und sich die Opfer nicht mehr allein gelassen fühlen.
Im Seminar „Randgruppenliteratur“ unter der Leitung von Prof. Dr. H. Koch beschäftigten wir uns ein Semester lang mit der Literatur von Randgruppen, wie beispielsweise Gefangenenliteratur, Literatur psychisch kranker Menschen oder auch Missbrauchsopfern. Unter diesen sozialen Randgruppen versteht man gesellschaftliche Gruppierungen, die aus verschiedenen Gründen nicht in die Gesellschaft integriert sind oder marginalisiert leben. Nach der Lektüre vieler Beispiele kamen die Seminarteilnehmer zu dem Ergebnis, dass durch diese besondere literarische Gattung starke Gefühle der Autoren zum Vorschein kommen und dass das Schreiben sie in gewisser Weise befreit bzw. wie eine Therapie für sie ist. In dieser Arbeit möchte ich mich besonders auf das Thema „Sexueller Missbrauch im Kinder- und Jugendbuch“ beschränken, da es mich persönlich am meisten berührt hat, und habe für die Analyse „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ von Heidi Hassenmüller ausgewählt.
In dem autobiografischen Buch geht es um den jahrelangen Missbrauch eines Mädchens durch ihren Stiefvater. Um die Aufmerksamkeit auch auf die Darstellungsweise dieser Thematik zu lenken, ist es notwendig, einen theoretischen Teil mit Hintergrundinformationen zum sexuellen Missbrauch voranzustellen. Zu Beginn dieser Arbeit werden Definitionen gegeben, welche Formen sexueller Missbrauch beinhaltet und wie groß das Ausmaß einzuschätzen ist. Weiterhin sollen Täterstrategien und das Opferbild genauer beleuchtet werden, ebenso wie Erklärungsansätze zu den möglichen Ursachen von sexueller Gewalt. Um das Verhalten der Protagonistin Gaby in „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ besser nachvollziehen zu können, wird auch auf die Auswirkunken von sexuellem Missbrauch eingegangen. Im zweiten Teil der Arbeit wird „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ sowohl inhaltlich, als auch stilistisch und didaktisch analysiert; die Analyse konzentriert sich besonders auf die Darstellungsaspekte zur sexuellen Gewalt. Um die Thematik abzurunden, wird im letzten Teil noch die Präventionsarbeit mit verschiedenen neueren Ansätzen vorgestellt und dabei besonders auf die didaktische Gestaltung des Unterrichts eingegangen.
2. Begriffsbestimmungen von sexuellem Missbrauch
In der Bundesrepublik Deutschland wurde sexueller Missbrauch erst in den frühen achtziger Jahren im Zuge der Frauenbewegung ein Thema, seitdem sich Betroffene öffentlich zu Wort melden. Es wurde deutlich, dass sexuelle Gewalt kein Phänomen ist, das sich auf bestimmte Randgruppen oder Einzelfälle beschränkt, sondern in allen gesellschaftlichen Schichten und Lebensbereichen vorkommt.[2]
Der Begriff des sexuellen Missbrauchs wurde schon in vielen Publikationen wissenschaftlich zu definieren versucht. Obwohl diese seit den achtziger Jahren auch in größerem Umfang in Deutschland veröffentlicht werden, gibt es bis heute keine allgemein gültige, anerkannte Definition. Schwierigkeiten hinsichtlich der Definierung treten durch unterschiedliche historische und kulturelle Einstellungen zu sexuellen Kontakten von Erwachsenen bzw. Jugendlichen zu Kindern auf. Zudem existieren unterschiedliche Forschungs- und Erklärungsansätze, die eine allgemein gültige Definition erschweren. Das Problem liegt darin, eine Grenze zwischen lebensnotwendigen, körperlichen Zärtlichkeiten eines Kindes und dem Missbrauch solcher Bedürfnisse zugunsten der Befriedigung eines Erwachsenen zu ziehen. Daher sind weitere Kriterien notwendig, mit deren Hilfe sexueller Missbrauch möglichst genau gefasst werden kann.[3]
Während in einigen Definitionen die Art der sexuellen Handlung (z.B. Handlungen, bei denen es nur zu Körperberührungen kommt) als Kriterium festgelegt wird, steht in anderen Definitionen der Machtmissbrauch im Vordergrund. Das bedeutet, dass der Erwachsene bzw. Jugendliche in einer Missbrauchssituation seine Autorität gegenüber dem Kind in extremer Weise ausnutzt. Dem Täter geht es bei sexuellem Missbrauch also nicht ausschließlich um die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse, sondern auch darum, sein Verlangen nach Körperkontakt, Anerkennung und vor allem Macht zu befriedigen. Das missbrauchte Kind wird dabei als Objekt angesehen, seine Gefühle vom Täter nicht mehr wahrgenommen. In manchen Definitionen wird bei diesem Kriterium noch der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer betont. Über die Altersdifferenz besteht Uneinigkeit. Ein Vorteil dieses Kriteriums ist jedoch, dass dadurch die Annahme, sexuelle Gewalt fände nur zwischen Erwachsenen und Kindern statt, widerlegt wird, und der erhebliche Anteil jugendlicher Täter berücksichtigt werden kann.[4]
Ein weiteres Kriterium in Definitionen ist der Gewaltaspekt, der, bedingt durch das Macht- und Abhängigkeitsverhältnis, meist psychischer Art ist. Durch Drohungen, Mitschuldzuweisungen und Erpressungen wird das Opfer zur Geheimhaltung gedrängt und eingeschüchtert. Außerdem gibt es noch Kriterien wie die Absicht des Täters, das Ausmaß und die Dauer der sexuellen Handlung, die Folgen der sexuellen Gewalt oder die kulturellen Hintergründe der Tat.[5]
Aufgrund der Abweichung in Unterpunkten der einzelnen Definitionen ist es immer sinnvoll, mehrere Definitionsansätze zu betrachten, um einen Gesamteindruck über die Komplexität des Themas zu erlangen. Doch auch wenn eine Kombination mehrer Definitionen vorliegt, wird es nicht immer möglich sein, alle Fälle sexueller Gewalt zu erfassen bzw. bei Grenzfällen eindeutig sagen zu können, ob es sich um sexuellen Missbrauch handelt oder nicht.[6]
Unter der Vielzahl von vorhandenen Definitionen unterscheidet man grundsätzlich zwischen „engen“ und „weiten“ Definitionen des sexuellen Missbrauchs. Enge Definitionen betrachten nur den Körperkontakt als sexuelle Ausbeutung, um diese Handlungen deutlich von anderen abzugrenzen. Häufig werden sie bei empirischen Untersuchungen verwendet, um einen homogenen Überblick zu geben. Dagegen zählen weite Definitionen auch Handlungen ohne Berührungen wie z.B. das heimliche Beobachten oder verbale sexuelle Übergriffe dazu.[7]
Besonders prägnant unter den vielen Definitionsversuchen erscheint mir die nicht zu eng gefasste Definition von G. Stanzel, die hier angeführt und im Weiteren verwendet wird:
„Sexueller Missbrauch an Mädchen [und Jungen] ist körperliche und psychische Gewaltanwendung und Machtausübung mittels sexueller Handlungen am Körper und an der Seele eines Mädchen [oder eines Jungen].“[8]
Stanzel betont mit seiner Definition, dass es dem Täter beim sexuellen Missbrauch hauptsächlich auf die Befriedigung seiner Wünsche nach Macht und Autorität ankommt. Offiziellere Definitionen finden sich in der bundesdeutschen Rechtssprechung. §176 StGB ist der am häufigsten angewandte Paragraph zur Beschreibung und Verfolgung sexueller Gewalttaten an Kindern. In dem internationalen „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ von 1989, welches 1992 auch von Deutschland unterzeichnet wurde, heißt es in Artikel 34:
„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen oder mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuellen Praktiken ausgebeutet werden; c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgenutzt werden.[9]
2.1 Formen sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
Je nach Art und Begleitumständen kann man den intrafamiliären vom extrafamiliären sexuellen Missbrauch unterscheiden, der jeweils mit oder ohne körperliche Gewalt-anwendung erfolgen kann. Innerhalb dieser Kategorien gibt es verschiedene Formen, von der subtilen Grenzüberschreitung bis hin zum erzwungenen Geschlechtsverkehr. Die Schwierigkeit ist nun, gerade bei intrafamiliärer sexueller Gewalt, für den Außenstehenden die Grenzüberschreitungen überhaupt wahr zu nehmen. Der Übergang zwischen dem notwendigen, zärtlichen Körperkontakt zu einem Kind und einer beginnenden sexuellen Ausbeutung zur Bedürfnisbefriedigung des Täters ist meist fließend.[10]
Zur Beurteilung, ob solche Grenzen überschritten wurden, können zwei Kriterien herangezogen werden: Erstens sollten die in der jeweiligen Familie geltenden Regeln und Sexualnormen genauer betrachtet werden, und zweitens ist das Motiv des Täters, soweit es erkennbar ist, zu berücksichtigen.[11] Was in der einen Familie als normal angesehen wird, z.B. sich nackt vor den anderen Familienmitgliedern in der Wohnung oder am Strand zu zeigen, kann in der nächsten schon wieder eine Grenzverletzung darstellen. Daher ist Vorsicht geboten. Schämt sich das Kind, sich auszuziehen, und weigert sich der Erwachsene, diesem Wunsch nachzugehen, kann sich die Handlung tatsächlich zu einem sexuellen Missbrauch entwickeln. Denn der Erwachsene ignoriert das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und nutzt seine Autoritätsposition zur Befriedigung eigener Bedürfnisse aus.[12]
Daher ist es wichtig, das Kind zu ermutigen, Grenzüberschreitungen im familiären Umfeld offen zu benennen und sich dagegen zu wehren. Dies kann sogar schon der Kuss einer Oma oder die Umarmung eines Onkels sein. Auch wenn diese Zärtlichkeiten ohne Hintergedanken geschehen, gehen sie doch stets von den Erwachsenen aus und dürfen daher nie das Recht auf Selbstbestimmung des Kindes untergraben. Neben diesem Beispiel der Grenzüberschreitung, die noch nicht zum sexuellen Missbrauch zu rechnen ist, gibt es auch Situationen, in denen die Grenze zur sexuellen Ausbeutung überschritten wird. Sexueller Missbrauch entsteht nie aus dem liebevollen Körperkontakt mit einem Kind heraus. Er ist ein bewusstes Vorgehen, bei dem die Absicht des Täters von vornherein feststeht. Kinder haben ein sehr sensibles Gespür dafür, ob sie uneigennützige Zärtlichkeit bekommen oder nur ausgenutzt werden. Auch wenn die Handlungen den Mädchen und Jungen nicht gleich als Missbrauch auffallen, merken sie doch, dass etwas nicht stimmt, dass die ganze Situation komisch und unangenehm ist.[13]
Die verschiedenen Handlungen, die zum sexuellen Missbrauch zu zählen sind, sind sehr vielschichtig. Eine Zuordnung in bestimmte Kategorien schlägt z.B. H. Saller vor. Er unterscheidet drei Bereiche der sexuellen Gewalt gegen Kinder:
1. Unmissverständliche Formen des sexuellen Missbrauchs: genital-oraler Verkehr, Eindringen in After/Scheide des Kindes mit Penis oder Fremdkörper.
2. Andere ausbeutende Formen sexueller Handlungen an einem Kind: Berührung oder Manipulation der Genitalien des Kindes; Veranlassung des Kindes, die Genitalien des Erwachsen zu berühren oder zu manipulieren; Masturbation bei Anwesenheit des Kindes; Veranlassung des Kindes, im Beisein des Erwachsenen zu masturbieren; Reiben des Penis am Körper des Kindes; Zeigen von pornographischen Abbildungen.
3. Grenzwertige Verhaltensweisen (oft zu Beginn sexueller Ausbeutung): der Erwachsene zeigt sich nackt vor dem Kind; zeigt dem Kind seine Genitalien; möchte den Körper des Kindes „begutachten“; Beobachtung des Kindes beim Ausziehen, Baden, Waschen, auf der Toilette; Küssen auf intime Weise; Altersunangemessene Aufklärung des Kindes, das dem exhibitionistischen/ voyeuristischen Bedürfnis des Erwachsenen entspricht.[14]
Nachdem alle Definitionen die Autoritätsposition Erwachsener in den Vordergrund stellen, wird deutlich, dass sexueller Missbrauch immer in deren Verantwortung liegt, auch wenn das Kind sich scheinbar aktiv beteiligt, weil es aufgrund seines kognitiven Entwicklungsstands noch nicht so weit ist, einer sexuellen Handlung frei zuzustimmen.[15]
2.2 Das Ausmaß sexuellen Missbrauchs
Über das Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Kindern herrscht unter Fachleuten nach wie vor Uneinigkeit, da die Dunkelziffer nicht angezeigter Verbrechen sehr hoch ist. Sicher ist, dass sexueller Missbrauch selbst bei Beschränkung auf die strafrechtliche Definition ein erschreckendes Ausmaß einnimmt. Betrachtet man die Zahl der angezeigten, gemeldeten Fälle der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes von 1992 bei Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, und verzichtet auf die Dunkelzifferberechnung, die von 1:15 ausgeht, kamen 16.381 Fälle vollendeten und 1.894 Fälle versuchten Missbrauchs im Sinne des §176 StGB zur Anzeige.[16]
Im Jahr 1996 wurden in der deutschen Kriminalstatistik 19.522 Anzeigen gegen den §176 StGB registriert. Jedoch beziehen sich die angezeigten Fälle überwiegend auf Delikte mit Fremdtätern und Exhibitionisten, da sexuelle Übergriffe im sozialen Nahfeld viel seltener angezeigt werden. Dementsprechend hoch bleibt die Dunkelziffer sexueller Übergriffe im Familienumfeld. Wenn sie bei der geschätzten von 1:18 liegt, bedeutet das, dass von 18 Übergriffen nur einer tatsächlich angezeigt wird.[17]
Nimmt man die Antwort der Bundesregierung von 1985 auf eine Anfrage der Grünen, so werden in Deutschland mit Sicherheit 150.000 Kinder jährlich Opfer von sexueller Ausbeutung. Der Deutsche Kinderschutzbund gab die Zahl der Kinder, die im Bundesgebiet im Jahr 1991 voraussichtlich von Verwandten, Bekannten oder Fremden sexuell bedrängt oder genötigt werden, mit etwa 80.000 an.[18]
Die Angaben der jährlich missbrauchten Kinder sind in Deutschland wie oben dargestellt höchst uneinig. Sicher ist jedoch, dass vorwiegend Mädchen missbraucht werden und zumeist Männer die Täter sind. Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs bei Mädchen bewegt sich zwischen 15% und 33%, bei Jungen zwischen 6% und 9%. Man kann sagen, dass etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zwölfte bis vierzehnte Junge in der BRD sexuelle Gewalt erfährt. Bei ungefähr 2/3 der Taten handelt es sich um einmaligen sexuellen Missbrauch, während in den übrigen Fällen Kinder häufiger, manchmal sogar über Jahre hinweg, Opfer sexueller Gewaltanwendungen werden.[19]
Insofern sind gerade Lehrer und Erzieher, die mit Kindern arbeiten, dazu aufgefordert, zum Schutz der Kinder gegen diese Verbrechen einzutreten und auf Hinweise oder Signale, die das Kind ausstrahlt, zu achten.
[...]
[1] Hassenmüller, Heidi: Gute Nacht, Zuckerpüppchen. Hamburg: Rowohlt, 19. Auflage 2005.
[2] Vgl.: Gassmann/Klemm: Sexueller Missbrauch bei Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Bielefeld: Bethel-Verlag, 1996, S. 13.
[3] Vgl.: Koch/Kruck: „Ich wird’s trotzdem weitersagen!“ Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule. Münster: LIT, 2000, S. 3.
[4] Koch/Kruck, S. 3f.
[5] Ebd., S. 5.
[6] Ebd., S. 5.
[7] Vgl.: Schmid, Käthe: Die Bedeutung der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch für Mädchen und Frauen. Berlin: Waxmann, 1998, S. 5.
[8] Zit. Nach Koch/Kruck, S. 6.
[9] Zit. Nach Koch/Kruck, S. 7.
[10] Vgl. Koch/Kruck, S. 7.
[11] Koch/Kruck, S. 7.
[12] Ebd., S. 8.
[13] Ebd., S. 8.
[14] Zit. Nach Koch/Kruck, S. 9.
[15] Gassmann/Klemm, S. 17.
[16] Ebd., S. 13.
[17] Koch/Kruck, S. 10.
[18] Koch/Kruck, S. 11.
[19] Ebd., S. 11.
- Citation du texte
- Wiebke Vieljans (Auteur), 2005, Sexueller Missbrauch im Kinder- und Jugendbuch. Analyse von Heidi Hassenmüllers 'Gute Nacht, Zuckerpüppchen', Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62533
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