Mehr als 22 Jahre lang herrschten in Afghanistan Krieg und Bürgerkrieg. Bis heute leidet das Land unter den typischen Folgen wie schweren Zerstörungen, Verminderung ganzer Landstriche, ethnisch motivierten Spannungen und organisierter Kriminalität. Dabei einigten sich bereits im November und Dezember 2001 nach dem Sturz des Taliban- Regimes die größten ethnischen Gruppen anlässlich der „Petersberger Konferenz“ auf „eine Vereinbarung über Regierungsinstitutionen in Afghanistan bis zum Aufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen“ (vgl. Bonner Vereinbarung 2001). Dadurch wurde unter anderem die Grundlage für eine internationale Sicherheitsbeistandstruppe ISAF gelegt, deren Aufstellung am 20.12.2001 durch den Weltsicherheitsrat beschlossen wurde. Der Kampf gegen das terroristische Netzwerk Al- Qaida und gegen die Taliban ist bis heute nicht abgeschlossen, obwohl seit Mandatierung Ende 2001 erhebliche Mühen unternommen wurden, die terroristischen Netzwerke zu zerschlagen und Frieden in Afghanistan zu konsolidieren.
Das Ziel meiner Arbeit ist es aufzuzeigen, dass Friedensschaffende Einsätze mit einer Qualität derer in Afghanistan immer auf lange Zeit hin ausgelegt sein müssen und dass kurze Maßnahmen nur sehr kurzfristige Wirkung zeigen. Um dies zu verdeutlichen, möchte ich kurz auf die grundlegenden Definitionen von Krise, Krieg, Terrorismus eingehen, um die Situation in Afghanistan genau beschreiben zu können. Leider ist es ein stetiges Versäumnis der Medien ihre Berichterstattung gemäß der üblichen Definitionen auszurichten, so dass oftmals Meldungen über Zustände und aktuelle Begebenheiten verfälscht werden. Gleichzeitig werde ich auf die Problematik eingehen, die aus Mandatierungen der Einsätze hervorgehen und die die Grundlage für ein nation- building deutlich gefährden können. Bezüglich der Konsolidierung einer eigenen und handlungsfähigen Regierung Afghanistans werde ich kurz das Regierungssystem anhand der politischen Amtsträger erläutern und dabei darauf aufmerksam machen, dass meines Erachtens wesentlich zu früh eine Abgabe der Interimsverwaltung in eine eigene Regierung erfolgt ist und dass dadurch zwangsläufig Probleme entstehen werden. Ebenfalls thematisiert wird der Appell, Krisen in Entwicklungsländern, hier am Beispiel von Afghanistan, nicht ausschließlich militärisch zu lösen, sondern explizit durch wirtschaftliche Änderungsmaßnahmen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die gesellschaftliche Situation im 18. Jahrhundert
2.1 Sturm und Drang
2.2 Rechtslage
3. Analyse der Beispielwerke
3.1 Johann Wolfgang Goethe – Faust, Der Tragödie Erster Teil
3.1.1 „Am Brunnen“
3.1.2 „Dom“
3.1.3 „Kerker“
3.2 Johann Wolfgang Goethe - Vor Gericht
3.3 Friedrich Schiller – Die Kindesmörderin
4. Vergleich der Frauengestalten
5. Gegenwartsbezug
6. Schlusswort
7. Literaturverzeichnis
8. Anhang
1. Einleitung
Wer sich mit Goethes Faust beschäftigt hat, dem wird sicherlich die Dominanz der Gretchentragödie in jenem Werk aufgefallen sein. Das Drama entwickelt sich von der gemeinhin als ultimativ angesehenen literarischen „Studie“ zur Menschheitsfindung, welche Faust durchläuft, zu einer wenn auch tragischen Liebesgeschichte, die im Faust I mit dem durch Gretchen begangenen Kindesmord endet.
Doch welche Intention hatte Goethe dieser Problematik einen so unübersehbar hohen Stellenwert zukommen zu lassen und auf welcher sozialen und kulturellen Entwicklungsstufe befand sich die Gesellschaft des 18. Jahrhunderts die ihn zweifelsohne ebenfalls zu dieser Akzentuierung bewogen hat? Man sollte sich deshalb fragen, ob sich auch andere Literaten mit dieser Thematik beschäftigt haben. Wie haben sie ihre Protagonistinnen charakterisiert und welche Absichten wurden dabei verfolgt? Und weshalb wurde jener Missstand weder in einer früheren Epoche noch in der Neuzeit behandelt bzw. warum stellt er heute kein beachtetes Thema mehr dar? Doch bevor wir uns mit einer intensiven Analyse literarischer Beispielwerke befassen und die Ursachen und Hintergründe für das Kindesmordmotiv eruieren und insbesondere dessen Verarbeitung zur Zeit des Sturm und Drang nachvollziehen können, ist es notwendig zunächst die gesellschaftliche Situation im 18. Jahrhundert zu erläutern und die Charakteristika der literarischen Stilrichtung des Sturm und Drang zu definieren.
2. Die gesellschaftliche Situation im 18. Jahrhundert
2.1 Sturm und Drang
Die moralischen Überzeugungen der Aufklärung (1720-1800) wurden auch in der Literatur verarbeitet so wie etwa, neben anderen (Empfindsamkeit, 1740-1780), in der Stilrichtung des Sturm und Drang (1765-1785). Dabei berief man sich auf die geistige und politische Emanzipation des bürgerlichen Ich-Bewusstseins, welches neben einer gefühlsbetonten Selbstwahrnehmung auch den Geniekult, der auf die Fähigkeiten herausragender Einzelpersönlichkeiten aufgebaut war, mit sich brachte. Dieser Enthusiasmus für das Besondere und Bedeutsame, für die Liebe und die Natur, für Poesie und Kunst sowie für eine bessere Zukunft ließ ihre zumal jungen und avantgardistischen Autoren jedoch auch zu den Ursprüngen zurückfinden, welche sie bei antiken Helden wie Prometheus und Herkules aber auch bei Shakespeares Protagonisten seiner verschiedenen Dramen zu suchen gedachten und dessen Produkt ein gottähnlicher, selbstständig handelnder und vor allem freier Mensch zu sein schien. Diese ingeniöse Periode bekam ihren triftigen Namen von dem 1776 erschienen Drama „Sturm und Drang“¹ in dem der Autor Maximilian Klinger jene Sprache als durch übersteigerte Gefühlsausbrüche gelenkt, mit revolutionären Reden durchsetzt und auf Selbstentfaltung bedacht beschreibt.
2.2 Rechtslage
Neben der gesellschaftlichen Brandmarkung und der oft erbarmungslosen Kirchenbuße die auf Infantizid bzw. bedingt durch die psychischen Belastung in den meisten Fällen Neonatizid wenn nicht gar auf die bloße Verheimlichung einer Schwangerschaft stand hatten Frauen im 18. Jahrhundert auch durch die rechtliche Lage allen Grund zur Sorge sich nicht durch eine flüchtige Liebschaft oder Nötigung jener gefürchteten und oft tödlichen Bestrafung ausgesetzt zu sehen. Das herrschende Gesetz und gleichsam das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch bildete die CCC². Der Kindesmord galt als eigenständiges Delikt, da man die Neugeborenen unter einen besonderen Strafschutz stellen wollte.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gemäß POG Art. 131, Absatz 1 wird jener qualifizierter Mord mit lebendigem Begraben, Pfählen oder bei Möglichkeit mit Ertränken bestraft werden. Bei frequentem Auftreten sollte dieses Register jedoch durch das Reißen mit glühenden Zangen erweitert werden. Dennoch war man durchaus bemüht Justizirrtümern entgegen zu wirken und verlangte Indizien. So war die Lungenprobe¹ eine durchaus gängige Methode, die auf Verweis von Unschlüssigkeiten von der Angeklagten beantragt werden konnte. Ein alternativer aber umso unzulänglicherer Weg der Beweisaufnahme war der Hinweis auf die Verheimlichung der Schwangerschaft einer ledigen Mutter, welche die „Geschlechtsehre“ retten und der öffentlichen Schande möglichst ausweichen wollte. Das Urteil lag somit meist in dem Gutdünken der Richter und Sachverständigen. Die Kirche unterstützte das harte Strafmaß gegen die Verurteilten da diese nach ihrer Auffassung das ungetaufte Kind (von der ewigen Seeligkeit ausgeschlossen) nicht nur des Lebens beraubten sondern auch ihre Seele für immer verdammten. Dabei soll beachtet werden, dass die Frauen neben den äußeren Einflüssen auch unter den Belastungen der Geburt gelitten haben und somit ein wahnhafter Mord dadurch ebenfalls erklärt werden kann. Rein technisch gesehen wurde die Tötung relativ häufig durch das Nichtabtrennen der Nabelschnur mit einhergehender Verblutung des Kindes herbeigeführt.
Ein entscheidender Schritt bei der Entwicklung vom Tatstrafrecht hin zum weitaus gerechteren Täterstrafrecht wurde zumindest annährend durch die Reformen Friedrich II. eingeleitet der neben dem Abschaffen des Säckens (Ertränken in einem Sack) und Ersetzen des selbigen durch die einfache Enthauptung (1740) auch Präventivmaßnahmen einführte die dem makaberen Treiben des Kinderermordens, unter anderem durch das Aufheben der Strafen für einfache Unzucht, Einhalt leisten sollten (1765). Dennoch blieb die rechtliche Situation am Ende des 18. Jahrhunderts unübersichtlich und variierte unterhalb der (deutschen) Staaten. Erst im 19. Jahrhundert wurde die Todesstrafe für Kindesmord abgeschafft.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
¹ Die Lungenprobe prüfte ob die aus der Kinderleiche entfernte Lunge im Wasser schwimmt (Indikator für eine Lebendgeburt) oder untergeht (Anzeichen für eine Totgeburt). Dennoch galt die Lungenprobe in der medizinischen Fachschaft als umstritten.
3. Analyse der Beispielwerke
3.1 Johann Wolfgang Goethe – Faust, Der Tragödie Erster Teil
Ausgehend von der Verurteilung und Hinrichtung Susanna Margaretha Brandts verfasste Goethe zwischen 1772 und 1775 den Urfaust, welcher die Basis für das Faustdrama bildete. Die Gretchentragödie nimmt quantitativ einen breiten Anteil ein. Es ist jedoch offensichtlich, dass Gretchen als sittsames (2611), unschuldiges (2624) und tüchtiges (3111), schlicht vorbildliches Mädchen (3633) nur eine Nebenrolle spielt in Fausts Versuch das Leben, abseits von bloßer Allwissenheit (354-359), in seiner vollen Tiefe zu erfassen (383; weitere). Ihre eifrige und bedingungslose Religiosität (3421) sowie ihre Zurückhaltung gegenüber Faust (3078), den sie durchaus als Vaterersatz und besonders nach dem Tod ihrer kleinen Schwester als Quell der Geborgenheit anerkannt haben konnte, qualifiziert sie, die durchaus in den kleinen aber nicht ärmlichen Verhältnissen (2118) ein sittsames Leben (Ehe) hätte führen können, nicht gerade dazu Dr. Faustus, welcher zudem noch in besonderer Weise von Mephistopheles, dem Teufel (353), gefördert wird, Einhalt zu gebieten oder sich gar seiner Aussage zu widersetzen. Dies nutzt Faust, der wohlgemerkt durch den Trank der Hexe verjüngt und nicht mehr Herr seiner selbst empfänglich für jedes weibliche Wesen sein Verhalten später bereuen wird (Trüber Tag, Feld), um seine niederen, zeitlich durchaus gebunden (2638) Gelüste zu stillen (2722), schamlos aus indem er Gretchen einer Dirne gleich anbandelt (2605) und später als Mittel zum Zweck das verführerische Schmuckkästchen in Auftrag gibt (2644). Diesem so aufrichtigen und stolzen, alsdann aber verführten und dadurch für den Teufel vogelfreien (2626) Mädchen¹ erscheint es nun notwendig, um der Liebe Raum zu schaffen, die Mutter mit einem Hypnotikum (versehentlich mit letalen Folgen, 3788) zeitweise außer Gefecht zu setzen.
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- Citation du texte
- Karl Janicki (Auteur), 2006, Das Kindesmordmotiv in der literarischen Epoche des Sturm und Drang, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62449
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