Seit BGHSt. 3, 132 f. ist ein Tötungsbeweggrund i.S.d. Generalklausel des § 211 II StGB "sonst aus niedrigen Beweggründen" niedrig, "der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist". Diese pathetisch überladene Definition ist in ihrer Ausfüllungsbedürftigkeit und Maßstablosigkeit für den Rechtsanwender allerdings keine große Hilfe und bürgt durch das Abstellen auf die sozialethische Verwerflichkeit die Gefahr in sich, einen Maßstab zu bilden, der unterschiedliche Bewertungen bezüglich der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag zulässt. Diese Arbeit wird zunächst typische Fallgruppen der BGH Rechtsprechung darstellen, um danach ihre Ergebnisse zu interpretieren und auf ihre dogmatische Konsistenz hin zu überprüfen.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Bildung von Fallgruppen bezüglich BGH Rechtsprechung
- Missverhältnis zwischen Tatanlass und Ttü. Missachtung des personalen Eigenwerts des Opfers
- Tötung eines politischen Gegners
- Familienfehde. Blutrache, kulturelle Anpassung
- Motivbündel
- Einschränkungen der sozialethischen Verwerflichkeitsprognose
- Subjektive Seite: Bewusstsein und Vorwerfbarkeit
- Verfassungskonforme Einschränkung des Mordes
- Kritikpunkte an der Verwerflichkeitsbetræhtung des BGH und des Merkmals der „niedrigen Beweggründe" im allgemeinen
- Aporem: „niedrigen Beweggründe" und historische Einordnung
- Die polemische Bewertung der Tat durch die Rerhtsprechung
- Versuch einer Rationalisierung des Mordmerkmals „sonst aus niedrigen Beweggründen"
- Analyse des Merkmals „Beweggrund"
- Beweggrunde als Motivationstrias
- Primär intentionale Motivformen
- Primär reaktive Motivformen
- Primiü• zuständliche Motivationsformen
- Die Bewertung eines Motivs ab;
- Verwerflichkeit als übergeordneler Gesichtspunkt der Interpretation
- Die Gefährlichkeit des Täters als Richtlinie der 17
- Missverhältnis zwischen Mittel und Zweck als Grundprinzip „...........„.„.....„.„.„.. 17
- Niedrige Beweggründe als Ausdruck solipsistischer 18
- Ergebnis bzgl des Ißltprinzips nir die Auslegung 20
- Zusätzliche Erklärungsansätze
- Indikatoren tur eine besondcxe Rücksichtslosigkeit der Motiwerwirklichung — 20
- Wertungsmusta• zur Einschränkung der Wtivationsklausel „ „ . 23
- Ergebnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe" im deutschen Strafrecht. Sie analysiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesem Merkmal und untersucht, ob die von der Rechtsprechung verwendeten Kriterien zur Beurteilung der Niedrigkeit der Beweggründe ausreichend sind.
- Die Bedeutung des Mordmerkmals „niedrige Beweggründe" im Strafrecht
- Die Kriterien des BGH zur Beurteilung der Niedrigkeit der Beweggründe
- Die Kritik an der Rechtsprechung des BGH und die Forderung nach einer Rationalisierung des Merkmals
- Die Suche nach einer objektivierbaren Definition des Merkmals „niedrige Beweggründe"
- Die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung des Mordmerkmals
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe" vor und erläutert die Zielsetzung der Arbeit. Im ersten Kapitel werden typische Fallgruppen der BGH-Rechtsprechung zum Mordmerkmal „niedrige Beweggründe" dargestellt.
Das zweite Kapitel analysiert die Kriterien des BGH zur Beurteilung der Niedrigkeit der Beweggründe und stellt deren Grenzen dar. Es werden insbesondere die Kritikpunkte an der Verwerflichkeitsbetrachtung des BGH sowie die Problematik der historischen Einordnung des Merkmals diskutiert.
Im dritten Kapitel wird ein Versuch unternommen, das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe" zu rationalisieren. Es wird eine Motivationstrias vorgestellt, die es ermöglicht, Beweggründe in intentionale, reaktive und zuständliche Motivformen zu unterteilen.
Im vierten Kapitel werden zusätzliche Erklärungsansätze zur Konkretisierung des Merkmals „niedrige Beweggründe" vorgestellt. Dabei werden insbesondere die Bedeutung des Missverhältnisses zwischen Mittel und Zweck sowie die Rolle der solipsistischen Rücksichtslosigkeit des Täters diskutiert.
Das Ergebnis der Arbeit fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen und stellt einen Appell an den Gesetzgeber, die Motivgeneralklausel zugunsten einer objektivierbareren Klausel abzulösen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Mordtatbestand, das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe", die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Verwerflichkeitsbetrachtung, die Rationalisierung des Merkmals, die Motivationstrias, die solipsistische Rücksichtslosigkeit, die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Forderung nach einer objektivierbaren Definition des Merkmals.
- Quote paper
- Gregor Scholze (Author), 2000, Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6232
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