Die geistigen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft
Nach den negativen Erfahrungen mit den Ordnungskonzepten des klassischen Liberalismus im 19. Jahrhundert, dem Interventionismus der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Planwirtschaft und Diktatur, wurde eine neue Idee zur Ordnung der Wirtschaft entwickelt. Diese neue Wirtschaftsordnung stellte eine Abkehr von früheren Ordnungskonzepten dar. Bei der laissez-faire-Politik des 19. Jahrhunderts stand die Entscheidung des Einzelnen im Vordergrund, die unabhängig vom Staat getroffen wurde. Um die Kosten einer Ressourcenverschwendung durch eine Anarchie zu vermeiden, wurde jedoch vom Staat ein Rechtsrahmen geschaffen, um beispielsweise die Entfaltung der Menschen durch Grundrechte zu gewährleisten. Dennoch entstand aufgrund fehlender staatlicher Überwachung eine Tendenz zu Kartellisierung und Monopolisierung der Wirtschaft. Diese Machtstrukturen führten dazu, dass eine breite Gesellschaftsschicht, die ,,Arbeiterklasse", ausgebeutet wurde, da der vorteilhafte, freiwillige Tausch, wie ihn eine funktionierende Wettbewerbsordnung beinhaltet, gelähmt wurde. Die Zentralverwaltungswirtschaft des NS-Regimes stellte keine effiziente Alternative zur Wirtschaftsordnung des 19. Jahrhunderts dar. Es fand eine staatliche bzw. zentrale Planung, Entscheidung, Lenkung sowie Kontrolle der Wirtschaft statt. Schon während des 2. Weltkrieges erkannten mehrere Ökonomen, dass Unterversorgung und akute Wirtschaftsprobleme nur teilweise durch den Krieg verursacht wurden. Die Fehllenkung der Zentralverwaltungswirtschaft führte zum Zusammenbruch der Wirtschaftskräfte1. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Aufteilung Deutschlands in die Besatzungszonen Ost und West, sollte ein sogenannter ,,dritter Weg" zwischen Sozialismus und Kapitalismus gefunden werden. Diese Lösung war ein Mittelweg zwischen dem neuen Wirtschaftsliberalismus der Freiburger Schule und dem freiheitlichen bzw. demokratischen Sozialismus.
Gliederung
I. Entstehung und Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft
1. Die geistigen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft
2. Wesentliche Prinzipien der Freiburger Schule
3. Alfred Müller-Armack – Begründer der Sozialen Marktwirtschaft
4. Politische Durchsetzung der Sozialen Marktwirtschaft durch Ludwig Erhard
II. Wesentliche Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft
1. Privateigentum und Tausch
2. Die Tragödie der Allmende
3. Wettbewerb und Freiheit
4. Soziale Sicherung in Deutschland
4.1 Ausgestaltung der sozialen Sicherung am Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung
4.2 Ausgestaltung der sozialen Sicherung am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung
5. Empirie zum Sozialstaat Deutschland
III. Grenzen der Sozialen Marktwirtschaft
IV. Literaturverzeichnis
V. Eidesstattliche Erklärung
I. Entstehung und Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft
I.1 Die geistigen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft
Nach den negativen Erfahrungen mit den Ordnungskonzepten des klassischen Liberalismus im 19. Jahrhundert, dem Interventionismus der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Planwirtschaft und Diktatur, wurde eine neue Idee zur Ordnung der Wirtschaft entwickelt. Diese neue Wirtschaftsordnung stellte eine Abkehr von früheren Ordnungskonzepten dar. Bei der laissez-faire-Politik des 19. Jahrhunderts stand die Entscheidung des Einzelnen im Vordergrund, die unabhängig vom Staat getroffen wurde. Um die Kosten einer Ressourcenverschwendung durch eine Anarchie zu vermeiden, wurde jedoch vom Staat ein Rechtsrahmen geschaffen, um beispielsweise die Entfaltung der Menschen durch Grundrechte zu gewährleisten. Dennoch entstand aufgrund fehlender staatlicher Überwachung eine Tendenz zu Kartellisierung und Monopolisierung der Wirtschaft. Diese Machtstrukturen führten dazu, dass eine breite Gesellschaftsschicht, die „Arbeiterklasse“, ausgebeutet wurde, da der vorteilhafte, freiwillige Tausch, wie ihn eine funktionierende Wettbewerbsordnung beinhaltet, gelähmt wurde. Die Zentralverwaltungswirtschaft des NS-Regimes stellte keine effiziente Alternative zur Wirtschaftsordnung des 19. Jahrhunderts dar. Es fand eine staatliche bzw. zentrale Planung, Entscheidung, Lenkung sowie Kontrolle der Wirtschaft statt. Schon während des 2. Weltkrieges erkannten mehrere Ökonomen, dass Unterversorgung und akute Wirtschaftsprobleme nur teilweise durch den Krieg verursacht wurden. Die Fehllenkung der Zentralverwaltungswirtschaft führte zum Zusammenbruch der Wirtschaftskräfte[1]. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Aufteilung Deutschlands in die Besatzungszonen Ost und West, sollte ein sogenannter „dritter Weg“ zwischen Sozialismus und Kapitalismus gefunden werden. Diese Lösung war ein Mittelweg zwischen dem neuen Wirtschaftsliberalismus der Freiburger Schule und dem freiheitlichen bzw. demokratischen Sozialismus.
Jedoch waren viele Ökonomen skeptisch, was eine freie Marktwirtschaft anbetraf. In der unmittelbaren Nachkriegszeit bestanden große Versorgungsprobleme und Erinnerungen an die Große Depression und Hyperinflation der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts, vor der staatlichen Wirtschaftslenkung des Nationalsozialismus wurden geweckt. Selbst Befürworter einer freien Marktwirtschaft, wie Carl Goerdeler, äußerten Zweifel am sofortigen Übergang von einer Planwirtschaft zu einer Marktwirtschaft. Goerdeler verfolgte als oberstes Ziel die gegenwärtige Lage der Nachkriegszeit zu verbessern und erst allmählich zu einer freiheitlichen Marktwirtschaft überzugehen: „Solange Knappheit an wichtigsten Lebensgütern und den zu ihrer Herstellung erforderlichen Rohstoffen besteht, muss die jetzige Planwirtschaft beibehalten werden. Die totale Politik des Staates auf allen Gebieten muss als Wichtigstes anstreben, dass die Mangellage so schnell wie möglich beseitigt wird. In dem Maße, in dem diese Politik Erfolg hat, wird die Planwirtschaft abgebaut, bis ihre letzten Reste eines Tages verschwinden können[2] “.
Es existierte anfangs nur eine Minderheit, welche für die Einführung des Ordnungsprinzip einer freiheitlichen Marktwirtschaft eintrat. Sie äußerte ihre Vorstellung und Meinung aktiv in Aufsätzen, Denkschriften und Vorträgen.
Hauptsächlich entwickelte sich die wirtschaftspolitische Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft aus den Leitideen des Ordoliberalismus der Freiburger Schule, dem neuen Wirtschaftsliberalismus um Walter Eucken. Als weiterer wichtiger Hauptvertreter und Begründer des Begriffs und Inhalts der Sozialen Marktwirtschaft ist Alfred Müller-Armack zu nennen. Er konstruierte den Begriff „sozial“ als Vertreter der christlichen Soziallehre. „Sie (die Soziale Marktwirtschaft, Anm. des Verf.) steht für eine theoretische Konzeption, die ein Leitbild beinhaltet, das – einem Wegweiser vergleichbar – in eine bestimmte ordnungspolitische Richtung weist, aber natürlich nicht ohne weiteres mit einer bestimmten wirtschaftlichen Realität gleichgesetzt werden kann. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Stilgedanken im Sinne eines durchgängigen, die verschiedenen Erscheinungsformen einer Zeit prägenden Gestaltungsprinzips[3] “. Die politische Durchsetzung der Sozialen Marktwirtschaft erfolgte durch Ludwig Erhard. Jedoch lassen sich Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack nicht zur Freiburger Schule rechnen, obwohl ihr Konzept von den Vorstellungen der Freiburger Schule deutlich geprägt ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht nur ökonomische Überzeugungen, sondern vielmehr vier Forschungsgebiete zur Entstehung des Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft beigetragen haben[4]. Diese werden im folgenden erläutert:
1. Eine wesentliche Richtung war die nachmarxistische Kapitalismusforschung, die zwischen 1900 und 1930 einzuordnen ist. Die Theorie von Karl Marx, der für eine kommunistische Gesellschaft eintrat, in der jeder nach seinen Fähigkeiten für das Gemeinwohl sorgte und dafür nach seinen Bedürfnissen entlohnt werden sollte, unterlag scharfer Kritik. Die Kapitalismusforschung untersuchte wissenschaftlich seine Theorien und Theoreme und konnte sie eindeutig widerlegen, wie beispielsweise die Ausbeutungstheorie[5]. Daraufhin wandten sich die Anhänger von Karl Marx stärker seiner Ideologienlehre zu. Die nachmarxistische Kapitalismusforschung konnte aber auch positive Erkenntnisse erlangen, die Ansätze für spätere Wirtschaftsordnungen, -stile und -verfassungen lieferten[6]. Als Beispiel lässt sich der österreichische Nationalökonom Josef Alois Schumpeter aufführen, der sich mit der Funktionsanalyse des dynamischen Unternehmers befasste, welcher mit Innovationen einen Konjunkturaufschwung herbeiführen kann[7]. In seinem berühmten Werk „Capitalism, Socialism and Democracy”, versuchte er die Perspektiven des Marxismus mit seinen eigenen ökonomischen Vorstellungen in Beziehung zu setzen.
2. Ebenso wichtiger Ansatzpunkt der Sozialen Marktwirtschaft ist das Menschenbild unserer Gesellschaft, das von der wissenschaftlichen und philosophischen Anthropologie beeinflusst wurde. Die Anthropologie ist die Wissenschaft vom Menschen, die sich mit seinem Ursprung, seiner Entwicklung und Natur, sowie auch seiner Kultur befasst. Die wissenschaftliche Anthropologie betrachtete den Menschen weder rein idealistisch, also nur vom Geiste bestimmt, noch ausschließlich naturalistisch, wie beispielsweise Charles Darwin und Karl Marx[8], die den Menschen fest an eine Klasse, Nation oder die Natur gebunden sahen. Die philosophische Anthropologie untersucht Natur und Wesen des Menschen hinsichtlich seiner Beziehung zur Umwelt, sowie dem Sinn und Ziel seiner Existenz. Der Mensch wird als Subjekt und nicht als Objekt verstanden. Die Anthropologie sieht den Menschen in eine reale, geschichtliche Situation hineingeboren, die er sich nicht aussuchen kann. Jedoch besteht die Möglichkeit die Situation als frei handelndes Wesen durch eigenes Zutun zu verändern. Der Mensch kann prinzipiell seine Zukunft selbst gestalten[9].
3. Ein Ordnungskonzept auf das hier ausführlicher eingegangen werden soll, ist der Ordoliberalismus der Freiburger Schule um Ökonomen und Juristen wie Walter Eucken, Franz Böhm, Wilhelm Röpke und Alexander Rüstow. Der Begriff „Ordoliberalismus“ geht auf die seit dem Jahr 1948 herausgegebenen „Ordo-Jahrbücher“ zurück, in denen die Vertreter der Freiburger Schule, Walter Eucken und Franz Böhm, versuchten, ihre Vorstellungen und Erkenntnisse des Ordoliberalismus zu verbreiten. Es wurde eine Alternative zu den Gesellschaftsformen des Kapitalismus und Kommunismus gesucht. Leitende Gedanken des Ordoliberalismus sind das Wettbewerbsprinzip und eine positive Ordnungspolitik der Wirtschaft, die dafür sorgen sollte, dass die Märkte funktionstüchtig waren. Der Staat sollte dafür mit einem bestimmten Ordnungsrahmen garantieren. Historisch betrachtet ist der klassische Liberalismus, der die Freiheit des Einzelnen als fundamental ansieht, ein wesentlicher Grundgedanke des Ordoliberalismus. Friedrich August von Hayek, ein Vertreter des Neoliberalismus, unterteilt den Liberalismus jedoch in zwei unterschiedliche Überlieferungen, nämlich in die „evolutionistische“ und die „rationalistische“ Tradition. Die „evolutionistische“ Überlieferung, welche unter anderem auf die englischen Philosophen Adam Smith und Davis Hume zurückzuführen ist, geht „empirisch und unsystematisch“ vor und versteht die gesellschaftliche Ordnung als einen sich ständig anpassenden und entwickelnden Prozess, und nicht als das Ergebnis der planenden menschlichen Vernunft. Entstandene Einrichtungen können, müssen aber nicht verstanden werden, da sie dem Menschen auch ohne wissenschaftliche Analyse nützen. Die Zivilisation ist demzufolge aus einem Lernprozess und der Weitergabe von Wissen und Erfahrungen entstanden. Die „rationalistische“ Tradition hingegen beruht auf der französischen Aufklärung, zu deren Vertretern beispielsweise Descartes, Rousseau und Condorcet zählen. Diese Auffassung geht davon aus, dass der Mensch durch seine Fähigkeiten in der Lage ist, seine Umwelt zu gestalten. Er verwendet dazu seine intellektuellen und moralischen Begabungen. F. A. von Hayek zieht die „evolutionistische“ Variante vor, die sich ebenfalls stärker im Ordoliberalismus durchsetzte. Walter Eucken geht davon aus, dass das Individuum zur Gestaltung einer wirtschaftlichen Entwicklung fähig ist, jedoch es ihm an Wissen fehlt, um Gesamtzusammenhänge zu erfassen[10].
4. Als letzter bedeutsamer Punkt ist das christliche Menschenbild zu erwähnen, welches auf die Soziallehre der Kirche zurückzuführen ist. Hier ist der Gegensatz zwischen Immanenz und Transzendenz entscheidend. Zum einen stellt der Mensch den zentralen Mittelpunkt der Schöpfungsgeschichte dar. Zum anderen ist er Gott, als seinem Schöpfer, gegenüber verantwortlich und von ihm abhängig. Der Mensch trägt für sich und sein Leben Verantwortung und muss sich deswegen für sein Tun bzw. Nichttun rechtfertigen. Nach christlicher Auffassung geschieht dies beim jüngsten Gericht, also vor Gott. Dies lässt sich unter dem Begriff der Transzendenz einordnen. Zusätzlich muss sich der Mensch „sozial“ verhalten, das heißt er muss sich in eine Gemeinschaft, Gruppe oder Gesellschaft einfügen können: „Einer für alle – alle für einen“. Der Mensch trägt also auch gegenüber „seinem Nächsten“ Verantwortung, was schon in den zehn Geboten der Bibel festgehalten wurde. Allerdings zählen hierzu nicht nur die Familie oder der Freundeskreis, sondern vor allem auch Hilfsbedürftige, sozial Schwache, sowie die Natur, also die Umwelt. Es handelt sich grundlegend um alle gegenwärtigen und zukünftigen menschlichen, ökologischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und sonstigen Lebensinteressen[11].
I.2 Wesentliche Prinzipien der Freiburger Schule
Um eine Wettbewerbsordnung herzustellen, werden bestimmte wirtschaftspolitische Maßnahmen benötigt, die je nach der wirtschaftlichen Lage eines Landes unterschiedlich ausfallen können.
Der Hauptvertreter der Freiburger Schule, Walter Eucken, forderte im wesentlichen drei Prinzipen, die eine Ordnungstheorie erfüllen sollte[12].
1. Der Grundsatz der individuellen Freiheit. Die Würde und die Freiheit des Menschen in einer Wirtschaftsordnung setzen Privateigentum und Privatautonomie voraus.
2. Der Grundsatz der systematischen Wirtschaftspolitik. Damit eine „Wirtschaftpolitik der Experimente“ mit punktuellen Eingriffen zur Bekämpfung von Schwierigkeiten vermieden wird, sollte eine Orientierung an politischen Zielen und darauf basierenden Programmen stattfinden.
3. Der Grundsatz des starken Staates. Demzufolge sollte der Staat nur einen rechtlichen Ordnungsrahmen garantieren und nicht in den Wirtschaftsprozess eingreifen. Diese Ordnung ohne staatlichen Eingriffe ist notwendig, um die Herstellung, Erhaltung und Entwicklung eines starken Staates zu gewährleisten[13].
Innerhalb dieser Konzeption sind konstituierende und regulierende Prinzipien erforderlich. Die konstituierenden Prinzipien sind zur Herstellung einer Wettbewerbsordnung unerlässlich, wohingegen die regulierenden Prinzipien zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Wettbewerbsordnung beitragen. Damit eine Marktwirtschaft überhaupt entstehen kann, müssen die konstituierenden Prinzipien erfüllt sein, die nachfolgend aufgezeigt werden:
a. Das Grundprinzip der Herstellung eines funktionsfähigen Preissystems und Wettbewerbs ist zu verwirklichen. Es soll vollständige Konkurrenz herrschen, das heißt es gibt sehr viele Anbieter und sehr viele Nachfrager, so dass sich der Preis durch unbegrenztes Angebot und unbegrenzte Nachfrage einstellt. Um die Zusammenhänge der Wirtschaftsprozesse zu berücksichtigen, sind alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf ihre Auswirkungen hin genauestens zu überprüfen, um zu sehen ob das Grundprinzip eingehalten wird. Bei Widerspruch ist die Maßnahme zu unterlassen, da sie dem Grundprinzip schaden würde[14].
b. Oberste Priorität hat die Währungspolitik, also die Verfolgung von Geldwertstabilität. Diese soll die Güterwirtschaft vor Störungen schützen. Denn es sind vor allem die Preise, die den Wirtschaftsprozess lenken[15].
c. Ebenso wichtige Voraussetzung für vollständige Konkurrenz sind offene Märkte. Es bedarf des freien Zugangs zu Märkten, wie z.B. Handelsfreiheit, Gewerbefreiheit und Produktionsfreiheit, sowie Freihandel[16]. Das Schließen von Märkten kann durch den Staat, durch den privaten Sektor oder durch Verbindung von beiden entstehen. Der Staat kann den inländischen Markt beispielsweise durch Instrumente wie Einfuhrzölle, Prohibitivzölle und Lizenzsysteme mit Bedarfsprüfungen für Handwerk, Handel und Industrie vor dem ausländischen Markt abschirmen. Private Machtgruppen und monopolistische Einzelunternehmen können den Markt durch Sperren von Krediten und Unterbietung mit Kampfpreisen oder Bindung der Abnehmer durch Exklusivverträge und Treurabatte schließen. Die Kombination beider Seiten könnte den Markt durch z.B. das Patentrecht schließen, indem der Staat absolute Rechte einräumt, die dann ausschließlich durch private Unternehmen bei Gewährung eines Patentes ausgenutzt werden können. Diesen Problemen kann der Staat durch Untersagen des Behinderungswettbewerbs, der Sperren, Treurabatte und Exklusivverträge, sowie eine liberale Handelspolitik beinhaltet, entgegentreten[17].
d. Unabdingbar ist das Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln. Das Privateigentum ist ein wesentlicher Grundbaustein der Wettbewerbsordnung. Jedoch müssen auch alle anderen konstituierenden Prinzipien der Wettbewerbsordnung erfüllt sein: „Nur wenn alle anderen konstituierenden Prinzipien auch tatsächlich umgesetzt werden, kann die Wettbewerbsordnung verwirklicht werden. Und nur wenn die Wettbewerbsordnung verwirklicht wird, kann das Privateigentum die Funktion erfüllen, die es in einer Wettbewerbsordnung zu erfüllen hat[18] “.
e. Die Vertragsfreiheit ist für das Zustande kommen der Wettbewerbsordnung Voraussetzung. Allerdings sind Verträge verboten, welche die Vertragsfreiheit einschränken oder sogar beseitigen, wie beispielsweise zur Monopol- oder Kartellbildung. Nach Walter Eucken hängt es von der realisierten Wirtschaftsordnung ab, was denn Vertragsfreiheit bedeute. Denn nach seiner Auffassung gab es zwei Wirkungen der Vertragsfreiheit, nämlich erstens eine konkurrenzfördernde und zweitens eine konkurrenzvernichtende. Die Vertragsfreiheit ist also unerlässliche Bedingung einer Wettbewerbsordnung bei vollständiger Konkurrenz. Aber es muss Grenzen geben, wie z.B. staatliche Monopolkontrolle mit Kontrahierungszwang, um nicht die Freiheit anderer einzuschränken[19].
f. Auch das Haftungsprinzip als rechtliche Grundlage ist anzuführen. Es dient zur Gewährleistung wirtschaftlichen Fortschritts und zum Schutz der Leistungsfähigkeit der Wettbewerbsordnung. Es sorgt außerdem für eine vorsichtige Disposition des Kapitals[20].
g. Eine gewisse Konstanz der Wirtschaftspolitik ist wichtige Voraussetzung dafür, dass Sicherheit erzeugt wird und die Individuen konsistent planen können[21]. Erst bei konstanter Fortführung dieser Politik wird eine andauernde Bereitschaft zur Investition bei Unternehmen ermöglicht: „Eine gewisse Konstanz der Wirtschaftspolitik ist nötig, damit eine ausreichende Investitionstätigkeit in Gang kommt. Ohne diese Konstanz wäre auch die Wettbewerbsordnung nicht funktionsfähig[22] “. Walter Eucken nimmt zu der Behauptung Stellung, dass die Ursache für die Zurückhaltung der Unternehmer bei der Investitionstätigkeit, durch die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung entsteht, in der modernen wirtschaftlichen Entwicklung zu finden sei. In dieser Aussage wird behauptet, dass mit dem technischen Fortschritt die Welt mit Investitionen übersättigt sei und es keinen Bedarf mehr für neue Investitionen gäbe. Daraus lässt sich die Folgerung ableiten, dass der Staat die Wirtschaft durch Neuinvestitionen ankurbeln soll, wie schon J.M. Keynes forderte, zum Beispiel mit öffentlichen Aufträgen, Kreditexpansion oder Politik des niedrigen Zinses. Die staatlichen Investitionen sorgen zwar für mehr Produktionsmittel und Arbeitskräfte, aber der Staat ist nicht in der Lage seine Ausgaben richtig zu proportionieren. Die Konsequenz der staatlichen Interventionen wären Ungleichgewichte, die die Konsumgüterversorgung nicht verbessern könnten. Eucken sieht das Problem an anderer Stelle: „Wir befinden uns nicht in einer wirtschaftlich gesättigten Welt. Investitionsmöglichkeiten gibt es, solange die Menschen die Knappheit an Gütern drückend empfinden. Investitionen können so lange vorgenommen werden, bis alle Bedürfnisse aller Menschen durch den Produktionsapparat befriedigt sind. Doch von diesem Punkt trennt uns eine unmeßbar lange Strecke[23] “. Vielmehr sieht Eucken die Ursache für die zurückhaltende Investitionsneigung in zwei anderen Punkten. Erstens verhinderten die Preisrelationen Investitionstätigkeiten. Kartelle hielten die Preise für Produktionsmittel hoch, und die Löhne waren aufgrund staatlicher Interventionen zu hoch angesetzt. Daraus entstand eine Unzweckmäßigkeit für Investitionen. Zweitens machte er für die mangelnde Investitionstätigkeit „die außerordentliche Unstabilität der experimentierenden Wirtschaftspolitik – so die Währungs-, Handels-, Steuer- und Lohn-Politik[24] “ verantwortlich. Die Unsicherheit der Planungsgrundlagen führte dazu, dass für viele Unternehmer das Risiko für Investitionen zu hoch war. Durch diese Unsicherheit und die verzerrten Preisrelationen hatten die Unternehmer Vertrauen verloren. Deshalb forderte Eucken eine gewisse Konstanz der Wirtschaftspolitik, da die Unternehmen dann Anreiz hätten, Investitionen zu tätigen, die sich erst mittel- bzw. langfristig amortisieren[25].
Walter Eucken war es wichtig, dass nur alle konstituierenden Prinzipien gleichzeitig eine Wettbewerbsordnung ermöglichten. Jedes einzelne erfülle einen ganz bestimmten Zweck. Deswegen ist es erforderlich, alle Prinzipien gemeinsam durchzuführen: „Die Zusammengehörigkeit der Prinzipien geht so weit, dass einzelne von Ihnen bei isolierter Anwendung ihren Zweck völlig verfehlen. Wir sahen dies bei der Eigentumsfrage. Privateigentum an Produktionsmitteln zu verlangen, wenn der Staat zugleich durch sein Vertragsrecht, durch Beschränkungen der Haftung, durch seine Handelspolitik, durch Investitionsverbote, durch sein Markenschutz-, Patentrecht usw. die Konkurrenz zurückdrängt, ist problematisch. Aber in Verbindung mit der Anwendung der übrigen Prinzipien hat das Privateigentum einen wesentlichen, positiven Sinn[26] “.
Damit der Wettbewerb in solch einer definierten Marktwirtschaft überhaupt gewährleistet wird, gibt es regulierende Prinzipien, um die Resultate und Bedingungen dieses Wirtschaftsprozesses zu regeln. Diese sollen „Schwächen und Mängel[27] “, Marktunvollkommenheiten oder unerwünschte Ergebnisse korrigieren. Außerdem sollen sie dafür sorgen, dass der Wettbewerb funktionsfähig bleibt, da dies allein durch die konstituierenden Prinzipien nicht unbedingt erfolgt.
Eine regulierendes Prinzip sieht Eucken in einem unabhängigen staatlichen Monopolaufsichtsamt. Die Entstehung von Monopolen und Oligopolen soll verhindert werden, vermeidbare Monopole sollen aufgelöst und unverzichtbare Monopole müssen durch Preis- und Mengenpolitik gesteuert werden. Ein Monopol hat sich „wettbewerbsanalog[28]“ zu verhalten. Ziel des Monopolaufsichtsamtes ist es beispielsweise, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Aufhebung von Preisdifferenzierung und Preisfestsetzung und Kontrahierungszwang bei Behinderungswettbewerb durchzusetzen, so dass sich private Macht nicht konzentrieren kann. „Die Monopolaufsicht einer Wettbewerbsordnung sollte so entschieden sein, dass sie stark prophylaktisch wirkt[29]“.
Als nächsten Punkt vertritt Eucken eine Korrektur der Einkommensverteilung. Er betrachtet die Wettbewerbsordnung als die relativ beste Lösung, gesteht ihr also auch Schwächen zu, die mit den regulierenden Prinzipien ausgeglichen werden sollen: „Löhne, Zinsen, Renten und Unternehmergewinne bilden sich – so wird argumentiert – im Rahmen der vollständigen Konkurrenz zwangsläufig. Und so wird die Verteilung nicht nach ethischen Gesichtspunkten vollzogen, sondern sie ist einem ethisch-gleichgültigen Automatismus überlassen[30] “. Er sieht die Steuerpolitik als geeignetes Instrumentarium an, die Mängel zu beseitigen, indem eine Steuerprogression[31] durchgesetzt werden sollte. Allerdings darf sie die Investitionsneigung nicht behindern: „Um also die Wettbewerbsordnung funktionsfähig zu erhalten, ist es nötig, die Progression zu begrenzen. So notwendig die Progression unter sozialen Gesichtspunkten ist, so notwendig ist es zugleich, durch die Progression nicht die Investition zu gefährden. Hiermit sind die Grenzen nach unten und oben prinzipiell bezeichnet[32] “.
Zusätzlich fordert Eucken, Regeln aufzustellen, um negative externe Effekte zu internalisieren. Externer Effekt bedeutet, dass das ökonomische Handeln schädigende Konsequenzen für die Wohlfahrt unbeteiligter Dritter hat: „Das System arbeitet sehr genau, aber es berücksichtigt nicht die Rückwirkungen, welche die einzelwirtschaftlichen Pläne und ihre Durchführung auf die gesamtwirtschaftlichen Daten ausüben – falls diese Rückwirkungen nicht im eigenen Planungsbereich der einzelnen Betriebsleitung spürbar werden[33] “. Deshalb ist es notwendig „durch Regelung der Frauen- und Kinderarbeit, Bestimmungen über die Länge der Arbeitszeit, Schutz gegen Unfälle und durch Gewerbeinspektion einen Schutz der Arbeiter durchzuführen[34] “. Eucken fordert die Verwirklichung einer Sozialpolitik, in der bestimmte Mindestniveaus gewährleistet werden sollen, wie z.B. Frauen- und Kinderarbeitsregelung oder Arbeitszeitregelung. Außerdem soll die Natur vor Raubbau geschützt werden[35].
[...]
[1] Vgl. Grosser, D. u.a. (1988), S.6.
[2] Goerdeler, C. (1941): Das Ziel: Beseitigung der Kollektivwirtschaft (1941), zitiert nach: Ludwig-Erhard-
Stiftung (Hrsg.): Grundtexte zur sozialen Marktwirtschaft, Stuttgart 1981, S.13-14.
[3] Grosser, D. u.a. (1988), S.1-2.
[4] Vgl. Grosser, D. u.a. (1988), S.6-7.
[5] Diese Theorie besagt, dass eine positive Wertdifferenz besteht, indem was eine Arbeiter leistet und produziert und was ein Kapitalist für die Arbeitskraft bezahlt. Die Ausbeutung besteht im Mehrwert dieser Differenz, die der Kapitalist behält, aber rechtmäßig dem Arbeiter zusteht. Daraus folgerte Marx die Ausbeutung der Arbeiterklasse.
[6] Vgl. Grosser, D. u.a. (1988), S.7.
[7] Schumpeter war der Meinung, dass eine statische Theorie das Wirtschaftsleben nur ungenügend abbildete. Für ihn spielte der Unternehmer in einer dynamischen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Der Unternehmer bewirkt durch Innovationen eine wirtschaftliche Entwicklung und somit einen Fortschritt. Kostenvorteile und letztendlich Gewinn versucht der dynamische Unternehmer durch Kombination von Produktionsfaktoren zu erzielen.
[8] Im Marxismus wird das Bewusstsein des Menschen durch die Wirklichkeit geprägt und nicht umgekehrt.
[9] Vgl. Grosser, D. u.a. (1988), S.8.
[10] Vgl. Heinemann, A. (1989), S.17-22.
[11] Vgl. Grosser, D. u.a. (1988), S.9.
[12] Vgl. Pilz, F. (1981), S.21.
[13] Vgl. Pilz, F. (1981), S.21-22.
[14] Vgl. Heinemann, A. (1989), S.75-76.
[15] Vgl. Heinemann, A. (1989), S.76-77.
[16] Vgl. Pilz, F. (1981), S.22.
[17] Vgl. Heinemann, A. (1989), S.77-79 und Heusgen, C. (1981), S.58.
[18] Heinemann, A. (1989), S.83-84.
[19] Vgl. Heinemann, A. (1989), S.84-87.
[20] Vgl. Heusgen, C. (1981), S.58-59.
[21] Vgl. Otte, M. (2001), S.30.
[22] Eucken, W. (1952), S.288.
[23] Eucken, W. (1952), S.286.
[24] Eucken, W. (1952), S.287.
[25] Vgl. Eucken, W. (1952), S.285-289.
[26] Eucken, W. (1952), S.291.
[27] Eucken, W. (1952), S.291.
[28] Eucken, W. (1952), S.295.
[29] Eucken, W. (1952), S.298.
[30] Eucken, W. (1952), S.300.
[31] Steuerprogression bedeutet, dass der durchschnittliche Steuersatz mit wachsendem Einkommen ansteigt.
[32] Eucken, W. (1952), S.301.
[33] Eucken, W. (1952), S.302.
[34] Eucken, W. (1952), S.302-303.
[35] Vgl. Pilz, F. (1981), S.22-23.
- Quote paper
- Tobias Lugauer (Author), 2002, Das Konzept der sozialen Marktwirtschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6200
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