Die Förderung benachteiligter Jugendlicher stellt eine Herausforderung für viele Instanzen in der Bundesrepublik Deutschland dar. Diese These soll im weiteren Verlauf gestützt werden. Zu Beginn muss die Frage geklärt werden, aus welchem Grund sich überhaupt Benachteiligtenförderung rechtfertigt. Es ist offensichtlich, dass Jugendliche mit guten schulischen und sozialen Voraussetzungen besser auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können. Anders sieht es bei benachteiligten Jugendlichen aus, die insbesondere an den Schwellen „Schule - Ausbildung“ und „Ausbildung - Beschäftigung“ mit Problemen konfrontiert sind.
Hinzu kommt, dass traditionelle Berufsbiographien (Schulabschluss - Ausbildung -Einstellung im Ausbildungsbetrieb bis zur Rente) heute nicht mehr allgegenwärtig sind. Das erfordert eine gesteigerte Flexibilität und Qualifizierung von jungen Menschen, um Wissen in der hoch spezialisierten Arbeitswelt anwenden zu können. Auch benachteiligte Jugendliche haben einen Anspruch darauf, für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein. Dadurch rechtfertigt sich die Benachteiligtenförderung, um die Leitmaxime „Ausbildung für alle“ zu erfüllen. „Ziel der Benachteiligtenförderung […] muss sein, aus dem schwächeren Bewerber eine für die Wirtschaft attraktive Fachkraft zu machen.“ Im Folgenden wird versucht, den Begriff der „Benachteiligtenförderung“ genauer zu erläutern, verschiedene Maßnahmen vorzustellen und auf vorhandene Probleme sowie deren Lösungsansätze hinzuweisen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definitionen
3. Stellenwert der Benachteiligtenförderung
3.1 Zahlen und Fakten
3.2 Von der Entstehung bis heute
3.3 Duales Ausbildungssystem
4. Maßnahmenkatalog
4.1 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
4.2 Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) nach dem Berufsbildungsgesetz
4.3 Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ)
4.4 Berufsausbildung in ausserbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
4.5 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
5. Gegenwärtige Probleme und Lösungsansätze
5.1 Heterogenität der beteiligten Institutionen, Programme und Personen
5.2 Lehrerdenken
5.3 Konzepte für benachteiligte Jugendliche
6. Fazit
7. Anhang
8. Bibliographie
1. Einleitung
Die Förderung benachteiligter Jugendlicher stellt eine Herausforderung für viele Instanzen in der Bundesrepublik Deutschland dar. Diese These soll im weiteren Verlauf gestützt werden.
Zu Beginn muss die Frage geklärt werden, aus welchem Grund sich überhaupt Benachteiligtenförderung rechtfertigt.
Es ist offensichtlich, dass Jugendliche mit guten schulischen und sozialen Vorausset- zungen besser auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können. Anders sieht es bei benachteiligten Jugend lichen aus, die insbesondere an den Schwellen bzw. Statuspassagen „Schule - Ausbildung“ und „Ausbildung - Beschäftigung“ mit Prob- lemen konfrontiert sind.
Hinzu kommt, dass traditionelle Berufsbiographien (Schulabschluss - Ausbildung - Einstellung im Ausbildungsbetrieb bis zur Rente) heute nicht mehr allgegenwärtig sind. Das erfordert eine gesteigerte Flexibilität und Qualifizierung von jungen Men- schen, um Wissen in der hoch spezialisierten Arbeitswelt anwenden zu können. Auch benachteiligte Jugendliche haben einen Anspruch darauf, für die neuen Anforderun- gen gewappnet zu sein.
Dadurch rechtfertigt sich die Benachteiligtenförderung, um die Leitmaxime „Ausbildung für alle“ zu erfüllen.1„Ziel der Benachteiligtenförderung […] muss sein, aus dem schwächeren Bewerber eine für die Wirtschaft attraktive Fachkraft zu machen.“2Im Folgenden wird versucht, den Begriff der „Benachteiligtenförderung“ genauer zu erläutern, verschiedene Maßnahmen vorzustellen und auf vorhandene Probleme sowie deren Lösungsansätze hinzuweisen.
2. Definitionen
Die Auseinandersetzung mit „Benachteiligtenförderung“ setzt eine Begriffsklärung voraus, wer zu den benachteiligten (jugendlichen) Personen zählt und in welche Dimensionen Benachteiligung unterteilt werden kann.
Die Gruppe der benachteiligten Jugendlichen lässt sich folgendermaßen differenzie- ren:3
- Lernbeeinträchtigte/ sozial beeinträchtigte Jugendliche,
- Verhaltensauffällige Jugendliche,
- Lernbehinderte Jugendliche.
Die Übergänge von Benachteiligungen hin zu Behinderungen sind dabei fließend und nicht eindeutig bestimmbar.
Die Bundesagentur für Arbeit gliedert die kategorialen Ausprägungen von benachteiligten Gruppen analog, und zwar in:1
- Auszubildende ohne Hauptschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss nach der allgemeinen Schulpflicht,
- Sonderschul-Abgänger,
- andere Jugendliche, wenn der psychologische Dienst des Arbeitsamtes schwer- wiegende Bildungsdefizite feststellt.
Grundsätzlich wirken sich Benachteiligungen entwicklungshemmend auf die Persönlichkeit aus und werden insbesondere im schulischen Bereich sichtbar:2
- imLernbereich, durch Lernschwäche und Lernbeeinträchtigung (kurzfristige Lernstörung), Teilleistungsschwäche (mittelfristige kognitive Beeinträchtigung), Lernbehinderungen (dauerhaft),
- imVerhaltensbereich, durch Verhaltensstörungen und -auffälligkeiten in den DimensionenSozialverhalten(z.B. Aggressivität, Provokationen, Kontaktstörun- gen) undPersönlichkeit(z.B. psychische Labilität, Angst und Schuldgefühle, Al- kohol- oder Drogenmissbrauch, mangelndes Selbstbewusstsein, Selbstmordge- fahr).
Das verdeutlicht die Rolle der Schulen - im Vordergrund stehen dabei die berufsbildenden Schulen -, denn zu einem ihrer Aufgabenbereiche zählt die Integration benachteiligter Jugendlicher.
Einige Gründe, warum Benachteiligungen stattfinden könne n, liegen in:3
- äußeren Rahmenbedingungen, d.h. fehlende Ausbildungsbetriebe (insbesondere Ostdeutschland), zurückgehender Ausbildungswille, steigende Qualifikations- ordnungen sowie Konkurrenz aufgrund geburtenstarker Jahrgänge, · individuellen Voraussetzungen, und zwar familiär- (Vorbildung der Eltern, Prob- lemdichte in der Familie), schulisch- (Entwertung des Hauptschulabschlusses, Nichterreichung eines Schulabschlusses) sowie geschlechtlich- und herkunftsbe- dingt.
Eine Definition, die sich nunmehr für den Begriff „Benachteiligtenförderung“ eignet, ist die nach Niemeyer:Vielfältige Maßnahmen zur Förderung desÜbergangs vonder Schule in die Ausbildung.
3. Stellenwert der Benachteiligtenförderung
3.1 Zahlen und Fakten
Einige auffällige Zahlen unterstreichen die Intensität der Benachteiligtenförderung für Politik und Gesellschaft:1
- 500.000 Menschen befanden sich 2003 in verschiedenen Maßnahmen zur Über- windung der Jugendarbeitslosigkeit, - Jugendliche werden von insgesamt 50.000 Pädagogen bei etwa 1.500 kleinen bis großen Trägern betreut, - Belastung für den öffentlichen Haushalt: mehr als 1 Mrd. EUR jährlich, - Ende 2001 befanden sich ca. 140.000 Jugendliche in einer Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE), beanspruchten ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder Übergangshilfen. In berufsausbildungsvorbereitenden Bil- dungsmaßnahmen (BvB) befanden sich etwa 95.000 Teilnehmer.
Die Kosten werden zum Großteil von der Bundesagentur für Arbeit (BA) getragen, und zwar durch die Versichertengelder aus der Arbeitslosenversicherung; zusätzlich kommen die Steuerzahler für Bundeszuschüsse oder EU-Mittel auf, die in die Benachteiligtenförderung fließen.
3.2 Von der Entstehung bis heute
Die Benachteiligtenförderung ist eher zufällig entstanden: Zur Berufspädagogik ge- hörte damals auch die Installation von„Jungarbeiterklassen“ für berufschulpflichtige Jugendliche ohne Beruf, allerdings wurde dabei die Dimension von Jugendarbeitslo- sigkeit unterschätzt. Es existierten keine didaktischen Modelle. Damals ging man in
der Berufspädagogik von einem Berufsbildungsprozess durch eine gelingende Be- rufswahl aus1und damit wurde es als vorübergehendes Problem angenommen.
Die Benachteiligtenförderung ist seit 1988 gesetzlich verankert, und zwar als Be- standteil des Arbeitsfördergesetz. Bereits im Jahr 1980 führte das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) ein Modellprojekt mit 600 Ausbildungsplätzen in überbe- trieblichen Einrichtungen (BüE) durch. Die Modellphase wurde 1982 durch ausbil- dungsbegleitende Hilfen (abH) ergänzt. Diese beiden Maßnahmen bilden auch heute noch die klassischen Unterstützungsmaßnahmen für Benachteiligte. Grund für den damaligen Aktionismus war der Trend, dass in Zeiten knapp werdender Ausbil- dungsplätze die Jugendlichen ohne Förderung keine Chance auf einen Ausbildungs- abschluss ha tten.
Seit der gesetzlichen Festschreibung wurde die Zuständigkeit der Benachteiligten- förderung auf die Bundesanstalt für Arbeit - heute die BA - übertragen. 1998 wurde das Sozialgesetzbuch III um den Punkt „Benachteiligtenförderung“ erweitert. Ein markanter, aber geforderter Schritt war die Verankerung der beruflichen Integra- tionsförderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG, §§ 50 ff, Bezug zur Berufsausbil- dungsvorbereitung) im Rahmen der Hartz-II-Gesetzgebung2. Allerdings waren damit bundesweit standardisierte Kriterien in der Benachteilungsförderung und reale Kür- zungen ve rbunden.
Für die Evaluation und inhaltliche Gestaltung der Förderprogramme war und ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig - insbesondere durch Kooperatio n mit Schulen, Betrieben, Berufsberatung und Kommunen. Nach Einführung der Modellprojekte ließen sich weiterhin nicht zufrieden stellende Er- gebnisse erkennen: Aus jedem Altersjahrgang blieben 14% der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz. Demzufolge wurden Maßnahmen in der Berufsausbildungsvorbe- reitung (Berufsorientierung, Berufsausbildungsvorbereitung), in der Berufsausbil- dung sowie in der Nachqualifizierung ergriffen.3Die gegenwärtige Struktur der För- derungsmö glichkeiten vor, während und nach der Ausbildung ist in Abbildung 1 im Anhang ersichtlich.
Mittlerweile ist eine „Entwicklungsinitiative : Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ im Herbst 2001 als Teil des Programms „Kompeten- zen fördern - berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbe- darf“ (BQF-Programm) ins Leben gerufen und vom BMBF finanziert worden. Dane- ben waren die BA, das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpoli- tik (INBAS GmbH) sowie Expert(inn)en der Benachteiligtenförderung beteiligt. In dem Projekt geht es konkret darum, die Maßnahmeorientierung zugunsten einer Personenorientierung aufzulösen, sodass individuelle Qualifizierungsverläufe ermög- licht und gefördert werden können.1Das liegt sicherlich auch in der Erkenntnis, dass „zentralstaatliche Sozialpolitik ihre qualitativen Grenzen insofern erreicht hat, als sie notwendige, ’ganzheitliche ’ Problemlösungsansätze nicht zu realisieren vermag.“2 Eckpunkte der Entwicklungsinitiative sind:
- bisherige Strukturen zugunsten eines transparenten, effizienten Förder- und Qua- lifizierungssystems benachteiligter Jugendlicher aufzubrechen, - integrative und zielgruppenübergreifende binnendifferenzierte Qualifzierungsan- gebote aus zubauen, - Flexibilisierung und Individualisierung der Förderung (nach eingehender Kompe- tenzfeststellung von Schlüsselkompetenzen3).
Nachteilig am neuartigen Konzept war, dass eine regional spezifische Orientierung für Benachteiligte fehlte.4Somit wird das Vorhaben, Benachteiligte individuell zu fördern, wieder konterkariert.
Des Weiteren ist ein „Good Practice Center“ (GPC) für die Benachteiligtenförderung als zentrale Transferstelle für Erfahrungswissen im BIBB angesiedelt worden und wird seit 2000 vom BMBF finanziert. Das GPC versucht Transparenz im Bereich der beruflichen Benachteiligtenförderung unter den Leitideen „voneinander wissen, miteinander sprechen, vo neinander lernen, um gute Praxis zu fördern“ herzustellen.5Zielgruppen sind Fachkräfte der Benachteiligtenförderung aus den Institutionen Berufsschule, Betrieb und Bildungsträger; Funktion ist die Wissens- und Informationsverbreitung über das Internet (Datenbanken, Foren, Netzwerke).
Alle Förderprogramme haben die Anzahl der benachteiligten Jugendlichen nicht re- duzieren können, vielmehr hat die Benachteiligtenförderung heute eine noch größere
Bedeutung. In einer repräsentativen BIBB/ EMNID-Studie aus dem Jahr 1999 betrug der Anteil der Jugendlichen zwischen 20 und 29 Jahren ohne Facharbeiter-/ Gesel- len- oder Kaufmannsgehilfenbrief 11,6%, in einer Mikrozensus-Erhebung sogar 14,4%. Damit waren 1,33 Mio. bzw. 1,65 Mio. Jugendliche ohne Ausbildungsab- schluss. Bei ausländischen Jugendlichen lag der Wert bei ca. 33%. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass „die berufliche Benachteiligtenför- derung längst kein temporäres Sonderproblem im bundesdeutschen Berufsbildungs- system ist, sondern sie wird auch zukünftig auf einem gleich bleibenden bzw. noch ansteige nden Niveau zur Realität der deutschen Berufsausbildung gehören. Gefordert sind also langfristige Strategien.“1
Dass Benachteiligtenförderung kein zeitweiliges Problem ist, liegt auch daran, dass in neuerer Zeit besonders Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationsanforderungen abgebaut worden sind. Davon betroffen ist un- oder angelerntes Personal ohne for- malen Berufsbildungsabschluss. In einer Prognose aus dem Jahr 1999 wird die einfa- che Tätigkeit im Zeitraum von 1991 bis 2010 von 17,9% auf 13,6% abnehmen, wo- hingegen die hoch qualifizierte Tätigkeit von 19,3% auf 24,1% zunehmen wird. In Bezug auf die Altersstruktur, gehören die Jugendlichen unter 25 Jahre nicht so sehr zu den Langzeitarbeitslosen, sondern sind vorwiegend über einen Zeitraum „kleiner als ein halbes Jahr“ arbeitslos. Das unterstreicht die Wichtigkeit der politischen Maßnahmenpakete, um von Arbeitslosigkeit betroffenen Jugendlichen - und dazu zählen die Benachteiligten - möglichst schnell zu reintegrieren.2
Allgemein wird mit der Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher beabsichtigt:3
- den Weg von der Schule in die Ausbildung zu ermöglichen (etwa durch ausbil- dungsvo rbereitende Maßnahmen), - Jugendlichen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz behilflich zu sein, - das Durchhaltevermögen zu stützen und zum Prüfungserfolg zu verhelfen, - am Übergang von einer überbetrieblichen Ausbildung in einer betriebliche Aus- bildung mitzuwirken, - den Übergang in die Beschäftigung zu begleiten, - Unterstützung bei einer nachträglichen beruflichen Qualifizierung zu leisten.
3.3 Duales Ausbildungssystem
Im Dualen Ausbildungssystem der BRD verweisen die schulischen und betrieblichen Recht smittel auf die Benachteiligtenförderung. Die Kultusministerkonferenz sieht es als Anforderung, neben dem leistungsstarken auch dem benachteiligten Jugendlichen einen besonderen Stellenwert beizumessen. So heißt es in einer Handreichung: „Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler - auch benachteiligte oder besonders begabte
- ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.“1
In einem Aufgabenfeld des für die betriebliche Ausbildung zuständigen BIBB ist explizit enthalten, die Leistungsstarken und die Leistungsschwächeren, die besonde- rer Förderung bedürfen, zu einer höchstmöglichen beruflichen Qualifizierung zu füh- ren.
4. Maßnahmenkatalog
Aus der im Jahr 2001 gegründeten „Entwicklungsinitiative: Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ ging das neue Fachkonzept der BA her- vor. In den nächsten Abschnitten werden die gegenwärtigen Maßnahmen näher be- leuchtet.
4.1 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) sind komplexe berufsorientierende und -vorbereitende, sozialpädagogisch unterstützte Qualifizierungsvorhaben. Die BvB finden seit September 2004 flächendeckend Anwendung und stellen eine Vie l- zahl bisheriger Fördermaßnahmen ein. Besonderer Wert wird auf dem Gedanken „Weg von einer Maßnahmeorientierung hin zu einer Personenorientierung.“2gelegt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass eine qualitativ bessere Vorbereitung auf eine Erstausbildung stattfindet und somit zu einer nachhaltigen Integration führt. Als Leitmotiv kann hier der Vorsatz „jede/ n Jugendliche / n soviel wie nötig, aber so wenig wie möglich zu fördern“3gesehen werden.
[...]
1vgl. BMBF 2002, S. 15ff
2Schulz 2003, S. 31
3vgl. BMBF 2002, S.27
1vgl. Schulz 2003, S. 35
2vgl. BMBF 2002, S.26ff
3vgl BMBF 2002, S.18ff
1 vgl. Würfel in Bojanowski/ Eckert/ Stach 2004, S. 17 sowie BMBF 2004, S. 17 5
1vgl. Bojanowski/ Eckert/ Stach 2004, S.5
2vgl. Würfel in Bojanowski/ Eckert/ Stach, S.21ff
3vgl. BMBF 2002, S.9f
1Kersten/ Winter in Bojanowski/ Eckert/ Stach 2004, S. 29
2Braun 1996, S.27 in Nüsken, S.2
3Schlüsselkompetenzen gliedern sich in personale, soziale, methodische und beruflich-fachliche Kompetenzen (vgl. Kersten/ Winter in Bojanowski/ Eckert/ Stach 2004, S.31).
4vgl. Würfel in Bojanowski/ Eckert/ Stach 2004, S. 24
5vgl. BMBF 2002, S. 394
1Bojanowski 2004, S. 84
2vgl. Epping/ Klein/ Reutter 2001, S. 28-43
3vgl. BMBF 2002, S. 17
1KMK 2000, S. 29
2Newsletter zum BMBF-Programm 05|2004 Neue Förderstrukturen -Neue Einstiegs- und Qualifizierungswege, S. 1
3Newsletter zum BMBF-Programm 05|2004 Neue Förderstrukturen -Neue Einstiegs- und Qualifizierungswege, S. 5
- Citation du texte
- Torsten Strecke (Auteur), 2005, Förderung schulisch und sozial benachteiligter Jugendlicher. Benachteiligungsförderung als Leitmaxime, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60474
-
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