In den vergangenen Jahren entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Gruppe von Dauerarbeitslosen, welche sich von Konjunkturzyklus zu Konjunkturzyklus vergrößerte. Somit entstand ein Sockel von Arbeitslosen, der nicht mehr abgebaut werden konnte. Hierzu gehören oft die typischen Problemgruppen: gering Qualifizierte, Behinderte und alte Mitbürger. Ebenfalls eine Rolle spielt die friktionelle Arbeitslosigkeit. In Deutschland wechseln zwischen 6 und 7 Millionen Mitbürger ihren Arbeitsplatz pro Jahr. Diese finden in der Regel nicht gleich zum nächsten Monatsanfang einen neuen Job, sondern sind für eine gewisse Zeit erwerbslos. Alles spricht also für die Suche nach einer möglichst effektiven und sozialgerechten Vermittlung. Um diese zu garantieren galt bis 1994 das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit. Demnach wurde es Privatorganisationen untersagt, für Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz bzw. für Arbeitgeber einen Arbeitswilligen zu suchen. Ausnahmen gab es lediglich für Künstler und Führungskräfte. Im Jahre 1994 trat eine Veränderung auf. Das Vermittlungsmonopol wurde aufgehoben und der Arbeitsmarkt somit liberalisiert. Von Jahr zu Jahr steigerte sich die Anzahl der von privaten Unternehmen vermittelten Arbeitnehmer. So wurde 2000 knapp 27% mehr Arbeitswilligen eine Arbeitsstelle vermittelt als 1999. Um die Richtigkeit dieser Deregulierung zu diskutieren, muss man das Thema von zwei Seiten her betrachten. Zum einen spielt der sozialpolitische Schutzgedanke eine wichtige Rolle, und zum anderen die „Effizienz der Arbeitsvermittlung im Sinne arbeitsmarktpolitischer Zweckmäßigkeit“. Ich versuche nun in diesem Text zunächst einige Gründe zu nennen, die für das Vermittlungsmonopol sprechen und anschließend einige, die zur Abschaffung geführt haben, um dann daraus die Folgen abzuleiten. Die einzelnen Gründe diskutiere ich mit Hilfe von einigen bekannten ökonomischen Theorien aus der wissenschaftlichen Literatur, wie zum Beispiel der Effizienzlohn- oder die Insider-Outsider-Theorie und versuche dadurch zu zeigen, ob sie für ein Vermittlungsmonopol oder dagegen sprechen. Dann komme ich noch im speziellen auf die Folgen der Aufhebung um abschließend im Fazit kurz die Diskussion zusammenzufassen, die zeigt, dass die Aufhebung des Vermittlungsmonopols positive Auswirkungen für die Arbeitssuche hat, obwohl dies empirisch schwer zu belegen ist. [...]
Gliederung
1. Einleitung
2. Gründe für ein Vermittlungsmonopol bis zum Jahre 1994
2.1 Die Verelendungstheorie
2.2 Die Gefahr der Geschäftemacherei
2.3 Die Gefahr des „Rosinenpickens“
2.4 Die Intransparenz des Arbeitsmarktes
2.5 Die Ressourcen des Staates
3. Gründe für eine Abschaffung des Vermittlungsmonopols
3.1 Die Widerlegung der Gründe für ein Vermittlungsmonopol
3.2 Die Überforderung der staatlichen Behörden
3.3 Das Grundrecht auf freie Berufswahl und Arbeitsplatzsuche
3. 4 Die Öffnung für den Markt der Europäischen Union
4. Die Folgen der Aufhebung des Vermittlungsmonopols
4.1 Eine Erfassung der Folgen in Zahlen
4.2 Die Bedeutung für den gewerbsmäßigen Arbeitskräfteverleih
4.3 Die inhaltlichen Veränderungen durch die Aufhebung des Vermittlungsmonpols
5. Zusammenfassung/Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Laut dem Bundesverfassungsgericht gilt die Arbeit als Teil der Menschenwürde eines Individuums. In den vergangenen Jahren entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Gruppe von Dauerarbeitslosen, welche sich von Konjunkturzyklus zu Konjunkturzyklus vergrößerte. Somit entstand ein Sockel von Arbeitslosen, der nicht mehr abgebaut werden konnte. Hierzu gehören oft die typischen Problemgruppen: gering Qualifizierte, Behinderte und alte Mitbürger.
Ebenfalls eine Rolle spielt die friktionelle Arbeitslosigkeit. In Deutschland wechseln zwischen 6 und 7 Millionen Mitbürger ihren Arbeitsplatz pro Jahr (vgl. Monopolkommission, 1994). Diese finden in der Regel nicht gleich zum nächsten Monatsanfang einen neuen Job, sondern sind für eine gewisse Zeit erwerbslos. Alles spricht also für die Suche nach einer möglichst effektiven und sozialgerechten Vermittlung. Um diese zu garantieren galt bis 1994 das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit. Demnach wurde es Privatorganisationen untersagt, für Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz bzw. für Arbeitgeber einen Arbeitswilligen zu suchen. Ausnahmen gab es lediglich für Künstler und Führungskräfte.
Im Jahre 1994 trat eine Veränderung auf. Das Vermittlungsmonopol wurde aufgehoben und der Arbeitsmarkt somit liberalisiert. Von Jahr zu Jahr steigerte sich die Anzahl der von privaten Unternehmen vermittelten Arbeitnehmer. So wurde 2000 knapp 27% mehr Arbeitswilligen eine Arbeitsstelle vermittelt als 1999 (vgl. Konle-Seidl, 2002). Um die Richtigkeit dieser Deregulierung zu diskutieren, muss man das Thema von zwei Seiten her betrachten. Zum einen spielt der sozialpolitische Schutzgedanke eine wichtige Rolle, und zum anderen die „Effizienz der Arbeitsvermittlung im Sinne arbeitsmarktpolitischer Zweckmäßigkeit“ (Sachse, 1992).
Ich versuche nun in diesem Text zunächst einige Gründe zu nennen, die für das Vermittlungsmonopol sprechen und anschließend einige, die zur Abschaffung geführt haben, um dann daraus die Folgen abzuleiten. Die einzelnen Gründe diskutiere ich mit Hilfe von einigen bekannten ökonomischen Theorien aus der wissenschaftlichen Literatur, wie zum Beispiel der Effizienzlohn- oder die Insider-Outsider-Theorie und versuche dadurch zu zeigen, ob sie für ein Vermittlungsmonopol oder dagegen sprechen. Dann komme ich noch im speziellen auf die Folgen der Aufhebung um abschließend im Fazit kurz die Diskussion zusammenzufassen, die zeigt, dass die Aufhebung des Vermittlungsmonopols positive Auswirkungen für die Arbeitssuche hat, obwohl dies empirisch schwer zu belegen ist. Man kann also sagen, dass mehr Argumente für die Aufhebung als für den Bestand des Vermittlungsmonopols sprechen.
2. Gründe für ein Vermittlungsmonopol bis zum Jahre 1994
Seit 1927 ist in Deutschland die staatliche Arbeitsvermittlung etabliert und vier Jahre später wurde eine private Vermittlung verboten (vgl. Deregulierungskommission, 1991). Dieses Verbot wurde im Laufe seines Bestehens oft angefochten, aber trotzdem von höchster richterlicher Ebene bestätigt bzw. verteidigt. Welche Gründe dafür sprachen werden nun kurz betrachtet.
2.1 Die Verelendungstheorie
Schon sehr früh wurde die Verelendungstheorie von Karl Marx als Grund genannt, die Vermittlung von Arbeitnehmern staatlich zu kontrollieren. Man geht hierbei davon aus, dass der Arbeitnehmer als einziges verwertbares Gut die ihm gegebene Arbeitsfähigkeit besitzt und diese einsetzen muss, um sich und die Familie zu ernähren. D.h. es gilt als sozialpolitisch wichtiges Ziel für den Staat, eine sichere und unabhängige Vermittlung dieser Arbeitskraft zu garantieren, um das Individuum nicht in die Armut zu stürzen (vgl. Monopolkommission, 1994). Gleichzeitig benachteiligt die allgemeine Arbeitsmarktsituation den Arbeitnehmer, da einer großen Gruppe von Suchenden nur eine klein Anzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Das impliziert, dass die Nachfragerseite auf dem Arbeitsmarkt die Anbieterseite dominiert. Eine Garantie einer möglichst sozialgerechten Vermittlung könnte laut der Begründung für das Vermittlungsmonopol bis 1994 nur durch staatliche Kontrolle des Arbeitsmarktes gegeben werden.
2.2 Die Gefahr der Geschäftemacherei
Dieser zweite Grund für eine Regulierung des Arbeitsmarktes datiert sich zurück auf die zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Damals wurde die Gefahr erkannt, dass Arbeitnehmer sich von Arbeitsvermittlern übervorteilen lassen könnten, da sie sich in einer schwächeren, abhängigen (siehe Verelendungstheorie) Position befinden und mit den geschäftlichen Gepflogenheiten dieses Marktes eventuell nicht vertraut sind. Unlautere Praktiken privater Vermittlungsagenturen bestätigten empirisch diese Sorge und führten zu dem Verbot.
Da die privaten Vermittler aus gewerblicher Orientierung einen möglichst hohen Gewinn zu erwirtschaften versuchen, könnte die Gefahr bestehen, dass möglichst häufige, rasche und zum Teil auch unnötige Arbeitsplatzwechsel veranlaßt werden oder mit erhöhten Vermittlungsgebühren dem Wohl der Arbeitsuchenden bzw. der Arbeitgeber schadet wird (vgl. Sachse, 1992). Somit wurden nicht nur die Probleme auf dem Arbeitsmarkt gesehen, sondern auch die Folgen für die volkswirtschaftliche Entwicklung, welche durch ständigen Arbeitsplatzwechsel entstehen würden.
Das war ausschlaggebend dafür, den privaten Vermittlern die Tätigkeit zu verbieten, denn jemand der nicht vermitteln darf, kann auch nicht zu häufig und zu überteuert vermitteln.
2.3 Die Gefahr des „Rosinenpickens“
Da der wirtschaftliche Erfolg eines privaten Vermittlers von möglichst reibungslosen und für den Arbeitgeber positiven Vermittlungen abhängig ist, besteht die Gefahr, dass sich die privaten Agenturen lediglich auf die gut qualifizierten, leicht vermittelbaren Arbeitsuchenden spezialisieren und die anderen dem Arbeitsamt überlassen. Man redet in diesem Zusammenhang auch vom „Rosinepicken“, da die leichten Fälle am schnellsten heraus gepickt werden (vgl. Deregulierungskommission, 1991). Die daraus entstehende Problematik wäre eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, die aus dem Arbeitsmarkt entsteht: die gut qualifizierten, die schnell einen Job finden, da sie privat vermittelt werden, und die schweren Fälle der Langzeitarbeitslosen, die im privaten Markt keine Chance haben und somit zum Arbeitsamt gehen müssen. Warum Arbeitslose, die schon länger auf der Suche sind, keinen Arbeitsplatz mehr bekommen, versucht die „Insider-Outsider-Theorie“ näher zu analysieren. Man geht davon aus, dass ein Arbeitnehmer schwerer an einen Job kommt, je länger er arbeitslos ist und so zum „Outsider“ wird: „the longer people are unemployed, the more their skills depreciate and become obsolescent, the more discouraged and ineffective they become in the process of job search and the more wary firms become of hiring them“ (Snower, 1997). Dieses Problem ist zum Teil in der heutigen Gesellschaft schon zu beobachten. Es hat zur Folge, dass dem Arbeitsamt eine erfolgreiche Vermittlung nicht mehr zugetraut wird. Dadurch wird die problematische Situation der Langzeitarbeitslosen noch verschärft. Hier kann ein problematischer Teufelskreis entstehen der sich immer weiter zum Nachteil des Arbeitslosen verstärkt.
So schreibt die Deregulierungskommision 1991: „Man muss einräumen, dass es für Problemgruppen leichter sein könnte, einen Arbeitsplatz zu finden, wenn die Vermittler deren Arbeitsleistung zusammen mit derjenigen von besser qualifizierten Arbeitskräften anbieten“ (Deregulierungskommission, 1991). man spricht in diesem Zusammenhang auch von Quersubventionen, also der Mitförderung der schwer Vermittelbaren, indem man sie mit den qualifizierten in einer Kategorie zusammenfasst.
2.4 Die Intransparenz des Arbeitsmarktes
Laut der Monopolkommission geht Wettbewerb „von dezentralen
Entscheidungsträgerschaften aus“ (Monopolkommission, 1994). Das soll heißen, dass wir im Arbeitsmarkt mehrere Entscheidungsträger haben, die zunächst für Unübersichtlichkeit sorgen. Dazu kommt eine Vielzahl von Teilmärkten, die sich räumlich und qualifikatorisch von einander unterscheiden. Auf der einen Seite können Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft auf verschiedenen räumlich getrennten Märkten anbieten, zum anderen in verschiedenen Branchen, in denen unterschiedliche qualifikatorische Voraussetzungen benötigt werden.
Wir haben also auf dem Arbeitsmarkt das Problem, dass ein Arbeitssuchender nicht den Überblick hat, wo seine Arbeit gebraucht wird und ein Arbeitgeber vor dem Problem steht, den passenden Angestellten zu finden. Diese Theorie wird in der Literatur „search and matching“ genannt: „In this theory workers are not perfectly informed about the available jobs and firms are not perfectly informed about the available workers“ (Snower, 1997). Diesen Verhältnissen soll begegnet werden, indem eine „Zentralisierung der Arbeitsvermittlung die Informationen über das Marktgeschehen bereitgestellt werden, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch für die Arbeitsmarktpolitik der Regierung erforderlich seien“ (Deregulierungskommission, 1991). Im Arbeitsförderungsgesetz §6 Abs. 1 wird bestätigt, dass die Bundesanstalt „Umfang und Art der Beschäftigung sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, der Berufe und der beruflichen Bildungsmöglichkeiten im Allgemeinen und in den einzelnen Wirtschaftszweigen und Wirtschaftsgebieten, auch nach der sozialen Struktur, zu beobachten, zu untersuchen und für die Durchführung der Aufgaben der Bundesanstalt auszuwerten“ hat. Die Informationen über den Markt sollen also von einer Stelle gesammelt und den Bedürftigen, dem uninformierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeder Zeit zur Verfügung gestellt werden. Da man befürchtet bei einer Vielzahl von Vermittlungsanbietern diese Informationen nicht in dem gewünschten Rahmen zu bekommen, geht man davon aus ein Vermittlungsmonopol sichert die Bereitstellung.
2.5 Die Ressourcen des Staates
Im Gegensatz zu einem privaten Anbieter kann der Staat auf bedeutende Mengen von Steuergeldern zurückgreifen und somit ist er mit mehr Ressourcen ausgestattet als die privatwirtschaftlichen Konkurrenten. Diese Gelder werden häufig benötigt, um einen Arbeitnehmer für den Arbeitgeber attraktiver zu machen. Speziell Langezeitarbeitslose dürften auf dem Markt ohne Subventionen einen schwierigen Stand haben, wie schon mit der „Insider-Outsider-Theorie“ in Punkt 2.3 erklärt wurde. Dem Staat sind hauptsächlich drei Möglichkeiten gegeben, dem Arbeitslosen mehr Chancen zu verleihen:
1. Die Verbesserung von qualitativen Fähigkeiten, indem durch Fortbildung oder Umschulung die passenden Voraussetzungen für einen Job in einer anderen Branche geschaffen werden.
2. Durch Lohnkostensubenventionen, d.h. der Staat zahlt für einen bestimmten Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für den Arbeitgeber und reduziert somit sein Risiko.
3. Zuschüsse für Bewerbungs-, Reise-, Umzugskosten und ähnlichem.
Diese Verbesserung der Situation für den Arbeitnehmer ist mit hohen Ausgaben verbunden, die ein privater Vermittler sicherlich nicht im vergleichbaren Umfang leisten kann und leisten will. An diesem Punkt würde man wieder zu dem Problem des „Rosinenpickens“ kommen, da der private Anbieter sich in solchen Fällen eher für die Kunden entscheidet, bei denen er solche Ausgaben nicht tätigen muss. Somit kann also der Staat mit der nötigen Ressourcenausstattung auch solche Tauschprozesse fördern oder zustande bringen, „die ansonsten auf anderen Vermittlungswegen nicht zustande kommen“ würden (Sachse, 1992).
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- Citar trabajo
- Robert Brandt (Autor), 2002, Auswirkungen der Aufhebung des Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60398
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