Die Darstellung der Struktur und Verwaltung des Sports über die „öffentliche Hand“ obliegt der Zielsetzung der vorliegenden Arbeit. Um in diesem Bereich eine gewisse Maßgabe des Umfangs nicht zu überschreiten, konzentriert sich die folgende Abhandlung auf wesentliche Punkte der öffentlichen Sportverwaltung, ohne die Wichtigkeit der Verwaltung und Förderung des Sports durch den Bund außer Acht zu lassen. Daher soll mit folgendem Zitat eingeleitet werden, um darzulegen, warum es vor dem Hintergrund der Selbstverwaltung des Sports überhaupt zu einer Sportverwaltung auf Bundesebene kommt: "Staatliche Sportpolitik ist in einem umfassenden Sinne Gesellschaftspolitik. Sie hat enge Bezüge zur Gesundheits-, Bildungs- und Jugendpolitik, aber auch zur Umwelt-, Sozial- und Strukturpolitik. Staatliche Förderung stellt keinen Akt bloßer Gefälligkeit dar. Sie ist vielmehr - nach Maßgabe der jeweiligen haushaltsmäßigen Gegebenheiten - eine selbstverständliche Aufgabe der öffentlichen Hand im Rahmen der Daseinsvorsorge."
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der öffentlichen Sportverwaltung in Deutschland
Warum eine Verwaltung es Sports in öffentlicher Hand, Geschichte der Sportverwaltung, aktuelles System, kurze Einführung in int. Sportpolitik, gesellschaftspolitische Bedeutung
2.1. Exkurs in die Geschichte der öffentlichen Sportverwaltung
2.2. Das duale System in der Bundesrepublik Deutschland
2.3. Abriss in die internationale Sportpolitik
2.4. Die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports
3. Die Sportpolitik der Bundesregierung
Grundsätze der Bundesregierung, Förderungsschwerpunkte bei der Bezuschussung durch den Bund, wichtige Förderungsschwerpunkte im Einzelnen
3.1. Grundsätze der Sportförderung
3.1.1. Grundsatz der Autonomie des Sports
3.1.2. Grundsatz der Subsidiarität der Sportförderung
3.1.3. Grundsatz der Partnerschaftlichen Zusammenarbeit
3.2. Förderungsschwerpunkte der Bundesregierung
3.3. Wichtige Förderungsschwerpunkte im Einzelnen
3.3.1. Sportstättenbau
3.3.2. Behinderten – Leistungssport
3.3.3. Doping-Bekämpfung
3.4. Zusammenfassung
4. Die öffentliche Sportverwaltung auf den einzelnen Ebenen
Einleitung zur Darstellung der Verwaltungsebenen, Aufgaben der einzelnen Ebenen in Verbindung mit autonomer Sportverwaltung, spezielle Fördermaßnahmen und Sonderregelungen
4.1. Die öffentliche Sportverwaltung auf Länderebene
4.2. Die öffentliche Sportverwaltung auf kommunaler Ebene
4.3. Zusammenfassung
5. Exkurs: Fußball – WM 2006 in Deutschland
Deutschland als Gastgeber, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung, Unterstützung der WM durch die Regierung, Zusammenarbeit von Regierung und DFB
Anhänge
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Versicherung
Anhangverzeichnis
Anhang 1: Organisationen des deutschen Sports
(Kähler, Dr. R.S. / Miethling, Prof. Dr. W.-D.: Sportorganisation /
Sportverwaltung in „Sport und Gesellschaft“, Institut für Sport und Sport-
wissenschaften Kiel, 2005)
Anhang 2: Glückwünsche an den Präsidenten des Deutschen Behinderten-
sportverbandes und Nationalen Paralympischen Kommitees
(www.bmi.bund.de, Themen A-Z, Sport, Daten und Fakten: Paralympics Athen 2004: Medaillenspiegel und Glückwünsche)
Anhang 3: Sportförderungsmittel der Bundesregierung
(vgl. 10. Sportbericht der Bundesregierung, Deutscher Bundestag (14. Wahlperiode), Drucksache 14/9517 vom 20.06.2002, Seite 70, Punkt 10.4)
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Das duale System der Bundesrepublik Deutschland
(Kähler, Dr. R.S. / Miethling, Prof. Dr. W.-D.: Sportorganisation /
Sportverwaltung in „Sport und Gesellschaft“, Institut für Sport und Sport-wissenschaften Kiel, 2005)
Abb. 2: Organigramm des BiSp in Bonn (Bundesinstitut für Sportwissenschaften, http://www.bisp.de, 2005)
Abb. 3: WM-Maskottchen „Goleo“
(http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Bilder/Themen/Fussball-WM__2006/Logos__und__Banner/goleo__gross,property=poster.jpg)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zuschuss fürOlympische Spiele durch den Bund
(10. Sportbericht der Bundesregierung, Deutscher Bundestag (14. Wahlperiode),
Drucksache 14/9517 vom 20.06.2002, Seite 28)
Tabelle 2: Förderung der Behindertensportverbände durch den Bund
(10. Sportbericht der Bundesregierung, Deutscher Bundestag (14. Wahlperiode),
Drucksache 14/9517 vom 20.06.2002, Seite 46)
Tabelle 3: Medaillenspiegel bei Paralympics
(10. Sportbericht der Bundesregierung, Deutscher Bundestag (14. Wahlperiode),
Drucksache 14/9517 vom 20.06.2002, Seite 47)
Tabelle 4: Ausgaben für Dopinganalytik & Forschung
(10. Sportbericht der Bundesregierung, Deutscher Bundestag (14. Wahlperiode),
Drucksache 14/9517 vom 20.06.2002, Seite 67)
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die Aufgabenstellung, die Struktur und Verwaltung des Sports über die „öffentliche Hand“ darzustellen, gestaltet sich als sehr umfangreiche Aufgabe. Um in diesem Bereich eine gewisse Maßgabe des Umfangs dieser Arbeit nicht zu überschreiten, möchte ich mich in der folgenden Arbeit auf wesentliche Punkte der öffentlichen Sportverwaltung beschränken, ohne die Wichtigkeit der Verwaltung und Förderung des Sports durch den Bund außer Acht zu lassen. Daher möchte ich mit folgendem Zitat beginnen, um darzulegen, warum es zu einer Sportverwaltung auf Bundesebene kommt:
"Staatliche Sportpolitik ist in einem umfassenden Sinne Gesellschaftspolitik. Sie hat enge Bezüge zur Gesundheits-, Bildungs- und Jugendpolitik, aber auch zur Umwelt-, Sozial- und Strukturpolitik. Staatliche Förderung stellt keinen Akt bloßer Gefälligkeit dar. Sie ist vielmehr - nach Maßgabe der jeweiligen haushaltsmäßigen Gegebenheiten - eine selbstverständliche Aufgabe der öffentlichen Hand im Rahmen der Daseinsvorsorge"[1]
2. Grundlagen der öffentlichen Sportverwaltung in Deutschland
2.1. Exkurs in die Geschichte der öffentlichen Sportverwaltung
Sport als politisches Instrument und Förderungsmaßnahmen in der Verantwortung gesamtstaatlicher Politik. Das ist nichts Neues. Die Geschichte des Sports reicht viel weiter zurück als nur bis zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Und diese Geschichte ist immer verbunden mit der politischen Inanspruchnahme des Sports durch den Staat. Die Verbindung zwischen Sport und Politik gab es bereits in England, das als Mutterland des Sports gilt, wie auch bereits zu Beginn des deutschen Reiches im Jahre 1871 und in den daraus resultierenden Nachfolgestaaten.
Erste Ziele der Bemühungen um den Sport waren gesundheitspolitischer und militärpolitischer Natur. Sehr bald folgten jedoch Zielsetzungen im jugendpolitischen und erziehungspolitischen wie auch im sozialpolitischen und freizeitpolitischen Bereich. Auch werden bereits seit vielen Jahren außenpolitische Ziele mittels Sport verfolgt. Auf Grund all dieser Zielsetzungen wurde der Sport zu eben dem bedeutenden gesellschaftspolitischen Faktor, wie er heute in der Bundesrepublik existiert.
Aber nicht nur national, auch international hat die Sportpolitik in fast jedem Land stark an Bedeutung gewonnen. Dies gilt für die übrigen Industrienationen genauso wie mittlerweile für Länder der dritten Welt[2].
Allerdings zeichnet sich in der Bundesrepublik eine klare, ganz eigene Form der Sportverwaltung gegenüber anderen Ländern ab. Seit Ihrer Gründung gibt es weder ein staatliches Sportministerium auf Bundesebene, noch haben die einzelnen Länder Ministerien oder Verwaltungsgremien gegründet oder eingesetzt, die sich einzig und allein mit der Frage der Sportpolitik befassen. Diese Eigenheit in der Entwicklung der Sportverwaltung ist kein Zufall. Vielmehr ist diese Entwicklung die Folge einer sehr konsequenten und bedachten Trennung der Sportverwaltung in einen öffentlichen und einen autonomen Teil. Eine große Rolle spielt hierbei auch das Prinzip der Subsidiarität zwischen staatlichen Institutionen und privaten Vereinigungen, das an anderer Stelle noch einmal erläutert werden soll. Somit wurde seit 1950 ein System der öffentlichen Sportverwaltung geschaffen, „das in seiner Differenziertheit seinesgleichen im internationalen Vergleich sucht.“[3]
2.2. Das duale System in der Bundesrepublik Deutschland
Aufbauend auf den Ausführungen in der Einleitung soll nun dieses so genannte duale System der Sportverwaltung ein wenig näher beschrieben werden.
Die Sportverwaltung gliedert sich demnach in der Bundesrepublik in zwei Hälften: die autonome Selbstverwaltung des Sport sowie die öffentliche Sportverwaltung. Die Trennung dieser beiden Verwaltungsbereiche erfolgt strikt und konsequent. Zwar gibt es beratende Funktionen und eine enge Zusammenarbeit auf beiden Seiten der Verwaltungsebenen, welche auch in den wichtigen Grundsätzen der Sportverwaltung gefordert werden. Die Zuständigkeitsbereiche sowohl der öffentlichen Sportverwaltung als auch der Selbstverwaltung des Sports sind jedoch klar definiert und von einander abgegrenzt.
Dabei steht jeder Institution der öffentlichen Sportverwaltung auf den einzelnen Ebenen in der Bundesrepublik – allgemein Bund, Land, Kommune – eine Organisation der autonomen Sportselbstverwaltung „gegenüber“. Welche Organisationen das sind und wie sich auch die öffentliche Sportverwaltung in den Ländern und Kommunen zusammensetzt, veranschaulicht die nachfolgende Grafik:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Duales System der BRD
Auf der rechten Seite der schwarzen Linie finden sich die Institutionen der öffentlichen Sportverwaltung wieder, auf der linken Seite die dazugehörigen Dachorganisationen und Unterorganisationen sowie Verbände auf der Ebene der Selbstverwaltung. Hier wird auch klar, dass die Trennung von öffentlicher Sportverwaltung und sportlicher Autonomie Ihre Grenzen nicht in der Bundesrepublik findet. Auch auf kontinentaler und sogar internationaler Ebene wird teilweise nach diesem Prinzip Verfahren. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit soll jedoch das Hauptaugenmerk auf die öffentliche Sportverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland gelegt werden.
2.3. Abriss in die internationale Sportpolitik
Wie im Punkt 1.1 bereits angesprochen wurde, sind außenpolitische Ziele zu einem wichtigen Faktor staatlicher Sportpolitik geworden. So ist nur selbstverständlich, dass die Verwirklichung solcher Ziele, wie z.B. die staatliche Repräsentation mittels Sport, eine internationale Zusammenarbeit im sportpolitischen Bereich zwingend nötig machen. Die Bundesrepublik sieht sich hier als eine der führenden Nationen im Sport und leistet dementsprechend einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Sports innerhalb und außerhalb Europas.[4]
Das Bundesministerium des Innern erfüllt auf diesem Gebiet bedeutende Aufgaben im Bereich der Fördermaßnahmen und bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Europarat, in der Europäischen Union, in der UNESCO sowie in der bilateralen Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten. So wirkt es z.B. bei der Sportförderung in Entwicklungsländern mit oder stellt Fördermittel für internationale Einrichtungen im Bereich des Sports in der Bundesrepublik zur Verfügung[5]. Den Rahmen für diese sportliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten bietet der Sportausschuss des Europarats (CDDS). Hauptaufgaben des CDDS sind u. a.:
- die Vorbereitung der europäischen Sportministerkonferenzen,
- die Erstellung der jährlichen Aktionsprogramme,
- die Koordinierung der Aktivitäten zum Übereinkommen über „Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen“ von 1985 und
- die Koordinierung der Aktivitäten der beobachtenden Begleitgruppe zum Übereinkommen gegen Doping von 1989[6].
Dem Übereinkommen über „Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen“ konnte auch Deutschland nach Zustimmung aller Bundesländer zum 1. Mai dieses Jahres erfolgreich beitreten. Außerdem wurden unter deutschem Vorsitz die Umsetzung eines von der Europäischen Sportministerkonferenz beschlossenen Sport- und Umweltkodex realisiert sowie eine von Deutschland vorgeschlagene "Europäische Fotoausstellung über Toleranz und Fairplay" im Sport entwickelt, die anlässlich der Europäischen Sportministerkonferenz des Europarates am 14. Oktober 2004 in Budapest eröffnet wurde und nun als Wanderausstellung in den Mitgliedstaaten gezeigt werden soll.[7]
All diese Tätigkeiten sollen helfen, die außenpolitischen Ziele der Bundesrepublik nachhaltig zu sichern und den Sport als wichtiges Gesellschaftliches System zu erhalten. Sowohl national als auch international!
[...]
[1] vgl. 4. Sportbericht der Bundesregierung, BUNDESMINISTERIUM DES INNERN 1978, 10.
[2] vgl. Digel, Helmut: Die öffentliche Sportverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland
[3] Digel, Helmut: Die öffentliche Sportverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. In: Digel, Helmut (Hrsg.): Sport im Verein und Verband, Seite 2
[4] vgl. www.bmi.bund.de, Themen A-Z, Sport, Internationale Sportpolitik
[5] vgl. www.bmi.bund.de, Themen A-Z, Sport, Internationale Sportpolitik
[6] vgl. www.bmi.bund.de, Themen A-Z, Sport, Internationale Sportpolitik / Abschnitt 2
[7] vgl. www.bmi.bund.de, Themen A-Z, Sport, Internationale Sportpolitik
- Quote paper
- B.A. Christian Gansen (Author), 2005, Die öffentliche Sportverwaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60151
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