Wer die kapitalmarktorientierten Medien seit etwa Anfang des Jahres verfolgt, kommt an einem Thema nicht vorbei: „REITs – REAL ESTATE INVESMENT TRUSTS”.
Die so genannten Immobilienaktien sollen in Deutschland eingeführt werden. REITs sind steuerlich privilegierte Aktiengesellschaften, deren primärer Geschäftszweck im Erwerb, der Veräußerung sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien besteht und deren Gewinn zum größten Teil an die Anleger weiter gegeben wird.
Es gilt die beste Lösung für den Standort Deutschland zu finden. Dabei müssen die Interessen verschiedener Marktteilnehmer berücksichtigt werden.
Zum Ersten die des Staates, der durch die REITs seine Einnahmen über die Besteuerung der Ausschüttungen und das Heben der schlafenden Besitztümer, den stillen Reserven, steigern will. Zum Zweiten müssen für die Eigentümer der Immobilienbesitztümer mit den über Jahre angehäuften stillen Reserven Anreize geschaffen werden, so dass sie diese in die German-REITs einbringen. Zum Dritten muss auch den Investoren ein Anreiz gegeben werden in die neuen Vehikel am Kapitalmarkt in Deutschland zu investieren. Denn nur durch sie kann das deutsche Immobilienvermögen effizient an die Börse gebracht werden.
Trotz all dieser Faktoren, die eine Art magisches Dreieck der REITs bilden, soll das neue Instrument am Immobilienmarkt transparent sein. Aus diesem Grund sind mit der Einführung komplizierte und umfangreiche Diskussionen verbunden.
Ziel dieses Buches ist es daher, den Real Estate Investment Trust zunächst zu definieren und gegenüber den anderen Immobilienanlageformen, welche in Deutschland existieren, abzugrenzen. Des Weiteren soll die steuerliche Problematik behandelt werden, um zum Abschluss eine mögliche Empfehlung für den deutschen Markt zu geben, bei der alle Seiten des magischen Dreiecks genügend Berücksichtigung finden.
Hierzu müssen auch die bestehenden Immobilienanlagevehikel in Deutschland charakterisiert und analysiert werden. Nur so kann den neuen G-REITs ein Platz im deutschen Kapitalmarkt-system zugesprochen werden. In dieser Arbeit werden im Hinblick auf die Einführung des REITs der offene Immobilienfonds sowie die Immobilien-AG näher betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1) EINLEITUNG UND ZIEL DER ARBEIT
2) DER DEUTSCHE IMMOBILIENSEKTOR
2.1) AKTUELLE LAGE
2.2) AUSGEWÄHLTE INVESTITIONSVEHIKEL AM DEUTSCHEN IMMOBILIENMARKT
2.2.1) OFFENE IMMOBILIENFONDS
2.2.1.1) Definition
2.2.1.2) Rechtliche Rahmenbedingungen und Besteuerung
2.2.1.3) Entwicklung offener Immobilienfonds und aktuelle Lage
2.2.2) IMMOBILIEN-AKTIENGESELLSCHAFTEN
2.2.2.1) Definition
2.2.2.2) Besteuerung
2.2.2.3) Entwicklung und Bedeutung der Immobilien-AG’s
3) REAL ESTATE INVESTMENT TRUSTS
3.1) DEFINITION
3.2) ANFORDERUNGEN UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
3.3) STEUERLICHE BEHANDLUNG
3.3.1) BESTEUERUNG AUF EBENE DER GESELLSCHAFT
3.3.2) BESTEUERUNG AUF EBENE DER ANTEILSEIGNER
3.4) EQUITY-, MORTGAGE- UND HYBRID-REITS
3.5) ENTWICKLUNG UND PERFORMANCE DER U.S. REITS
4) IMPLEMENTIERUNG DES G-REIT
4.1) STATUS QUO / MARKTUMFELD IN DEUTSCHLAND / POTENTIAL
4.2) DISKUTIERTE MODELLE
4.2.1) IFD
4.2.2) EBS UND ZEW
4.3) PROBLEMATIK DER BESTEUERUNG VON AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN
4.3.1) EINHEITSMODELL
4.3.2) TRENNUNGSMODELL
4.4) DAS MÖGLICHE MODELL FÜR DEN FINANZSTANDORT DEUTSCHLAND
5) SCHLUSSBETRACHTUNG
ANHANG
LITERATURVERZEICHNIS
EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG
Vorwort
„Es gibt drei gute Gründe für REITs: Sie können Immobilienvermögen mobilisieren, sie können internationale Kapitalströme nach Deutschland lenken und sie können ein attraktives Medium für die Altersvorsorge sein.“
Dr. Michael Meister, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU Bundestagsfraktion1
„Es besteht die berechtigte Sorge, dass Ausschüttungen unversteuert ins Ausland fließen.“ Klaus Droste, Managing Director Deutsche Bank2
„Wenn die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgezeigten steuerlichen Bedenken unlösbar sind, dann kann ich mir eine Einführung von REITs kaum vorstellen. Joachim Poß, SPD-Finanzexperte3
Diese drei Zitate geben die aktuelle Diskussion über die Implementierung von REITs am deutschen Kapitalmarkt treffend wieder. Einerseits sehen die Experten großes Potential, andererseits fürchten Bund und Länder hohe Steuerausfälle. So diskutiert Deutschland seit über einem Jahr die Einführung des Vehikels...
In diesem Sinne:
- Lucundi acti labores -
- Angenehm sind die erledigten Arbeiten - (Marcus Tullius Cicero (106 v.Chr. - 43 v.Chr.) - aus: De finibus bonorum et malorum)
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Magisches Dreieck der G-REITs Seite
Abbildung 2: Vermögen in offenen Immobilienfonds per August 2005 Seite
Abbildung 3: Entwicklung offener Immobilienfonds seit 1989 Seite
Abbildung 4: Entwicklung DIMAX versus DAX Seite
Abbildung 5: Beispielrechnung Ausschüttung und Besteuerung U.S. REITs Seite
Abbildung 6: Performance U.S. REITs versus amerikanische Benchmarks Seite
Abbildung 7: Korrelation von U.S. REITs mit dem Gesamtmarkt Seite
Abbildung 8: Tabelle: Pro und Contra REITs Seite
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1) Einleitung und Ziel der Arbeit
Wer die kapitalmarktorientierten Medien seit etwa Anfang des Jahres verfolgt, kommt an einem Thema nicht vorbei: „REITs - REAL ESTATE INVESMENT TRUSTS”. Die so genannten Immobilienaktien sollen in Deutschland eingeführt werden. REITs sind steuerlich privilegierte Aktiengesellschaften, deren primärer Geschäftszweck im Erwerb, der Veräußerung sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien besteht und deren Gewinn zum größten Teil an die Anleger weiter gegeben wird.
Es gilt die beste Lösung für den Standort Deutschland zu finden. Dabei müssen die Interessen verschiedener Marktteilnehmer berücksichtigt werden.
Zum Ersten die des Staates, der durch die REITs seine Einnahmen über die Besteuerung der Ausschüttungen und das Heben der schlafenden Besitztümer, den stillen Reserven, steigern will.4 Zum Zweiten müssen für die Eigentümer der Immobilienbesitztümer mit den über Jahre angehäuften stillen Reserven Anreize geschaffen werden, so dass sie diese in die GermanREITs einbringen. Zum Dritten muss auch den Investoren ein Anreiz gegeben werden in die neuen Vehikel am Kapitalmarkt in Deutschland zu investieren. Denn nur durch sie kann das deutsche Immobilienvermögen effizient an die Börse gebracht werden.
Trotz all dieser Faktoren, die eine Art magisches Dreieck5 der REITs bilden, soll das neue Instrument am Immobilienmarkt transparent sein. Aus diesem Grund sind mit der Einführung komplizierte und umfangreiche Diskussionen verbunden.
Ziel dieser Arbeit ist es daher, den Real Estate Investment Trust zunächst zu definieren und gegenüber den anderen Immobilienanlageformen, welche in Deutschland existieren, abzugrenzen. Im praktischen Teil soll die steuerliche Problematik behandelt werden, um zum Abschluss eine mögliche Empfehlung für den deutschen Markt zu geben, bei der alle Seiten des magischen Dreiecks genügend Berücksichtigung finden.
Hierzu müssen auch die bestehenden Immobilienanlagevehikel in Deutschland charakterisiert und analysiert werden. Nur so kann den neuen G-REITs ein Platz im deutschen Kapitalmarkt- system zugesprochen werden. In dieser Arbeit werden im Hinblick auf die Einführung des REITs der offene Immobilienfonds sowie die Immobilien-AG näher betrachtet. Direkt- investitionen wie auch Investitionen in geschlossene Fonds werden in der Marktbetrachtung zwar im Sinne eines ganzheitlichen Überblicks erwähnt, sind jedoch auf Grund ihrer Nähe zur Direktanlage nicht geeignet, sie vergleichend in die Arbeit mit einzubringen.
2) Der deutsche Immobiliensektor
2.1) Aktuelle Lage
Der Wert deutscher Immobilien lag im Jahr 2004 bei 9.000 Mrd. Euro. Das entspricht etwas mehr als dem vierfachen des Bruttoinlandsproduktes aus 2004.6 Immobilien sind für die Deutschen nach wie vor das bevorzugte Vehikel zur Altersvorsorge.7 In diesen drei kurzen Sätzen zeigt sich bereits die Wichtigkeit der Immobilien für den gesamten Finanzstandort Deutschland.8
Auch die Anlageprodukte, die im Bereich Immobilien zur Verfügung stehen, werden nach der Börsenbaisse im Jahr 2000 von Anlegern wieder mehr gesucht. Dies beruht auf der momentan geringeren Volatilität gegenüber Aktien. So belief sich das Nettoaufkommen der offenen Immobilienfonds im Jahr 2004 auf 3,1 Milliarden Euro, womit sie im Vergleich zu Aktienfonds und Geldmarktfonds weiterhin sehr gut abschneiden.9 Das gesamte Volumen der offenen Immobilienfonds belief sich per August 2005 auf 88,3 Mrd. Euro.10 Zunehmend erfreuen sich auch die geschlossenen Immobilienfonds großer Beliebtheit und werden immer mehr als Baustein der privaten Altersvorsorge entdeckt. So haben deren Nettomittelaufkom- men im Jahr 2004 mit 12,85 Mrd. Euro einen neuen Höchststand erreicht.11 Ihr kumuliertes Investitionsvolumen betrug bis Ende des Jahres 2004 insgesamt 170 Mrd. Euro.12 Des Weiteren gehören auch die an der Börse notierten Immobilienaktiengesellschaften zum deutschen Immobilienmarkt. Die Marktkapitalisierung aller im deutschen Immobilienindex DIMAX börsennotierten Immobilien-AG’s betrug im Juni 2005 6,8 Mrd. Euro.13 Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Immobilien-AG’s im Gegensatz zu den offenen und geschlos- senen Immobilienfonds in Deutschland bisher eine weniger bedeutende Rolle spielen.
Es steht fest, dass sich der deutsche Kapitalmarkt in einem ständigen Wandel befindet. Der deutsche Immobilienmarkt wird im Zuge der fortschreitenden Globalisierung mehr und mehr internationalisiert. So wandelt sich auch die Immobilienfinanzierung von der traditionellen Kreditfinanzierung hin zu kapitalmarktorientierten Finanzierungsprodukten.14 Dieser Trend ist nicht aufzuhalten. Dies belegen die Berichte über ausländische Investoren, die als Bieter für Immobilienportfolios auftreten. Fortress, Lone Star, Citygroup oder Goldman Sachs sind Die Einführung des German REIT - Problematik der steuerlichen Behandlung 3
hier nur einige Namen.15 Darin zeigt sich auch die Attraktivität, welche deutsche Immobilien besonders bei ausländischen Investoren besitzen.16
2.2) Ausgewählte Investitionsvehikel am deutschen Immobilienmarkt
2.2.1) Offene Immobilienfonds
2.2.1.1) Definition
Indirekt in Immobilien zu investieren ist am deutschen Finanzstandort unter anderem über die offenen Immobilienfonds möglich. Bei der Investition in offene Immobilienfonds erwirbt der Anleger nicht ein ganzes Objekt, sondern beteiligt sich über Anteilsscheine indirekt an einem Sondervermögen, welches aus Immobilien oder immobilienähnlichen Kapitalmarktprodukten sowie einer Liquiditätsreserve besteht.17 Dieses Sondervermögen ist streng von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG), die es verwaltet, getrennt.18 So ist das Vermögen des Anlegers bei einer Insolvenz der KAG geschützt. Offene Immobilienfonds stellen folglich ein durch eine KAG treuhänderisch verwaltetes Immobilienvermögen dar. Je nach Fonds- ausrichtung investiert das Management in bestimmte Märkte und Sektoren.
2.2.1.2) Rechtliche Rahmenbedingungen und Besteuerung
Der erste rechtliche Rahmen wurde bereits 1957 mit dem Gesetz über KAG (KAAG) gelegt. Dieses wurde am 28. Juli 1969 um die Regelungen zum offenen Immobilienfonds ergänzt und die KAG gemäß § 2 Abs.1 KAGG als Kreditinstitut eingestuft.19 Eine weitere modernere Rechtsgrundlage liefert das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Investmentgesetz (InvG), welches das KAAG ablöst.20 Zusätzlich zum InvG regeln von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung (BaFin) genehmigte Vertragsbedingungen das Rechtsverhältnis zwischen KAG und Anleger.21 Im InvG werden KAG, wie auch schon im KAAG, als Kreditinstitute definiert, deren Hauptzweck in der Verwaltung von Sondervermögen und der individuellen Vermögensverwaltung besteht.22 Von diesem Sondervermögen sind ständig mindestens 5% täglich verfügbar zu halten um Anleger zu bedienen, welche ihre Anteilsscheine zurückgeben möchten.23 Zur Abwicklung der Zahlungsströme zwischen KAG und Anleger wird die so genannte Depotbank zwischengeschaltet.24 Des Weiteren übernimmt die Depotbank die Verwahrung der Anteilsscheine für den Anleger25 sowie eine Kontrollfunktion gegenüber der KAG.26 Ein wichtiges Organ des offenen Immobilienfonds ist der Sachverständigenausschuss. Er ist für die Bewertung der im Portfolio befindlichen Objekte zuständig und hat so unmittelbaren Einfluss auf die Wertentwicklung des Fonds.27 Die Fondsgesellschaften sind im Sinne der Transparenz verpflichtet regelmäßige Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichte zu erstellen und zu veröffentlichen.28
Steuerlich ist zwischen der KAG, dem Sondervermögen und dem Anteilseigner zu unterscheiden. Die KAG haben laut InvG keine besondere Stellung und unterliegen somit der Körperschaftsteuer (KSt)29 und der Gewerbesteuer (GewSt).30 Da das Sondervermögen nach deutschem Steuerrecht als privates Zweckvermögen definiert wird, ist es von der KSt und der GewSt befreit.31 Bei Besteuerung der Anteilseigner wird zwischen Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen unterschieden. Die Dividenden der Immobilienfonds stellen beim Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.32 Sie unterliegen bei ausgeschöpftem Freibetrag der Einkommensteuer (ESt), wobei hier zunächst Kapitalertragsteuer (KeSt) bzw. Zinsab- schlagsteuer (ZaSt)33 einbehalten wird, die als Vorauszahlung mit der ESt verrechnet wird.34 Je nach Beschaffenheit des Immobilienvermögens sind Teile der Ausschüttungen steuerfrei. Dies ist z.B. der Fall, wenn Erträge von ausländischen Objekten oder Veräußerungsgewinne außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist in der Ausschüttung enthalten sind.35 Ausschüt- tungen des Fonds werden nicht voll besteuert, sondern unterliegen gemäß § 3 Abs. 40 a) EStG dem Halbeinkünfteverfahren. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr für den Anleger steuerfrei zu vereinnahmen.36 Veräußert der Anleger innerhalb dieser Zeit die Anteile wieder, kommt es gemäß § 23 Abs.1 Nr. 2 EStG zu einem privaten Veräußerungsgeschäft. Hieraus resultiert die volle Besteuerung als sonstige Einkünfte.37 Bei Realisierung von Verlusten innerhalb der Spekulationsfrist können diese horizontal ein Jahr zurück sowie unbegrenzt nach vorne verrechnet werden.38
2.2.1.3) Entwicklung offener Immobilienfonds und aktuelle Lage
Offene Immobilienfonds hatten lange Zeit den Ruf von nachhaltigen Wertsteigerungen bei geringem bis keinem Risiko. Als im Jahr 2000 die Börsenblase platzte, erhielten die offenen Immobilienfonds börsentäglich bis zu 60 Mio. Euro Mittelzuflüsse von verunsicherten, sicherheitssuchenden Anlegern und trieben so die Manager der Immobilienfonds in den Anlagenotstand. Folge waren Bietergefechte um Immobilien, welche die Preise künstlich aufblähten. Gleichzeitig wurden auf Grund des Börsencrashs weniger Büroflächen benötigt, was die Leerstandsraten steigen ließ.39 Dies sowie der Verlauf der Konjunktur führte zu Schwankungen der Immobilienmärkte. Auch Vorfälle wie jüngst bei der Sparkassen-Tochter Dekafonds, bei dem Immobilien über Jahre falsch bewertet wurden, haben das Vertrauen in die Immobilienfonds erschüttert.40 Trotzdem zeigt Abbildung 241 eine Art Trendwende. So hat der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) in seiner monatlichen Erhebung für August 2005 eine Steigerung des Nettomittelaufkommens von 163,5 Mio. Euro konstatiert. Die Entwicklung dieses Anlagevehikels von 1981 an ist in Abbildung 342 grafisch nachzuvollziehen. Bis Mitte der 90er Jahre waren Anleger hier durchweg Renditen von über 6% p.a. mit Ausnahme der Jahre 1987 und 88 gewöhnt. Ab 1993 konnten im Durchschnitt weniger als 6% p.a. erzielt werden. Einen neuen sich abzeichnenden Trend beschreibt die FTD. Sie konstatiert eine Teilung der Branche in zwei Klassen. Dies rührt daher, dass seit 2002 neu aufgelegte offene Immobilienfonds auch über die Grenzen Europas in Immobilien investieren dürfen. Zum 31. Juli 2005 weisen genau diese Fonds Renditen zwischen 4-6,1% auf. Das führt zu Mittelzuflüssen bei den neuen Fonds seit Jahresbeginn 2005 von 4,4 Mrd. Euro.43 Auch die aktuellen Zahlen zur Rendite zeigen, dass die Mehrzahl der offenen Immobilienfonds, welche nicht verstärkt im Ausland aktiv sind, im Schnitt eine geringere Rendite haben als haben als die international investierenden.44 Ob sich diese Verschiebungen in der Zukunft noch verstärken, oder doch eine Gegenbewegung einsetzt, darüber sind die Experten geteilter Meinung.45
2.2.2) Immobilien-Aktiengesellschaften
2.2.2.1) Definition
Immobilien-AG’s sind Aktiengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit sich zu mindestens 75% aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Immobilienverwaltung, Immobilienhandel, Projektentwicklung und Immobilienberatung zusammensetzt.46 Immobilien-AG’s unterliegen dem AktG47 ; sie werden vom Gesetzgeber nicht differenziert behandelt.48 Der Anleger erwirbt Aktien an der Immobilien-AG und kann entweder über Kursgewinne oder die jährliche Dividende profitieren. Eine wichtige Benchmark in diesem Segment stellt der seit 1995 vom Bankhaus Ellwanger & Geiger aufgelegte DIMAX dar. In ihm sind 51 deutsche Immobilienaktiengesellschaften notiert.49
2.2.2.2) Besteuerung
Die Immobilien-AG selbst unterscheidet sich - wie schon in der Definition erläutert - unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht von der „herkömmlichen“ Aktiengesellschaft. Daher ist die Gesellschaft voll körperschaft-50 und gewerbesteuerpflichtig.51 Es existieren hier auf Grund der Komplexität des deutschen Steuerrechts gewisse bilanzielle Spielräume, um den zu versteuernden Gewinn und somit auch die Steuerschuld zu mindern. An dieser Stelle soll auf eine für die Immobilien-AG besonders wichtige Sonderregelung zur Minderung der Körperschaftsteuerschuld genauer eingegangen werden. Diese findet ihre Grundlage im § 6b EStG. Hier erlässt der Gesetzgeber die anfallenden Steuern aus der Aufdeckung von stillen Reserven bei Veräußerung von Immobilien, welche sich über sechs Jahre hinweg im Vermögen der Gesellschaft befanden. Allerdings nur, wenn der Veräußerungsgewinn in eine Sonderrücklage eingestellt wird, die innerhalb von vier Jahren zu Gunsten eines Ersatzwirtschaftsgutes aufgelöst wird. Bei der Neuerstellung von Gebäuden kann die Frist auf sechs Jahre verlängert werden. Ist dies nicht der Fall, so ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen und zu versteuern.52 Gerade diese steuerliche Regelung wirkt sich positiv auf den Gewinn nach Steuern aus.
Der an der Immobilien-AG beteiligte Aktionär erzielt bei der Ausschüttung Einkünfte aus Kapitalvermögen.53 Diese werden bei ausgeschöpftem Freibetrag zunächst mit KeSt besteuert, wobei diese Zahlung auf die Einkommensteuerschuld angerechnet wird. Auch hier kommt, wie schon bei den offenen Immobilienfonds, das Halbeinkünfteverfahren zum Einsatz. Veräußerungsgewinne aus den Anteilen an der Immobilien-AG werden analog zu den schon in Kapitel 2.2.1.2) gezeigten Veräußerungsgewinnen bei offenen Immobilienfonds besteuert.
2.2.2.3) Entwicklung und Bedeutung der Immobilien-AG’s
Im Vergleich mit anderen Ländern haben die Immobilien-AG’s in Deutschland eine geringere Bedeutung. Bei Betrachtung der Gewichtungen der einzelnen Aktiengesellschaften im EPIX 50 wird dies deutlich.54 Die deutschen Unternehmen erreichen hier einen Anteil von 5,3% während britische und französische Unternehmen 33% bzw. 18% Anteil am Index haben. Die im EPIX 50 notierten Aktiengesellschaften weisen im Jahr 2003 insgesamt eine Marktkapitalisierung von 52,79 Mrd. Euro auf.55
Auf deutscher Ebene beträgt die Marktkapitalisierung aller im DIMAX gelisteten Unter- nehmen im Juni 2005 6,8 Mrd. Euro.56 In Relation zu offenen Immobilienfonds mit 88,3 Mrd. Euro ist dies ein schwindend geringer Wert. Historisch gesehen war dies nicht immer so. Im Jahr 1995 betrug die Marktkapitalisierung noch 4,39 Mrd. Euro, bis 1999 steigerte sie sich auf 15,29 Mrd. Euro.57 Diese Entwicklung begründet sich im allgemeinen Wertpapierboom dieser Zeit.58 Die nach dem Platzen der Aktienblase nachhaltig rückläufige Marktkapitalisierung ist auf mehrere Determinanten zurückzuführen. Einen wichtigen Grund bilden hier die offenen Immobilienfonds, da sie eine große Konkurrenz für die Immobilien-AG’s darstellen. Wie bereits aufgeführt, fällt den Immobilien-AG’s anderer Länder eine höhere Bedeutung zu, da ein vergleichbares Anlagevehikel nicht existiert. Des Weiteren herrscht am Markt für Immobilien-AG’s keine große Transparenz, so dass sich die Anleger oft schlecht informiert fühlen. Auch die Unsicherheit bzgl. des realen Wertes der Immobilienportfolios im Rahmen des schwachen Immobilienmarktes und der geringe Streubesitz spielen bei der Entscheidung
[...]
1 Apelt, K.: (2005), S. 11
2 Hönighaus, R.: (2005), S. 18 (a)
3 Jennen, B. / Maier, A.: (2005), S. 1
4 Vgl. Stock, S. / Teske, A. / Küppers, H.P.: (2005), S. 906
5 Vgl. Abbildung 1: Anhang, S. 21
6 Vgl. Huesmann, M.: (2005), S. 15
7 Vgl. Gotzi, M.: (2005), S. 27 (a)
8 Vgl. Schulte, K.-W.: (2004), S. 32
9 Vgl. IFD: (2005), S. 26 (a)
10 Vgl. Abbildung 2: Anhang S. 21
11 Vgl. Gotzi, M.: (2005), S. A4 (b)
12 Vgl. Loipfinger, S.: (2004), S. 12
13 Vgl. www.privatbank.de: (2005) (a)
14 Vgl. Gondring, H-P./Zoller, E./Dinauer, J.: (2003), S. 4
15 Vgl. www.eurohypo.de: (2004)
16 Vgl. Hönighaus, R.: (2005), S. A1 (b)
17 Vgl. Sailer, E. / Grabener, H.J.: (2000), S. 136
18 Vgl. InvG § 30 Abs. 1
19 Vgl. Bone-Winkel, S.: (1994), S.66 Æ hierdurch unterliegen offene Immobilienfonds auch dem KWG
20 Vgl. Klug, W.: (2004), S. 8
21 Vgl. InvG § 43 Abs. 2 Satz 1
22 Vgl. InvG § 2 Abs. 6
23 Vgl. InvG § 80 Abs. 1 letzter Satz in Zusammenhang mit InvG § 37
24 Vgl. InvG § 23
25 Vgl. InvG § 24 Abs. 1 Satz 1
26 Vgl. InvG § 27
27 Vgl. InvG § 77
28 Vgl. InvG § 45
29 Vgl. KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
30 Vgl. GewStG § 2 Abs. 2
31 Vgl. KStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 Æ InvG § 11 Abs. 1 Satz 1
32 Vgl. EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
33 ob KeSt oder ZaSt erhoben wird, hängt von der Art der Erträge ab. ZaSt wird bei Zinsen aus der Liquiditätsanlage sowie Mieten und Pachten, Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erhoben, KeSt bei Erträgen die dem Sondervermögen als Dividenden von KAG zufließen Æ Vgl. Nowak, M.: (2005), S. 70
34 Vgl. Klug, W.: (2004), S. 12
35 Bestes Beispiel: HI-Europa, der jedes Jahr etwa 72% steuerfrei ausschüttet Æ Vgl. www.hausinvest.de: (2005)
36 Vgl. EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2
37 Vgl. EStG § 22 Nr. 2 Æ Definition
38 Vgl. EStG § 23 Abs. 3 Satz 8
39 Vgl. Haimann, R.: (2005), S. A10 (a)
40 Vgl. Haimann, R.: (2005), S. A10 (a)Æ Die Deka Immobilienfondsmanager mussten im Herbst 2004 einräumen, dass ihr Deutschland Fonds kurz vor der Illiquidität steht
41 Vgl. Abbildung 2: Anhang: S. 21
42 Vgl. Abbildung 3: Anhang: S. 22
43 Vgl. Haimann, R.: (2005), S. A5 (b)
44 Vgl. www.bvi.de: (2005) (a) Æ beim HI europa mit 1,3% vom 08.04-08.05 geht im Vergleich zum inter- national orientierten KanAm mit 6,2% im gleichen Zeitraum die Schere der Rendite am deutlichsten auseinander
45 Vgl. Haimann, R.: (2005), S. A5 (b)
46 Vgl. Schulte, K.-W.: (2004), S. 33
47 Vgl. ebs/ZEW: (2005), S. 96
48 daher soll hier auch die gesetzliche Grundlage nicht in einem gesonderten Kapitel erörtert werden
49 Vgl. www.privatbank.de: (2005) (a)
50 Vgl. KStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 1 Abs. 2
51 Vgl. GewStG § 2 Abs. 2
52 Vgl. EStG § 6b Abs. 3 S.5
53 Vgl. Kapitel 2.2.1.2), S. 4 Æ Gesetzesgrundlage ist hier wie bei den offenen Immobilienfonds schon gezeigt
54 EPIX 50 ist der Europäische Immobilienindex erstellt vom Bankhaus Ellwanger & Geiger
55 Vgl. Nowak, M.: (2005), S. 90
56 Vgl. www.privatbank.de: (2005) (a)
57 Vgl. Klug, W.: (2004), S. 19
58 Vgl. Huesmann, M.: (2005), S. 37
- Citar trabajo
- Tobias Kröber (Autor), 2005, Die Einführung des German Real Estate Investment Trust - Problematik der steuerlichen Behandlung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60098
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