“Mehmet“ heißt die Polizeiakte des jungen Türken Muhlis A., der es bis zu seinem 14. Lebensjahr bereits auf 62 Straftaten brachte. Als Zehnjähriger begann er seine kriminelle Karriere mit Diebstahl und Körperverletzung.“ Solche oder ähnliche plakativen Meldungen in den Medien stärken in der Bevölkerung die Meinung, dass eine „Radikalisierung“ der Jugend stattfindet. Meist werden hierbei weder Ursachen, Motive, noch die Folgen differenziert betrachtet. Außerdem führt dies zu Pauschaldenken, zu Stigmatisierungen und zu Unwahrheiten in der Öffentlichkeit. All das ist kein Beitrag zu einer Problemlösung. Um aber Motive krimineller Handlungen verstehen zu können, bedarf es einer komplexen Betrachtung. Zusammenhänge aufzudecken und Ursachen zu klären ist Ziel und Aufgabe der Kriminalsoziologie, die in den letzten Jahren zunehmend Beachtung findet. Die vorliegende Diplomarbeit „Jugenddelinquenz im Zusammenhang mit Gruppenzugehörigkeit“ untersucht, ob und inwieweit die Gruppe ihre Mitglieder in ihrem Verhalten so beeinflusst, dass diese von der strafrechtlichen Norm abweichen. Am konkreten Beispiel des Ladendiebstahls, einem typischen Jugenddelikt, wird dies hier aufgezeigt.
Ziel der Arbeit ist, mögliche Einflussfaktoren, die delinquentes Verhalten von Jugendlichen begünstigen, zu untersuchen. Im Besonderen wird die peer-group der Befragten betrachtet. Es wird jedoch berücksichtigt, dass der Einfluss einer Gleichaltrigengruppe alleine nicht ausreicht, um eine umfassende Erklärung von delinquentem Verhalten zu erhalten. Infolgedessen werden weitere beeinflussende Faktoren wie z.B. subjektive Zufriedenheit mit den verfügbaren finanziellen Ressourcen herangezogen, um eine umfangreiche Untersuchung zu gewährleisten. Ist delinquentes Verhaltenes erlernt? Ist es eine Disposition? Oder ist es mit einem individuellen Nutzen für den Jugendlichen verknüpft? Weiterhin stellt sich die Frage, wie Gruppennormen bestimmt werden, und ob eine Gruppe als solche existiert oder nur einen Konstruktbegriff darstellt. [...]
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsdefinitionen
2.1 Normbegriffe - soziale und strafrechtliche Norm
2.1.1 Normbegriff allgemein
2.1.2 Soziale Norm
2.1.3 Strafrechtliche Normen
2.1.4 Problematik der Normdurchsetzung
2.2 Devianz, Delinquenz und Kriminalität – Kernbereiche und Schnittmengen
2.2.1 Kernbereiche
2.2.2 Schwierigkeit der Abgrenzung
2.3 Einführung in die Kriminalsoziologie
3 Theoretische Grundlagen
3.1 Kriminalsoziologische Theorien
3.1.1 Soziale Lerntheorien
3.1.2 Kontrolltheorien
3.2 Gruppentheoretische Grundlagen
3.2.1 Einführung in die Gruppensoziologie
3.2.2 Gruppe und Identität
3.2.3 Gleichaltrigengruppe
3.2.4 Gruppennormen
3.2.5 Gruppendruck
4 Jugenddelinquenz als Sonderform abweichenden Verhaltens
4.1 Wesensmerkmale von Jugenddelinquenz
4.1.1 Normalität und Ubiquität
4.1.2 Episodenhaftigkeit
4.1.3 Geschlechtsspezifische Unterschiede
4.1.4 Gruppendelinquenz
4.2 Jugendtypische Delinquenz
5 Benennung wichtiger Hypothesen
6 Empirische Untersuchung
6.1 Konzeption und Forschungsziele
6.2 Demographische Daten aller befragten Jugendlichen
6.3 Freizeitverhalten aller befragten Jugendlichen
6.4 Ladendiebstahl
6.4.1 Demographische Daten der delinquenten Jugendlichen
6.4.2 Einstellung zum Ladendiebstahl
6.4.3 Sanktionserfahrungen der delinquenten Jugendlichen
6.4.4 Mögliche Motive für eine Normbefolgung
6.5 Einflussfaktoren bei delinquentem Verhalten von Jugendlichen
6.5.1 Finanzielle Lage der Jugendlichen
6.5.2 Zufriedenheit mit der finanziellen Lage
6.5.3 Abnehmende Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Gemeinschaften
6.5.4 Zunehmend freie Zeit
6.5.5 Bedeutung der peer-group
6.5.6 Jugenddelinquenz: Gruppendelinquenz
6.6 Zusammenfassung und Interpretation der wichtigsten Ergebnisse
7 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 - Stichprobe Duisburg 2003
Tabelle 2 - Geschlechterverteilung der delinquenten Jugendlichen
Tabelle 3 - Altersverteilung bei dem ersten Ladendiebstahl
Tabelle 4 - Häufigkeit der Ladendiebstähle zwischen Januar 2002 und Februar 2003
Tabelle 5 - Einschätzung der Schwere von Ladendiebstahl
Tabelle 6 - Korrelationskoeffizient nach Spearman
Tabelle 7 - Erlebte Konsequenzen bei Ladendiebstahl
Tabelle 8 - Polizeikenntnis der Ladendiebstähle
Tabelle 9 - Sanktionserfahrung im Zusammenhang mit der Delikthäufigkeit
Tabelle 10 - Einschätzung der Strafhöhe im Zusammenhang mit Delikthäufigkeit
Tabelle 11 - Hohe Sanktionswahrscheinlichkeit als Motiv der Normbefolgung im Zusammenhang mit der Delikthäufigkeit
Tabelle 12 - Einschätzung der Sanktionswahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit Ladendiebstahl
Tabelle 13 - Warenwert des Diebesgutes
Tabelle 14 - Finanzielle Ressourcen der Jugendlichen
Tabelle 15 - Höhe des verfügbaren Geldes im Zusammenhang mit der Häufigkeit von Ladendiebstählen
Tabelle 16 - Subjektive Zufriedenheit im Zusammenhang mit der Häufigkeit von Ladendiebstählen
Tabelle 17 - Zugehörigkeit zu einer festen Gruppe im Zusammenhang mit Ladendiebstahl
Tabelle 18 - Zugehörigkeiten zu mehreren Gemeinschaften im Zusammenhang mit Ladendiebstahl
Tabelle 19 - Zeitaufwand für Hausaufgaben im Zusammenhang mit Ladendiebstahl
Tabelle 20 - Kontakthäufigkeit und Gruppenzusammensetzung
Tabelle 21 - Gruppenzusammensetzung im Zusammenhang mit Ladendiebstahl
Tabelle 22 - Negative Freizeitbeschäftigung im Zusammenhang mit Ladendiebstahl
Tabelle 23 - Mittelwertvergleich der Gruppenaktivität
Tabelle 24 - Meinungseinschätzung der Freunde
Tabelle 25 - Ausführung des letzten Ladendiebstahls
Tabelle 26 - Ausführungsart des Ladendiebstahls im Zusammenhang mit Unrechtsbewusstsein
Tabelle 27 – Nicht nur in einer Gruppe akzeptiert (Drittvariablenkontrolle)
Tabelle 28 – Nur in einer Gruppe akzeptiert (Drittvariablenkontrolle)
Tabelle 29 – Unzufrieden mit dem Geldbetrag (Drittvariablenkontrolle)
Tabelle 30 – Zufrieden mit dem Geldbetrag (Drittvariablenkontrolle)
Tabelle 31 - Geburtsort
Tabelle 32 - Staatsangehörigkeit
Tabelle 33 - Altersverteilung aller Befragten
Tabelle 34 - Zusammensein mit Eltern
Tabelle 35 - Eltern geschieden bzw. leben getrennt
Tabelle 36 - Betreuung der Jugendlichen
Tabelle 37 - Berufstätigkeit der Eltern
Tabelle 38 - Wohlstandsniveau-Treppe
Tabelle 39 - Geld zur eigenen Verfügung
Tabelle 40 - Ausreichen des Geldes
Tabelle 41 - Konsumverhalten
Tabelle 42 - Gruppenzugehörigkeit
Tabelle 43 - Kontakthäufigkeit mit unterschiedlichen Gemeinschaften
Tabelle 44 - Gruppenaktivität
Tabelle 45 - Freizeitunterhaltung
Tabelle 46 - Zeitaufwand für Fernsehen
Tabelle 47 - Altersverteilung beim ersten Ladendiebstahl
Tabelle 48 - Unrechtsbewusstsein der delinquenten Jugendlichen
Tabelle 49 - Ausreichen des Geldes im Zusammenhang mit Ladendiebstahl
Tabelle 50 - Häufigkeit der Treffen von der Freundesgruppe außerhalb der Schule
Tabelle 51 - Zeitaufwand für Hausaufgaben
Tabelle 52 - Zeitaufwand für Hausaufgaben von delinquenten und nicht-delinquenten Jugendlichen
Tabelle 53 - Probleme die Freizeit zu gestalten
Tabelle 54 - Probleme mit den Eltern
Tabelle 55 - Meinungsschätzung der Freunde bezüglich Ladendiebstahls
Tabelle 56 - Zusammenhang zwischen Einschätzung der Strafhöhe und der Delikthäufigkeit
Tabelle 57 - Zusammenhang zwischen Einschätzung der Sanktionswahrscheinlichkeit und der Delikthäufigkeit
Tabelle 58 - Zusammenfassung zwischen finanzieller Lage und Delikthäufigkeit
Tabelle 59 - Zusammenfassung zwischen der subjektiven Zufriedenheit und der Delikthäufigkeit
Tabelle 60 - Chi-Quadrat-Test
Tabelle 61 - Zusammenhang zwischen Zeitaufwand für Hausaufgaben und Ladendiebstahl
Tabelle 62 - Zusammenhang zwischen negativer Freizeitbeschäftigung und Ladendiebstahl
Tabelle 63 - Zusammenhang zwischen Meinungseinschätzung der Freunde und Ladendiebstahl
Tabelle 64 - Mittelwertvergleich Zeitdauer für die Hausaufgaben
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Deliktbereiche delinquenten Verhaltens
Abbildung 2 – Kriminalität und abweichendes Verhalten
Abbildung 3 – Jugendgruppen der Gleichaltrigen
Abbildung 4 – Bezugswissenschaften der Kriminologie und ihre theoretischen Ansätze
Abbildung 5 – Dunkel- und Hellfeld
1 Einleitung
“Mehmet“ heißt die Polizeiakte des jungen Türken Muhlis A., der es bis zu seinem 14. Lebensjahr bereits auf 62 Straftaten brachte. Als Zehnjähriger begann er seine kriminelle Karriere mit Diebstahl und Körperverletzung.“[1]
Solche oder ähnliche plakativen Meldungen in den Medien stärken in der Bevölkerung die Meinung, dass eine „Radikalisierung“ der Jugend stattfindet.
Meist werden hierbei weder Ursachen, Motive, noch die Folgen differenziert betrachtet. Außerdem führt dies zu Pauschaldenken, zu Stigmatisierungen und zu Unwahrheiten in der Öffentlichkeit. All das ist kein Beitrag zu einer Problemlösung.
Um aber Motive krimineller Handlungen verstehen zu können, bedarf es einer komplexen Betrachtung. Zusammenhänge aufzudecken und Ursachen zu klären ist Ziel und Aufgabe der Kriminalsoziologie, die in den letzten Jahren zunehmend Beachtung findet.
Die vorliegende Diplomarbeit „Jugenddelinquenz im Zusammenhang mit Gruppenzugehörigkeit“ untersucht, ob und inwieweit die Gruppe ihre Mitglieder in ihrem Verhalten so beeinflusst, dass diese von der strafrechtlichen Norm abweichen. Am konkreten Beispiel des Ladendiebstahls, einem typischen Jugenddelikt, wird dies hier aufgezeigt.
Ziel der Arbeit ist, mögliche Einflussfaktoren, die delinquentes Verhalten von Jugendlichen begünstigen, zu untersuchen. Im Besonderen wird die peer-group der Befragten betrachtet. Es wird jedoch berücksichtigt, dass der Einfluss einer Gleichaltrigengruppe alleine nicht ausreicht, um eine umfassende Erklärung von delinquentem Verhalten zu erhalten. Infolgedessen werden weitere beeinflussende Faktoren wie z.B. subjektive Zufriedenheit mit den verfügbaren finanziellen Ressourcen herangezogen, um eine umfangreiche Untersuchung zu gewährleisten.
Ist delinquentes Verhaltenes erlernt? Ist es eine Disposition? Oder ist es mit einem individuellen Nutzen für den Jugendlichen verknüpft?
Weiterhin stellt sich die Frage, wie Gruppennormen bestimmt werden, und ob eine Gruppe als solche existiert oder nur einen Konstruktbegriff darstellt. Ebenso wird untersucht, ob die Gruppe einen so umfangreichen Einfluss auf ihre Mitglieder ausüben kann, dass diese delinquentes Verhalten zeigen.
Um einen Einstieg in die Thematik zu erhalten, ist es für den soziologischen Diskurs wichtig, Begrifflichkeiten zu klären und diese in Abgrenzung zueinander zu betrachten. So werden im ersten Kapitel die Begriffe Norm, Kriminalität, Delinquenz und Devianz erläutert und definiert. Außerdem werden die Entstehung und die Tätigkeitsfelder der Kriminalsoziologie beschrieben.
Im Folgenden werden, die für diese Arbeit relevanten soziologischen Theorien vorgestellt, die anhand von formulierten Hypothesen und mit Hilfe von empirischen Untersuchungen analysiert werden. Um einen Zusammenhang zwischen Gruppenzugehörigkeit und Delinquenz zu untersuchen, muss eine Klärung des Begriffs „Gruppe“ stattfinden. Im Speziellen wird auf die Gleichaltrigengruppe und deren möglichen Einfluss auf ihre Mitglieder eingegangen.
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Kriminalität in der modernen Stadt“ werden Jugenddelinquenz und -devianz im Wandel von urbanen Sozialmilieus, Lebens-, Freizeit- und Konsumstilen, ethnisch-kulturellen Orientierungen und sozialer Kontrolle untersucht.[2] Der durch diese Erhebung erhaltene Datensatz stellt die Grundlage für die empirischen Auswertungen dar. Hier werden u.a. folgende Items in Verbindung mit Ladendiebstahl betrachtet: Häufigkeitsverteilung der Delikte, erlebte Konsequenzen der mutmaßlichen Täter, Zusammenhänge mit Gruppenzugehörigkeit, finanzielle Situation und zunehmende freie Zeit der Jugendlichen.
2 Begriffsdefinitionen
Die Definition und Abgrenzung der verwendeten Begriffe Kriminalität, Delinquenz, kriminelles Verhalten und Devianz (abweichendes Verhalten) ist bedeutsam für das Verständnis und für die weitere Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Um jedoch zu verstehen was abweichendes Verhalten in Abgrenzung zu Kriminalität bedeutet, muss zuerst der Normenbegriff geklärt werden. Dies ist wichtig, da zuerst erläutert werden muss, wovon jemand abweicht.[3] Personen können von sozialen wie auch von strafrechtlichen Normen abweichen.
2.1 Normbegriffe - soziale und strafrechtliche Norm
Bei einer Durchsicht der soziologischen Literatur über den Normbegriff fällt auf, dass es keine einheitliche Definition gibt. In den kommenden Abschnitten werden die verschiedenen Normbegriffe von einander abgegrenzt und definiert.
2.1.1 Normbegriff allgemein
In der Literatur sind zahlreiche Definitionsversuche[4] zu finden, die sich im Kern auf drei verschiedene Bedeutungen des Normbegriffs beschränken lassen. Nach Fuchs stellen die meisten Definitionen eine Mischung aus zwei oder drei der folgenden Bedeutungen dar: „[Norm als] [1] eine beobachtbare Gleichförmigkeit, [2] eine soziale Bewertung von Verhalten [oder] [3] eine verbindliche Forderung eines bestimmten Verhaltens.“[5]
Homans stellt jedoch fest, dass Normen selbst keine Verhaltensformen sind, sondern Auffassungen der Menschen darüber, wie Verhalten sein sollte. Eine Norm ist eine Idee in den Köpfen von Gruppenmitgliedern, die definiert, was die Personen voneinander in bestimmten Situationen erwarten. Bei einer Nichtbefolgung der Norm muss eine Sanktion folgen, sonst ist es keine Norm.[6]
Der in dieser Arbeit verwendete allgemeine Normbegriff schließt sich der Definition von Homans an.
2.1.2 Soziale Norm
Es gibt Unterschiede zwischen strafrechtlichen und sozialen Normen. Schäfers definiert soziale Norm als „mehr oder weniger verbindliche, allgemein geltende Vorschrift für menschliches Handeln.“ Dies bedeutet, dass soziale Normen als Orientierungshilfe dienen, aber situativ oder positional abhängen, dass heißt, dass sie unterschiedlich bewertet und interpretiert werden. Sie nur geben an, was von einer Person in einer bestimmten Situation erwartet beziehungsweise nicht erwartet wird.
Nach Lamnek ist soziales Handeln ohne soziale Normen sehr schwierig, „[…] da sich das Handeln mit den Erwartungen an den Handelnden zumindest teilweise überdecken muss, um eine sinnvolle Interpretation der Handlungssituation zu ermöglichen.“[7] Somit gewährleisten Normen Regelmäßigkeiten des Handelns und geben Personen eine Struktur, an der sie sich orientieren können. Sie bieten Menschen z.B. während einer Interaktion Verhaltenssicherheit und machen so soziales Handeln für Beteiligte berechenbar. Daher stellen Normen gleichzeitig eine Art Komplexreduktion einer sozialen Situation dar, die soziales Handeln vereinfacht.
In dieser Arbeit werden soziale Normen als allgemeingültige Verhaltensregeln[8] innerhalb einer Gesellschaft verstanden, die Interaktionen zwischen Personen regeln und sie vereinfachen. Wenn z.B. in einer Freundschaftsgruppe von Jugendlichen nur Markenkleidung akzeptiert ist, stellt dies eine Norm innerhalb der Gruppe dar. Diese strukturiert und vereinfacht die Interaktion mit anderen Gruppen. Durch die Kleidung ist klar ersichtlich, wer in dieser Gruppe integriert ist und wer nicht. Diese Anpassung an die Norm wird von den Mitgliedern erwartet. Somit ist gewährleistet, dass die Gruppe sich von Fremdgruppen abgrenzt. Erfüllt ein Mitglied diese Norm nicht und gleicht seine Kleidung nicht an, erregt dieses Aufmerksamkeit und Aufsehen. Diese Abweichung wird von den anderen Gruppenmitgliedern registriert, zur Sprache gebracht und gegebenenfalls auch z.B. durch Ausschluss aus der Gruppe sanktioniert.
Diese Richtlinien des Verhaltens[9] werden im Sozialisationsprozess internalisiert und durch Sanktionen der Gruppe gesichert.[10] Das Problem der Normdurchsetzung ist dennoch alleine durch Sanktionierung noch nicht gelöst. Ein grundlegendes Problem ist, dass Normen von Gruppenmitgliedern aus verschiedenen Gründen unterschiedlich verinnerlicht werden. Nach umfassender Internalisierung bedarf es kaum noch Sanktionen um normkonformes Handeln zu erhalten. Jedoch ist für die Durchsetzung von weniger internalisierten Normen soziale Kontrolle notwendig. Das soll sicherstellen, dass normkonformes Handeln belohnt und normabweichendes Verhalten bestraft (negativ sanktioniert) wird. Bei einem Verstoß gegen soziale Normen wird eine negative Sanktionierung z.B. von der Familie oder dem Freundeskreis erfolgen.
2.1.3 Strafrechtliche Normen
Strafrechtliche Normen bilden nur einen (kleinen) Teil und Ausschnitt in dem Geflecht sozialer Normen. […] Soziale Normen lassen sich gegenüber strafrechtlichen Normen unterscheiden hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit, Durchsetzbarkeit und nach der Sanktionierung eines Normverstoßes.“[11] Soziale Normen können positional und situativ variieren. Hingegen handelt es sich bei strafrechtlichen Normen um, für jeden verbindliche Normen.
Strafrechtliche Normen haben den „[…] Anspruch der Identifikation von Abweichungen und die postulierte Bestrafung der Abweichler durch die formalen Instanzen sozialer Kontrolle (Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafjustiz und Strafvollzug). Entscheidend ist weiter, dass die Strafverfolgung vom Willen von Opfer weitgehend unabhängig ist und dass die Bestrafung in einem öffentlichen Verfahren diskreditiert und stigmatisiert werden.“[12] Strafrechtliche Normen sind Ansichten von der Allgemeinheit, was diese für strafbar hält und deshalb mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft sehen möchte.[13]
Der Verstoß gegen strafrechtliche Normen ist in dieser Arbeit von großer Bedeutung, da das Delikt Ladendiebstahl betrachtet wird.
2.1.4 Problematik der Normdurchsetzung
Das Problem der Normdurchsetzung ist nicht alleine durch strafrechtliche Konsequenzen zu lösen. Denn „Normen können auch kontradiktorisch sein, so dass ein Normkonflikt notwendigerweise entsteht, also auch negative Sanktionen in Kauf genommen werden müssen.“[14] Z.B. akzeptieren Jugendliche, die einen Ladendiebstahl begehen, negative Sanktionen (eine Anzeige), um eine subjektiv höherwertigere Belohnung (soziale Anerkennung von anderen Jugendlichen) zu erhalten.[15] Hier wird deutlich, dass „der Sanktionierungsmechanismus alleine […] keineswegs perfekte Normbefolgung garantieren [kann].“[16] Nach Lamnek sind die Höhe der Sanktion und die Sanktionswahrscheinlichkeit, mit der ein Normabweichler bestraft wird ausschlaggebend für ein normkonformes Verhalten. Wenn es dem gefährdeten Jugendlichen als sehr unwahrscheinlich erscheint, dass er bei einem Diebstahl gestellt und bestraft wird, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen Ladendiebstahl begeht.[17]
Die soziale wie auch die strafrechtliche Sanktionen haben als Ziel, dass der Normabweichler sich künftig normkonform verhält und dass alle anderen potentiellen Abweichler durch dieses Beispiel davon abgehalten werden gegen die Norm zu verstoßen.[18] „Eine wesentliche Funktion der Sanktion ist also die Präventivwirkung.“[19] Diese angestrebte Auswirkung ist jedoch nicht immer gewährleistet, da individuelle, situative und motivationale Elemente das Verhalten ebenfalls beeinflussen. Hier wird deutlich, dass Abweichungen von Normen aus verschiedenen Gründen entstehen können. Normen können zueinander in Konkurrenz stehen und miteinander nicht vereinbar sein, wie z.B. unterschiedliche Normen in unterschiedlichen Gruppen. Dadurch dass sich viele Jugendliche mehreren Gruppen zugehörig fühlen, können durch die sich widersprechenden Normen soziale Konflikte ausgelöst werden. Diese Problematik ist besonders im Jugendalter weit verbreitet, da die Zeit des Erwachsenwerdens vorwiegend eine Zeit der Umorientierung und des Wandels ist.[20] Normen werden aber auch aus Unkenntnis übertreten, da sie den Abweichlern nicht bekannt sind. Ein weiteres Motiv für die Nichtbefolgung von Normen kann eine unterschiedliche subjektive Normbewertung sein. Z.B. missachten delinquente Jugendliche gesellschaftliche und strafrechtliche Normen, indem sie einen Ladendiebstahl begehen, um den Normen innerhalb ihrer peer-group[21] gerecht zu werden („Klauen ist cool“ und macht Spaß oder Klauen als Mutprobe).[22]
Für diese Arbeit ist alleine ein Verstoß gegen strafrechtliche Normen relevant. Hier wird das Delikt Ladendiebstahl betrachtet, welches eine Missachtung dieser Normen darstellt und strafrechtlich sanktioniert wird. Es wird davon ausgegangen, dass die strafrechtlichen Normen und deren Konsequenzen den Jugendlichen bekannt sind. Interessant sind außerdem die Motive und die jeweiligen Situationen[23] der Jugendlichen, die sie veranlassen gegen bekannte und strafrechtliche Normen zu verstoßen.
Die verschiedenen Begrifflichkeiten, die ein Verstoß oder ein Abweichen von sozialen Normen, aber auch von strafrechtlichen Normen beschreiben, werden im folgenden Kapitel erläutert und voneinander abgegrenzt.
2.2 Devianz, Delinquenz und Kriminalität – Kernbereiche und Schnittmengen
Bei einer näheren Betrachtung wird schnell deutlich, dass eine begriffliche Bestimmung von „abweichendem Verhalten“ (Devianz) einige Probleme und Schwierigkeiten aufwirft.
2.2.1 Kernbereiche
Als Devianz (von frz. Dévier: abweichen) wird in der Soziologie die Abweichung von allgemeinen Normen und Wertvorstellungen bezeichnet.[24]
Die einfachste Beschreibung von abweichendem Verhalten ist laut Becker ihrem Wesen nach statistisch. Alles ist als abweichend zu definieren, was sich zu weit vom Durchschnitt entfernt.[25] Nach dieser Definition verhält sich jeder irgendwann abweichend, denn niemandem ist es möglich, in allen Bereichen zu jeder Zeit eine vollkommene Normbefolgung zu erzielen. Z.B. weichen der Klassenschlechteste und der Klassenbeste deutlich vom Klassendurchschnitt ab. Dennoch bleibt unklar, was der Durchschnitt ist und wer diesen festlegt. An diesem Beispiel wird deutlich, dass es sich um abweichendes Verhalten handelt, wenn Erwartungen oder Normen nicht erfüllt oder sogar übererfüllt werden.[26] Dies kann erwünscht und unerwünscht sein.
Becker kritisiert die statistische Definition, da diese nach seiner Meinung zu weit außerhalb der Beschäftigung mit Regelverstößen liegt.[27] Hierbei handelt es sich, laut Becker, lediglich um eine Abweichung von einem Durchschnitt, der keinerlei strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Jedoch rufen die devianten Verhaltensweisen soziale Reaktionen hervor, die darauf abzielen, die betreffende Person, die dieses Verhalten zeigt, zu verändern.[28] Eine mögliche Reglementierung des Klassenschlechtesten sowie des Klassenbesten kann durch ablehnendes Verhalten durch die Mitschüler erfolgen.
Allerdings hat abweichendes Verhalten eine Schnittmenge mit strafrechtlichen Verstößen. Hierzu gehören sehr unterschiedlich strukturierte Erscheinungsformen, wie z.B. Kriminalität und Delinquenz. Devianz ist demnach jedes normabweichende Verhalten. „Sie schließt sowohl Ordnungswidrigkeiten[29] als auch einfach unangepasstes soziales Verhalten ein.“[30]
Unter Kriminalität werden Verstöße von Erwachsenen gegen strafrechtliche Normen verstanden. Der Begriff der Kriminalität (von lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) „[…] meint die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen.“[31] Er orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Gemeint ist mit dem Begriff "Kriminalität" nicht nur das von der Polizei als Straftat bewertete Verhalten, sondern sämtliche Rechtsverletzungen von strafrechtlichen Tatbeständen.“[32]
Weitere Erscheinungsformen sind kriminelle Verhaltensweisen von Jugendlichen, die als Delinquenz bezeichnet werden.[33] „Delinquenz (lat. Delinquere: sich vergehen) ist die Tendenz, vor allem rechtliche, aber auch soziale Grenzen zu überschreiten. „Bereits 1899 wurde dieser Begriff in das amerikanische Jugendstrafrecht eingeführt, um kriminelle Handlungen von Erwachsenen und delinquente Handlungen von Kindern und Jugendlichen zu unterscheiden.“[34] Unter Jugenddelinquenz[35] versteht man in Anlehnung an die Definition des Jugendgerichtsgesetzes (§ 1 Abs. 2 JGG) die Straftaten von Kindern (unter 14 Jahren), Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre).[36] In der folgenden Abbildung werden die verschiedenen Deliktbereiche delinquenten Verhaltens dargestellt.
Abbildung 1 - Deliktbereiche delinquenten Verhaltens[37]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Delinquenz stellt besonders im Jugendalter ein Zeichen für eine nicht vollständig erfolgte sekundäre Sozialisation dar.[38] Delinquentes Verhalten von Jugendlichen wird in dieser Arbeit exemplarisch an dem Eigentumsdelikt Ladendiebstahl untersucht.
2.2.2 Schwierigkeit der Abgrenzung
Schwind fasst jede Handlung, die gegen eine strafrechtliche Norm spricht (vgl. I in Abbildung 2) unter den Begriff Kriminalität und veranschaulicht seine theoretischen Abgrenzungen anhand von einem Schaubild. Abzugrenzen von Kriminalität ist nach Schwind ein engerer „natürlicher Kriminalitätsbegriff“, der die Kriminalität auf einen Kernbereich von Handlungen beschränkt. Diese kriminellen Akte[39] sind auch ohne ein strafrechtliches Verbot verwerflich (vgl. II in Abbildung 2). Nach Schwind beinhaltet der Begriff Kriminalität in der Soziologie immer auch Devianz (vgl. III in Abbildung 2). Kriminalität verstößt also nicht nur gegen einen strafrechtlich relevanten Rahmen, sondern auch gegen soziale Normen.[40] Deviantes Verhalten ist aber nicht zwangsläufig kriminell. Der Alltag liefert dafür eine Fülle von Beispielen: Derjenige, der zu spät zu einer Vorlesung kommt, muss sich während der Veranstaltung einen Platz suchen. Die anderen müssen seinetwegen, während des Vortrages des Professors, aufstehen, Platz machen und die entstehende Belästigung aushalten. Eine Reglementierung von den anderen Studenten durch strafende Blicke oder wenig entgegenkommendes Verhalten kann die Folge sein. Wäre sein Verhalten als kriminell zu bewerten, hätte er außer den verurteilenden Blicken zusätzlich mit einer strafrechtlichen Konsequenz zu rechnen z.B. einer Anzeige.
Aus der folgenden Abbildung wird ersichtlich, dass abweichendes Verhalten auch die Handlungen mit strafrechtlichen Folgen und den Kernbereich des zu Sanktionierenden umfasst.
Abbildung 2 - Kriminalität und abweichendes Verhalten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I= Handlungen mit strafrechtlichen Folgen (z.B. Schwarzfahren, Alkohol am Steuer, Ladendiebstahl).
II= Kernbereich des zu Sanktionierenden (z.B. Mord, Vergewaltigung, Raub).
III= Abweichendes Verhalten (z.B. ungewöhnlicher Lebensstil, Alkoholismus, Suizid).
Quelle: vgl. Christian Lüdemann, Thomas Ohlemacher: Soziologie der Kriminalität: Theoretische und empirische Perspektiven. Weinheim, München 2002, S. 10.
Schwind verdeutlicht, dass delinquentes Verhalten (vgl. Handlungen mit strafrechtlichen Folgen I in Abbildung 2) und kriminelle Handlungen (vgl. II in Abbildung 2) gleichzeitig auch abweichendes Verhalten sind. Sie verstoßen nicht nur gegen eine strafrechtliche Norm, sondern weichen auch von einer gesellschaftlichen Norm ab. Unter abweichendem Verhalten wird in dem Schaubild unkonventionelles Verhalten, wie z.B. ein ausgefallener und ungewöhnlicher Lebensstil, der nicht strafrechtlich verfolgt wird, gemeint (vgl. Abweichendes Verhalten III in Abbildung 2).
Die hier verwendete Definition von abweichendem Verhalten beschreibt dieses als ein normverletzendes Handeln, das auch gegen strafrechtliche Normen verstößt und auch strafrechtlich verfolgt und beurteilt wird. Dieses Verhalten wird bei seiner Aufdeckung durch den Staat z.B. durch eine Geldstrafe[41] oder eine Anzeige negativ sanktioniert.
„“Abweichendes Verhalten“ schließt nicht ein, dass für die Betreffenden überhaupt keine Normen existieren, der „Deviant“ weicht […] von den gesamtgesellschaftlich akzeptierten Normen ab, er verhält sich jedoch u.U. konform zu den Normen einer anderen Gruppe.“[42] Dieser Aspekt, dass Jugendliche gegen strafrechtliche Normen verstoßen, um den vorherrschenden Gruppennormen in einer peer-group gerecht zu werden, ist in dieser Arbeit von großem Interesse und wird in der späteren empirischen Auswertung untersucht. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht der Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen strafrechtliche Normen und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die ein solches Verhalten befürwortet oder sogar aktiv unterstützt.
2.3 Einführung in die Kriminalsoziologie
Die wissenschaftliche Betrachtung von Kriminalität und kriminellen Handlungen begann vor etwa 200 Jahren und bis heute wurde eine unüberschaubare Vielfalt von theoretischen Ideen, methodischen Orientierungen und methodischen Herangehensweisen entwickelt. Unter Kriminalsoziologie wird die Auseinandersetzung mit den sozialen Bedingungen der Kriminalität und der gesellschaftlichen Reaktion darauf verstanden. Kriminalsoziologie wird von der Kriminologie[43] abgegrenzt, ist von dieser aber nicht unabhängig. Nach wie vor benötigt die Kriminalsoziologie wesentliche Anregungen von der internationalen, amerikanisch geprägten Kriminologie.[44] Jung bezeichnet die Kriminologie wiederum als eine autonome, empirische und interdisziplinäre Wissenschaft.[45] Sie hat mehrere Bezugswissenschaften, u.a. Kriminal-Ökonomie, Rechtswissenschaft und Kriminalsoziologie.[46]
Die Kriminalsoziologie ist unmittelbar auf die grundlegenden Strukturen sozialer Ordnung bezogen, daher umfasst sie notwendigerweise auch die Analyse des Rechts und der Gesetzgebungsprozesse.[47] Dieser Ansatz ist für diese Arbeit sehr wichtig, da hier abweichendes Verhalten von Jugendlichen von gültigen Rechtsnormen untersucht wird.
Nach Schwind beschäftigt sich die Kriminalsoziologie „[…] als Teilbereich der Soziologie, der die Kriminalität als Massenerscheinung im Leben der Gesellschaft betrachtet, mit den gesellschaftlich bedingten Ursachen der Kriminalität […].“[48] Sie ist besonders wichtig geworden im Hinblick auf die heutige Zahl von kriminellen Handlungen, die nicht ausschließlich von Jugendlichen ausgeführt werden. Die Bevölkerung verlangt nach mehr Sicherheit im Land. Filser ist der Meinung, dass die Gesellschaftspolitik Kriminalsoziologie braucht.[49] Kriminalsoziologie versucht mit soziologischen Ansätzen Kriminalität zu beschreiben und zu erklären, um einen Weg ausfindig zu machen, der die steigende Anzahl von Straftaten vermindern kann. Sie hat den Anspruch, die Täterpersönlichkeit aufgrund bestimmter Umwelteinflüsse (Familienverhältnisse, Kindheit, berufliche Entwicklung, Lebensweise etc.) zu erforschen.[50]
Da sich Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen aus Handlungen von Individuen zusammensetzt, müssen sich soziologische Theorien der Kriminalität besonders dem Zusammenhang von Mikro-Makro-Ebene und der „Übersetzung“ gesellschaftlicher Einflüsse in individuelles Verhalten widmen.[51] Die hier vorliegende Betrachtung der Thematik konzentriert sich auf die Analyse der sozialen Bedingungen von Delinquenz und delinquenten Handlungen. Im Besonderen werden in dieser Ausarbeitung die Auswirkungen der Gruppenzugehörigkeiten auf das delinquente Verhalten und andere Einflussfaktoren untersucht. Allerdings gibt es eine Unmenge von Perspektiven und Erklärungsansätzen, die in diesem Rahmen nicht ausführlich behandelt werden können. Die jeweilige Definition von Kriminalität ist durch die angewandte Perspektive bestimmt, aus der die kriminologische Fragestellung bearbeitet wird.
3 Theoretische Grundlagen
In diesem Kapitel werden die angewendeten theoretischen Grundlagen für die empirischen Untersuchungen vorgestellt.
3.1 Kriminalsoziologische Theorien
„Die Heterogenität der Kriminalsoziologie ist in theoretischer, methodologischer und methodischer Hinsicht unüberschaubar[…]“[52]. Hier wird deutlich, dass es eine Fülle von theoretischen Ansätzen zur Erklärung von kriminellen Handlungen gibt. Im Folgenden werden die Theorien, die für diese Arbeit als relevant erachtete werden vorgestellt. Es handelt sich um die Soziale Lerntheorien und die Kontrolltheorien. Im Mittelpunkt der vorliegenden Betrachtung steht die soziale Bedingtheit menschlichen Handelns. Nach Pfeiffer ist innerhalb der Soziologie kaum bestritten, „dass kriminelles Verhalten nicht „unsozial“ ist, sondern Regeln folgt, die auch für konformes Verhalten gelten und darüber hinaus bis zu einem gewissen Grade sogar funktional sein können.“[53]
3.1.1 Soziale Lerntheorien
Die Grundidee ist, dass Verhalten durch Beobachten von Modellen und unter dem Einfluss von Bestrafung, Belohnung und sozialen Normen erworben wird.[54] Soziale Lerntheorien sind prinzipiell mikrosoziologische Ansätze zur Analyse kriminellen Handelns und befassen sich mit Lernvorgängen. In dieser Arbeit werden die beiden Lernvorgänge Lernen am Erfolg und Lernen am Modell vorgestellt.[55]
In der Kriminalsoziologie führt erstmals Sutherland lerntheoretische Ideen ein. Er stellt die umweltbedingte Vermittlung von Verhalten heraus und sieht jede Handlung als erlerntes Verhalten an. Während die erste Fassung seiner Theorie noch stark an die Perspektive der sozialen Desorganisation anknüpft, expliziert er in der weiterentwickelten Fassung der Theorie aus dem Jahr 1947 das Konzept der differentiellen Assoziation. In dieser Theorie analysiert er soziale Prozesse, die den Erwerb krimineller Handlungen oder Verhaltensweisen begünstigen. Die Theorie besagt, dass die Mechanismen und Prinzipien des Lernens für jedes beliebige Verhalten, auch im Hinblick auf kriminelle Verhaltensweisen, anwendbar sind. Sutherland stellt fest, dass kriminelles Verhalten menschliches Verhalten ist und dass es nicht-kriminellem Verhalten sehr ähnlich ist.[56]
Dieses Konzept besagt „[i]n einer sehr gedrängten und übervereinfachten Form […], dass jemand zum Delinquenten oder Kriminellen wird, wenn er sich zu viel mit delinquenten und zu wenig mit nicht-delinquenten Verhaltensmustern assoziiert.“[57] Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass Kriminalität ein Kulturmuster ist. Jung bestätigt die Aussage Sutherlands, dass Kriminalität nicht angeboren ist, sondern erlernt wird.[58]
Jedoch ist die Nachahmung oder Imitation von delinquenten Personen nicht alleine ausschlaggebend für das Erlernen von kriminellen Handlungen. „Sutherlands zentrale These ist daher, dass Menschen kriminell werden, wenn bei ihnen Einstellungen, die Gesetzesverletzung begünstigen, gegenüber Einstellungen, die Gesetzesverletzungen erschweren, überwiegen.“[59] Demzufolge ist delinquentes Verhalten gelerntes Verhalten und wird wahrscheinlich, wenn vorherrschend Kontakte mit delinquenten Verhaltensmustern und Personen bestehen, von anderen Gruppenmitgliedern beobachtet und übernommen.
Das Konzept der differentiellen Assoziation bezieht sich darauf, dass Menschen in ihrer sozialen Umwelt nicht nur mit nicht-kriminellen Handlungen konfrontiert sind, sondern auch mit kriminellen Handlungen.
Anhand von neun Thesen[60] konkretisiert Sutherland seine Überlegungen:
1) Kriminelles Verhalten ist erlernt.
2) Kriminelles Verhalten wird in der Interaktion mit anderen in einem Kommunikationsprozess gelernt.
3) Kriminelles Verhalten wird überwiegend in intimen persönlichen Gruppen gelernt.
4) Lernen umfasst (a) den Erwerb einfacher oder komplexer Techniken, die notwendig sind, um eine Straftat zu begehen und (b) die spezifische Ausrichtung von Motiven, Trieben, Einstellungen und Rationalisierungen.
5) Die spezifische Ausrichtung von Motiven, Trieben, Einstellungen und Rationalisierungen wird gelernt, indem kodifizierte Normen positiv oder negativ bewertet werden.
6) Eine Person verhält sich kriminell, wenn Einstellungen, die Gesetzesverstöße positiv bewerten, gegenüber Einstellungen, die Gesetzesverstöße negativ bewerten, überwiegen.
7) Differenzielle Assoziationen variieren im Hinblick auf ihre Häufigkeit, Dauer, Priorität und Intensität.
8) Das Erlernen krimineller Verhaltensweisen umfasst alle Prinzipien und Mechanismen des Lernens, mittels derer alle anderen Verhaltensweisen gelernt werden.
Kriminelles Verhalten ist zwar Ausdruck allgemeiner Werte und Bedürfnisse, kann aber nicht durch diese erklärt werden, da jedes andere Verhalten auch Ausdruck derselben Bedürfnisse ist.
In der Theorie von Sutherland stehen eindeutig die Prozesse des Erwerbs krimineller Verhaltensweisen im Vordergrund, die nach ihm sozial bestimmt sind. Sack und König schließen daraus, „[…] dass die unpersönlichen Kommunikationsmittel wie Filme und Zeitungen eine relativ unwichtige Rolle bei der Entstehung kriminellen Verhaltens spielen.“[61]
Kluge bezieht die Thesen Sutherlands auf die Gruppe und berücksichtigt die Theorie der Gruppendynamik. Demzufolge ist es unvermeidbar, dass auch delinquente Verhaltensmuster weitergegeben werden, da die Gesellschaft aus verschiedenen Gruppen mit jeweils unterschiedlichen Norm- und Wertgefügen besteht. Folglich werden von einzelnen Gruppenmitgliedern verschiedene Wertorientierungen übernommen, je nachdem in welcher Gruppe sie integriert sind. Die verinnerlichten Werteorientierungen bestimmen sich nach Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status.[62]
Betrachtet man diese Aussagen mit der Kenntnis, dass sich Kontakte und Interaktionen mit anderen Personen in Gestalt von Lernprozessen vollziehen, wird der Einfluss von delinquenten Personen auf nicht-delinquente Personen deutlich.
Während Sutherland allgemein die Annahme formuliert, dass kriminelles Handeln sozial erlernt ist, sind Burgess und Akers (1966) in ihrer Theorie der differentiellen Verstärkung der Auffassung, dass kriminelle Handlungen instrumentell bzw. operant konditioniert sind.[63] Demnach zeigt eine Person eine Verhaltensweise, die positiv belohnt wird, häufiger als eine, die eine negative Reaktion hervorruft.
Neben der Konkretisierung der Prinzipien des Lernens führen die Autoren zusätzlich mögliche Einflüsse sozialer Interaktion auf das Erlernen krimineller Verhaltensweisen an. Beispielsweise wird das Verhalten von Jugendlichen auch durch verbale Aussagen von anderen Gruppenmitgliedern und deren Sanktionierung beeinflusst. Ratzka stellt die Theorie auf, dass es zu einer Schwächung der konventionellen Normbindung kommt, wenn „[…] konformes Verhalten in bestimmten Situationen weniger verstärkt [wird] als abweichendes Verhalten.“[64] Bei einer solchen Konstellation ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass der gefährdete Jugendliche abweichendes Verhalten zeigt. Burgess und Akers arbeiten ihre Überlegungen in 7 Hypothesen[65] aus:
Abweichendes Verhalten wird entsprechend den Prinzipien operanter Konditionierung gelernt.
Abweichendes Verhalten wird sowohl in nicht-sozialen Situationen, die verstärkend oder diskriminativ wirken, als auch in sozialen Interaktionen gelernt, in denen das Verhalten anderer verstärkend oder diskriminativ für abweichendes Verhalten wirkt.
Abweichendes Verhalten wird hauptsächlich im Rahmen solcher Gruppen erlernt, die die Hauptquellen der Verstärkung für das Individuum abgeben.
Das Erlernen des abweichenden Verhaltens, einschließlich spezifischer Techniken, Einstellungen und Umgehungstaktiken, ist eine Funktion der wirksamen und verfügbaren Verstärker und der existierenden Verstärkungsmöglichkeiten.
Die spezifischen Klassen des Verhaltens und die Häufigkeit ihres Vorkommens sind eine Funktion der wirksamen und verfügbaren Verstärker und der devianten oder nicht-devianten Richtung der Normen, Regeln und Definitionen, die die Verstärkung in der Vergangenheit begleitet haben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person in abweichende Handlungen einwilligt, steigt mit der Anwesenheit normativer Statements, Definitionen und Verbalisierungen, die im Rahmen des Prozesses differentieller Verstärkungen solches Verhalten gegenüber konformem Verhalten begünstigen.
Die Stärke des abweichenden Verhaltens ist eine direkte Funktion des Betrages, der Häufigkeit und der Wahrscheinlichkeit seiner Verstärkung. Die Modalitäten der Assoziation mit devianten Verhaltensmustern sind insofern bedeutsam, als sie die Quelle, das Ausmaß und das Programm der Verstärkung beeinflussen.
[...]
[1] Einmal Verbrecher- immer Verbrecher?: http://www.mdr.de/hier-ab-vier/tipps-gegen-tricks/1182992.html #absatz2, 30.01.2004, Abruf am 08.12.2005.
[2] vgl. Boers, Klaus; Reinecke, Jost: Information zur 2. Schülerbefragung in Duisburg 2003. S. 2.
[3] vgl. Bellebaum, Alfred: Abweichendes Verhalten. Kriminalität und andere soziale Probleme. Paderborn 1984, S. 9.
[4] vgl. Fuchs-Heinritz, Werner: Lexikon zur Soziologie. Opladen, 3. Auflage, 1994, S.466. Lamnek, Siegfried: Norm. In: Reinhold, Gerd; Lamnek, Siegfried: Soziologie-Lexikon. München, Wien 1997, S. 470. Schäfers, Bernhard: Grundbegriffe der Soziologie. 8. Auflage. Opladen 2003, S. 255.
[5] Fuchs-Heinritz, Werner: Lexikon zur Soziologie. Opladen, 3. Auflage, 1994, S.466.
[6] vgl. Homans, George C.: Theorie der sozialen Gruppe. 5. Auflage. Köln, Opladen 1970, S. 136.
[7] Lamnek, Siegfried: Norm. In: Reinhold, Gerd; Lamnek, Siegfried: Soziologie-Lexikon. München, Wien 1997, S. 470.
[8] vgl. Lamnek, Siegfried: Norm. a.a.O., S. 470.
[9] vgl. Lamnek, Siegfried: a.a.O., S. 470.
[10] vgl. Schäfers, Bernhard: Grundbegriffe der Soziologie. 8. Auflage. Opladen 2003, S. 255.
[11] Eisenberg, Ulrich: Examensklausur Kriminologie. http://www.fu-berlin.de/FB09/2Forschung/WE2/LS_Eisenberg/Dokumente/WFG8/JURA84_104.doc, 1984, Abruf am 02.02.2006, S. 1f.
[12] Savelsberg, Joachim: Norm, Normgenese. In: Kaiser, Günther; Kerner, Hans-Jürgen, u.a.: Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3. Auflage. Heidelberg 1993, S. 368.
[13] vgl. Strömer, Tobias: Larry Laffer vor Gericht. http://www.stroemer.de/veroeffentlichungen/diverse/laffer.htm, Neuss 03.1991, Abruf am 21.02.2006.
[14] Lamnek, Siegfried: Norm. In: Reinhold, Gerd; Lamnek, Siegfried: Soziologie-Lexikon. München, Wien 1997, S. 471.
[15] vgl. Kapitel 3.1.1.
[16] Lamnek, Siegfried: Norm. a.a.O., S. 471.
[17] vgl. Lamnek, Siegfried: a.a.O., S. 471.
[18] vgl. Lamnek, Siegfried: a.a.O., S. 471.
[19] Lamnek, Siegfried: a.a.O., S. 471.
[20] vgl. Hurrelmann: Lebensphase Jugend. Eine Einführung in die sozialwissenschaftliche Jugendforschung. 7. Auflage. Weinheim, München 2004, S. 31.
[21] vgl. Schaubild 1 im Anhang.
[22] vgl. Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 12. Auflage. Heidelberg 2002, S. 249.
[23] Gemeint sind die zum Beispiel die Zugehörigkeit zu einer oder mehreren Gruppen, die finanzielle Lage der Jugendlichen, usw.
[24] vgl. Wikipedia. Die freie Enzyklopädie: Devianz. http://de.wikipedia.org/wiki/Abweichendes_ Verhalten, 09.03.2006, Abruf 20.03.2006
[25] vgl. Becker, Howard S.: Außenseiter. Zur Soziologie abweichenden Verhaltens. Frankfurt am Main 1973, S. 4.
[26] vgl. Bellebaum, Alfred: Abweichendes Verhalten. Kriminalität und andere soziale Probleme. Paderborn 1984, S. 9.
[27] vgl. Becker, Howard S.: a.a.O., S. 4.
[28] vgl. Schäfers, Bernhard: Grundbegriffe der Soziologie. 8. Auflage. Opladen 2003, S. 414.
[29] „Eine Ordnungswidrigkeit ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit Geldbuße bedroht ist. Sie beinhaltet ein Verhalten, welches einer repressiven stattlichen Sanktion bedarf […].“ Feltes, Thomas: Ordnungswidrigkeit. In: Kerner, Hans-Jürgen: Kriminologie Lexikon. 4. Auflage. Heidelberg 1991, S. 236.
[30] Wikipedia. Die freie Enzyklopädie: Kriminalität. http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t, 14.02.2006, Abruf am 16.02.2006.
[31] Kaiser, Günther: Kriminalität. In: Kaiser, Günther; Kerner, Hans-Günther; u.a.: Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3. Auflage. Heidelberg 1993, S. 238.
[32] Wikipedia. a.a.O., Abruf am 16.02.2006.
[33] vgl. Schäfers, Bernhard: Grundbegriffe der Soziologie. 8. Auflage. Opladen 2003, S. 414.
[34] Schäfers, Bernhard; Scherr, Albert: Jugendsoziologie. Einführung in Grundlagen und Theorien.
[35] Siehe auch Kapitel 4.
[36] vgl. Maschke, Werner: Sicherheit und Kriminalität. Kinder- und Jugenddelinquenz. http://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_03/Kriminalitaet.pdf, Abruf am 28.11.2005, S. 19.
[37] vgl. Raithel, Jürgen: Jugendliches Risikoverhalten. Eine Einführung. 1. Auflage. Wiesbaden 2004, S. 40.
[38] vgl. Wikipedia. Die freie Enzyklopädie: Delinquenz. http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t, 14.02.2006, Abruf am 16.02.2006.
[39] Wie z.B. Mord, Vergewaltigung, Raub, schwere Körperverletzung und andere Kapitalverbrechen.
[40] vgl. Lüdemann, Christian; Ohlemacher, Thomas: Soziologie der Kriminalität. Theoretische und empirische Perspektiven. Weinheim, München 2002, S. 9f.
[41] Gemeint ist eine erhobene Bearbeitungsgebühr.
[42] Kluge, Karl-Josef; von Randow, Nicoletta: Kinder- und Schülerdelinquenz. Darmstadt 1979, S. 6.
[43] „Die Kriminologie ist eine selbstständige Erfahrungswissenschaft. Sie befasst sich mit den im menschlichen und gesellschaftlichen Bereich liegenden Umständen, die mit dem Zustandekommen, der Begehung, den Folgen und der Verhinderung von Straftaten sowie mit der Behandlung von Straffälligen zusammenhängen. Unter Beteiligung der Wissenschaften von Mensch und Gesellschaft richtet sie dabei ihre erfahrungswissenschaftlichen Forschungen auf alles, was mit der Persönlichkeit des Straffälligen in ihren sozialen Bezügen in Verbindung steht und mit dem von der Rechtsordnung bzw. Sozialordnung missbilligten Verhalten zusammenhängt.“ Göppinger, Hans: Kriminologie. 5. Auflage. München 1997, S. 1.
[44] vgl. Eifler, Stefanie: Kriminalsoziologie. Bielefeld 2002, S.5.
[45] vgl. Jung, Heike: Kriminalsoziologie. 1. Auflage. Baden-Baden 2005, S. 13.
[46] vgl. Schaubild 2 im Anhang.
[47] vgl. Pfeiffer, Dietmar K.; Scheerer, Sebastian: Kriminalsoziologie. Eine Einführung in Theorien und Themen. Stuttgart 1979, S. 10.
[48] Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 12 . Auslage. Heidelberg 2002, S. 8.
[49] vgl. Filser, Franz: Einführung in die Kriminalsoziologie. Paderborn usw. 1983, S. 9.
[50] vgl. Search and destroy. http://www.jungle-world.com/seiten/2005/22/5619.php, 01.06.2005, Abruf am 15.12.2005.
[51] vgl. Hess, Henner; Scheerer, Sebastian: Theorie der Kriminalität. In: Oberwittler, Dietrich; Karstedt, Susanne: Soziologie der Kriminalität. Wiesbaden 2004, S. 70.
[52] Eifeler, Stefanie: Kriminalsoziologie. Bielefeld 2002, S. 23.
[53] Pfeiffer, Dietmar; Scheerer, Sebastian: Kriminalsoziologie. Eine Einführung in Theorien und Themen. Stuttgart 1979, S. 11.
[54] vgl. Kapitel 2.1.2.
[55] vgl. Hanke, Ottmar: Gewaltverhalten in der Gleichaltrigengruppe von männlichen Kindern und Jugendlichen. Konzeptioneller Zugang-Pädagogische Folgerungen. Pfaffenweiler 1998, S. 74.
[56] vgl. Sutherland, Edwin; Cressey, Donald: Criminology. 8. Auflage. Philadelphia; New York u.a. 1970, S. 73.
[57] König, Rene: Soziologie der Jugendkriminalität. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. 5. Auflage. Köln, Opladen 1968, S. 103.
[58] vgl. Jung, Heike: Kriminalsoziologie. Baden-Baden 2005, S. 71.
[59] Ratzka, Melanie: Differentielle Assoziation, Rational Choice und kriminelles Handeln. In: Eifler, Stefanie; Schmitt, Stefan; u.a.: Gelegenheitsstrukturen und Kriminalität. http://www.uni-bielefeld.de/sozprob/Soziale%20Probleme%20Nr%202.PDF, Bielefeld 2001, Abruf am 21.12.2005, S.38.
[60] vgl. Sutherland, Edwin; Cressey, Donald: a.a.O.,, S. 75f.
[61] Sack, Fritz; König, Rene: Kriminalsoziologie. 3. Auflage. Wiesbaden 1979, S. 396.
[62] vgl. Kluge, Karl-Josef; von Randow, Nicoletta: Kinder- und Schülerdelinquenz. Darmstadt 1979, S. 54f.
[63] vgl. Sutherland, Edwin; Cressey, Donald: Criminology. 8. Auflage. Philadelphia; New York u.a. 1970, S. 87.
[64] Ratzka, Melanie: Differentielle Assoziation, Rational Choice und kriminelles Handeln. In: Eifler, Stefanie; Schmitt, Stefan; u.a.: Gelegenheitsstrukturen und Kriminalität. http://www.uni-bielefeld.de/sozprob/Soziale%20Probleme%20Nr%202.PDF, Bielefeld 2001, Abruf am 21.12.2005, S.39.
[65] vgl. Wiswede, Günter: Soziologie abweichenden Verhaltens. 2. Auflage. Stuttgart usw. 1979, S. 202.
- Citar trabajo
- Katrin Breinl (Autor), 2006, Jugenddelinquenz im Zusammenhang mit Gruppenzugehörigkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59364
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