Die vorliegende Arbeit behandelt das Thema der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen gemäß den geltenden internationalen Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS). Inhaltlicher Gegenstand hierbei sind der bis Ende 2018 anzuwendende Leasingstandard IAS 17 und der im Jahr 2016 veröffentlichte Leasingstandard IFRS 16, der substituierend für Geschäftsjahre ab dem ersten Januar 2019 die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für Leasingverhältnisse stellt. Essentieller fachliterarischer Teil dieser Arbeit sind die Informationen aus wissenschaftlichen Artikeln und Fachaufsätzen aus dem Bereich der internationalen Rechnungslegung. Zudem wurden zur inhaltlichen Recherche Fachbücher der internationalen Rechnungslegung herangezogen. Daneben zählen ebenso als wichtige Quellen die Daten und Prognosen verschiedener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Interessensverbänden wie z.B. der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, die der Leasingbranche praxisorientiert gegenüberstehen.
Als thematischer Schwerpunkt werden innerhalb dieser Arbeit die Auswirkungen durch Übergang und Anwendung des IFRS 16 auf Leasingnehmer und Leasinggeberseite dargestellt. Die Auswirkungen die dabei betrachtet werden beziehen sich insbesondere auf die Veränderungen im Hinblick auf die künftige Bilanzierung sowie auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Einen wichtigen Aspekt bildet die Darstellung der Konsequenzen, die sich aus der Änderung des Rechnungslegungsstandards für wichtige finanzielle Kennzahlen, Financial Covenants und Leasingverhältnisse ergeben. Hierbei werden bilanzanalytische bzw. bilanzpolitische Sachverhalte, Änderungen ausgewählter Kennzahlen sowie Gestaltungsmöglichkeiten kritisch dargestellt und analysiert. Der Fokus, bezogen auf die sich ergebenden Auswirkungen, liegt dabei auf der Leasingnehmerseite. Auf Seiten des Leasinggebers haben sich grundsätzlich keine gravierenden Änderungen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
ABKURZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
1.1 Grundlagen von Leasing und aktuelle Entwicklungen
1.2 Problemstellung
1.3 Aufbau und Ziel der Arbeit
2 BILANZIELLE BEHANDLUNG NACH IAS
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Definition und Klassifizierung von Leasingverhaltnissen
2.2.1 Finance Lease
2.2.2 Operating Lease
2.3 Bilanzierung anhand des All-Or-Nothing-Approach
2.4 Leasingnehmer
2.4.1 Bilanzierung von Finance Lease
2.4.2 Bilanzierung von Operating Lease
2.5 Leasinggeber
2.5.1 Bilanzierung von Finance Lease
2.5.2 Bilanzierung von Operating Lease
2.6 Kritische Wurdigung des IAS
3 LEASINGBILANZIERUNG NACH IFRS
3.1 Reformierungsbewegung zum IFRS 16
3.2 Anwendungsbereich und Identifizierung
3.3 Trennung von Leasing und Dienstleistung
3.4 Wahlrechte und Erleichterungen
3.5 MaBgebliche Anderungen auf Bilanzansatz und Bewertung
3.5.1 Right-Of-Use-Ansatz
3.5.2 Leasingnehmer
3.5.3 Leasinggeber
3.5.4 Sale-And-Lease-Back-Transaktionen
3.5.5 Anhangangaben
3.6 Auswirkungen auf Bilanz und wesentliche Kennzahlen
3.6.1 Auswirkungen auf Aktiva und Passiva
3.6.2 Veranderungen der GuV sowie der Ergebnis- und Erfolgskennzahlen
3.6.3 Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung
3.6.4 Auswirkungen auf Financial Covenants
3.7 Folgen fur bestehende Leasingverhaltnisse
3.8 Handlungsempfehlungen
3.9 Kritische Wurdigung des IFRS 16
4 FOLGEN FUR DIE KUNFTIGE JAHRESABSCHLUSSPRUFUNG
4.1 Prufungsschwerpunkte der DPR und ESMA
4.2 Erwartungen uber Angaben hinsichtlich des IFRS 16
4.3 Kunftige Entwicklung im Zuge der Jahresabschlussprufung
5 ANWENDUNG DES IFRS 16 ANHAND EINER FALLSTUDIE
5.1 Vorgehensweise und Konzept
5.2 Ausgangslage und Rahmenbedingungen
5.2.1 Informationen uber das herangezogene Unternehmen
5.2.2 Angewendete Rechnungslegungsmethoden
5.2.3 Bestehende bilanzielle und auRerbilanzielle Leasingverhaltnisse
5.2.4 Relevante Finanzkennzahlen und Covenants
5.3 Beispielhafte Umsetzung des IFRS 16
5.3.1 Wegfall des Off-Balance-Sheet-Effekts
5.3.2 Veranderung der Gewinn- und Verlustrechnung
5.3.3 Veranderung der Kennzahlen
5.4 Wesentliche Erkenntnisse
5.5 Reaktionen seitens Kreditgebern hinsichtlich Covenants
6 FAZIT UND AUSBLICK
ANHANG
LITERATURVERZEICHNIS
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS
SONSTIGE QUELLEN
Abkurzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Schematische Darstellung zur Klassifizierung nach IAS 17
Abb. 2 Uberblick uber den Erstansatz nach IFRS 16
Abb. 3 Uberblick uber die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit
Abb. 4 Uberblick uber die Aufwandsverschiebung in der GuV-Rechnung
Abb. 5 Auswirkungen des IFRS 16 auf ausgewahlte Financial Covenants
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Bilanzierung in Abhangigkeit zur Klassifizierung nach IAS 17
Tab. 2 Beispiel zum Verlauf einer Finance Lease Forderung
Tab. 3 Kriterien zur Identifizierung und Kontrolle eines Leasingverhaltnisses
Tab. 4 Ubersicht der bilanziellen Verpflichtungen
Tab. 5 Ubersicht der auRerbilanziellen Verpflichtungen
Tab. 6 Relevante Finanzkennzahlen im Rahmen der Fallstudie
Tab. 7 Gegenuberstellung von Ausgangs-und Vergleichsbilanz
Tab. 8 Gegenuberstellung von Ausgangs-und Vergleichs-GuV
Tab. 9 Veranderung der Bilanz-und Erfolgskennzahlen
Tab. 10 Veranderung der Financial Covenants
1 Einleitung
1.1 Grundlagen von Leasing und aktuelle Entwicklungen
Die Bedeutung und Entwicklung von Leasing hat in den letzten Jahrzehnten eine immer hohere wirtschaftliche Dynamik erfahren. In vielen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere im Mittelstand, ist Leasing mittlerweile als Finanzierungsmethode kaum noch weg zu denken. Besonders in mittelstandischen Unternehmen besteht eingrofterEinflussdurch Leasing.1 Allein wenn man betrachtet, dass man im Alltag immer wieder bewusst und unbewusst mit Gegenstanden, die Teil eines Leasing- vertrages sind, in Beruhrung kommt, erscheint es klar wie wichtig diese Finanzie- rungsart fur viele Unternehmen ist. Ein einfaches Beispiel ist hierbei der Besuch eines Sportstudios, in dem die Sportgerate oftmals geleast sind. Ebenso werden sich wohl nicht viele Passagiere bei Besteigen eines Flugzeugs die Frage stellen ob dieses auch tatsachlich Eigentum der betreibenden Fluggesellschaft ist. Denn auch im Luftverkehr ist der Trend zum Flugzeugleasing in den letzten Jahrzehnten immer grofter geworden.2 Im Jahr 2018 stieg das Neugeschaft in der Leasingwirtschaft in Deutschland auf ein bemerkenswertes Hoch von 69,7 Mrd. Euro. Den Groftteil der dabei finanzierten Leasingguter stellen hierbei mit 77% PKW und Nutzfahrzeuge. Mit uber 1,9 Mio. neuen Leasingvertragsverhaltnissen hat Leasing im Bereich der Auftenfinanzierung im Jahr 2018 mit 54% einen hoheren Anteil als Kredite und an- dere Auftenfinanzierungsarten. Hierbeisindverleaste Wirtschaftsguter im Wertvon uber 200 Mrd. Euro im Umlauf.3
In den letzten drei Jahren hat sich die konjunkturelle Lage in Deutschland positiv und solide entwickelt. Besonders die Leasingbranche befindet sich sukzessive auf Wachstumskurs. Bekraftigt wird dies durch weitere Wachstumsprognosen.4 Im Jahr 2016 kam es zu einem Anstieg des BIP um 1,9% (nominal 3,3%), hervorgerufen durch Mehrinvestitionen in Maschinen, Geraten und Fahrzeugen. Im Jahr 2017 und 2018 setzte sich das konjunkturelle Wachstum weiter fort. Daneben befand sich auch der Leasingsektor mit fortwahrend steigenden Leasingquoten (Anteil des Leasings an gesamtwirtschaftlichen Investitionen ohne Wohnungsbau) weiterhin in ei- ner progressiven Entwicklung.5 Hierbei wurde im Jahr 2017 eine Leasingquote von 15,7 % erreicht. Somit werden im Durchschnitt bei einer Investition von 100 Euro insgesamt 15,70 Euro uber Leasing finanziert. Innerhalb der Branche dominiert klar das Segment des Kraftfahrzeugleasings als groRter Wachstumstreiber, welches drei Viertel des Neugeschafts ausmacht. Im Jahr 2018 lieR sich dagegen jedoch nur ein marginaler Ruckgang der Leasingquote auf 15,5 % verzeichnen, was hier er- wartungsgemaR einer leicht schwachelnden Automobilkonjunktur geschuldet sei.6
Im Jahr 2019 wird seitens der Leasingbranche weiterhin mit einem Wachstum von 3 % bis 4 % gerechnet, welches wohl diesmal als hoher eingestuft wird im Vergleich zum Wachstum der Ausrustungsinvestitionen. Dem Leasingwachstum wird dabei auch eine Abhangigkeit von der Konjunktur selber zugeschrieben („ Leasing atmet mit der Konjunktur “, Kai Ostermann, Prasident des BDL). Als Faktor, der kunftige Prognosen und die Stimmung der fuhrenden Wirtschaftsinstitute trubt, wird die Ab- wanderung von neuen Unternehmensinvestitionen ins Ausland genannt. Als ein we- sentlicher Blickpunkt wird hierbei die Anderung der Steuerpolitik hervorgehoben, um Deutschland als Investitionsstandort zu starken. Mit einer Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen von im Durchschnitt 32% liegt Deutschland als „Hochsteuerland“ um 10% uber dem EU-Durchschnitt von 22%.7 Weiteres Potenzial sieht die Lea- singbranche auch im digitalen Wandel. Im Bezug der originaren Idee von Leasing (Nutzen statt Eigentum) spielen hier besonders nutzungsbasierte Kostenmodelle in Zukunft wohl eine Rolle. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder vom Begriff „Pay-per-Use“ gesprochen.8 Die digitale Erfassung nutzungsbasierter Daten und Abrechnungen mit Orientierung am tatsachlichen Bedarf des Leasingnehmers lassen sich auf diverse Objekte ubertragen (Kopierer, Stundensatze, Speicher- platz). Mit Einsparungen von laufenden Kosten, Anschaffungskosten und der Ver- meidung von Kapitalbindung, wird hier durch die Digitalisierung in Verbindung mit Leasing kunftig ein Mehrwert gesehen.9
Der mittlerweile etablierte Begriff „Leasing“ hat seinen Ursprung im angloamerika- nischen Raum. Diesen kann man sinngemaR ins Deutsche ubersetzen mit den Be- griffen „mieten“ oder „pachten“. Jedoch handelt es sich beim Leasing nicht immer nur um einen simplen Mietvertrag als vielmehr um ein weites Spektrum modifizierter bzw. atypischer Vertragsverhaltnisse mit wesentlichen Charakterzugen aus Miet- vertragen sowie Kreditfinanzierungen.10 Eine Legaldefinition sowie eine rechtliche Einordnungim deutschen Recht zum Leasing ist in der Literatur umstritten. Leasing ist nicht ausdrucklich im deutschen Zivilrecht oder im Steuerrecht definiert.11 Hier existieren lediglich sog. Leasingerlasse, die von der deutschen Finanzverwaltung entwickelt wurden. In diesem Zusammenhang wird Leasing von der Rechtspre- chung des BFH als gewerbliche Nutzung von Wirtschaftsgutern gegen Entgelt uber einen bestimmten Zeitraum verstanden. Hierbei werden Vertrage verstanden, die vom klassischen Mietverhaltnis reichen bis hin zum verdeckten Ratenkauf.12
Allen voran lasst sich jedoch unproblematisch sagen, dass Leasing eine eigenstan- dige Finanzierungsform und auch Finanzierungsalternativeim Bereich der AuRen- finanzierung darstellt. Bei einem Leasingverhaltnis gibt es in der Regel zwei Ver- tragsparteien zu dem der Leasinggeber und der Leasingnehmer zahlen. Im Rahmen eines Leasingvertrages uberlasst der Leasinggeber dem Leasingnehmer das wirt- schaftliche Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand fur eine begrenzte Ver- tragslaufzeit.13 Dies kannviele verschiedene Guter umfassen wie z.B. Immobilien sowie auch Maschinen, Produktionsanlagen, Betriebs- und Geschaftsausstattung oder auch insbesondere Fahrzeuge.14 Als Gegenleistung fur das Nutzungsrecht zahlt der Leasingnehmer ein regelmaRiges Entgelt, bestehend aus Leasingrate und Leasingzins. Das zivilrechtliche Eigentum verbleibt dabei zunachst beim Leasing- geber. Dieser tragt somit auch die damit verbundenen Risiken und Verpflichtungen von Wartung, Instandhaltung, Mangeln oder etwaigem Untergang des Wirtschafts- gutes.15
Die Grunde dafur, dass Leasing im Vergleich zur Kreditfinanzierung so attraktiv ist, sind vielseitig. Zumeinensind hierbei diesteuerlichen Vorteile zu nennen. Leasing- raten sind als Betriebsausgaben beim Leasingnehmer steuerlich absetzbar sofern das Leasingobjekt gemaft § 39 Abs. 2 AO und den Leasingerlassen des BFH dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Zudem ist das verfugbare Kapital nicht gebunden und der Leasinggegenstand muss vom Leasingnehmer nicht im Voraus bezahlt wer- den. Durch Leasing werden hohe Liquiditatsbelastungen fur Neuinvestitionen ver- mieden und damit das Eigenkapital geschont, wenngleich ein kontinuierlicher Ab- flussvon Liquiditat durch Leasingraten erfolgt. Diese kehren regelmaftig wieder, auf Basis einer fur beide Vertragsparteien transparenten und planbaren Kalkulations- grundlage. Durch die parallel laufende wirtschaftliche Nutzung des Leasingobjekts neben Zahlung der Leasingraten, ist es dem Leasingnehmer moglich so die ihm entstandenen Leasingaufwendungen wieder zu „verdienen". Dieser Vorteil wird oft als „Pay-As-You-Earn-Effekt" oder „Kostenkongruenz" bezeichnet. Die verleasten Leasinggegenstande befinden sich in der Regel auf dem neusten technischen Stand, sodass sich fur den Leasingnehmer hier ein positiver Effekt in Bezug auf Innovationen und Rationalisierung ergibt.16 Eine etwaige Weiterverwertung des Leasinggegenstandes wie beispielsweise Kauf, Verlangerung, Ruckgabe oder Aus- tausch ist frei verhandelbar. Die Vertragsfreiheit erlaubt der Finanzierungsform Leasing eine hohe Flexibilitat. Indessen kann jeglicher Besonderheit der Vertragsele- mente aus Miete, Darlehen und Kauf, die ggf. in einen Leasingvertrag einflieftt, Rechnung getragen werden.17
Nachteilig im Bereich Leasing ist hierbei jedoch, dass der Leasingnehmer kein rechtliches Eigentum an dem Leasinggegenstand erwirbt und wahrend der Ver- tragslaufzeit ohne Kundigungsmoglichkeiten auch bei Nichtnutzung an dem Lea- singobjekt gebunden ist. Bei Betrachtung der Gesamtkosten uber den gesamten Nutzungszeitraum, sind diese hoher im Vergleich zum kreditfinanzierten Kauf, da der Leasinggeber zum einen die Risikokosten (z.B. Ausfallrisiko oder Wertverfall) auf den Leasingnehmer umschlagt sowie auch einen Gewinn erwirtschaften mochte.18
1.2 Problemstellung
Neben den bereits genannten Leasingerlassen der Finanzverwaltung, die fur die deutsche Bilanzierungspraxis fur Leasingverhaltnisse unverandert eine Rolle spie- len, gibt es in der internationalen Rechnungslegung auch spezielle Internationale Rechnungslegungsstandards in den IFRS, fur die Bilanzierung von Leasingverhalt- nissen. Zentraler Standard der Leasingbilanzierung nach IFRS war der bisherige Leasingstandard IAS 17 Leases, der seit 2005 in seiner aktuellen Fassung anzu- wendenist.19 Hier hat seit dem Jahr 2006jedochein etwa zehn Jahre andauernder Reformprozess stattgefunden, dessen Ergebnis der im Jahr 2016 veroffentlichtein- ternationale Rechnungslegungsstandard IFRS 16 Leases ist.20 Dieser ist fur Ge- schaftsjahre ab dem 01. Januar 2019 anzuwenden und wird den bisher geltenden LeasingstandardIAS 17 mit neuen Bilanzierungsregeln ablosen.21 Hierbei stellt sich nun die Frage was die Beweggrunde waren, die den Standardsetter, das International Accounting Standards Board (IASB) in London, dazu bewogen haben einen nunmehr neuen Leasingstandard zu entwickeln.
Die Hintergrunde hierbei fuhren zur Tatsache, dass zahlreiche Leasingverhaltnisse von Leasingnehmern in der Praxis bisher nicht in die Bilanz aufgenommen wurden. Stattdessen wurde lediglich eine Leasingforderung in Bilanzen der Leasinggeber aufgenommen. Folgend mussten Leasingnehmer die entstehenden Leasingzahlun- gen bisher nur aufwandswirksam behandeln.22 Laut dem im IFRS Framework fest- gelegten Rahmenkonzept ist bei der Bilanzierung stets auf eine wirtschaftliche Be- trachtungsweise abzustellen. Dies lasst die formale rechtliche Seite des Leasing- vertrages dann in den Hintergrund rucken. Die Konsequenzen, die sich fur die Bi- lanzierung beim Leasingnehmer oder den Leasinggeber daraus ergeben, beziehen sich somit auf dieZuordnungdes wirtschaftlichen Eigentums. Je nach dem wer das wirtschaftliche Eigentum tragt, so ist der Leasinggegenstand entweder vollstandig zu bilanzieren (es handelt sich dann um sog. Finance Lease) oder er erscheint nicht in der Bilanz (es handelt sich dann um sog. Operating Lease). Dieser Grundsatz, der so im IAS 17 verankert ist, wird „All-Or-Nothing-Approach“ genannt.23
Im IAS 17 ist also letztlich eine Klassifizierung von Leasingverhaltnissen in Finance Lease oder OperatingLease geboten anhand der man dann festmacht, ob das Lea- singverhaltnis beim Leasingnehmer bilanzwirksam aktiviert wird oder nicht. Bei ei- ner etwaigen Aktivierung eines Leasinggutes wird korrespondierend dazu auch eine Verbindlichkeit bilanziert, was fur den Leasingnehmer durchaus von Bedeutungist. Durch die Bilanzierung einer Verbindlichkeit, erhoht sich das Fremdkapital, womit die Fremdkapitalquote steigt und die Eigenkapitalquote entsprechend sinkt. Ebenso verandert sich auch das Anlagevermogen sowie die damit zusammenhangenden Abschreibungen und damit auch die Gewinn- und Verlustrechnung. Als Leasing- nehmer hatte man daraus folgend eher das Interesse einer Bilanzierung entgegen- zuwirken und einen Operating-Lease-Vertrag abzuschlieRen, um mogliche negative Veranderungen von Bilanzkennzahlen zu verhindern. Dies kann wichtig sein sobald man an Bonitatsbeurteilungen durch Kreditgeber und Ratingagenturen denkt.24 Be- trachtet man die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit war es bisher moglich eine Bilanzierung fur Leasingnehmer damit abzuwenden, in dem man Leasingvertrage zielgerichtet zu Operating-Lease-Vertragen ausgestaltet hat.
Der sog. „All-Or-Nothing-Approach“ in Verbindung mit dem IAS 17 sieht sich in der Fachliteratur bereits seit langer Zeit groRer Kritik ausgesetzt und wurde auch vom IASB selber seit je her kritisch angesehen.25 Die Kritikpunkte, die hierbei eine Rolle spielen, lassen sich zu einer Kette an Problematiken verbinden, die letztlich zu der grundlegenden Problemstellung fuhren, die somit auch die Reformierung des Leasingstandards hervorgerufen hat. Die gebotene Klassifizierung im IAS 17, die eine Einordnung in Operating Lease oder Finance Lease fordert sei relativ komplex und lasse zu viele bilanzpolitische Ermessensspielraume offen. Dies fuhrt (wie eben auf- grund der Vertragsfreiheit genannt) inden Zustandeinesfaktisches Bilanzierungs- wahlrechts auf Leasingnehmerebene, welches durch gezielte Vertragsstrukturie- rungzu dessen Gunsten genutzt werden kann.26 Folglich ergibt sich dadurch bei eingehen in ein Leasingverhaltnis fur den Leasingnehmer ein bilanzneutraler Vor- gang, der nicht aktiviert bzw. passiviert wird. Sachverhalte, die somit eigentlich Ver- mogensgegenstande und Schulden darstellen, erscheinen somit nicht in seiner Bilanz. Dies wiederum verstoRt gegen das Conceptual Framework des IFRS, dass einen „true and fair view“ fordert, also eine den tatsachlichen Verhaltnissen entspre- chendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.27 Hierbei konnten sich dann Informationsverzerrungen fur den Jahresabschlussad- ressaten ergeben, sodass womoglich entscheidungsrelevante Informationen fur diese nur bedingt dargestellt werden.28
Um den genannten Problematiken und der Kritik gegenuber dem IAS 17 zu begeg- nen, ist im Jahr 2006 durch das IASB in Kooperation mit dem FASB (amerikanischer Standardsetter fur US-GAAP) eine gemeinsame Arbeitsgruppe entstanden, um die Regeln der Leasingbilanzierung zu reformieren.29 Wesentliches Hauptziel dieses Projektes war hierbei die Uberwindung der kritisierten Schwachen des „All-Or- Nothing-Approachs". Diese sollten einerseits durch die kunftige bilanzielle Gleich- behandlung samtlicher Leasingverhaltnisse sowie andererseits durch die Erhohung der Entscheidungsnutzlichkeit von vermittelten Informationen bzgl. Leasingvertra- gen uberwunden werden.30 Zunachst wurde daher im Marz 2009 ein Diskussions- papier „DP/2009/1 - Preliminary Views" veroffentlicht. Diesem folgte ein im August 2010 veroffentlichter Standardentwurf „Exposure Draft ED/2010/9 Leases". Bei der Ausarbeitung hat man sich schon zu Anfang darauf konzentriert, auf die Bilanzie- rung von Nutzungsrechten undkorrespondierendenZahlungsverpflichtungenabzu- stellen. Insgesamt wurden das Diskussionspapier sowie der Standardentwurf von der Fachoffentlichkeit mit uber 1000 teils kritischen Stellungnahmen und Kommen- taren begleitet. Nach Kritik an einzelnenRegelungsdetails und einiger weiterer Kor- rekturen wurde ein weiterer uberarbeiteter Standardentwurf „ED/2013/6 Leases" im Mai 2013 veroffentlicht.31 Schlussendlich war nach vielen kontroversen Diskussio- nen der Weg fur den finalen Leasingstandard IFRS 16 „Leases" frei und dieser wurde im Januar 2016 schlieftlich veroffentlicht. Der nun neue Leasingstandard stellt somit das Ergebnis eineslangjahrigen Reformprozesses dar. Dieser sollnach Ansicht der, in enger Abstimmung zusammenarbeitenden, Standardsetter IASB und FASB die Problematiken losen und nach Aussage des IASB auch eine Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP erreicht haben.32
1.3 Aufbau und Ziel der Arbeit
Die vorliegende Arbeit behandelt das Thema der bilanziellen Abbildung von Lea- singverhaltnissen gemaR den geltenden internationalen Rechnungslegungsvor- schriften der International Financial Reporting Standards (IFRS). Inhaltlicher Ge- genstand hierbei sind der bis Ende 2018 anzuwendende Leasingstandard IAS 17 und der im Jahr 2016 veroffentlichte Leasingstandard IFRS 16, der substituierend fur Geschaftsjahre ab dem 01. Januar 2019 die Bilanzierungs- und Bewertungs- grundsatze fur Leasingverhaltnisse stellt. Essentieller fachliterarischer Teil dieser Arbeit sind die Informationen aus wissenschaftlichen Artikeln und Fachaufsatzen aus dem Bereich der internationalen Rechnungslegung. Zudem wurden zur inhaltlichen Recherche Fachbucher der internationalen Rechnungslegung herangezogen. Daneben zahlen ebenso als wichtige Quellen die Daten und Prognosen verschie- dener Wirtschaftsprufungsgesellschaften sowie Interessensverbanden wie z.B. der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, die der Leasingbranche praxis- orientiert gegenuberstehen. Als thematischer Schwerpunkt werden innerhalbdieser Arbeit die Auswirkungen durch Ubergang und Anwendung des IFRS 16 auf Lea- singnehmer und Leasinggeberseite dargestellt. Die Auswirkungen die dabei be- trachtet werden beziehen sich insbesondere auf die Veranderungen im Hinblick auf die kunftige Bilanzierung sowie auf die Gewinn-und Verlustrechnung. Einen wichti- gen Aspekt bildet die Darstellung der Konsequenzen, die sich aus der Anderung des Rechnungslegungsstandards fur wichtige finanzielle Kennzahlen, Financial Covenants und Leasingverhaltnisse ergeben. Hierbei werden bilanzanalytische bzw. bilanzpolitische Sachverhalte, Anderungen ausgewahlter Kennzahlen sowie Gestaltungsmoglichkeiten kritisch dargestellt und analysiert. Der Fokus, bezogen auf die sich ergebenden Auswirkungen, liegt dabei aufderLeasingnehmerseite.Auf Seiten des Leasinggebers haben sich grundsatzlich keine gravierenden Anderun- gen ergeben.
Unter Anwendung einer beispielhaften Fallstudie wird die Umstellungsfiktion von IAS 17 auf IFRS 16 in einem IFRS-Abschluss eines ausgewahlten Unternehmens dargestellt. In der Fallstudie werden die Effekte im Hinblick auf die Bilanz und die Ergebnisrechnung nochmals verdeutlicht und bilanzanalytische Konsequenzen auch im Hinblick auf mogliche Reaktionen von Kreditgebern aufgezeigt. Da der Er- stanwendungszeitpunkt des neuen Rechnungslegungsstandards erst Anfang 2019 begonnen hat, lassen sich bis jetzt noch keine weitreichenden Ergebnisse in realen IFRS-Abschlussen untersuchen. Vielmehr ist dies bis jetzt nur unter Anbetracht zahlreicher Prognosen und fiktiven Umsetzungsbeispielen unter Bezugnahme vor- handener IFRS-Abschlusse von Unternehmen moglich. Aus diesem Grund besteht in der vorliegenden Arbeit und insbesondere im dargestellten Fallbeispiel der An- spruch einen etwaigen Eindruck sowie einen Uberblick zu bekommen, welche Trag- weite die Anderung der Leasingbilanzierung (insbesondere auf Leasingnehmer- seite)bilanzanalytisch und auch wirtschaftlich nach sich ziehen konnte.
Zuvorwerden die bisher nach IAS 17 geltenden Regelungender Leasingbilanzie- rungdargelegt. Grundlegende Anwendungs-und Definitionssachverhalte bezogen auf Leasingverhaltnisse nach dem Verstandnis des IFRS-Standards werden darge- stellt sowie folgend auch die jeweilige bilanzielle Behandlung bei Leasingnehmer und Leasinggeber. Es werden hierbei Ansatz sowie Bewertungsmethoden erlautert. Abgeschlossen wird dies mit einer kritischen Wurdigung des IAS 17, in der die Hauptproblematiken und Zielkonflikte mit dem IFRS-Rahmenwerk erlautert werden. Im nachsten Abschnitt wird der neu anzuwendende Leasingstandard IFRS 16 „Lea- ses“ behandelt. Hierbei wird der Reformierungsprozess dargestellt, sowie folgend die maRgeblichen Anderungen hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Folgebewer- tung. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Darstellung sowie Analyse der voraussichtli- chen Veranderung von Bilanz-und Erfolgskennzahlen sowie auch die Entwicklung wichtiger Financial Covenants. Neben der Beschreibung der nach IFRS 16 gelten- den Ubergangsvorschriften und Handlungsempfehlungen wird das Kapitel ebenfalls mit einer umfassenden kritischen Wurdigung des IFRS 16 abgeschlossen. Kritik- punkte hinsichtlich weiterhin bestehender Ermessensspielraume und Bilanzierungs- wahlrechte werden unter Beachtung verschiedener Meinungen aus der Literatur ge- geneinander abgewogen. Der nachste Abschnitt der Arbeit beschaftigt sich mit den Anhangangaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 auf den Jahresabschluss. Dieser istgemeinsamerPrufungsschwerpunkt der DPR undder ESMA. Zudem werden auch kunftige Auswirkungen und Entwicklungen im Rahmen der Jahresabschlussprufung fur Wirtschaftsprufer und zu prufende Unternehmen erortert. Zum Ende hin folgt die zuvor bereits genannte beispielhafte Fallstudie, in der fiktiv die Umstellung von IAS 17 auf IFRS 16 anhand eines ausgewahltenIFRS- Abschlusses dargestellt wird. Hier werden die Effekte auf Bilanzstruktur und Erfolgs- rechnung nochmals aus bilanzanalytischer Sicht verdeutlicht und die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst. Als Abschluss dieser Arbeit folgt letztlich noch- mals ein Fazit uber die in der Fachliteratur prognostizierten Tragweiten der Veran- derungen fur betroffene Unternehmen sowie fur Abschlussadressaten. Es wird ein Resumee uber die tatsachlich realisierten Reformziele des IFRS 16 und Verbesse- rungen im Vergleich zum IAS 17 dargelegt sowieein Ausblick uber die voraussicht- liche weitere Entwicklung der neuen Leasingbilanzierung gegeben.
2 Bilanzielle Behandlung nach IAS 17
2.1 Anwendungsbereich
Der Leasingstandard IAS 17, der noch fur Geschaftsjahre bis zum 31.12.2018 an- zuwenden ist, findet grundsatzlich Anwendung fur samtliche Leasingverhaltnisse und regelt dessen bilanzielle Behandlung. Er wurde im Jahr 1982 veroffentlicht und trat ab 1984 in Kraft. Verankert ist in diesem Standard das Prinzip des wirtschaftli- chen Eigentums. Dies bedeutet, dass der Leasinggegenstand bei demjenigen Ver- tragspartner bilanziert wird, der auch die damit verbundenen Chancen und Risiken tragt. Dieses Prinzip wird oft auch als „Risk and rewards approach" bezeichnet.33
Insbesondere wird der IAS 17 auf Vereinbarungen angewendet, die das Recht auf Nutzung von Vermogenswerten auf einen etwaigen Leasingnehmer ubertragen. Hierbei ist es unerheblich, dass fur die Nutzung durch den Leasingnehmer auch wesentliche Leistungen des Leasinggebers notwendig sind, zur Erhaltung des ver- leasten Vermogenswertes (beispielsweise Wartung und Reparatur).34 Keine An- wendung findet der IAS 17 jedoch fur Leasingverhaltnisse bezogen auf die Forde- rung sowie Verarbeitung von Rohstoffen bzw. Mineralien wie Erdol oder Erdgas. Daneben besteht auch keine Anwendung des Standards im Falle von Lizenzverein- barungen uber Filme, Patente und Ahnlichem.35
2.2 Definition und Klassifizierung von Leasingverhaltnissen
NachIAS 17.4 wird ein Leasingverhaltnis allgemein als eine Vereinbarung bezeich- net, bei der ein Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht auf die Nutzung eines Vermogenswertes fur einen vereinbarten Zeitraum einraumt. Der Leasingnehmer entrichtet im Gegenzug eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen an den Lea- singgeber. Als maRgebliches Definitionsmerkmal wird hierbei die Ubertragung eines Nutzungsrechts an einem Vermogenswert gesehen. Von der hier beschriebenen Definition des IAS 17 werden samtliche Mietverhaltnisse, mietrechtsahnliche Ver- trage sowie auch Mietkaufvertrage umfasst.36
Als ein essentielles Merkmal des IAS 17 ist die Einstufung bzw. Klassifizierung von Leasingverhaltnissen in die Kategorien Finance Lease (im deutschen Sprachge- brauch oft Finanzierungsleasing) oder Operating Lease (oft auch operatives Leasing genannt) anzusehen. Im Paragraph IAS 17.4 werden zunachst allgemein die Merkmale von Finance Lease dargelegt sowie entsprechend als Negativabgren- zung die Merkmale von Operating Lease. Hierbei muss als wesentlicher Grundsatz dieses Rechnungslegungsstandards, der bereits genannte „Risk and rewards ap- proach“ und die wirtschaftliche Betrachtungsweise beachtet werden. Demnach ist ein Leasingverhaltnis als Finance Lease bzw. Finanzierungsleasing anzusehen so- bald im Wesentlichen mit Eigentum am Vermogenswert alle damit verbundenen Chancen und Risiken mit ubertragen werden. Ist dies nicht der Fall wird auf Operating Lease als Negativabgrenzung abgestellt.37 Chancen und Risiken werden hier- bei als gewinnbringender Einsatz oder entstehende Verluste durch die wirtschaftli- che Nutzung des Vermogenswertes definiert.38
2.2.1 Finance Lease
Wie bereits bekannt wird ein Leasingverhaltnis als Finance Lease klassifiziert so- bald im Wesentlichen alle Chancen und Risiken in Zusammenhang mit dem Eigen- tum auf den Leasingnehmer ubertragen werden. Der Leasingnehmer erwirbt hierbei den wirtschaftlichen Nutzen des Leasinggegenstandes aus dem Gebrauch fur den groRten Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Hierzu verpflichtet dieser sich zur regelmaRigen Zahlung von Leasingraten, die auch Finanzierungsaufwendungen beinhalten. Somit wird der Kaufpreis fur den Vermogenswert nicht sofort beglichen. Vielmehr geschieht dies durch die regelmaRige Zahlung der Leasingraten, die in Summe in etwa den beizulegenden Zeitwert des Leasinggenestandes und die Fi- nanzierungskosten ausmachen. DerLeasingnehmerist hierbei wirtschaftlicher Ei- gentumer und bilanziert hier so, als ob essich um einen Ratenkauf mit Fremdfinan- zierungscharakter handeln wurde.39
Ob es sich letztendlich bei einem Leasingverhaltnis um Finance Lease handelt, ist im Hinblick auf die zahlreichen Gestaltungsmoglichkeiten von Leasingvertragen oft nicht einfach zu sagen. Hier bieten IAS 17.10 - 17.11 eine Hilfestellung mit einem konkreten Kriterienkatalog, bei dem einzelne Kriterien fur sich oder in Kombination in der Regel auf Finance Lease hindeuten, wenn auch immer noch mit weiten Er- messensspielraumen. Folgende Sachverhalte sind gem. IAS 17.10 - 17.11 kenn- zeichnend fur Finance Lease:
- Erwerb des rechtlichen Eigentums am Laufzeitende
- Gunstige Kaufoption fur den Leasingnehmer am Laufzeitende
- Vertragslaufzeit umfasst uberwiegenden Teil der wirtsch. Nutzungsdauer
- Barwert der Mindestleasingzahlungen entspricht zu Anfang des Leasingver- haltnisses mind. dem beizulegenden Zeitwert (wirtsch. gesehen ein Raten- kaufmit Vollamortisation)
- Spezielle Beschaffenheit des Leasinggegenstandes, sodass dieser letztlich nur fur den Leasingnehmer nutzbar ist (Spezialleasing)
- Verlustubernahme durch Leasingnehmer bei vorzeitiger Vertragsauflosung
- Leasingnehmer tragt Gewinne sowie Verluste aus Wertschwankungen vom beizulegenden Zeitwert des Restwertes
- Moglichkeit fur den Leasingnehmer zu einer gunstigen Anschlussmiete
2.2.2 Operating Lease
Per Definition gem. IAS 17.4 werden unter Operating Lease alle jenen Leasingver- haltnisse bezeichnet, die nicht unterFinance Lease fallen(Negativabgrenzung). Zu- dem gehen hier nicht die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingneh- mer uber (IAS 17.8). Hierunter fallen z.B.Miet-oder Pachtvertrage. Entsprechende Vertrage sind in der Regel temporarer Natur, wobei der betreffende Gegenstand zur Weitervermietung an wechselnde Nutzer bestimmt ist. Folgend konnen Vertrags- verhaltnisse hierbei ohne eine feste Grundmietzeit innerhalb bestimmter Fristen beidseitig gekundigt werden.40
Im Grunde werden Operating-Lease-Vertrage demnach wie gewohnliche Mietver- trage beim Leasingnehmer behandelt, die keine Ansatzpflicht zur Folge haben. Mit Verbleib der wesentlichen Chancen und Risiken beim Leasinggeber (insbesondere Investitionsrisiko und Weiterverwertungsrisiko) ist dieser rechtlicher und auch wirt- schaftlicher Eigentumer, der im Gegensatz zum Mieter (Leasingnehmer) den Ge- genstand zu aktivieren hat.41
Abb. 1: Schematische Darstellung zur Klassifizierung nach IAS 17
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: DilRner/Muller, Leasingbilanzierung auf dem Prufstand, S. 221.
2.3 Bilanzierung anhand des All-Or-Nothing-Approach
Sobald eine Klassifizierung des Leasingverhaltnisses stattgefunden hat, ist aus den Regelungen des IAS 17 ersichtlich welche Bilanzierungsregeln nun zu beachten sind. Dabei wird zunachst in Leasingverhaltnisse in den Jahresabschlussen der Leasingnehmer und in Leasingverhaltnisse in den Abschlussen der Leasinggeber differenziert. In diesen jeweiligen Kategorien werden dann die einzelnen Ansatz- und Bewertungssachverhalte fur Finance Lease bzw. Operating Lease dargelegt.
Die Bilanzierungsvorschriften fur Leasingnehmer und Leasinggeber sind somit ab- hangig von der vorhergehenden Klassifizierung des Leasingverhaltnisses, auf die deshalbein besonderes Augenmerkgelegt werden sollte. Dies und auch der bereits beschriebene „All-Or-Nothing-Approach“ wird in der folgenden Tabelle nochmals ubersichtlich dargestellt. Den einzelnen Ansatz- und Bewertungsfragen fur Leasing- nehmer und Leasinggeber sind in Abhangigkeit zur Klassifizierung jeweilige Ab- schnitte im Rechnungslegungsstandard gewidmet (siehe Tabelle 1).
Tab. 1: Bilanzierung in Abhangigkeit zur Klassifizierung nach IAS 17
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle : Eigene Darstellung in enger Anlehnung an Pellens/Fulbier/Gassen/ Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 762.
2.4 Leasingnehmer
2.4.1 Bilanzierung von Finance Lease
Handelt es sich im Hinblick auf die Indizien und Definitionen des IAS 17.4, IAS 17.8 und IAS 17.10 - 17.11 nun bei dem Leasingverhaltnis um einen Finance-Lease- Vertrag, so gehen die Chancen und Risiken mit dem Eigentum am Leasinggegen- stand an den Leasingnehmer uber. Er wird wirtschaftlicher Eigentumer. Der Lea- singnehmer hat beim erstmaligen Ansatz den Leasinggenstand als Vermogenswert unter den Vermogensgegenstanden zu aktivieren. In gleicher Hohe wird korrespon- dierend eine Verbindlichkeit passiviert.42 Die bilanzielle Behandlung bei Finance Lease entspricht hierbei dem Charakter einer Kreditfinanzierungwobei auch alter- nativ ein Ratenkauf mit unmittelbarer GuV-Auswirkung vorliegen kann.43
Im Rahmen der Bewertung muss vorab beachtet werden, dass bei Leasingverhalt- nissen, die auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sowie biologische Ver- mogenswerte beruhen, IAS 17 nicht als Bewertungsgrundlage anzuwenden ist. Hierbei muss der wirtschaftliche Eigentumer des Vermogenswertes sich bei Bewer- tungssachverhalten der Rechnungslegungsstandards IAS 40 bzw. IAS 41 bedie- nen.44 Ansonsten regelt IAS 17 grundsatzlich auch die Bewertungsfragen fur samt- liche Leasingverhaltnisse, die nicht unter diese Ausnahmen fallen.
Laut IAS 17.20 ist vorgeschrieben, dass der Leasingnehmer bei der Erstbewertung sowohl den zu aktivierenden Vermogenswert als auch die zu passivierende Ver- bindlichkeit in gleicher Hohe zu bewerten hat. Hierbei werden zwei Moglichkeiten aufgezeigt. Zum einen kann die Bewertung in Hohe des beizulegenden Zeitwertes erfolgen oder es wird in Hohe des Barwertsder Mindestleasingzahlungen bewertet, sofern dieser Wert niedriger ist.Neben dem beizulegenden Zeitwert, der gangiger- weise dem Kaufpreis bzw. dem aktuellen Marktwert entspricht, stellt der Barwert der Mindestleasingzahlungen einen fur den IAS 17 spezifischen Wert dar.45 Hierunter versteht man gem. IAS 17.4 all diejenigen Zahlungen, die vom Leasingnehmer wah- rend der Laufzeit pflichtgemaR zu leisten sind, inklusive garantierter Betrage sowie garantierter Restwerte. Da es sich bei der Erstbewertung um zukunftige Zahlungen handelt, mussen diese abgezinst werden, um den Barwert der Mindestleasingzah- lungen zu erhalten. Dies geschieht mit einem bestimmten Abzinsungsfaktor. Dieser ist in der Regel der interne Zinsfuft des Leasingverhaltnisses (der dem Leasingver- haltnis zugrundeliegende Zinssatz gem. IAS 17.4). Der interne Zinsfuft gibt die Ef- fektivverzinsung des Leasingverhaltnisses an.46 Man ermittelt diesen allgemein an- hand folgender Formel :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ermittelt man nun mit dem internen Zinsfuft durch Abzinsung die Summe der Bar- werte aller Mindestleasingzahlungen, entspricht diese Summe dem beizulegenden Zeitwert.
Alternativ zum internen Zinsfuft kann, falls dieser nicht in praktikabler Weise ermit- telt werden kann, auch ein Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen werden. Die- ser entspricht in der Regel einem Zinssatz fur ein vergleichbares Leasingverhaltnis oder einer vergleichbaren Finanzierung. Zusatzlich zum aktivierten Betrag des Lea- singgegenstandes mussen ggf. anfanglich direkte Kosten beachtet werden. Diese mussen zusatzlich bei der Aktivierung hinzugerechnet werden.47 Anfanglich direkte Kosten fallen in der Regel mit der Vertragsbegrundung an und hangen direkt zu- sammen mit der Leasingaktivitat. Hierzu werden beispielsweise entstandene Kos- ten fur Vertragsverhandlungen und Absicherungen genannt.48
Innerhalb der Folgebewertung bei Finance Lease wird der aktivierte Leasinggegen- stand abgeschrieben und die passivierte Verbindlichkeit verzinst und getilgt. Somit entsteht wahrend der Laufzeit ein erfolgswirksamer Abschreibungs- und Finanzie- rungsaufwand wahrend die Verbindlichkeit mit der regelmaftigen Leasingrate er- folgsneutral getilgt wird. Dies kommt einem kreditfinanzierten Kauf nah.
Zur Regelung der Abschreibungsmethodik ist vorgesehen, dass diese konform der Abschreibungsregeln fur Sachanlagen (IAS 16) sowie konform der Abschreibungs- regeln fur immaterielle Vermogenswerte (IAS 38) zu sein hat.49 Bei auRerplanmaRi- gen Wertminderungen wird auRerdem auf den Rechnungslegungsstandard zur Wertminderung von Vermogenswerten (IAS 36) verwiesen.50 Der ursprunglich akti- vierte Betrag des Leasinggegenstandes ist auf die Perioden der erwarteten Nutzung zu verteilen. Diesbezuglich werden zwei Zeitraume genannt fur die man sich unter gewissen Bedingungen hier entscheiden muss. Diese Zeitraume sind zum einen die wirtschaftliche Nutzungsdauer und zum anderen die vertragliche Laufzeit des Lea- singverhaltnisses. Sofern der rechtliche Eigentumsubergang hinreichend sicher ist, wird uber die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Ei- gentumsubergang kann hierbei als hinreichend sicher gelten soweit Kriterien nach IAS 17.10 a) und b) beim Leasingverhaltnis gegriffen haben, die zur Klassifizierung von Finance Lease gefuhrt haben. Ist der Eigentumsubergang nicht hinreichend si- cher, so ist zwischen der Abschreibung uber die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die Laufzeit des Leasingverhaltnisses zu wahlen. Hierbei muss stets der kurzere Zeitraum von beiden gewahlt werden.51
Bei den vom Leasingnehmer zu entrichtenden Leasingzahlungen ist gem. IAS 17.25 vorgeschrieben, dass diese in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgespaltet werden mussen. Hierbei mussen die Verteilung von Tilgung und Finanzierungskosten peri- odisiert werden, sodass auf die verbleibende Restschuld jeweils immer ein konstan- ter Zinssatz angewendet werden kann. Dieses Vorgehen folgt der Effektivzinsme- thode womit erneut der interne ZinsfuR heranzuziehen ist.52 Der Teil der Finanzie- rungskosten wirkt sich erfolgswirksam in der GuV als Aufwand aus. Die Tilgung hingegen mindert erfolgsneutral die eingebuchte Verbindlichkeit, wobei die Summe der jahrlichen Tilgungen logischerweise am Ende der Vertragslaufzeit, der ursprunglich eingebuchten Verbindlichkeit entsprechen muss. Durch die hier genannte Aufspal- tung werden Abschreibungen und Tilgungen sich folglich nicht entsprechen. Dies bedeutet, dass sich Vermogenswert und Verbindlichkeit unterschiedlich entwickeln und die Verbindlichkeit tendenziell hoher ausgewiesen wird.53
2.4.2 Bilanzierung von Operating Lease
Soweit man im Hinblick auf die Regelungen des IAS 17.4, IAS 17.8 und der Tatbe- stande aus IAS 17.10 - 17.11 zum Entschluss gekommen ist, dass der Leasingneh- mer kein wirtschaftlicher Eigentumer sein kann, so ist das Leasingverhaltnis als Operating Lease einzustufen. Damit betreffen den Leasingnehmer hierbei keine An- satzfragen, da sich der Leasingvertrag fur ihn wie ein Mietverhaltnis verhalt. Der Leasinggegenstand wird somit nicht beim Leasingnehmer aktiviert, findet also keine bilanzielle Berucksichtigung womit auch folglich kein Abschreibungsaufwand ent- steht.
Die vom Leasingnehmer zu entrichtenden Leasingzahlungen sind als Aufwand linear uber die Laufzeit des Leasingverhaltnisses erfolgswirksam zu buchen. Ausge- nommen davon sind Zahlungen fur Versicherungsleistungen und Instandhaltung. Abweichungen von der hier beschriebenen linearen Vorgehensweise zur Verteilung der Leasingaufwendungen sind moglich, soweit eine andere systematische Grund- lage dem zeitlichen Verlauf entspricht.54 Die Verteilung des Aufwands auf die Lauf- zeit des Leasingverhaltnisses ist dabei losgelost vom Zahlungsfluss. Zahlungen konnen hierbei auch vom jahrlichen Aufwand abweichen und mussen dann ggf. aktivisch oder passivisch abgegrenzt werden. Dies ware der Fall wenn Zahlungen den Aufwand ubersteigen bzw. ein Aufwand die Zahlung ubersteigt.55
2.5 Leasinggeber
2.5.1 Bilanzierung von Finance Lease
Die Bilanzierung von Finance Lease beim Leasinggeber erfolgt grundsatzlich im Zuge der Ermittlung einer Forderung gegenuber den Leasingnehmer. Durch das Vorliegen von Finance Lease wird beim Leasinggeber daher kein Leasinggegen- stand aktiviert, da bereits der Leasingnehmer diesen in seiner Bilanz abbildet. Statt des Leasinggegenstandes muss der Leasingnehmer gemaft IAS 17.36 eine Forde- rung in Hohe des Nettoinvestitionswertes des Leasingverhaltnisses in seiner Bilanz aktivieren. Der Nettoinvestitionswert beim Leasinggeber und der Bruttoinvestitions- wert sind hier zunachst zu unterscheiden und naher zu betrachten.
Der Bruttoinvestitionswert besteht aus der Summe aller Mindestleasingzahlungen zuzuglich des vom Leasingnehmer nicht garantierten Restwertes. Durch Abzinsung des Bruttoinvestitionswertes mit dem internen ZinsfuR erhalt man den Nettoinvesti- tionswert. Die Differenz dieser beiden Werte stellt den vom Leasinggeber noch nicht realisierten Finanzertrag dar. Da dieser erst im Laufe der Vertragslaufzeit tatsach- lich vereinnahmt wird, stellt man somit beim Leasinggeber auf den Nettoinvestiti- onswert ab. Von der zu bilanzierenden Forderung wird also folglich der Finanzer- trag zunachst abgezogen um kunftig uber die Vertragslaufzeit vereinnahmt zu wer- den.56 Der Nettoinvestitionswert setzt sich somit aus allen garantierten und nicht garantierten Mindestleasingzahlungen zusammen abzgl. des nicht realisierten Fi- nanzertrags. Diese beim Leasinggeber stattfindende Bilanzierung kommt hier ei- nem Verkauf auf Ziel gleich. Der Ausbuchung des Vermogensgegenstandes folgt direkt die Einbuchung einer Forderung. Beim Erstansatz sind neben dem Nettoin- vestitionswert auch anfanglich direkte Kosten zu beachten. Diese werden vom Lea- singgeber mit in die festgelegten Leasingzahlungen einberechnet, die er vom Lea- singnehmer zu erwarten hat. Dies bedeutet, dass der dem Leasingverhaltnis zu- grunde liegende interne Zinssatz dementsprechend festgelegt wird, sodass auch die anfanglich direkten kosten mit eingepreist sind.57
Die kunftig zu vereinnahmenden Leasingzahlungen flieRen dann buchungstech- nisch als Kapitalruckzahlung (erfolgsneutrale Tilgung der Forderung) und als Fi- nanzertrag (Zinsertrag) an den Leasinggeber als Entlohnung seiner Dienstleistun- gen.58 Die Finanzertrage sind vom Leasinggeber uber die Laufzeit des Vertragsver- haltnisses auf einer planmaftigen und „vemunftigen“ Grundlage zu verteilen, sodass sich eine konstante und periodische Verzinsung auf die Nettoinvestition ergibt. Da- bei werden die in einer Periode erhaltenen Leasingzahlungen mit der Bruttoinvesti- tion verrechnet, zur Minderung des Nominalbetrages und des nicht realisierten Fi- nanzertrages.59 In der Bruttoinvestition enthaltene nicht garantierte Restwerte sind regelmaRig auf ihre Werthaltigkeit zu uberprufen. Bei etwaigen Wertanderungen ist die Ertragsverteilung uber die Laufzeit des Leasingverhaltnisses zu berichtigen.60 Anhand eines Beispiels lasst sich der Verlauf uber die Vereinnahmung der Leasing- zahlungen und die Entwicklung der offenen Nettoinvestition (Forderung) wie folgt darstellen:
Die Kapitalruckzahlung bezogen auf den Leasinggeber belaufe sich hierbei auf 30.000,00 Euro (Nettoinvestition zu bilanzieren als Forderung). Der interne ZinsfuR entspricht in diesem Beispiel mit 9,7 % auch dem des Leasingnehmers. Die gesam- ten Finanzertrage belaufen sich auf 6.000,00 Euro. Die jahrlichen Leasingzahlun- gen betragen jeweils 12.000,00 Euro (Zahlungsreihe -30 T€ + 12 T€ + 12 T€ + 12 T€). Fur die Finanzertrage gilt dann folgende Verteilung anhand einer konsistenten Verzinsung von 9,7% (Tabelle 2.).
Tab. 2: Beispiel zum Verlauf einer Finance Lease Forderung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 772.
2.5.2 Bilanzierung von Operating Lease
Bei Operating Lease Vertragen ist der Leasinggeber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentumer. Wesentliche Chancen und Risiken in Verbindung mit dem Eigentum am Vermogenswert werden somit nicht an den Leasingnehmer ubertragen. Der Leasinggeber aktiviert den Vermogenswert somit entsprechend seiner Eigenschaf- ten in der Bilanz.61 Der Leasinggegenstand wird unter den langfristigen Vermogens- gegenstanden mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen. Hierzu werden etwaige anfanglich direkte Kosten zum Buchwert hinzugerechnet und erfolgswirksam als Aufwand erfasst.62 Diese verteilen sich folglich wiederum als Abschreibungsaufwand uber die Vertragslaufzeit.
[...]
1 Vgl. BDL, Zahlen & Daten zum Leasing-Markt, S. 1.
2 Vgl. KGAL, Flugzeug-Leasing, S. 3.
3 Vgl. BDL, Zahlen & Daten zum Leasing-Markt, S. 1 - 4.
4 Vgl. Ifo Institut, ifo Schnelldienst Sonderdruck 23/2018, S. 36; Ifo Institut, ifo Schnelldienst 23/2017, S. 25.
5 Vgl. Ifo Institut, ifo Schnelldienst Sonderdruck 23/2018, S. 36.
6 Vgl. Ifo Institut, ifo Schnelldienst Sonderdruck 23/2018, S. 44.
7 Vgl. BDL, Pressemitteilung, S. 1.
8 Vgl. Vgl. Halstrick, Die Zukunft des Leasings; Luther, Branche im Wandel.
9 Vgl. BDL, Pressemitteilung, S. 2.
10 Vgl. Schmidt/Ries, Beck'scher Bilanz Kommentar, Rn. 37 - 48; Maier, Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Leasing, Rn. 1.
11 Vgl. Maier, Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Leasing, Rn. 1.
12 Vgl. DilBner/Muller, Leasingbilanzierung auf dem Prufstand, S. 221.
13 Vgl. Grundmann, Leasing und Factoring, S. 3.
14 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 756.
15 Vgl. Grundmann, Leasing und Factoring, S. 3.
16 Vgl. Grundmann, Leasing und Factoring, S. 3 - 4.
17 Vgl. Tesche, Leasingbilanzierung nach IFRS, S. 65.
18 Vgl. Grundmann, Leasing und Factoring, S. 3 - 4.
19 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 758.
20 Vgl. Ebd.
21 Vgl. Zwirner/Boecker, IFRS-Bilanzierung, S. 138.
22 Vgl. Tesche/Kuting, IFRS 16: Paradigmenwechsel, S. 620.
23 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 757.
24 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 757.
25 Vgl. Tesche/Kuting, IFRS 16: Paradigmenwechsel, S. 620; Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 758.
26 Vgl. Oversberg, Paradigmenwechsel in der Bilanzierung, S. 377.
27 Vgl. Muller, Das Mysterium Leasing, S. 227; Tesche/Kuting, IFRS 16: Paradigmenwechsel, S. 620.
28 Vgl. Tesche/Kuting, IFRS 16: Paradigmenwechsel, S. 620.
29 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 758.
30 Vgl. Tesche/Kuting, IFRS 16: Paradigmenwechsel, S. 621.
31 Vgl. Ebd.
32 Vgl. Didier/Boochs, Neuer Standard zur Leasingbilanzierung.
33 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 759.
34 Vgl. IAS 17.3.
35 Vgl. IAS 17.2.
36 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 759.
37 Vgl. IAS 17.4; IAS 17.8.
38 Vgl. IAS 17.7.
39 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 759 - 760.
40 Vgl. Schmidt/Ries, Beck'scher Bilanz Kommentar, Rn. 38.
41 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 763.
42 Vgl. IAS 17.20.
43 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 763.
44 Vgl. IAS 17.2.
45 Vgl. IFRS 13.9; Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 765.
46 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 765.
47 Vgl. IAS 17.20.
48 Vgl. IAS 17.24.
49 Vgl. IAS 17.27.
50 Vgl. IAS 17.30.
51 Vgl. IAS 17.28 - 17.29.
52 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 770.
53 Vgl. Adolph/Gabor, Bilanzierung von Leasingvertragen nach IFRS, S. 148.
54 IAS 17.33 - 17.34; SIC-15.
55 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 774, Beispiel 19.9.
56 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, S. 766.
57 Vgl. Adolph/Gabor, Bilanzierung von Leasingvertragen nach IFRS, S. 150.
58 Vgl. Adolph/Gabor, Bilanzierung von Leasingvertragen nach IFRS, S. 149; IAS 17.37.
59 Vgl. IAS 17.39 - 17.40.
60 Vgl. IAS 17.41.
61 Vgl. IAS 17.49.
62 Vgl. Adolph/Gabor, Bilanzierung von Leasingvertragen nach IFRS, S. 151.
- Citar trabajo
- Edison Shala (Autor), 2019, Der neue Leasingstandard IFRS 16 und die Bilanzierung, wesentliche Kennzahlen sowie Vertragsverhältnisse für Leasingnehmer und Leasinggeber, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/591714
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