Die Geschichtsschreibung ist im Bezug auf die Regierungstätigkeiten der römischen Kaiser sehr unterschiedlicher Auffassung, die in zwei kontroverse Meinungen münden. Während die eine Seite der Historiker von der Passivität der Princeps ausgehen, die nicht von sich aus handelten, sondern erst auf das Begehren von Untertanen und auf Fragen von Beamten hin aktiv wurden und daher der Ansicht sind, dass die Kaiser nur herrschten, aber nicht regierten, sieht die andere Seite eben in diesem Reagieren auf die aktuellen Probleme und Ereignisse im Reich die besondere Aktivität und Effektivität der römischen Regierung. Diese Kontroverse soll nun in dieser Arbeit aufgegriffen werden und anhand eines konkreten Ereignisses untersucht werden. Hierbei wird auf das Ende des 1. Jahrhunderts entwickelte und entstandene Alimentarprogramm zurückgegriffen, um durch die Gründe des Entstehens dieser Institution und deren Weiterentwicklung, sowie Ausbreitung und Laufzeit zu untersuchen, warum und in welcher Weise die Kaiser zu dieser Zeit - hauptsächlich wird hierbei auf Nerva und Trajan eingegangen werden, da sie als die Begründer sowohl der stadtrömischen, als auch der munizipalen alimenta gelten - auf die aktuellen Gegebenheiten bzw. Notstände reagiert haben. Durch die Betrachtung des Alimentarwesens unter diesem Gesichtspunkt, soll nachgewiesen werden, dass der Vorwurf der Passivität, der Auffassung des aktiven Reagierens, als eigentlichem Motor der römischen Regierung, weichen muss.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Administration im Römischen Reich
2.1 Kommunikation im Römischen Reich
2.1.1 System von `Bitten und Anhören´
2.2 Autonomie der Städte
3. Die Alimentarinstitution
3.1 Aufbau des Alimentarwesens
3.1.1 Die Alimentarstiftung in Rom
3.2 Überwachungsorgane
3.3 Ziele der Institution
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
6. Anhang
6.1 Die Alimentarstiftung von Veleia
6.2 Administrationsbereiche der Alimentarinstitution
1. Einleitung
Die Geschichtsschreibung ist im Bezug auf die Regierungstätigkeiten der römischen Kaiser sehr unterschiedlicher Auffassung, die in zwei kontroverse Meinungen münden.
Während die eine Seite der Historiker von der Passivität der Princeps ausgehen, die nicht von sich aus handelten, sondern erst auf das Begehren von Untertanen und auf Fragen von Beamten hin aktiv wurden und daher der Ansicht sind, dass die Kaiser nur herrschten, aber nicht regierten, sieht die andere Seite eben in diesem Reagieren auf die aktuellen Probleme und Ereignisse im Reich die besondere Aktivität und Effektivität der römischen Regierung.
Joachim Bleiken schreibt:
„Die Fragen von Beamten und die Bitten von Städten und Privatpersonen auf der einen Seite und die Antworten der Kaiser auf der anderen sind daher nicht das Spiel zufälliger Willensäußerungen, sondern sind als sich gegenseitig bedingende Kräfte eingebettet in ein allgemeines Bewußtsein [sic!] von den politischen Möglichkeiten und Grundsätzen der Zeit.“[1]
Folglich war die Einflussnahme des Staates durch `Anfragen von unten´ geregelt. Das Anhören hieß also soviel wie regieren und wird als die Aktivität der römischen Regierung dem Vorwurf der Passivität entgegengestellt. Die Historiker die den Vorwurf der Passivität zurückweisen, knüpfen in ihrer Argumentation an die Ausführungen der Gegenseite an und werten das so genannte `passive regieren ´ als aktives reagieren.
Diese Kontroverse soll nun in dieser Arbeit aufgegriffen werden und anhand eines konkreten Ereignisses untersucht werden.
Hierbei wird auf das Ende des 1. Jahrhunderts entwickelte und entstandene Alimentarprogramm zurückgegriffen, um durch die Gründe des Entstehens dieser Institution und deren Weiterentwicklung, sowie Ausbreitung und Laufzeit zu untersuchen, warum und in welcher Weise die Kaiser zu dieser Zeit - hauptsächlich wird hierbei auf Nerva und Trajan eingegangen werden, da sie als die Begründer sowohl der stadtrömischen, als auch der munizipalen alimenta gelten - auf die aktuellen Gegebenheiten bzw. Notstände reagiert haben.
Durch die Betrachtung des Alimentarwesens unter diesem Gesichtspunkt, soll nachgewiesen werden, dass der Vorwurf der Passivität, der Auffassung des aktiven Reagierens, als eigentlichem Motor der römischen Regierung, weichen muss.
Um dies zu erreichen, werde ich nach einer Darstellung, der in diesem Zusammenhang wichtigen Elementen der römischen Administration sowie deren Kommunikationswege, auf das Prinzip des Anhörens und Antwortens eingehen, um diese Methode, anhand des darauf folgenden Kapitels über die Alimentarinstitution, abschließend als sehr rege und aktive Art des Regierens bewerten zu können.
2. Die Administration im Römischen Reich
An der Spitze der römischen Administration stand der Kaiser. Er erscheint als Mittelpunkt bei Beratungen und Entscheidungen. Von seiner Person war die Art und Ausprägung der Entscheidungen abhängig, „…er ist der dominierende Bezugspunkt für Politik und zentrale Administration.“[2] Diesen Eindruck belegen auch die Quellen, seien sie nun historischer, juristischer oder epigraphischer Natur. Doch als persönlich aktiver Herrscher, vermitteln sie ein zum Teil irreführendes Bild. Der Kaiser war bei all seinen Tätigkeiten und Entscheidungen auf seine Berater angewiesen, derer sich nachweislich alle römischen Kaiser bedient haben. Trotz der Omnipotenz war er ohne sie nicht handlungsfähig.[3]
Das Vorbild des Beratertums stammte noch aus der Republik. Sie stellte allerdings zu diesem Zeitpunkt keine beständige Institution dar, sondern war von einem ständigen Wechsel der Amtsträger geprägt und tauchte so meist nur als kurzfristige Erscheinung auf. Erst in der Zeit des Prinzipats bestand die Möglichkeit, dass die Beratungstätigkeiten von den selben Personen über längere Zeit ausgeübt werden konnte. Dies hieß wiederum aber nicht, dass nicht auch die Kaiser bei Belieben seine Berater wechseln konnten.[4]
Die Quellenlage über die Zusammensetzung der Beratergremien des 1. und 2. Jahrhundert gewährt keinen sehr tieferen Einblick. Über lange Zeit hinweg ging man in der modernen Geschichtsforschung davon aus, dass sich um den Kaiser eine
„…feste, beständige Gruppe von Ratgebern entwickelte, die sich einerseits […] aus Personen mit juristischem Sachverstand zusammensetzte und andererseits besonders die hohen ritterlichen Amtsträger um den Herrscher eingeschlossen habe.“[5]
Hingegen deutet in der Überlieferung nichts auf einen bestimmten, nach offiziellen und amtlichen Tätigkeiten in der Nähe des Herrschers bezogenen Personenkreis hin, der dem Kaiser zwecks Beratung ständig zur Verfügung stand. Vielmehr wurde nachgewiesen, dass der Princeps seine Freiheit darin bewahrte, diejenigen zu konsultieren, die er bei speziellen Anliegen für geeignet hielt. Dabei konnte er natürlich nicht gänzlich nach Belieben auswählen, sondern musste auch die gegebenen Rangstrukturen des Reichs, insbesondere im Senat und bei den Rittern, beachten.
Die Bezeichnung amicus, die der Kaiser auch in offiziellen Briefen verwandte, scheint unter anderem ebenfalls ausschlaggebend für die Wahl der Berater gewesen zu sein, wenngleich diese Titulatur auch nie in einem öffentlichen Akt verliehen wurde und so nie in den Inschriften hochrangiger Personen genannt wurden.[6] Da der Kaiser sich bei seinen Berater unter anderem mit amici umgeben hat, festigt dies die Vermutung, dass er, wenn auch teilweise von Rangstrukturen bestimmt, doch größtenteils frei war in der Wahl seiner Vertrauten.
Nach Außen allerdings waren alle Entscheidungen, Äußerungen, Weisungen oder Urteile allein Sache des Kaisers. Seine Ratgeber traten in den Hintergrund. Diese Gegebenheit erschwert, wie schon angesprochen, die Be- und Ausarbeitung der Quellen zu diesem Thema.[7]
Festzuhalten ist, dass der Kaiser grundsätzlich für alle Entscheidungen, die in Form von Bitten oder Anfragen an ihn herangetragen wurden, zuständig war. Er wurde allerdings bei der Entscheidungsfindung von zahlreichen Beratern und Vertrauten unterstützt.
Im Folgenden wird sich diese Arbeit mit der Verfahrensweise auseinandersetzen, wie die zahlreichen Fragen und Anträgen von Einzelpersonen, Gruppen, Gemeinden oder ganzen Städten und Provinzen an den Kaiser herangetragenen wurden. In diesem Hinblick werde ich mich mit dem `Bitt- und Antragsverfahren´, das zu den gängigsten Methoden gehörte, um sich in den unterschiedlichen Angelegenheiten an den Kaiser wenden, beschäftigen.
2.1 Kommunikation im Römischen Reich
Zunächst sind erst einmal die grundlegenden Wege der Kommunikation in der Administration des Römischen Reiches zu benennen. Einmal der Informationsfluss vom Kaiser zu den Amtsträgern in den Städten bzw. Provinzen und auch in umgekehrter Form wieder zurück in die Hauptstadt, aber auch zwischen den einzelnen Amtsträgern innerhalb einer Stadt sowie denen unterschiedlicher Städte. Außerdem gehört hierzu auch der Austausch zwischen den von der Administration betroffenen und den Vertretern der staatlichen Macht.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Stabilität der Herrschaft des Römischen Reichs auf der Schnelligkeit und Komplexität der Informationen beruhte.[8] Aus dieser Erkenntnis heraus, zu der auch Augustus kam, entwickelte sich ein System, zunächst vehiculatio, später cursus publicus genannt, dass auf dem ständig vorangetriebenen Ausbau des Straßenwesens sowie dessen Instandhaltung beruht,[9] und den Informationsfluss in der eben beschriebenen Weise ermöglichte. Die Benutzung des cursus publicus blieb allerdings auf die vom Kaiser Bevollmächtigten beschränkt.
Ansonsten wurden Nachrichten oder Dokumente entweder von so genannten tabellarii, speziellen Boten, Staatssklaven oder auch Soldaten überbracht.[10] Ferner ist es nicht ausgeschlossen, dass
„…auch Reisenden immer wieder Schreiben mitgegeben wurden […]. Der Austausch von Schreiben und Dokumenten bzw. das Überbringen mündlicher Nachrichten […] muß [sic!] beträchtlich gewesen sein, ohne daß [sic!] es für uns möglich wäre, dies näher quantitativ zu bestimmen.“[11]
Ein völlig einheitliches und rationales System der Überbringung von Nachrichten wurde in den ersten Jahrhunderten nicht ausgebildet.[12]
2.1.1 Das System von `Bitten und Anhören´
Persönliche Anträge, oder auch generelle Anliegen sollten von den jeweiligen Antragsstellern selbst vorgetragen und zusätzlich in Form eines schriftlich ausgearbeiteten Dokuments überreicht werden. Die persönliche Anwesenheit bzw. die des Bevollmächtigten war dabei erforderlich und in der Tatsache begründet, dass die Entscheidung entweder mündlich mitgeteilt, deren Wortlaut man in einer Abschrift aus dem Amtstagebuch erhalten konnte, oder sie direkt unter die libellus, der mitgeführten schriftlichen Bitte, notiert wurde.[13]
Ein System, dass Joachim Bleiken als „libelli / preces / appelationes und consultationes“[14] beschreibt. In seinen Ausarbeitungen über den Regierungsstil römischer Kaiser geht er davon aus, dass „…das Spiel von Frage bzw. Bitte und Antwort die Regierung des römischen Reiches bestimmt hat […] Der Kaiser [sei] durch Anfragen von Beamten und Bitten von Städten, Stämmen oder Einzelpersonen […] mittels Frage, Bittschrift oder Appellation zur Aktivität aufgerufen...“ gewesen.[15]
Dieses Verfahren, dass in der Forschung auch als Passivität der Kaiser ausgelegt wird, ist der eigentliche Motor der römischen Regierung. In diesem System verfügt der Herrschende über eine große Fülle an Informationen aus verschiedensten Bereichen und den unterschiedlichsten Regionen seines Reiches. Die Bedeutung dieses Verfahrens für die römische Administration wird durch die beiden wichtigsten Kanzleien, die für den Empfang von Bitten und die für kaiserliche Briefe zuständige waren und bis in die Spätantike bestanden,[16] klar.
Der Kaiser bzw. er und seine Berater[17] konnten einen fassbaren Überblick der Geschehnisse des Reiches erhalten und sich so, nach einer Selektierung der Anfragen, mit dem auseinandersetzen, was ihnen wichtig, dringend oder auch unaufschiebbar erschien.[18] So wurde die Einflussnahme des Staates geregelt.[19]
Dieses System erlaubte dem Kaiser - als rechtlich, nominelle und faktisch handelnde Zentrum des Reiches[20] - eine doch sehr aktive Regierung.
Wenn ihr auch ein klarer, durchschaubarer Aufbau fehlte,[21] so ist das kein Beleg dafür, dass sie eine weniger intensivere und effektivere Regierung darstellt, als andere vorneuzeitliche Regierungsformen.
2.2 Autonomie der italischen Städte
„Der Herrschaftsraum Roms erstreckte sich über mehr als 5 Millionen Quadratkilometer. Eine einheitliche Gliederung nach gleichartigen Prinzipien ist bis zum Beginn des 4. Jh.s n. Chr. nie versucht worden. Deshalb stehen Rom und Italien als Kernland der römischen Macht und der römischen Bürger den Provinzen […] gegenüber.“[22]
Dieser Zustand, der sich seit der allgemeinen Vergabe des römischen Bürgerrechts an alle Bewohner Italiens sowie der Freiheit dieser von regelmäßig fälligen Steuern herausgebildet hatte,[23] bestimmte auch die Administration der italischen Städte und deren angeschlossenen Gebiete. Diese war geprägt durch eine Autonomie, also einer größtenteils bestehenden Unabhängigkeit von dem römischen Zentrum, und beinhaltete somit eine weitgehende Selbstverwaltung kommunaler Angelegenheiten, was die vorrangige Stellung der italischen Städte innerhalb des Römischen Reiches verdeutlicht.
Theoretisch waren die einzelnen stadtrömischen Magistrate, die ihrerseits natürlich durch ihr Amt an das Zentrum gebunden waren, für ganz Italien verantwortlich.[24] Die Autonomie der Städte - ein Erbe der vergangenen Stadtstaaten, die sich Rom einverleibt hatte - gewährleistete ein überwiegend freies und selbstständiges Regeln territorialer Angelegenheiten. Die römische Zentrale übte fast keinerlei Einfluss auf das alltägliche Leben der Städte aus. In vielen Lebensbereichen blieben allein die munizipalen Magistrate für die städtischen Belange zuständig. Eine Kontrolle der Selbstverwaltung fand so gut wie nie statt.[25]
Wenn auch Augustus Italien in elf Regionen eingeteilt hatte, waren damit offensichtlich keine spezifisch administrativen Aufgaben, noch das Einsetzen von Amtsträgern verbunden.[26] Eine wirkliche administrative Gliederung des gesamten italischen Raumes über der städtischen Ebene wurde erst im 3. Jahrhundert erreicht. Bis zu dieser Zeit war es auch nicht im Interesse des römischen Zentrums gewesen, dies zu ändern, da die `autonomen Städte´ die staatliche Administration entlasteten. So erschien sie den Römern als angebrachtes Herrschaftsinstrument und die Gründungen von neuen „…Städten bzw. die Umwandlung schon bestehender zu römisch organisierten…“[27] wurden von den Kaisern, natürlich in unterschiedlichem Ausmaß, gefördert.
Für die Belange der römischen Bevölkerung innerhalb dieser Gesellschaften, soweit sie nicht in die Verantwortlichkeit der Familie als kleinste Einheit fiel, war die Stadt bzw. Gemeinde zuständig. Dazu gehörten die Bereiche der Nahrungssicherung, der Hygiene, der Versorgung Hilfloser, der Ausbildung und auch der Alterssicherung.[28]
[...]
[1] Zit. nach Bleicken, Jochen: Prinzipat und Republik. Überlegungen zum Charakter des römischen Kaisertums. Stuttgart 1991, S. 215.
[2] Zit. nach Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 2, Basel/Berlin 1997, S. 3.
[3] Vgl. ebenda. S. 3.
[4] Vgl. ebenda, S. 4 f.
[5] Zit. nach ebenda, S. 8 f.
[6] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 2, S. 10.
[7] Vgl. ebenda, S. 14 f.
[8] Vgl. Drexhage, Hans-Joachim/Konen, Heinrich/Ruffing, Kai: Die Wirtschaft der römischen Kaiserzeit in der modernen Deutung: Einige Überlegungen; In: Die Ökonomie des Imperium Romanum, St. Katharinen 2002, S. 13 f.
[9] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 1, Basel 1995, S. 11 f; Die Gesamtlänge wird hier auf mindestens 85.000km geschätzt, die auf Veranlassung der Kaiser ausgebaut worden sind.
[10] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 1, S. 6 f; Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 2, S. 63;
[11] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 1, S. 7.
[12] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 1, S. 78 f.
[13] Vgl. ebenda, S. 10 f.
[14] Vgl. Bleicken, Jochen: Prinzipat und Republik, S. 215.
[15] Zit. nach ebenda, S. 196.
[16] Vgl. ebenda, S. 198.
[17] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 2, S. 3 ff.
[18] Vgl. Bleicken, Jochen: Prinzipat und Republik, S. 199 f.
[19] Vgl. Eck, Werner: Die staatliche Organisation Italiens in der hohen Kaiserzeit, München 1979, S. 23.
[20] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 1, S. 28.
[21] Vgl. Christ, Karl: Die römische Kaiserzeit, München 2001, S. 41 ff.
[22] Zit. nach ebenda, S. 2.
[23] Vgl. Eck, Werner: Die staatliche Organisation Italiens, S.6.
[24] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 1, S. 2.
[25] Vgl. Eck, Werner: Die staatliche Organisation Italiens, S. 11.
[26] Vgl. Eck, Werner: Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit, Bd. 1, S. 3.
[27] Zit. nach ebenda, S. 6.
[28] Vgl. Bleicken, Jochen: Prinzipat und Republik, S. 200.
- Quote paper
- Sebastian Gottschalch (Author), 2005, Der Regierungsstil römischer Kaiser - Eine Untersuchung am Modell der Alimentarinstitution, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58963
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