Grundlage dieser Bearbeitung bilden die Paragraphen aus dem Betriebsverfassungsgesetz:
· § 75 Absatz 2
· § 87 Absatz 1 Nr. 1
· § 87 Absatz 1 Nr. 6
2.1 § 75 Absatz 2
"Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Aarbeitnehmer zu schützen und zu fördern"
2.2 § 87 Abs.1 Nr. 1
"Fragen der Ordnung des Betriebes des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb"
2.3 § 87 Absatz 1 Nr. 6
"Einführung und Anwendung von technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen"
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt
- Grundlagen
- § 75 Absatz 2
- § 87 Abs. 1 Nr. 1
- § 87 Absatz 1 Nr. 6
- Mitbestimmungsrecht des BETRIEBSRATS
- Drei Kategorien des MBR
- Zweck der Vorschrift (§ 87 Abs. 1 Nr.6)
- Arbeitnehmerüberwachung
- Drei Phasen der Kontrolle
- Ermittlungsphase
- Verarbeitungsphase (Auswertungsphase)
- Beurteilungs- Bewertungsphase
- Wann besteht MBR des BR
- Kontrolle durch Betriebsdatensysteme
- Kontrolle durch EDV-Anlagen
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich der Verhaltens- und Leistungskontrolle von Arbeitnehmern. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Betriebsrats, die Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung zu regeln. Der Fokus liegt auf den Grenzen des Mitbestimmungsrechts und den Schutz der Arbeitnehmerrechte.
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberwachung
- Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
- Grenzen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats
- Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmer
Zusammenfassung der Kapitel
Inhalt: Dieses Kapitel dient als Inhaltsverzeichnis und bietet einen Überblick über die Struktur der Arbeit. Es listet die einzelnen Abschnitte auf, die im weiteren Verlauf detailliert behandelt werden. Die Übersichtlichkeit ermöglicht dem Leser eine schnelle Orientierung und einen ersten Eindruck zum Thema.
Grundlagen: Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen der Arbeit dar, indem er die relevanten Paragraphen des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 75 Absatz 2, § 87 Absatz 1 Nr. 1, § 87 Absatz 1 Nr. 6) detailliert erläutert. Besonders der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer (§ 75 Absatz 2) wird hervorgehoben und bildet die ethische und rechtliche Grundlage für die folgende Diskussion über die Überwachung im Betrieb. Die Paragraphen definieren den Rahmen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Regelung von Verhaltens- und Leistungskontrollen.
Mitbestimmungsrecht des BETRIEBSRATS: Dieses Kapitel beschreibt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und gliedert dieses in drei Kategorien: soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. Die Regelung von Verhaltens- und Leistungskontrollen wird im Kontext sozialer Angelegenheiten eingeordnet und detailliert anhand des Katalogs des § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes erläutert. Die einzelnen Punkte des Katalogs werden in der Zusammenfassung detailliert beschrieben um den Umfang und die Bedeutung des Mitbestimmungsrechts zu verdeutlichen.
Zweck der Vorschrift (§ 87 Abs. 1 Nr.6): Dieser Abschnitt konzentriert sich auf die detaillierte Analyse von § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG. Der Fokus liegt auf dem Verständnis und der Interpretation der Vorschrift bezüglich der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Arbeitnehmern. Der Abschnitt dient dazu, den rechtlichen Rahmen für die nachfolgende Diskussion über die Arbeitnehmerüberwachung zu schaffen und die Bedeutung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in diesem Kontext herauszustellen.
Arbeitnehmerüberwachung: Dieses Kapitel beschreibt die Arbeitnehmerüberwachung als einen dreistufigen Prozess: Ermittlung, Verarbeitung/Auswertung und Beurteilung/Bewertung. Es untersucht verschiedene Methoden der Überwachung, darunter die Nutzung von Betriebsdatensystemen und EDV-Anlagen. Der Schwerpunkt liegt auf der Klärung, wann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht und welche Möglichkeiten und Grenzen es in der Praxis gibt. Der Abschnitt beleuchtet den Spannungsbogen zwischen Produktivitätsinteressen des Unternehmens und den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer.
Schlüsselwörter
Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, Arbeitnehmerüberwachung, Betriebsverfassungsgesetz, technische Einrichtungen, Leistungskontrolle, Verhaltenskontrolle, § 87 Abs. 1 Nr. 6, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte.
FAQs: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Arbeitnehmerüberwachung
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich der Verhaltens- und Leistungskontrolle von Arbeitnehmern. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und ein Schlüsselwortverzeichnis. Der Fokus liegt auf der Analyse der rechtlichen Grundlagen und Grenzen des Mitbestimmungsrechts im Kontext der Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen.
Welche rechtlichen Grundlagen werden behandelt?
Das Dokument behandelt insbesondere die Paragraphen § 75 Absatz 2, § 87 Absatz 1 Nr. 1 und § 87 Absatz 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Diese Paragraphen bilden die rechtliche Grundlage für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zur Überwachung der Arbeitnehmer. Der Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmer nach § 75 Absatz 2 wird besonders hervorgehoben.
In welche Kategorien wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eingeteilt?
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wird in drei Kategorien unterteilt: soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. Die Regelung von Verhaltens- und Leistungskontrollen wird im Kontext der sozialen Angelegenheiten eingeordnet und anhand des Katalogs des § 87 BetrVG detailliert erläutert.
Was ist der Zweck von § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG?
§ 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG regelt die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Arbeitnehmern. Der Abschnitt analysiert diese Vorschrift detailliert und verdeutlicht den rechtlichen Rahmen für die Arbeitnehmerüberwachung und die Bedeutung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in diesem Kontext.
Wie wird die Arbeitnehmerüberwachung beschrieben?
Die Arbeitnehmerüberwachung wird als dreistufiger Prozess dargestellt: Ermittlung, Verarbeitung/Auswertung und Beurteilung/Bewertung. Das Dokument untersucht verschiedene Überwachungsmethoden, einschließlich der Nutzung von Betriebsdatensystemen und EDV-Anlagen. Es klärt, wann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht und welche Möglichkeiten und Grenzen es in der Praxis gibt. Der Spannungsbogen zwischen den Produktivitätsinteressen des Unternehmens und den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer wird beleuchtet.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, Arbeitnehmerüberwachung, Betriebsverfassungsgesetz, technische Einrichtungen, Leistungskontrolle, Verhaltenskontrolle, § 87 Abs. 1 Nr. 6, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit untersucht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Verhaltens- und Leistungskontrolle von Arbeitnehmern, analysiert die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Betriebsrats, die Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung zu regeln, fokussiert sich auf die Grenzen des Mitbestimmungsrechts und den Schutz der Arbeitnehmerrechte. Konkrete Themen sind das Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz, die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberwachung, die Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle, die Grenzen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats und der Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmer.
- Quote paper
- Maryam Ghaffar (Author), 2002, Regelungen von Verhaltens und Leistungskontrolle durch den Betriebsrat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5891