"In Vielfalt geeint" - so lautet seit dem Jahr 2000 das Motto der Europäischen Union. Allerdings spiegelt sich dies nicht im Europäischen Urheberrecht wieder. So besteht ein unüberschaubares Geflecht von EU-Rechtsnormen, deren divergierende Umsetzung in 27 Mitgliedsstaaten sich heute selbst von Urheberrechtsexperten kaum noch entwirren lässt. Trotzdem wurden bislang noch keine Maßnahmen für ein gemeinschaftsweites Urheberrecht ergriffen. Eine grundlegende Ursache für die Untätigkeit wird in dem Umstand gesehen, dass der EU-Gesetzgeber Bereiche angleichen müsste, die bisher noch nicht harmonisiert worden sind. Insbesondere der nicht harmonisierte Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts gilt seit Jahren als Hindernis auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Urheberrecht.
Die vorliegende Arbeit wird jedoch zeigen, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht kein unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einem europäischen Urheberrecht darstellt. Vielmehr verkörpert es nur einen Stolperstein, der durch Harmonisierung überwunden werden muss.
Gliederung
A. Einleitung
B. Begriff des Urheberpersönlichkeitsrechts
C. Status quo des Urheberpersönlichkeitsrechts in Europa
I. Harmonisierung durch legislative Akte
1. Richtlinien
2. Verordnungen
3. Zwischenergebnis
II. Die Rechtsprechung des EuGH
1. Rolle des EuGH
2. Ausgewählte Entscheidungen
a. Phil Collins -Entscheidung
b. Deckmyn -Entscheidung
aa. Dogmatische Einordnung der "berechtigten Interessen"
(1) Urheberpersönlichkeitsinteressen
(2) Gemeinwohlinteressen
bb. Zwischenergebnis
3. Zwischenergebnis
III. Harmonisierung durch völkerrechtliche Verträge
1. Revidierte Berner Übereinkunft
2. Weitere Verträge
3. Zwischenergebnis
IV. Zwischenergebnis
D. Harmonisierungsbedarf
I. Stärkere Gefährdung des Urheberpersönlichkeitsrechts
II. Zunehmende wirtschaftliche Bedeutung
III. Grenzüberschreitende Verwertung
IV. Zwischenergebnis und eigene Stellungnahme
E. Möglichkeit einer Harmonisierung
I. Grundlegende Systemunterschiede
1. Droit d'auteur-System
2. Copyright-System
3. Versöhnlichkeit der Systeme
a. Übereinstimmende Ziele
b. Überspitzte Darstellung der Unterschiede
c. Zwischenergebnis
4. Zwischenergebnis
II. Verschiedene Konzeptionen des Urheberpersönlichkeitsrechts
1. Monismus
2. Dualismus
3. Kein Hindernis für eine Harmonisierung
III. Kompetenz für Harmonisierung
IV. Zwischenergebnis
F. Lösungsansatz
I. Allgemeines
II. Rechtsgeschäftliche Dispositionen über urheberpersönlichkeitsrechtliche Aspekte
G. Resümee
H. Ausblick
- Arbeit zitieren
- Isabel Plum (Autor:in), 2018, Das Urheberpersönlichkeitsrecht als Stolperstein auf dem Wege einer europäischen Harmonisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584058
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