"In Vielfalt geeint" - so lautet seit dem Jahr 2000 das Motto der Europäischen Union. Allerdings spiegelt sich dies nicht im Europäischen Urheberrecht wieder. So besteht ein unüberschaubares Geflecht von EU-Rechtsnormen, deren divergierende Umsetzung in 27 Mitgliedsstaaten sich heute selbst von Urheberrechtsexperten kaum noch entwirren lässt. Trotzdem wurden bislang noch keine Maßnahmen für ein gemeinschaftsweites Urheberrecht ergriffen. Eine grundlegende Ursache für die Untätigkeit wird in dem Umstand gesehen, dass der EU-Gesetzgeber Bereiche angleichen müsste, die bisher noch nicht harmonisiert worden sind. Insbesondere der nicht harmonisierte Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts gilt seit Jahren als Hindernis auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Urheberrecht.
Die vorliegende Arbeit wird jedoch zeigen, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht kein unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einem europäischen Urheberrecht darstellt. Vielmehr verkörpert es nur einen Stolperstein, der durch Harmonisierung überwunden werden muss.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht als Ausprägung der Menschenwürde
- Die Bedeutung des Urheberpersönlichkeitsrechts
- Der Schutz von Persönlichkeit und geistiger Schöpfung
- Die europäischen Harmonisierungspläne
- Die Ziele der europäischen Harmonisierung
- Die Herausforderungen der Harmonisierung
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht als Stolperstein
- Das Recht auf Namensnennung
- Das Recht auf Veröffentlichung
- Das Recht auf Veränderung
- Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs
- Die Rechtsprechung des EuGH
- Die Bedeutung der Rechtsprechung für die Harmonisierung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beleuchtet das Urheberpersönlichkeitsrecht als zentralen Bestandteil des Urheberrechts und analysiert seine Bedeutung als Stolperstein auf dem Weg zur europäischen Harmonisierung. Ziel ist es, die Herausforderungen und Konflikte zu identifizieren, die durch die unterschiedlichen nationalen Regelungen und die europäische Rechtsprechung entstehen.
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht als Ausdruck der Menschenwürde
- Die Bedeutung des Urheberpersönlichkeitsrechts für die Kreativität und Innovation
- Die Herausforderungen der Harmonisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Europa
- Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der Auslegung und Anwendung des Urheberpersönlichkeitsrechts
- Die Auswirkungen der digitalen Revolution auf das Urheberpersönlichkeitsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Thema des Urheberpersönlichkeitsrechts und seine Bedeutung für die europäische Harmonisierung vor. Das zweite Kapitel untersucht das Urheberpersönlichkeitsrecht als Ausdruck der Menschenwürde und beleuchtet seine Bedeutung für die kreative Tätigkeit und die Innovationskraft. Das dritte Kapitel analysiert die europäischen Harmonisierungspläne und die Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Kapitel vier beleuchtet das Urheberpersönlichkeitsrecht als Stolperstein auf dem Weg zur Harmonisierung, wobei die drei wichtigsten Rechte des Urhebers - das Recht auf Namensnennung, das Recht auf Veröffentlichung und das Recht auf Veränderung - im Fokus stehen. Das fünfte Kapitel behandelt die Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der Auslegung und Anwendung des Urheberpersönlichkeitsrechts.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht, der europäischen Harmonisierung, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der digitalen Revolution und dem Einfluss auf die kreative Tätigkeit. Weitere relevante Schlüsselbegriffe sind Menschenwürde, Urheberrecht, geistiges Eigentum, Innovationskraft, Rechtsharmonisierung, Recht auf Namensnennung, Recht auf Veröffentlichung, Recht auf Veränderung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Urheberpersönlichkeitsrecht?
Es schützt die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk und ist ein Ausdruck der Menschenwürde im Bereich des geistigen Eigentums.
Warum gilt es als „Stolperstein“ für die EU-Harmonisierung?
Da die 27 Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche nationale Regelungen zum Urheberpersönlichkeitsrecht haben, ist eine einheitliche europäische Gesetzgebung in diesem Bereich besonders schwierig.
Welche Kernrechte umfasst das Urheberpersönlichkeitsrecht?
Dazu gehören insbesondere das Recht auf Namensnennung, das Recht auf Erstveröffentlichung und das Recht, Entstellungen oder Veränderungen des Werkes zu verbieten.
Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof (EuGH)?
Der EuGH beeinflusst durch seine Rechtsprechung die Auslegung des Urheberrechts und trägt so schrittweise zur Harmonisierung bei, auch wenn noch keine einheitliche EU-Norm existiert.
Wie wirkt sich die digitale Revolution auf dieses Recht aus?
Die digitale Vernetzung macht den Schutz des Urhebers vor unbefugten Änderungen und die klare Zuordnung der Urheberschaft komplexer und dringlicher.
Kann das Urheberpersönlichkeitsrecht harmonisiert werden?
Die Arbeit argumentiert, dass es kein unüberwindbares Hindernis ist, sondern durch gezielte rechtliche Angleichungen auf EU-Ebene gelöst werden kann.
- Quote paper
- Isabel Plum (Author), 2018, Das Urheberpersönlichkeitsrecht als Stolperstein auf dem Wege einer europäischen Harmonisierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584058